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daß hierauf nur der Reichstag Einfluß nehmen konnte. Der Reichstag hat die Ungarn nicht ins Land gerufen, und kann fie eben so wenig hinaus dekretiren. Der ungarische Reichstag hat uns die Anzeige gemacht, daß er dem ungarischen Heere den Befehl ertheilt, Eure Excellenz zu verfolgen, wohin Sie sich auch wenden mögen, und erst dann Halt zu machen, wenn Euere Excellenz entwaffnet wåren. Der Reichstag wiederholt daher, daß er kein anderes Mittel des Friedens kennt, als daß Euer Excellenz mit Ihren Truppen sogleich den Rückzug in die Heimat antreten, und der gefeßlich bewaffneten Volkswehr der Umgebungen Wiens die Waffen zurückstellen. Geschieht dieß, dann kann der Reichstag mit Berufung auf die Sr. Majestat vorgetragenen Friedensvorschläge, auch die ungarische Armee zum Stillstand auffordern. Mit dieser Erklärung hat der Reichstag Alles gethan, was er thun konnte. Wird die von ihm ausgesprochene Bedingung nicht erfüllt, dann endet seine Friedensmacht, und es beginnt die Macht des Verhängnisses der unmittelbaren Schlacht mit den Ungarn, deren Folgen diejenigen erwägen und verantworten müssen, welche diesen Zustand veranlaßt haben.“ Wien, den 14. October 1848.

Im Namen des Reichstages. Vom Reichstags-Ausschusse.

Dr. Fischhof, m. p. Obmann.

Fr. Schufelka, m. p. Schriftführer." In der Nachmittags-Sigung des constituirenden Reichstages am 14. Oct. schritt über Aufforderung des Präsidenten der Abgeordnete Schuselka als Berichterstatter des permanenten Reichstage-Sicherheits-Ausschusses zur Erstattung der Berichte, wie folgt:

1) Er verlas eine Zuschrift der Nationalgarde von Steier vom 11. Oct., welche sich unter Dankesäußerungen über das von dem Reichstage zur Wahrung der Errungenschaften bis jeßt Veranlaßte zur Verfügung des Reichstages stellt. Hoher Reichstag! Durch den Erlaß des hohen Reichstages vom 7. d. M. wurde das Wohl und die Freiheit des Vaterlandes, die Unverleßlichkeit des constitutionellen Thrones und des Reichstages unter den Schuß der Nationalgarde gestellt. Die gefertigte Nationalgarde erkennt übereinstimmend mit dem hohen Reichstage die Gefahr, die den ruhmvollen Errungenschaften des Volkes droht, fie kennt aber auch ihre Pflicht, und hört mit unerschrockenem Herzen den Ruf des Vaterlandes. Sie ist bereit, einig und kräftig, die Freiheit des Vaterlandes, seiner Vertreter und des constitutionellen Thrones zu schüßen, und stellt sich im Sinne des oben angeführten Erlasses, unter Aeußerung des Dankes und Vers trauens, dem hohen Reichstag zur Verfügung. Steier, den 11. October 1848. Die Nationalgarde von Steier. Schoenthan, m. p. Command." (Folgen die Unterschriften von mehreren Garden.) 2) Eine Zuschrift der Nationalgarde von Troppau vom 13. October d. J. im gleichem Sinne.

,,Hohe Reichsversammlung! Durch das an die Völker Desterreichs herabgelangte Manifest des hohen Reichstages veranlaßt, wurde auch in Schlesien durch den beigeschlossenen Aufruf das Landvolk aufgefordert, gerüstet und wachsam zu seyn. Die hohe Reichsversammlung wird hiermit von diesem Schritte in Kenntniß geseßt, und gebeten, den Schlesiern durch die Troppauer Nationalgarde die weiteren Befehle zugehen zu lassen. Troppau, am 13. October 1848.

Dietrich, m. p. Hauptmann.“

(Folgen die Unterschriften von mehreren Garden.)

3) Berichtete er, daß sich dem Ausschufse Deputirte der Nationalgarde von Neutitschein und Hadersdorf vorgestellt, und dem Reichstage deren Mitwirkung angeboten haben.

4) Berlas er eine Adresse des Studenten-Ausschusses vom 14. October d. J., welche das Benehmen der vor Wien lagernden Truppen, die Kampfluft der Bolkswehr schildert, und den Reichstag ersucht, die Erlaubniß zum Angriffe zu ertheilen (Siehe Seite 418).

5) Eine Zuschrift der beiden Feldherren Jellačič und Auersperg vom 14 October 1848, welche die Nichtgestattung des Uebertrittes der ungarischen Truppen auf das österreichische Gebiet, dann um Erfolglassung der in Wien gebliebenen Militär-Montursstücke und anderer Effekten, und endlich die Uebergabe des F. 3. M. Recsey an sie ansuchet (Siehe Seite 404).

6) Ein Antwortschreiben des permanenten Ausschusses an diese beiden Feldherren (Siehe Seite 404.)

Zu diesem Antwortschreiben stellte der Abgeordnete Goldmark*) den Verbesserungs-Antrag: 1) Daß die Protestation des Reichstages in dem Antwortschreiben nicht eventuell, sondern definitiv geschehe. 2) Daß die Antwort nicht an beide Feldherren, sondern nur an Auersperg gerichtet werde. Der erste Punkt wurde angenommen, der zweite aber vom Antragsteller zurückgezogen.

Weiter stellte der Abgeordnete Potocki einen Verbesserungs- Antrag in drei Absägen, wovon der erste und dritte nicht unterstüßt, der zweite aber, der dahin lautet: „Die Worte:,,der Reichstag kann die Ungarn aus dem Lande nicht weg dekretiren“ zu ändern, und statt derselben zu sagen: „der Reichstag kann die Ungarn aus dem Lande nicht weg dekretiren, so lange der Ban von Kroatien vor den Thoren der Stadt steht," wurde durch Majorität verworfen.

Nach einiger Debatte wurde das Antwortschreiben der Commission mit dem oberwähnten Verbesserungs-Antrage des Abgeordneten Goldmark, und mit *) Als bereits der 25. Bogen dieses Werkes gedruckt war, wurde am 7. März 1849 in Wien von Sr. Majestät Kaiser Franz Josef I. die Reichsverfassung für das Kaiserthum Desterreich d. d. Olmug den 4. März 1849 proklamirt und der bishes rige constituirende Reichstag aufgelöst. Wien, den 8. März 1849.

Dr.

dem Antrage des Abgeordneten Umlauft, daß das Antwortschreiben durch den Druck veröffentlicht werde, angenommen.

Nach diesem ergriff der Präsident Smolka das Worti, und forderte die Abgeordneten auf, in dieser inhaltsschweren Zeit ihrer Pflicht genau nachzukommen, und daher in den Sißungen möglichst zahlreich zu erscheinen.

Endlich bemerkte noch der Berichterstatter Schuselka, daß F. 3. M. Recsey im Interesse seiner eigenen Sicherheit (?) nicht ausgeliefert werden könne.

Ungeachtet sich um Messenhauser eine Menge radikaler Freunde und Umstürzlinge gesammelt, und solche die gutgesinnte Partei der Offiziere des Ober-Commando, welche größtentheils durch Wahl der Nationalgarde-Bataillone zum Ober-Commando in Dienst gelangt waren, allenthalben anfeindeten, so wagte es Messenhauser dennoch nicht, gegen lettere irgend etwas zu unternehmen. Einestheils war er selbst nicht radikal genug, anderseits hatte er so viel gute Gesinnung bewahrt, daß er jene Offiziere achten mußte, die ihren Grundsägen für wahre Freiheit, Geseß und Ruhe, dem Throne und dem Vaterlande treu geblieben, während die ohne Wahl Ernannten nur egoistische Zwecke verfolgten, und auf Bereicherung ausgingen. Die ultraradikalen Broschüren haben ganz Recht, wenn sie schreiben, daß die gutgesinnte Partei des OberCommando, dem vom Reichstags-Ausschusse, vom demokratischen Clubb, von dem Studenten-Ausschusse und der pangermanistisch - magyarisch- polnischen Umsturzpartei aufgedrungenen Ober-Commandanten entgegen handelte, und rechtlicher Weise entgegen wirken mußte. Schon beim Abfassen von Messenhauser's erster Proklamation bewies sich derselbe als ein dürftig politisch gebildeter Mann, der da nicht wußte, daß unter fünf blauen Uniformen der Nationalgarde-Offiziere vier dem Kaiser und dem Vaterlande treue Herzen schlugen, und darunter jeden falls einer politisch gebildeter war, als alle die Abenteurer des Messenha user'schen Ausschuß-Stabes. Nicht ein solider Wiener war unter den magyarischpolnisch-pangermanistischen Abenteurern jenes Stabes; aber auch nicht ein einziger war unter den Nationalgarde-Offizieren des Ober-Commando, welche aus der Wahl der Bataillone hervorgegangen waren, vorhanden, der reactionäre Tendenzen verfolgt hätte. Und so mußte es jeder rechtliche, freiheitsliebende Mann beklagen; daß wir fremder, bluttriefender Schurkerei preisgegeben waren, und annoch frechen Verläumdungen einer elenden, ins Ausland geflüchteten Schandpresse preisgegeben sind - und zwar Individuen gegenüber, die sich in grünen Federbüschen blähten, sich aber größtentheils als eben so geldgierige als feige Buben bewiesen, denen gefeßliche Freiheit, wahre Freiheit und vernünftige Demokratie fremd, aber die zur Schau getragenen demokratischen Bestrebungen nur Mittel zum Zwecke ihres Egoismus waren.

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Das Präsidium theilte der Permanenz des Gemeinderathes mit, daß zwei von Hainburg nach Fürstenfeld bestimmte Wagen mit Cigarren und Tabakblättern befrachtet in Mariahilf angehalten worden seyen. Es wurde eine Commission bestimmt, die den Bataillons-Commandanten in Mariahilf zu verständigen habe, daß kein Hinderniß obwalte, der Tabakfabriks-Direction diese Fracht zukommen zu lassen.

Ueber Auftrag vom Reichstag, daß die Mitglieder der medicinischen Fakultät von Seite des Gemeinderathes in ihren Anordnungen und Verrichtungen un terstügt werden mögen, und dieses gleichzeitig durch Plakate veröffentlicht werden solle, wurden Dr. Folwarzny und Dr. Beer mit diesem sowohl als mit der Verfassung der Plakate betraut. Es wurden von Seite des Gemeinderathes Stifft, Freund und Winter zu einer geheimen, und Kaiser, Wessely und Dr. Folwarzny zu einer anderweiten Berathung bei dem Nationalgarde-Ober-Commando abgesendet.

Stifft theilte dem Gemeinderathe mit, daß das seit heute verbreitete Gerücht, der Reichstag habe dem Banus ein Ultimatum gestellt, falsch sey. Der Reichstag habe in einer Note Jellačič erklärt, daß die Entwaffnung der Nationalgarden auf dem Lande ein inconstitutioneller Akt sey, auch habe der Reichstag die Ungarn nicht aufgerufen, werde aber, wenn Jellačič abziehe, die Ungarn in ihrem Vorrücken auf österreichisches Gebiet zum Stillstande auffordern. Ein Offizier vom Generalstabe habe seine leberzeugung ausgesprochen, daß eine Schlacht in der Nähe von Wien nicht leicht strategisch möglich und überhaupt für die Nationalgarde ein Angriff auf Jellačič ohne Cavallerie erfolglos sey.

Wessely beantragte im Gemeinderathe eine Kriegssteuer für die aus Furcht und Mangel an Patriotismus aus Wien Geflüchteten; Freund sprach sich zwar für das Recht zu einer derlei Steuer, aber nicht für die praktische Möglichkeit derselben aus, und behielt sich vor, eine Beisteuerung der ganzen Monarchie (!) zu beantragen. Der Antrag auf Vertagung wurde angenommen.

Das Bezirks-Commissariat Leopoldstadt ersuchte den Gemeinderath um Erlassung eines Plakates an den Linien, damit den Passirenden kein Hinderniß in den Weg gelegt werde. Eine beantragte Zuschrift deßhalb ans Ober-Commando wurde nicht wirksam erachtet. Die Gemeinderäthe Schuhmann und Mayer begaben sich zur Taborlinie und berichteten später, es sey Niemand angehalten worden, außer zwei National-Gardisten, und zwar auf Befehl des Ober-Commando, woraus hervorgehe, daß dasselbe den darauf bezüglichen Beschluß des Gemeinderathes nicht kennen müsse. Kubenik's Antrag dem OberCommando bekannt zu geben, daß keine Bespannung bei den Kanonen der über Fünfhaus vorgeschobenen Vorposten, und man bereit sey, die nöthigen Pferde zu stellen, wurde angenommen.

Klobaffer's Antrag, daß stets drei Mitglieder des Gemeinderathes zur Berathung beim N. G. Ober-Commando anwesend seyn sollen, wurde verworfen.

Auf Dr. Glich's Antrag, gegen die Sammlungen der Bewaffneten in den Häusern, wurde eine Note an's Ober-Commando erlassen, um diesem Mißbrauche augenblicklich abzuhelfen.

Bernbrunn berichtete im Namen der Commission zum Schuße des in die Stadt commandirten Militärs, daß alle Vorkehrungen getroffen, daß aber so viele Commissäre als Kasernen nothwendig seyen. Da indessen nur eine Kaserne unter Gemeinderaths-Siegel lag, so wurden die Gemeinderäthe Dirnböck und Ponfill mit der Besorgung dieses Gegenstandes beauftragt.

Wessely zeigte im Gemeinderathe an, es habe sich das Gerücht verbreitet, daß die Finanzwache Befehl habe, sich bei einem bevorstehenden Kampfe dem Militär anzuschließen, und beantragte deßhalb, vom Commandanten dieses Corps eine schriftliche Erklärung zu verlangen, ob es auf Seite des Volkes stehe oder nicht, im leßteren Falle möge es dann sich neutral erklären, und entwaffnet werden. Nach einer kurzen Debatte wurde der Antrag angenommen, und zugleich dieselbe Maßregel hinsichtlich der Hofburgwache und Arcieren-Garde beschlossen, und eine Deputation, aus den Rätben Borkenstein, Otto und Würth bestehend, an die Commandanten dieser Corps abgeschickt. Die Anträge Kaiser's, daß ihnen im Falle ihrer Neutralitäts-Erklärung die Bewachung bestimm ter Gebäude, z. B. Mauth, Hofburg u. s. w., anvertraut werden sollen, so wie der Kubenik's, erst nach erfolgter Erklärung einen Beschluß zu fassen, kamen nicht zur Abstimmung. Wessely erwähnte gleichfalls einer Anzeige, daß die Rekonvalescenten im Militärspitale auf Seite des Volkes treten wollen, aber sehr scharf bewacht seyen. Er beantragte, man möge darüber Erhebungen machen, und nöthigen Falls ihre Freizügigkeit erwirken. Die Räthe Dr. Be er und Folwarzny wurden damit beauftragt.

Professor Förster meldete im Gemeinderathe, daß die städtischen Erdarbeiter, troßdem sie als Bewaffnete 25 kr. Löhnung erhalten, auch noch, ohne daß fie arbeiten, auf ihren Taglohn Anspruch machen! — Sylvester meinte, daß ein Unterschied zwischen Bewaffneten, die 25 kr. Löhnung erhalten, und solchen zu ziehen sey, die keine Waffen tragen. Der Antrag Försters, daß Erstere auf den Baupläßen nicht ausgezahlt, und deßhalb durch ein Plakat in Kenntniß gesezt werden sollen, wurde mit dem Zusage Uhl's, dasselbe recht populär zu verfassen, angenommen und die Verfassung an Freund, Uhl und Förster übertragen.

Ein Gesuch der medicinischen Fakultät um Herstellung von Leintüchern, Matraßen, Strohsäcken u. s. w, in mehrere Spitäler, wurde dem Magistrate zur Ausführung übertragen.

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