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Wiens in die Nothwendigkeit dieser dringlichen Maßregel keinen Zweifel segen werde. Wien am 14. October 1848. Vom Gemeinderathe der Stadt Wien."

„Tagsbefehl. Es ist in der leßten Zeit vorgekommen, daß Unterthanen auswärtiger Mächte zum Waffendienste aufgefordert und verhalten wurden. Indem das Nationalgarde - Ober-Commando jedes eigenmächtige Verfahren in dieser Beziehung auf das Entschiedenste untersagt, und die dawider Handelnden zu strenger Rechenschaft ziehen wird, sieht es sich zugleich veranlaßt, das Personale der hohen Gesandtschaften, deren Dienerschaft, so wie alle Bürger auswärtiger Staaten einzuladen, ihre Befreiungskarten vom Waffendienste im Hauptquartiere erheben zu wollen. Zugleich fordert das Nationalgarde Ober-Commando zur unverbrüchlichen Achtung der Personen und des Eigenthums auswärtiger Staaten auf, und erwartet von dem trefflichen Geiste aller Mitglieder der Volkswehr, daß fie jedem Eingriffe in die Rechte auswärtiger Staatsbürger, als ungefeßlich, und völkerrechtswidrig, energisch entgegentreten werde. Messenhauser, m. p., provisorischer Ober-Commandant.“

Ungeachtet dieser Verordnung sind nicht nur die in Wien lebenden Ausläns der, sondern auch die Mitglieder der fremden Gesandtschaften zum Waffendienste gewaltsam genöthiget und vielfach behelliget worden. In Folge dessen, machte der mit der Ausfertigung der Enthebungs-Karten vom Nationalgardendienste betraute Plaß-Offizier Dunder an das Ober-Commando eine Vorstellung, worauf derselbe durch den Ober-Commandanten-Stellvertreter Obersten Schaumburg beauftragt wurde, eine Sicherheits-Karte zu verfassen, drucken zu lassen, und solche an die Gesandten, deren Personale und an Ausländer gegen vorgelegte Certificate mit der Unterschrift und dem Siegel der betreffenden Gesandtschaft auszufertigen. Solche lauteten:

„Sicherheits-Karte. Herr (Namen und Charakter) steht als (Benennung des fremden Staates) Staatsbürger unter dem Schuße des hohen Reichstages, und unter dem völkerrechtlichen Schuße seiner vaterländischen Gesandtschaft, ist laut Reichstags-Beschluß von jedem hiesigen Nationalgarde-Dienste befreit, daher ungehindert passiren, und demselben jeder geseßliche Schuß angedeihen zu lassen. Wien, den (Datum) October 1848.

L. S.

Vom Nationalgarde Ober-Commando. W. G. Dunder, m. p. Plaz-Oberlieutenant und Ordonnanz-Offizier“ Die zahlreichsten Sicherheits-Karten sind von türkischen Unterthanen, dann von Preußen, Bayern, Griechen, Würtenbergern, Badensern, Sachsen, Schweizern, Amerikanern und Russen, die wenigsten von Franzosen, Italienern, Schweden c. behoben worden. Dadurch ist den in Wien lebenden Ausländern ein Schuß angediehen, den sie in jener furchtbaren Periode am besten zu würdigen wissen werden. Ebenso ist von Seite des Nationalgarde Ober Commando, vornehmlich

durch den Nationalgarde- Hauptmann und ad latus Moriz Schneider, und den Plaß-Oberlieutenant B. G. Dunder Vorkehrung getroffen worden, daß die Wohnungen der fremden Gesandten mit Wachen beseßt, und solche gegen allfällige Gefahren irgend einer Art geschüßt wurden. Nicht minder muß erwähnt werden, daß die Gesandten und Consule die wachhabenden Nationalgarden gene= rős verpflegen, und leßtere es sich angelegen seyn ließen, ihre Pflicht pünktlich zu erfüllen, so, daß kein einziger Fall vorgekommen ist, daß ein Gesandtschaftshotel im October in irgend einer Art zu Schaden gekommen wäre.

,,Kundmachung der Vorstände und Leiter, Behufs der Vertheidigung der Stadt Wien sammt Vorstädten. Zur Erzielung einer zweckmäßigeren Leitung und leberwachung der Vertheidigungsmaßregeln unserer Stadt sammt Umgebung, ordne ich das Nachstehende an: Die strategisch wichtigsten Theile der Stadt werden in militärische Distrikte abgetheilt. Dieselben sind: Distrikt Nr. 1. Die gesammte innere Stadt. Ihre Vertheidigung behalte ich mir zwar selbst vor; um jedoch in den laufenden Arbeiten und Erledigungen nicht gehindert zu seyn, haben die drei Stellvertreter des Ober-Commandanten, Herr Oberst Schaumburg, Herr Hauptmann Thurn und Herr Commandant Aigner sich für die Lösung dieser Aufgabe in ein Comitee zu vereinigen. Es ist sich deßhalb ausschließlich an sie zu wenden. Distrikt Nr. 2. Leopoldstadt und Landstraße vom Donaukanal bis zum Wiener-Neustädter Kanal und Rennweg. Distrikts-Chef, Herr Bezirks-Chef Plattensteiner. Distrikt Nr. 3. Wieden und Mariahilf, vom Rennweg mit Einschluß der so hochwichtigen Stellungen des Belvedere, und Schwarzenberggarten bis zur Mariahilfer Hauptstraße. Distrikts-Chef, Herr Braun. Die Herren Distrikts-Chefs sind angewiesen, aus den ihnen zugewiesenen Bezirken und Personen von erprobter militärischer Befähigung fich Augenblicks ihren Generalstab zusammen zu seßen, ihr besonderes Hauptquartier aufzuschlagen, und dasselbe mittelst Plakat öffentlich bekannt zu geben. Dem Herrn Distrikts-Chef Braun wird von meinem Hauptquartier der Herr Oberlieutenant Kuchenbacker als Stabsadjutant zur Verfügung gestellt. Die Herren Distrikts-Chefs, so wie die Herren Bezirks-Chefs der nicht in strategische Rayons gebrachten Vorstadttheile, find mit der selbstständigen Leitung aller erforderlichen, und durch die Umstände sich verändernden Vertheidigungs-Maßregeln betraut. Sie müssen jedoch mit den Kräften ihrer eigenen Sektionen für gewöhnliche Verhält nise ausreichen. Alle Commandanten von detachirter Artillerie, von mobilen Colonnen, Unterstüßungsgırden, haben, sobald sie ihr Gebiet betreten, sogleich unter ihr Ober-Commando zu treten. Die Blicke der gesammten Bevölkerung find auf die Leistungen, und die Hingebung der Herren Distrikts- und Bezirks-Chefs gerichtet. Wien, den 14. October 1848. Messenhauser, m. p. prov. Ober-Commandant."

,,Kundmachung der Personen und Leiter meines Hauptquartiers. Mein Hauptquartier bleibt nach wie vor in den Lokalitäten der Stallburg. Dasselbe besteht aus folgenden Vorständen. Die Stellvertreter des Ober-Commandanten während seiner Abwesenheit: Herr Schaumburg, Commandant der BürgerRegimenter. Herr Thurn, Hauptmann und Chef des dritten Bezirkes. Herr Aigner, Commandant der akademischen Legion. Der Vorstand der HauptAdjutantur: Herr Hauptmann Schneider, die Kenntnißnahme und Buchführung aller einlaufenden Gegenstände, in sofern sie nicht rein militärischer Natur find. In seinem Bureau befindet sich der Zahlmeister des Ober-Commando. Der Vorstand der Feld-Adjutantur: Herr Fenneberg. mit dem Range eines Hauptmannes und seinem Personale. Der Generalstab: Chef, Herr Haug, mit dem Range eines Majors. Director der gesammten Artillerie und des Befesti= gungswesens: Herr Oberst Jelowidi. Der Vorstand des Plaß-Commando: Herr Hauptmann Em. du Beine. Ich erwarte von der Einsicht und den wohlwollenden Gesinnungen sämmtlicher Garden und Glieder der mobilen Corps, daß allen Vorständen, wie dem Ober-Commandanten selbst mit Achtung und nothwendigem Gehorsam in allen Fällen entgegen gekommen wird. Als äußeres Erkennungszeichen, bestimme ich für meinen gesammten Generalstab und die Herren Offiziere meines Hauptquartiers, daß solche die Feldbinde von der linken Achsel nach der rechten Seite tragen *). Wien, am 14. October 1848.

Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant."

„Kundmachung. In Betreff des Artilleriewesens. Die gesammte Artillerie zerfällt, wie bekannt in die zwei Abtheilungen; Nationalgarde-Artillerie: Zeits licher Chef in Erkrankung **) des Commandanten Herrn Spighitl, der Hauptmann, Bürger- Artillerie - Commandant, Herr Kurth. Ueber die Verwendung der gesammten Artillerie verfügt mein Generalstab durch den Chef des Artilleriewesens, Herrn Jelowicki. Alle Gesuche wegen Geschüß sind demnach immer erst meinem Generalstabe vorzulegen. Garden der beiden Abtheilungen der Artillerie! Die Augenblicke sind ernst. Wir stehen vor dem Richterstuhle der politischen Welt Europas. Zu allen Zeiten hat die Artillerie für die edelste Waffe zur Erreichung großer militärischer Erfolge gegolten. Unsere Vaterstadt, unser heiliges Vaterland, hat Ursache von dem Eifer aller Garden der Artillerie das Größte zu erwarten; glühender Eifer schafft in außerordent

*) Die Plaß - Offiziere des Ober-Commando hatten außerdem als ein besonderes Erkennungszeichen im Dienste einen silbernen Ringkragen.

**) Zu solcher Lüge mußte Messenhauser seine Zuflucht nehmen! Man vergleiche Seite 371 u. f. um diese Doppelzüngigkeit wahrzunehmen. Dr.

lichen Zeitpunkten Wunder. Ich hoffe vielen Eifrigen, wo nicht allen, zu seiner Zeit den Dank des Vaterlandes ausdrücken zu können. Wien, am 14. Oct. 1848. Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant."

,,Kundmachung. Der Gemeinderath der Stadt Wien hat es für räthlich erkannt, daß zur Sicherung der Approvisionirung der Stadt Wien, die hiesigen bürgerlichen Fleischer und ihr Hülfs-Personale auf die Dauer der gegenwärtigen Verhältnisse von dem Dienste in der Nationalgarde befreit sind. Wien, am 14. October 1848. Vom Nationalgarde Ober-Commando.

Messenhauser, m. p., Ober-Commandant.“

,,Kundmachung. Betreff des St. Stephansthurmes. Die mit Beobachtungen und der Ausführung von Signalen aufgestellten Individuen auf dem St. Stes phansthurme handeln unter dem Gewichte meines unmittelbaren Einflusses. Sie dürfen durch Niemand in ihrem schweren und hochwichtigen Berufe beirrt werden. Die Befriedigung eitler Schaulust ist gegenwärtig nicht am Plaße. Sie bringt Schaden, und ist die Mutter alberner Gerüchte. Ich lege diese Worte meinen Kameraden und Mitbürgern mit ernster Mahnung an das Herz, und hoffe achtungsvollen Gehorsam zu finden. Wien, am 14. October 1848.

Messenhauser, m. p., prov. Ober-Commandant " Die k. k. Offiziere und das Amts- und Dienst-Personale des k. f. MilitärPlaz-Commando erhielt nachstehende Certificate:

,,Im Namen des Reichstages wird hiermit erklärt, daß der f. f. GeneralMajor und Plag Commandant*) von Wien, Herr Matauscheck, sammi allen ihm unterstehenden k. k. Offizieren und dem Amts- und Dienst-Personale des Plaz-Commando's, so wie alle militärischen Institute, unter den Schuß des Reichstages und des Volkes von Wien gestellt ist. Wien am 14. October 1848. Vom Reichstags-Ausschusse.

L. S. Dr. Fischhof, m. p., Obmann. Fr. Schusel ka, m. p., Schriftf.“ Dem Originale von Wort zu Wort gleichlautend und giltig für den Herrn N. N. Wien am 14. October 1848.

L. S.

Matauscheck, k. t. General-Major, Plaz-Commandant. Vidi Nationalgarde-Play-Commando.

L. S.

W. G. Dunder, m. p., Plaß-Oberlieutenant."

Diese Certificate sind von Seite des gefertigten Plaß-Offiziers seit 14. mit um so größerem Vergnügen in bedeutender Anzahl ausgefertigt worden, als die fich in Wien befindlichen Offiziere und Militärbeamten sonst von den Garden und Proletariern insultirt, verhaftet oder zum Waffendienste gezwungen worden wären.

*) In dem betreffenden gedruckten Plakate stand irrthümlich Stadt- Commandant statt Play-Commandant.

Das Play-Commando-Offiziers-Corps der Nationalgarde hat überhaupt keine Gelegenheit versäumt, dem Militär dienstwillig und gefällig zu seyn.

,,An den hohen Reichstag! Wir erfahren, daß der hohe Reichstag Schritte gethan hat, um durch die Einleitungen Sr. Majestät des Kaisers friedliche Ausgleichungen herbeizuführen. In diesem Sinne ist es die erste Nothwendigkeit, daß die Ungarn die Gränzen Oesterreichs nicht überschreiten. Hierauf kann nur der hohe Reichstag Einfluß nehmen. Bei einer Vorrückung der Ungarn ist die Schlacht unvermeidlich. Die Folgen davon sind zu erwägen. Baron Pillersdorff stellte hier die Nothwendigkeit dar, es solle von der Armee gestattet werden, daß die Zufuhr der Lebensmittel freigegeben werde. Hiezu ist man unter der Bedingung bereit, daß es auch uns unbenommen bleibe, mit unseren Hilfsmitteln in Wien und den in den dortigen Cafernen befindlichen Monturen und Effecten zu verfügen. Der Herr F. 3. M. Baron Recsey wäre an uns unverzüglich zu übergeben. Hauptquartier Inzersdorf, den 14. October 1843.

Jellačič m. p.,
F. M. L., Banus.

Graf Auersperg m. p.,

F. M. L."

An Seine Ercellenz, den Banus von Kroatien, Baron Jell a č i č ! Auf die am heutigen Tage von Euer Excellenz und dem Grafen Auersperg unterzeichnete Zuschrift läßt der constituirende Reichstag durch seinen permanenten Ausschuß Folgendes erklären: Es ist eine Deputation abgegangen, um Se. Majestät zur Genehmigung und schleunigen Ausführung der in einer Reichstagsadresse beantragten Friedensvorschläge zu bewegen. In der sicheren Hoffnung auf einen glücklichen Erfolg dieses Schrittes, und im Pflichtgefühle der Vaterlandsliebe und Humanität, hat der Reichstag seinerseits bis zu dieser Stunde alle seine Kräfte aufgeboten, um das kampflustige Volk von Wien, und die aus den Provinzen zuströmenden Schaaren von offensiven Feindseligkeiten gegen die Truppen abzuhalten. Er wurde in diesem Streben gestern noch durch die mittelst telegraphischer Depesche eingelangte Kunde unterstüßt, daß Se. Majestät der Reichstag8Deputation durch den Fürsten Lobkowi ß die bestimmte Versicherung gegeben, die beiden vor Wien stehenden Commandanten würden nicht angreifen. Allein die von Euer Excellenz befohlene Entwaffnung der geseßmäßig organisirten Nationalgarde der Dorfschaften, die drückenden Requisitionen, die Verhinderung der freien Passage, die Absperrung der Zufuhr von Lebensmitteln, und die Besetzung der zum Bezirke der Hauptstadt gehörigen Ortschaften stehen mit den wiederholten Friedensversicherungen der beiden Herren Commandanten und mit dem kaiserlichen Ausspruche in so grellem Widerspruche, daß der Reichstag gegen diese Maßregeln, als gegen thatsächlich feindselige, auf's Entschiedenste protestirt. Eure Excellenz stellen als erste Bedingung des Friedens auf, daß die Ungarn die Gränzen Oesterreichs nicht überschreiten, und sprechen dabei die Meinung aus,

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