War indessen in einem solchen Falle der patentirte Gegenstand zwar Einzelnen schon früher bekannt, von diesen aber geheim gehalten worden, so bleibt das Patent, so weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderwcire Umstände bedingt wird, zwar bei Kräften,... Polytechnisches Journal - Seite 156von Johann Gottfried Digler - 1842Vollansicht - Über dieses Buch
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...weit dessen Aufhe« bung nicht etwa durch anderweit« Umstände be« dingt wird, zwar bti Kräfttn, jedoch gegen die oben erwähnten Personen ohne Wirkung. 3> Wenn sich ergibt, daß die eingereichte Beschiel» bung einen Bestandtheil der Erfindung oder Ver» besserung, von welchem die volltommellt... | |
 | Anton Schuller - 1843 - 189 Seiten
...geheim gehalten worden, so bleibt das Patent, so weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderwcire Umstände bedingt wird, zwar bei Kräften, jedoch...vollkommene Anfertigung , Ausführung oder Anwendung des Gegenstandes abhangt , verschwiegen oder unrichtig dargestellt habe. 4) Wenn der Inhaber eines Erfindungs-... | |
 | Charles Fr Loosey - 1849 - 479 Seiten
...geheim gehalten worden , so bleibt das Patent , so weit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstände bedingt wird , zwar bei Kräften , jedoch...erwähnten Personen ohne Wirkung; 3. wenn sich ergibt, dass die eingereichte Beschreibung einen Bestaudtheil der Erfindung oder Verbesserung, von welchem... | |
 | Eduard Stolle - 1855 - 240 Seiten
...aber geheim gehalten wotden, so bleibt das Patent, soweit dessen Aufhebung nicht etwa durch anderweite Umstände bedingt wird , zwar bei Kräften , jedoch...oben erwähnten Personen ohne Wirkung. 3) Wenn sich «giebt, daß die eingereichte Beschleibung einen Vestandtheil del Elsindung oder Velbessenmg , von... | |
 | 1862
...nicht etwa durch anderweitige Umstände bedingt wird, zwar in Kraft, jedoch gegen die obenerwähnten Personen ohne Wirkung. 3) Wenn sich ergibt, daß die eingereichte Beschreibung einen Bestandteil der Erfindung oder Verbesserung, von welchem die vollkommene Anfertigung, Ausführung oder... | |
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