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" Th. I. Tit. 16. ALR zu beurtheilenden Privatgesellschaft kann hierbei nicht die Rede sein, vielmehr handelt es sich um die vom Landesherrn festgesetzten Beiträge resp. Abgaben zur Unterhaltung einer öffentlichen Anstalt, und es sind hiermit die Voraussetzungen... "
Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate - Seite 65
1864
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Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober ..., Band 42

1862 - 408 Seiten
...hiermit die Voraussetzungen zur Nnwendung des ß 17. des Gesetzes vom 18. Juni 1840 gegeben, wornach auch Abgaben, welche zur Unterhaltung von öffentlichen...zu entrichten sind, den Bestimmungen des Gesetzes unterliegen. Der Aftftellations-Richter hat daher dadurch, daß er dieses Gesetz für anwendbar erachtet,...
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Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Band 45

1861 - 512 Seiten
...Unterhaltung einer öffentlichen Anstalt und es sind hiermit die Voraussehungen zur Anwendung »es §. 14. des Gesetzes vom 18. Juni 1840 gegeben, wonach...zu entrichten sind, den Bestimmungen des Gesetzes unterliegen. Der Appellations- Richter hat daher dadurch, daß er tiefes Gesetz für anwendbar erachtet,...
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Zeitschrift für das Berg-, Hütten und Salinenwesen im preussischen ..., Band 12

1864 - 796 Seiten
...auch der Vortheil der einzelnen Grubenbesitzer gefördert wird. Von einer blossen nach §§. 169 ff. Th. I. Tit. 16. ALR zu beurtheilenden Privatgesellschaft...Gesetz nicht verändert worden ist, so hat das zuletzt augeführte Präjudiz seine praktische Bedeutung behalten. Ueber die Rechte der Privatregalbesitzer...
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