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Buch der Richter aus dem hier fehr richtig bestimmten Ge fichtspunct, dafs es Fragmente aus der Gefchichte des Judäifchen Heldenalters enthält, vortrefflich beleuchtet, und zugleich der verfchiedene Text der Alexandr. Ueberfetzung kritifch und philologisch fo erklärt und berichti get, wie diefe Stücke derfelben feit Scharfenberg einen Bearbeiter vermisst haben.

BREMEN, b. Förfter: Jefaias. Erfter Theil. Neu überfetzt und kritisch bearbeitet von Gerhard Krägelius, Prediger in Lippstadt. 1790. gr. 8. 111 S. Der Hr. Vf. kündigt fich in der Vorrede als einen Schüler von Michaelis an, dem die vortreflichen kritifchen Grundfätze feines Lehrers den Mangel fo vieler unentbehrlichen Hülfsmittel erfetzen mussten. Als feinen Zweck giebt er die Berichtigung des hebräifchen Texts an. Aus diefem Gefichtspuncie will er feine ganze Arbeit betrach tet haben. Die zahlreichen Anmerkungen unter der Ueberfetzung find alfo durchaus kritischer Art. Hier folgen die Berichtigungen des Texts, wie fie fich gleich bey dem eriten Kapitel der Reihe nach anbieten. V. 2. Sollte man nicht Ratt eigentlich lefen müffen ; die LXX fcheinen wirklich fo gelefen zu haben. Und wer fühlt auch nicht das tavologiche in der gewöhnlichen Ueberfetzung: Kinder wahrt ich und machte fie grofs? 3. Ganz offenbar ist es, dafs die Alten müffen gelefen haben

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von confregit. (Also beide, nicht blofs das Götzenbild, fondern auch der Götze felbft, follen verbrannt werden.) Soviel Emendationen fchon in dem ertten Kapitel! Man denke, wie es kommen mufs, wenn der Criticus nur erst im Zug feyn wird. Wir müffen auch aus andern Kapiteln noch etliche Proben anführen, auf die der Vf. felbft einigen Werth zu legen fcheint. VII, 17.Jeitdem Ephraim abfiel von Juda, und mit dem KaKönige von Syrien einen Bund machte. Wie fehr fticht hier nicht das Betragen des gröfsten deutfchen Kritikers von dem verftorbenen französischen Kritiker, Houbigant, ab. Diefer hält die Worte UN hon fchlechtweg, ohne weitern Beweis, für eine Randgloffe, die aus Verschen in den Text kam. Aber der über Houbigant fo unweit (fic) erhabne Michaelis läfst hier auf die befcheidenfte Art eine Ellipfe vermuthen. (Hr. Ritter Michaelis hat mich auf die Ellipfe vorzüglich aufmerkfam gemacht, und ihm kömmt daher allein die Ehre der Entdeckung zu, wenn

וכרת,etwan der reine Text urfpringlich gelautet hatte קנהו refpondirt dem ארי : וישראל אותי לא ידע -VII, 22. Satt lilili wird er triin ברית את מלך ארם eben בעליו damit עמי איתי לא התבונן Nicht auch)

N

fo gút etwas habe, das ihm refpondirt.) 8. Sollte man nicht vielleicht dem Parallelismus zu folge lefen müffen: wie eine Stadt mitten in einer Feitung,oder die mit einer Feftung umgeben ist? Wie eine Hütte im Weinberg, wie ein Nachtlager im Gurkenfelde, und wie eine Stadt in der Feftung. (Man mufs geftehen, dies ift eine Gradation!) 11. Statt lefe ich N. letzt ift Parallelismus in dem Verfe, der ganz darinn fehl te. Satt bin ich der Brandopfer von Widdern und des Fettes der Füllopfer. (Fodert denn der Parallellisinus nicht, dafs Opferthiere feyen?) 12. Statt glaube ich lefen zu müffen. fcheint mir parallel zu feyn, dem Ni Pawarum nicht lieber vollends NI DOON). Neumond und Sabbath und feyerliche Zufammenkunft mag ich nicht. Mit Mühe lohnt es, und Faulheit zeugt es. Now p 1 N (Die zwey letzten Worte: , Mühe und Faulheit, welche Breviloquenz!) lefe ich lieber 7, Ueberflüffig find fie mit. 21. Wie ward fie zur Ehbrecherin, die Stadt! Zwifchen and OND fetze ich noch N. (Mithin nicht: ich bir bawo. 26 Dann wird man dich nennen: Stadt der Gerechtigkeit, treue Mutterfladt! Ich behalte liier die Veränderung bey, die ich beym 21 Verfe gewagt habe. 28. Aber vom Unglück werden die Rebellen und Sünder gefchlagen werden. Statt lefe ich, ftatt 1 lefe ich 1, (Und dies follte hebraifch feyn?)

ועצלה ועצרה

14. Statt

חדש ושבת וקרא מקרא

die Stadt! fondern: eine Mutter.) Statt DDUD le ch

ken, und dicke Milch effen. Ich folge hier der Lesart der LXX., und lefe ftatt V lieber nw, wien, bibere. Vorerft pafst es fich vortreflich zum Effen der Butter oder fauern Mitch, und zum andern war es auch uralte orientalifche Sitte, Butter und Milch zufammen auf den Tifch zu fetzen, da denn die Butter gegeffen, und die Milch getrunken wurde. (Man bemerke es doch, die Milch wurde getrunken, nicht gegeffen.) · X. 10. TUND im 1oten Verfe fteht ganz am unrechten Orte. Nim ARfang des 11ten Verfes ift, wie mich dünkt, auch nicht. eigentliche Lesart. Ich glaube, dafs man an dessen Statt lefen mufs. Und nun die Ueberfetzung: Mein Arm erreichte Königreiche der Götzen, und ihre Bilder besser als die zu Jerufalem und Samarien heulten. XVII, 3. În diefem Verfe ift zuverfichtlich eine Lücke. Alle Interpreten des Jefaias haben fich von jeher erstaunliche Mühe gegeben, um den Schwierigkeiten, die fich finden, abzuhelfen. Allein, wenn mich nicht alles trügt, so haben fie mit allen ihren gelehrten redlichen Bemühungen nichts ausgerichtet. Die Stelle war dunkel, und blieb dunkel. Ich glaube ganz gewifs, fo lange ich wenigftens nicht eines Andern überzeugt werde, dafs hier eine Lücke feyn mufs. Auf diefen Gedanken führte mich das r donc av der LXX. Und ihnen zufolge fcheint mir gelefen werden zu müssen : XVII, 11. Bey diefem Verfe hab ich alle Ueberfetzungen des Jefaias, die ich befitze, (von Luther, Michaelis, Da the und Koppe) mit einander auf das genauefte vergli chen, aber ich mufs aufrichtig gestehen, dafs keine mich hat befriedigen wollen. Ich habe mich daher genöthiget A 2

ושאר ארס וכברו כככור

gefe

gefehen, den Fehler, der diefe Verfchiedenheit wohl mag veranlasst haben. aufzufuchen, und wenn eignes Urtheil nicht trügt, fo halte ich dafür, dafs ich in der Entdeckung deffelben glücklich genug gewesen bin. Diefer Fehler, den der jetzt lebende Vater der Kritik, Hr. Ritter Michaelis, nicht hat entdecken können, hat fichtbarlich die Anmerkung hinter feiner Ueberfetzung erzeugt, die er aber wahrscheinlich in Zukunft zurücknehmen wird, wenn anders fein dankbarer Schüler in der Entdeckung jenes Fehlers glücklich gewefen ift. Der Fehler liegt offenbar in 3. Man lefe nur pund jede Dunkelheit ift hinweg. Alle diefe fo mannichfaltige Aufklärungen feines Schriftstellers bringt der Vf. zu Stand, ohne ein andres Hülfsmittel dabey zu gebrauchen, als fich felbft, und die LXX., und auch diefe, wie es fcheint, nicht einmal nach der beften Ausgabe. Keine Polyglotte, keine Hexapla, kein Kennicott, kein DeRoffi! In der alexandrinifchen Verfion fieht er immer nur die ältefte Ueberfetzung.

Diefer erfte Theil enthält die 21 erften Kapitel. Der Hr. Vf, wünscht von feinen Recenfenten vernehmen zu können,,,ob er in Zukunft auf der betretenen Bahn weiter fortgehen, oder lieber davon wieder abtreten foll." Vielleicht wird die Stimme Eines Recenfenten bey ihm wenig gelten, der in einem wefentlichen Grundfatz zu sehr von ihm verfchieden ift, indem er die unmafsgebliche Meynung hat, Efaias, fo wie er ift, müffe vor allen Dingen ftudirt und verftanden werden. Indeffen, wenn Hr. K. den 'Efaias nach feiner Art bearbeiten, und Hr. Förfter die Schrift verlegen will, wer mag das wehren? Sie wird immer zu etwas gut feyn. Zwar getraut fich Rec. nicht zu erwarten, dafs ein Kocher aufftehen, und Vindiciae S. textus hebraei Efaiae vatis adverfus Gerhardi Kraegelii Criticam herausgeben werde. Aber der Lehrer, der feinen Zuhörern gewiffe Beyspiele vorhalten will, mufs fie nun nicht mehr von dem verstorbenen franzöfifchen Kritiker nehmen er kann fie reichlich bey einem lebenden Deutfchen finden.

JENA, b. Cuno's Erben: D. Johann Jakob Griesbach's Anleitung zum Studium der populären Dogmatik, befonders für künftige Religionslehrer. Vierte neu durch gefehene Ausgabe. 1789. 255 S. 8.

Die dritte Ausgabe ift Num. 196. vom Auguft 1788 der A. L. Z. angezeigt. Diefe 4te Ausgabe, deren fchnelle Erfcheinung die gerechte Achtung für diefes Buch beweifet, ift faft ganz unverändert geblieben, hie und da ist nur etwas hinzugefetzt oder abgekürzt, und der Hr. Vf. führt in der neuen Vorrede den Grund davon an, dafs er es für die Pflicht eines jeden Lehrers der Religion und Theologie halte, mit möglichfter Vorficht zu Werk zu gehen, damit er nicht durch unbedachtsame u. dreifte Aeufserungen feiner Privatmeynungen denjenigen, welche von weitern Aufklärungen in der Religionslehre keine Freunde zu feyn scheinen, einen erwünschten Vorwand verfchaffe, die Lehr- und Druckfreyheit in engere Grenzen einzufchliefsen, und wohl gar, wo möglich, diejenigen, die fich zu kirchlichen Lehrämtern beftimmen, von eigner

unbefangener Unterfuchung und immer tiefern Eindrin gen in die Wahrheit abzufchrecken. Das würde aber doch nur von dem Fall gelten, wenn ein Schriftsteller pofitive Lehrfätze, die dem kirchlichen Lehrbegriff gerade wider. fprechen, in einem Lehrbuche dreuft vortragen, oder kirchlich dogmatische Lehren geradehin ohne Beweis verneinen wollte; nicht aber von dem Fall, wenn er Lehrfätze, die er nach feiner gelehrten Privateinficht für unerwiefen, für nicht zur reinen Chriftenthumslehre gehörig hält, in einer populären Dogmatik ftillschweigend übergeht, allenfalls als eine nicht etwa von diefem oder je nem Dogmatiker oder ältern Kirchenlehrer, auch als Privatmeynung, vorgetragene, fondern von der Kirchenpartey angenommene Lehre oder Bestimmung in einer Anmerkung unter dem Text hiftorifch angeführt; nicht von dem Fall, wenn er Schriftstellen, die fonft als Beweife angeführt find, und nicht Beweiskraft haben, ausläfst. So fchlecht denken wir doch von der jetzigen Periode nicht, dafs auch schon dadurch Widerfacher der Lehre und Prefsfrey heit veranlasst werden follten, ihr engere Schranken zu fetzen, mit denen es bisher wenigftens, was den Ef fect betrifft, Gottlob noch keine Noth gehabt hat.

AUGSBURG, b. Rieger: Compendium theologiae dogmaticae, fcholafticae et moralis methodo fcientifica propofitum a B. R. Dominico Schram, O. S. Bened. in monafterio Banthenfi profeffo. Editio fecunda emendata, aucta et indice rerum inftructa. Tomus primus. Superiorum approbatione. 1789. 816 S:8. Tom. Jecundus 680 S. Tom. tertius 895 S.

Hr. Sch., der durch mehrere Schriften als fleifsiger Compilator bekannt ist, erlebte das Vergnügen, dafs das von ihm im J. 1768 herausgegebne Compendium der katholischen Dogmatik und Moral, welches er zu Privatvorlefungen in den Klöftern beftimmt hatte, auch auf den Universitäten zu Erfurt und Ingolstadt als Vorlesbuch gebraucht wurde, und fich nun gänzlich vergriffen hat. Hr. Sch. verfteht es allerdings, ganze Folianten ins kleine zu drängen, und doch deutlich zu fchreiben. Es war auch sehr zweckmässig, in einem Privatvorlefungen gewidmeten Lehrbuche Dogmatik mit Moral zu verbinden. Aber diefe neue Auflage dürfte wohl ihr Glück nicht mehr machen. Hr. Sch. ift mit der Aufklärung in der Theologie gar nicht fortgefchritten. Rec. verglich die beiden Ausgaben mit einander, und fand keine wichtige Verän derung; und wenn Hr. Sch. fich rühmt, dafs er die mathematische Methode beybehalten habe, fo weis Rec. nicht, was der gute Mann für einen Begriff damit verbinde, wenn er bemerkt, er hätte keine proteftantifchen Schriften angeführt; fo entsteht die Frage: ob er lie doch genützt habe, oder nicht? Im letzten Falle war es nicht nöthig, dies zu bemerken, im erften aber wäre es billig gewefen, fie anzurühmen. Hr. Sch. hatte ver muthlich die Abficht, fein Buch dadurch zu empfehlen, dafs er die Werke der Proteftanten nicht angeführt, aber auch nicht genützt hat.

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ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

Sonnabends den 2. April 1791.

GESCHICHTE.

MAILAND, b. d. Gebr. Pirola: Il Governo della Toscana fotto il regno del Gran Duco Pietro Leopoldo. 1790. 66 u, 17 S. Vorr. 8.

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iefe kleine vortrefliche zuerft im Jahr 1787 zu Cremona, unter dem Titel: Il Governo della Toscana fotto il regno del G. D. Piet. Leopoldo propofto per modello agli altri Governi, herausgekommne Schrift, wurde mit fo vielem Beyfall in Italien gelefen und befonders itzt, da Leopold Toscana verliefs, gefucht, dafs eine neue Auflage gemacht werden musste, die aber wahrscheinlich nicht unter den Augen des Vf. veranstaltet wurde: wenigftens glauben wir, dafs der Vf., der ein Mann ist der hinlängliche Kenntniffe von der Toscanifchen Verfaffung und Oekonomie befitzt, dem es ein leichtes gewefen feyn würde, mit ähnlichem Scharffinn uns Nachrichten über die neueften Verändrungen im ganzen dortigen Syfteme, über die dem Tobaks- und Salzhandel zugeftandenen Freyheiten, und andere Reformen mitzutheilen, wie er fie uns von frühern Verordnungen und Veränderungen geliefert hat, dafs diefer fich nicht blofs mit der Anzeige am Ende der Vorrede begnügt haben würde, dafs er den Text ohne Veränderungen aufs neue habe abdrucken laffen: eine Anzeige, die befonders nach dem, was er bereits geliefert hat, uns um defto unangenehmer feyn mufste. Aber auch felbft das, was wir hier in einer edlen Sprache erzählt, unter verschiedenen HauptGefichtspunkten zufammengeftellt, mit scharffinnigen Bemerkungen erläutert, und mit patriotifchen Vorschlägen begleitet finden, ift das fchönfte Monument, was der Toscaner feinem Regenten fetzen konnte, diefem grofsen, weifen, und zum Wohl feiner Unterthanen unermüdet thätigen Manne, der in den 25 Jahren feiner Regierung Toscana, das er in dem fchrecklichsten Zuftande antraf, zu einer der glücklichften Provinzen Europens umfchuf. Wir halten es für unfre Pflicht, einige Haupt-Züge des hier gezeichneten Bildes, anzugeben, wenn uns dies auch gleich bey diefer Schrift länger aufhalten follte, als wir fonft bey fo kleinen Schriften zu verweilen pflegen.

Voraus geht eine kurze Geschichte der Stadt Florenz. bis zum Regierungs-Antritte von Peter Leopold, der nach 26 Jahren der erfte Regent war, den Florenz wieder in feinen Mauren hatte. Eine fchreckliche Hungersnoth hatte gerade damals das Land herabgebracht, ein noch Lchrecklicheres Elend drohte ihm nicht nur im Jahr 1766 fondern brach wirklich ein. Dies zu heilen, gab der Regent, fo fehr auch die Menge fich dagegen fetzte, den Getraidehandel frey; die Folge hat die Güte des Heilungsmittels beftätigt; im Jahr 1766 kamen noch viele Menfchen um, das Land mufste Geld über Geld zahlen, und A. L. Z. 1791. Zweyter Band.

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fah viele auswandern, aber nach der Zeit koftete Mifswachs dem Lande weder übermäfsiges Geld, noch Menfchen. Der Vf. fagt S. 32, dafs von 1766 bis 1774 faft beständiger Mifswachs war, und doch hat Toscana feit der Freyheit des Getraidehandels keinen Mangel an Lebensmitteln gehabt. vielweniger Hungersnoth gelitten. In dem folgenden Abschnitte wird kurz von dem Bemühen des Grofs-Herzogs das Sklavenjoch von den Unterthanen hinwegzunehmen, und fie von allen drückenden Auflagen zu befreyen gefprochen; angezeigt, wie dadurch in kurzer Zeit ganz Toscana eine veränderte Geftalt erhalten habe, dem Ackerbau aufgeholfen, und der Wohlftand jedes einzelnen Eigenthümers befördert worden fey; die Producte des Landes find vermehrt, die Schulden des Staats bezahlt, und die Abgaben der Unterthanen vermindert worden. - Die eingefchränkt Jagdfreyheit, war dem Ackerbau befonders nachtheilig, und brachte die Eigenthümer um die Hälfte ihres Verdienftes. Aller Gegenbeweife der Grofsen ungeachtet erkannte Leopold aus eigner Unterfuchung den Schaden des Jagdzwangs und gab es den Eigenthümern frey, ihres natürlichen Rechts fich zu bedienen, und das Wild zu tödten, das ihre Felder verwüftete. - So beglückte Er durch unermüdete Vorficht und Maasregeln fein Land und führte Wohlftand zurück; aber der untere Theil der Provinz von Siena, Maremme di Siena genannt, bedurfte, um den Sumpf auszutrocknen, das Land urbar zu machen, die bereits dort wohnenden Eigenthümer zum Glück zu erheben, und andre Bewohner herbey zu ziehen, noch wirkfamerer Mittel. Man lefe das hier eingerückte Edict, und bewundere die Weisheit des Regenten, von der mit Recht der Vf. fagt, dafs fie eine wohlthätige Politik, die jedem Regenten zum Mufter dienen follte, ankündige! noch mehr: die Freyheit des Getraidehandels hatte das Glück des Landes begründet, völlige Handelsfreyheit fetzte ihm die Krone auf. Das darüber ausgefertigte Edict giebt von der Herzensgüte und Vaterliebe des grofsen Leopolds den rührendften Beweis und verdient, verbunden mit den richtigen Bemerkungen des Vf., nachgelefen zu werden. Wir übergehen um nicht zu weitläuftig zu werden, die folgenden Paragraphen, die von dem Bemühen reden, die Zahl der Mülliggänger zu vermindern, und der thätigen Menfchen zu vermehren: die Unparteylichkeit der Regierung, die nicht, wie jene bekannte Sicilianische Politik, Palermo zum Nachtheil der übrigen Städte Siciliens, fo auch Florenz zum Nachtheil der übrigen Städte von Toscana zu erheben fich bemüht, wird mit treflichen Farben gefchildert; der Vf. fetzt noch einige Vorschläge, Toscana noch mehr zu erheben, hinzu, und zeigt, wie Künfte und Manufacturen aufblühten. Doch alles dies lefe man in dem B

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kleinen

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kleinen Tractat felbft nach, und verweile hier nur noch als 14 Jahr alt find, hingefetzt werden, auch muss die einen Augenblick bey dem, was der Vf. in dem §. S. 52, Strafzeit nicht über 3 Jahre dauren. (Sollte es nicht vielder Giurisprudenza Criminale und Abufi riformati über- leicht beffer feyn wenn man die Dauer der Strafe verfchrieben ift, fagt: Barbarifch war vordem die Gesetz- her gar nicht beftimmte, fondern diefe nach dem Betra,,gebung, blutdürftig die Obfervanz, und doch ist kein gen und dem Fleifse der Gefangenen verkürzt oder ver„Land in Europa, in dem Strenge der Criminalgefetze längert würde?) Die Bestimmung der Commiffarien und ,,fo wenig erfoderlich ift, wie in Toscana. Im allgemei- die Einrichtung diefes Zuchthaufes war nach des Vf. An,,nen ift die Volksmenge gutmüthig und aufrichtig: fie zeige fehr heilfam für Florenz. In dem letzten §. end,,belitzet einen Fond von nationeller Moralität, und ori- lich werden die Wirkungen aller diefer Einrichtungen "gineller Sanftmuth: Daher find Verbrechen felten, und angezeigt, die Rec. mit inniger Rührung gelefen hat, ,,fcharfe Strafen unnütz. Man bilde das Volk zur und die keiner lefen wird, ohne Leopold den Grofsenzu ,,Tugend, erwecke, edle Gefinnungen, und gebe ihnen fegnen. Von Dank entflammt wollte ihm die Nation ei,,Brod, - und Rad und Galeren find überflüffig. ne Statue errichten; aber der Regent verweigerte es, und „In den 22 Jahren (der Vf. fchrieb 1787) der Regierung wufste diefen Enthusiasmus zum Wohl des Landes zu ,,Leopolds wurden nur zwey Verbrecher am Leben ge- benützen. Rec. kann feinen Lefern das Vergnügen nicht ,,ftraft, und noch einer von diefen war ein Ausländer; verfagen, noch am Ende diefer Anzeige die Antwort des ,,ungefähr 200 wurden zu öffentlichen Arbeiten verdammt, Regenten in der Originalsprache herzufetzen: ",,S. A. R. ,,und 50 von ihnen waren Fremdlinge. Folglich wurden,,fenfibile alla offerta, che la città di Firenze le ha fatto, ,,ungefahr 10 Leibesftrafen jährlich in einem Lande yer-,,conoscendo i contraffegni non equivoci dell'atacco dei ,,fügt, wo 900,000 Einwohner find, alfo das Verhält-,,fuoi fudditi, dichiara l'estremo fuo gradimento; ma non ,.nifs war, unter 90,000 Schuldlofen Unterthanen, ein,,è nell' intenzione di accettare la Statua, che le fi offre. ,,Verbrecher." Es folgen hierauf einige gute Nachrich-,,Ella fuppone, che una femplize Ifcrizione bafti a trasten über die neuen Einrichtungen der Gefängniffe; über ,,mettere alla Pofterità l'Epoca della Riforma del Codice die Trennung der wirklichen Verbrecher von denen, die „,Criminale. (Diese hatte die erfte Veranlaffung zu dem Schulden wegen gefangen fafsen, und von der Abfchaf Monument gegeben.) Ciò non oftante fe i fuoi fudditi fung der Tortur, die bey uns aufs neue in einigen „fono rifoluti di fare un fondo per l'erezione d'un Monufonft wirklich gebildeten Staaten z. B. in Hamburg, her-,,mento, defidera che fi abbia folamente in vifta la publica vorgefucht worden ift. (Es wurden dafelbft kurz hinter- utilità, e vuole ancora effere riguardata in Qualità di Soseinander zwey Verbrecher gefoltert, von denen eine Weibs-crittore per il piu della fpesa neceffaria, purchè non vi fi perfon gleich im Anfange alles geftand, ein Mann aber Stunden die fchrecklichften Qualen aushielt und nichts bekannte. Im Niedergerichte ward aufs neue die Tortur gegen ihn erkannt; doch wahrfcheinlich wird das Obergericht, von dem Rec. bey feinem Aufenthalte in Hamburg verfchiedene Mitglieder kennen lernte, mildere Gefinnungen hegen, und jenes Interlocut reformiren.) Leopold, fagt der Vf., richtete fein Augenmerk mehr dahin, den Verbrechen zuvorzukommen und fie zu verhindern, als dahin, fie zu beftrafen. Leider verfäumte man dies noch faft durchaus, und glaubte die ganze Pflicht des Richters erfüllt, wenn er fich nur in unerbittlicher Strenge bey feinen Strafen zeigte. Rec. weifs Beyfpiele, dafs fich Richter oft in ihrem Gerechtigkeits-Eifer foweit verirrten, dafs fie felbft wahnsinnige Mörder mit dem Tode beftraften, um nicht Blutschulden auf das Land zu häufen.— Nun folgen Polizeyverbefferungen. Vier Commiffa rien wurden in Florenz niedergefetzt, vor deren Gerichtshof alles, was in den verschiedenen abgetheilten Diftricten der Stadt vorfiel, zuerft gebracht werden musste; von ihnen hängt es einzig ab, ob die Sachen weiter gehen oder hier geschlichtet werden follen? Sie find für Florenz, was die Friedensrichter für London find. Der folgende §. handelt von der Einrichtung eines neuen Zuchthaufes, deffen Verfaffung genau befchrieben wird: alle Landftreicher, Müffiggänger, unruhige Köpfe, und ausfchweifende Perfonen werden hier eingefperrt und zur Arbeit angehalten; doch keiner von ihnen eher, als bis vorher genauer Bericht von den Commiffarien von feinem Lebenswandel und feiner Aufführung eingezogen worden ift: aber es dürfen keine; die weniger

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ponga il fato ritratto.“ Wir schliefsen mit dem Ausrufe des Vf.: Warlich es ift beffer, grofser Gefetzgeber! Sta tüen zu verdienen, als fie zu haben! · HAMBURG, b. Bohn: Zuverläffige Beyträge zu der Regierungsgefchichte Friedrichs II. mit einem hiftorifchen Anhange herausgegeben von D. Ant. Fr. Bü fching. 1790. 1 Alph. 3 Bog. 8.

Diefes ungemein reichhaltige und mühfam ausgearbeitete Werk bietet dem Statistiker und Gefchichtsforfcher fehr wichtige Hülfsmittel zur Kenntnifs der preussischen Staaten in den neuern Zeiten dar. Man mufs fich auch hier wundern, mit welchem Fleifse und Glück Hr. B. gefammlet hat. Die hier gelieferten Beytrage enthalten Original-Angaben von der Volksmenge, dem Finanzwefen, der Handlung, und dem Kriegsitaate der preufsifchen Staaten unter den letzten beiden Regierungen, die Hr. B. mit Bemerkungen und Folgerungen begleitet. Aber das Werk ift zu wichtig, als dass wir nicht den genauern Inhalt der Rubriken durchgehen müfsten. 1) Volksmenge: Der K. Friedrich II achtete noch nicht auf diefen Gegenftand, als er feine Memoires de Brandenbourg schrieb, ungeachtet er das Beyspiel feiner grofsen Vorfahren, des Kurfürften Friedrich Wilhelm und des K. Friedrich Wilhelm I, vor fich hatte. Der erste liefs fchon 1683 die Copulirten, Gebohrnen und Geftorbenen aufzeichnen, und von 1693 hat Hr. B. davon aus den fämmtlichen Brandenburgifchen Ländern ein Verzeichnifs. Er glaubt, es fey das ältefte in Deutschland vorhandene. Vollständige Sammlungen find selbst im königlichen Archive nicht vorhanden. Das letzte allgemeine Verzeichnifs, welches der Vf. gefehen hat, ift v. 1724 und in der Kurmark hör

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ten fie durch einen Cabinets-Befehl 1733 auf. Um das Jahr 1540 waren nach Hn. B. Angabe (wir wiffen nicht, woher fie genommen ift) in allen Städten der Kurmark nur 15,137 Feuerftellen, und die Menfchen-Menge rechnet er damals 228,000. Zehn Jahr nach des grofsen Kurfürften Tode hatte fie fchon 242,000 M. betragen; um 1720 war fie muthmafslich auf 2, 068.688 M. geftiegen. Der König ift in feinen Werken der Meynung, dafs die Zahl feiner Unterthanen beym Antritt feiner Regierung fich auf 3 Millionen belaufen habé, aber der Ir. Minifter von Herzberg ftimmt damit nicht überein und fagt an verschiedenen Orten feiner Schriften, dafs die Zahl nur auf 2,240,000 geftiegen fey. Dafs höchfte, was Hr. B. durch Berechnungen herausbringen konnte, ift 2522.052 Seelen. Die jetzige befsre Einrichtung des Tabellenwerks hat man vorzüglich dem Fleifse und den Bemühungen des Hn. O. C. Raths Süsmilch zu danken. Es folgen nun die mühfam zufammengetragenen Tabellen, welche die allgemeinen Verzeichniffe der Getraueten, Getauften und Verftorbenen, aber allein vom Civil, nicht auch vom Militairftande von dem Jahre 1740-1786 enthalten. Hr. B. gefteht felbft, dafs er nicht zweifele, dafs noch viele Unrichtigkeiten in denfelben vorkämen. Vom J. 1767 find fie genauer und daher auch richtiger. Aufser den Jahren 1740, 41, 57, 58, 59, 63 u. 72 haben alle andre Jahre Ueberfchufs an Gebohrnen. Die MenfchenZahl in allen Provinzen aufser Schlefien betrug 1782, 4.026-405. 1774 machte fie in Schlefien aus 1,403,617 M. Die Vermehrung der Menschen beträgt in 14 Jahren 563-287. Rechnet man zu diefen Summen noch das hier ausgefchloffene Militär, fo ift es deutlich dafs inan der Summe von 6 Millionen, die man für die Bevölkerung der preufsifchen Staaten anzunehmen pflegt, nahe ift. Es find noch einige Bevölkerungs-Tabellen hinzugethan, die die verfchiedenen Klaffen der Einwohner enthalten, und fehr viel Mühe gekostet haben müssen. 2) Finanzwefen. Der Hr. Ritter v. Zimmermann leugnet es, dafs der yon dem K. Friedrich Wilhelm I. hinterlaffene Schatz nur 8,700,000 Rthlr. ausgemacht habe. Wenn man aber hier deutlich dargethan findet, dafs die jährliche Einnahme des Königs nur 7,400.000 Rthlr. betrug, fo erregt freylich auch diefe Erfparung Erftaunen. Dafs fie nur foviel beDafs fie nur foviel betragen habe, fagt der K. Friedrich II in feinen Werken Tom. I. S. 25. und Hr. B. beweift es hier. Er legt seinen Lefern genaue Angaben vor, von dem Kurmärkischen Zolletat v. J. 1731-32; von der Einnahme der Landrenthey dafelbft v. J. 1739-49; und von der Einnahme und Ausgabe bey der Domainen - Renthey von 1756-57. Ferner unter der Rubrik allgemeines Finanzwefen, den Generaletat der fämmtlichen preufsifchen Revénuen, in 2 Hauptabtheilungen, nemlich den Generaletat der Kriegscaffe, und der königl. Domainen. Bey der erften betrug die Einnahme am Ende der Regierung Friedrich Wilhelm I. 5,810.233 Rthlr. bey der zweyten 3,358.600 Rthlr. Aber von diefer letztern Summe mufs man 1,960,301 Rthlr. abziehen, die auch in der Einnahme der Kriegscaffe aufgeführt find, fo dafs die ganze Einnahme beträgt 7,371,707 Rthlr. Hr. B. hat auch die Einnahme unter dem verftorbenen Könige, nach Angaben, die zerstreut in den Werken deffelben gefunden werden

berechnet; fie beträgt nach denfelben 19,040, 000 Rthrl. Da aber diefe Angaben nicht von einerley Jahren reden, fo ift diefe Berechnung nur muthmafslich. 3) Handlung. Diefer Abschnitt ift der am wenigften bedeutende. Er enthält die Angaben, wie viel Waaren im J. 1752 in der Kurmark, Magdeburg, Pommern, der Neumark, Halberftadt, in Königsbergischen und Litthauifchen Departes ment eingegangen feyn. Der Werth aller Waaren mach te 9, 542, 862 Rthlr. aus. Aufser Landes waren wieder ausgegangen für 3,279,298 Rthlr. Hätte man eine ähnliche Angabe von einem der neuesten Jahre, foliefsen fich daraus freylich viele wichtige Bemerkungen über den Anwachs oder Fall des Handels, über Manufacturen und Kunftfleifs u. dgl. machen. 4) Kriegsstaat. Nach einigen allgemeinen Bemerkungen über Beurlaubungi und Werbung bey der Preufsifchen Armee, wird ihr Zuftand im J. 1776 fehr genau, nach den Werbungscantons, Zahl der Beurlaubten, Seelenliften der Berliner Regimenter," und der märkifchen Regimenter angegeben. Officiers, den Stab etc. mitgezählt, belief fich das ganze Militär 199,176 Mann. Diefem fo lehrreichen und unterrichtenden Werke ist ein hiftorischer Anhang beygefügt, der die Beleuchtung verfchiedener Anekdoten und Erzählungen enthält, die man in den Büchern findet, welche die Wunderthaten des grofsen Königs in fo grofser Anzahl hervorgebracht haben. Diefer Anhang enthält 1) einige Anekdoten von Friedrich II aus der Feder des Hn. Geheimen Kriegsraths Schöning. Sie find fehr lefenswerth, und die Quelle, woraus fie herkommen, bürgt für ihre Richtigkeit. Wir erinnern uns nicht, fie irgendwo gele fen zu haben. 2) Beantwortet der Anhang die Angriffe des Hn. Ritter v. Zimmermann auf Hn. B. auf eine völlig genugthuende, zwar ernfte und zuweilen ftrafende, aber doch dem Alter, dem Stande und der Ueberlegenheit, welche Hr. B. über feinen Gegner hat, angemeffene Art. In Abficht der Behauptung, dass der Schatz des K. Friedrich Wilhelm I weit grofser gewefen fey, als fein Nachfolger ihn angegeben habe, verweifet er ihn auf das im Buche darüber gefagte. Er klärt das Verläumderische auf, das in der Anführung feiner Spaziergänge nach der fogenannten neuen Welt lag. Merkwürdig ift, was Hr. B. erzahlt, dafs der König geglaubt habe, dafs einige Menfchen den Tod von andern vorher wiffen könnten. Bey der Gelegenheit, dafs er Hn. Z. Behauptung widerlegt, dafs der König fein nahes Ende verfpürt habe, erklärt er ihm, dafs der Hr. Gr. v. Hertzberg fehr unzufrieden über den Misbrauch fey, den er von feinen Briefen gemacht habe. Das mufste wohl jedermann glauben. 3) Wiederlegung verfchiedener andren Anekdoten, die in der grofsen Berlinerfammlung ftehen. Sie betreffen das Unwahre, was von dem Anfehn des Kutfcher Pfund verbreitet ift, die Erzählung von den reichen Gefchenken, die der König zuweilen an gemeine Leute gemacht

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