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renden Auffätze werden, und der Herausgeber in Zeiten bemerket, dafs diefe Zeitfchrift noch das nicht ist, was fie ihrer Beftimmung nach feyn follte, fo werden jene den Mush nicht finken laffen, den guten Fortgang derfelben noch länger zu unterstützen, und diefem wird es nicht an Beyfall bey Teinem gewifs verdienftlichen Unternehmen fehlen."

PHILOLOGIE

fam belebte Baum felbft das Zeichen zur Umpflügung der Erde giebt, und welche uns eine faft wörtliche Ueber, fetzung zu verstatten scheinen: „Auch frage ich nicht einmal, warum gerade diefer einzige Baum dreymal blühet, und nach feiner Blüthe die Zeit des Pflügens bestimmt."

Den fehr umfchreibenden Ueberfetzer erkennt man auch z. B. in folgender Stelle K 16: finiftra dum non exquirimus, in dira et in vitiofa incurrimus. „Wir la den uns manches Unheil auf den Hals, beginnen vieles zur unglücklichen Stunde, indem wir uns um die Warnung Kürzer würde die; fer Satz fo ausgedrückt: Wir ftürzen uns aus Unachtaberletzt von Jac. Hottinger, 1782. 205 S. famkeit auf die Warnungen der Auspicien in Unglück in 8. (12 gr.) und Verderben. ·

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Zürica, bey Orell, Gefsner etc.: A. T.
Bicher von der

Divination, aus dem der Aufpicien nicht bekümmern."

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Dem Vf. diefer Ueberfetzung dient fchon fein Name Wie wir fchon oben bemerkt haben, diefe Ueberfezur Empfehlung. Sie follte nach feiner Abficht für tzung hat das feltne Verdienft, aufser der richtigen Ueden Gelehrten, die Stellvertreterin eines Commentars bertragung des Textes, auch zur Berichtigung deffelben iber Ciceros Werk feyn, und dem.Ungelehrten, eine fchätzbare Beyträge geliefert zu haben. Mehrere Conden Zeitbedürfniffen angemeffene Lecture gewähren. jecturen laffen fich in der Ueberfetzung entdecken.'' Hr. Die Erfoderniffe zu Erreichung diefes doppelten Zwecks 1 glaubt, der Ueberfetzer dürfe darinn weiter gehen, kannte der Ueberfetzer, und die Ausführung ift eines als der Herausgeber, der ohne Evidenz auch da keine folchen Meisters würdig. Je zuweilen ift der Ueberfe Sylbe verändern dürfe, wo der Text reinen Unfinn ent ung eine Anmerkung beygefügt, die bald für den gehalte. Man fieht alfo, dafs Hr. H. zu den furchtfamen, lehrten Lefer gefchrieben ift, und fich über die Art der ftrengen und gewiffenhaften Kritikern gehört, die lieber Ueberletzung rechtfertiget, bald eine Sacherläuterung ihren Autor den von den Abfchreibern ihm gelichenen für den des Originals ankundigen Lefer enthält. Für Unfinn reden laffen, als dafs fie fich der möglichen Ge die letzte Klaffe von Lefern hätte ein fo gelehrtes Werk, fahr ausfetzen follten, indem fie den Text verändern, wie diefes, freylich noch häufigere Anmerkungen er dem Schriftsteller einen Sinn unterzufchieben, den er fodert, welche dann aber wiederum der erftern Klaffe nicht gehabt hat. Da Ir. H. feinen Verbefferungen unbrauchbar gewefen wären: ein Beweis, dafs fich die felbft fo wenig Gewicht beyzulegen fcheint, dafs er Vereinigung zwey fo verfchiedner Zwecke, wie der Hr fogar in der Ausgabe alles wieder zurückzunehmen Vf. vor Augen hatte, nicht gut init einander verträgt. hofft, was er dem Cicero hier etwa von dem Seinigen gelichen, fo glauben wir, wenigftens einige diefer Conje

Die gegenwärtige Ueberfetzung foll nur eine Vor läuferin einer kritifchen Ausgabe diefes Works feyn, von welcher fich, nach des Vf. kritifchem Talent, welches z. B. feine Ausgabe des Salluftius darlegte, und nach den Spuren kritischen Scharffinns in Verbefferung unberich tigter Stellen in diefer Ueberfetzung, allerdings fehr viel erwarten läfst. Ein philofophifcher Commentar nach Garvifcher Manier würde die Brauchbarkeit und den Nutzen diefes Werks für unfere Zeit noch erhöhen, und Hr. H. wäre der Mann, von deffen philofophifchem Scharffinn und aufgeklärter Denkungsart man die Befriedigung diefes Wunfches erwarten dürfte, wenn anders Netgung und Zeit ihm dazu günstig wären!

Was man zuweilen in der Ueberfetzung gegen das Original gehalten, vermifst, ift die Kürze des Aus drucks. Nachdem K. 9 aus Arat angeführt worden, dafs der Lentiscus dreymal jährlich blühe, fügt Quintus hin zu: Nec hoc quidem quaera, cur haec arbor una ter flo reat, aut cur arandi maturitatem ad fignum, floris ac commodet. „Warum, nach Hn. H., die Zeit des Pflügens and feine Blüthe fo zufammentreffen, als wenn jene durch diefe verkündigt werden follte. Man wird gern das Umschreibende der Ueberfetzung, welches eine Anmerkung entfchuldigt, überfehen, da es den Sinn der Urfchrift fo richtig ausdrückt. Mehir Nachdruck liegt freylich in Quintus Worten, nach welchen der gleich

cturen, die wir bemerkt haben, hier auszeichnen zu müffen.

B. 1. C. to. Ariftolochia, quae nomen ex inventore reperit, rem ipfam inventor ex fomnio; überfetzt Hr. H. fo: die Ariftolochia, die ihren Namen von dem Gebrauche hat, und deren Gebrauch der Erfinder durch ei. nen Traum erfuhr. Wir muthmafsen, dafs der Vf. fehr fcharffinnig gelefen habe: quae nomen ex inventa rẻ oder ex invento reperit etc.

Nachdem Quintus bald darauf die Beyspiele ver fchiedener vorbedeutender Dinge, unter andern bey den Eingeweiden der Opferthiere aufgelucht hatte, deren Warn und Wie wir nicht ergründen können, fetzt er noch hinzu: Atque horam quidem plena vita eft. Und diefer Fall ereignet fich beynabe jeden Augenblick in dem menfchlichen Leben. So weit gut; aber nun folgt unmittelbar darauf: extis enim omnes fere utuntur, welches nach den Beypieler von verfchiednen Arten der Divination fehr übel hier angebracht ift. Der Vf. bas dadurch, dafs er diefe Worte unüberfetzt liefs, zu er kennen gegeben, dafs er fie für Gloffe eines Abfchrei bers oder Scholiaften hielt, der die Worte: horum ple! na vita eft auf das Beyfpiel von den Eingeweiden der Thiere allein bezog, und deswegen die Anmerkung hinzufügte. L 2

B. 2.

B. 2.C. 57. heifst es von den Götterfprüchen zu Delphi cur ifto modo jam oracula Delphis non eduntur, non mo do noftra aetate, fed jam diu; jam ut nihil poffit effe couHemtius? Wie kommt es, dafs zu Delphi, und zwar nicht effteitzo, fondern fchon feit langem, folche Aus fprüche zum Vorfchein kommen, durch welche das Ora kel in die äufserite Verachtung gefunken ift." Der Ueberfetzer fcheint hier gelefen zu haben: cur ifto modo oracula Delphis eduntur? Allein der Text hat feine gute Richtigkeit. Der Sinn ift; wenn man auch dem delphifchen Apollo alle feine falfchen Prophezeyungen, alle felne Amphibolien-erlaffen wolle, fo ware doch die Frage, warum Apollo nicht mehr ifto modo, wie fonft, Orakel ertheile. Das ifto modo beziehet fich auf das vor hergehende: praeterea Pyrrhi temporibus jam Apollo ver, Jus facere defierat. Und nun fährt Cicero fort: wenn man die Freunde der Weiffagungsgabe damit in die Enge treibe, fo fagten, fie: die begeisternde Kraft des Dampfs an der Stelle, wo die Pythia zu fitzen pflegte, fey durch die lange Zeit abgeftanden, gerade als ob von abgeftan denem Weine oder Pökelfleisch die Rede wäre.

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C. 58. Contrahi animum Zeno et quafi labi putat atque concidere, et ipfum effe dormire, Hr. H. fcheint uns fehr glücklich gelefen zu haben: et id ipfum effe dor. wire, indem er überfetzt: nach der Meynung des Zeno ift der Schlaf nichts anders, als derjenige Zustand der Seele etc.

Hie and' da find uns einige Provinzialismen und zu gemeine oder grammatisch unrichtige Redensarten aufgeftofsen, welche kleine Flecken wir noch aus einer fo guten Arbeit weggewischt wünschten. B. 1. C. 15. Nachdem den Dejotarus Cafar um feine Tetrarchie gebüfst hat, behauptet er dennoch, dafs er der Aufpicien noch keine Reue trage. 2, 16. non videas, cor fubito non potuiffe nefcio quo avolare? Begreifft du nicht, dafs diefes Herz doch nicht habe, fo ganz Knall und Fall, was weiss ich wohin? fich verlieren können? dafelbft: phyfiologiam totam pervertitis, ihr ftellt die Phyfiologie ganz und gar auf den Kopf. 2, 41. fortes refrixerunt, die Loofe find aufser die Mode gekommen. 59. Die Träunienden würden folche Bewegungen

machen, welche kein Verrückter nie macht.

$

Eben

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Augufti Liberti Fabularum Aefopiarum libri quinque, ex recenfione Petri Burmanni, 152 S. Pars III. Dionyf. Catonis Difticha de moribus ad filium ex recenfione Arntzenii. 60 S. Pars IV. Publii Syri et aliorum veterum Sententiae ex recenfione Jani Gruteri, 88 S. 1790 (12 gr.) Man hat diese nützliche Sammlung dem fchon durch mehrere Schriften rühmlich bekannten Conrector der Landschule zu Meifsen, Hn. Carl Heiny. Tzfohucke, zu

verdanken, Beym Avian, der als Probeftück einzeln er,
fchien, find nur wenige Nötchen, und Hr. T. hat uns
nun auch die Lesarten der Nodellifchren Ausgabe, auf ei
nem hefondern Blättchen nachgegeben. Nachher hat
man eine doppelte Erweiterung des anfänglichen Planes
gut gefunden: man will nun auch in Schulen noch
gangbare Autoren, wenn fie nicht über ein Alphabet be
tragen, aufnehmen, und auch für die Erklärung durch
längere Noten forgen, bey denen der Herausgeber, wie
er in der Vorrede zum Phädrus fagt, auf reifere Jüng-
linge vorzüglichen Bedacht nimmt. Rec. bemerkte mit
Vergnügen, Hn. Tz. richtiges Gefühl des Bedürfniffes
Gelen
e Schwie-
für diefe Klaffe yon Lefern. Zuweilen wird
rigkeit durch einen kleinen bedeutenden Wink gehoben;
oft werden in fruchtbarer Kürze die verfchiedenen Les-
oder Erklärungsarten angegeben u. beurtheilt, nicht fel-
ten äfthetische Bemerkungen eingewebt. Rec. will doch
einige Stellen beyfügen, wo er fich leichter, als Hr. T
abzukommen getraut: Bey der bekannten schweren
Stelle des Phädrus I, 16.

Fraudator nomen quum locat Sponfu improbe,
t. Non rem expedire, fed mala villere expetit.
bringt Hr. T. fast denfelben Sinn heraus, den Burman
annahm, nur fchlägt er fo zu lefen vor: Fraudator no
men, quum vocat fponfum improbum, und will impro-
bum mit vocat, und nomen mit fponfum (Supinum) ver
bunden wiffen. Sollte diefs nicht etwas zu künstlich,
und die Conftruction zu fehr verfchoben feyn? (Recenf.
glaubt noch immer der Stelle durch Veränderung eines
einzigen Buchftaben am leichteften zu helfen. Sobald
man am Ende expeDit für expeTit lieft, ift alles deut-
lich, ohne dafs man fonft etwas ändern dürfte, wo danu
der ganz ungezwungene Sinn herauskömmt: Wenn ein
Betrüger Geld aufnehmen will, und einen betrügerischen
Bürgen ftellt, dann wäre es fehr unklug, fein Geld
hinzuzahlen; klug vielinehr ift es, den Betrug zu mer-
ken, fich vor Gefahr und Schaden zy hüten. Bereits

Gude hat Expedit vorgefchlagen, Hare hat es fogar durch eine Handfchrift bestätigt gefunden, und die Zwey. brücker Ausgabe hat es auch aufgenommen; nur lefen

oder erklären alle entweder die erfte oder die zweite Zeile anders. - In Cato's Diftichen III, 5. Simplici tas veri fama eft, fraus ficta loquenili haben fich die Ausleger nach Rec. Bedünken doch wohl auch zu viel Mühe gemacht. Die Schwierigkeit, fagt Hr. T., liege in Fama eft, das entweder verderbt, oder in ungewöhnlicher Bedeutung genommen fey. Keins von beiden Wir nehmen Fama als vox media in doppelter Bedeutung: das einemal für guten Ruf, (Lob) das zweitemal für üblen Ruf, (Schande, Vorwurf,) halten Veri für das Mafculinum, (anftatt Veridici) und lefen dann, wie fchon Arnzen und Hr. T. vorgefchlagen, am Ende: ficta lo quentis. Der Wahrhaftige erwirbt fich das Lob der Redlichkeit, der Lügner fetzt fich in den üblen Credit des Betrügers.“

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Freytags, den 14. Januar 1791.

OEKONOMIE,

MAINZ, in der kurf. Universitäts-Buchh,: Oekonomi Sche Abhandlungen und Vorschläge zum allgemeinen Nutzen für den Stadt- und Landhausvater. Mit einem Kupfer. 1790. 366 (eigentlich 376) S. 8.

De

- Die

er erfte Auffatz vom Anbau und der Zubereitung des Hanfes, fo wie der folgende von der Baumwolle, find faft wörtlich aus Krünitz ökon. Encyclopä› die genommen, ohne dafs der Vf. folche anführet. Abbildungen welche zu diesen beiden Auffätzen gehören, find gleichfalls die nemlichen welche im Krünitz bey den Artikeln Hanf und Baumwolle vorkommen. Von der Cultur diefer beiden Gewächfe in den verfchiedenen Gegenden ift vorzüglich Crome benutzt worden, und in dem zweyten Auffatze noch von den einheimischen Baumwollen-Materialien, befonders von Weiden und Pappeln gehandelt. In der folgenden Abhandlung von Anlegung künftlicher Wiefen wird das längst bekannte you Esparcette, der Lucerne, und dem rothen Wiefenklee wiederhohlt, auch etwas von Gräfern, und dem Bau der Dickrüben beygefügt. Wie wenig richtige botanifche Beftimmungen hier aber anzutreffen find, kann folgende Stelle hinlänglich beweifen, wo der Vf. fagt: unter dem Namen von Raygrats werden jezo allgemein alle die Grasarten begriffen, die lange dünne, gerade Halen tragen, und auf denfelben ihren Samen. Die beiden letztern Abhandlungen enthalten Recepte zu allerhand gebrannten Wäffern, za Firniffen und verfchiedenen Farben, und zeichnen fich von den vorigen Auffäzen befonders durch die elendefte Schreibart aus, welche mit der in der Vorrede gleichförmig ift. In diefer heifst es unter denen vorzüglichen durch die Landwirthschaft erlangender Pflanzenprodukten zeichnet fich der Hanf- und Flachsbau, deffen Gewinifung und Erzielung befonders aus, wegen feinem allgemeinen und fo grofsen Nutzen

or alle Stände und Klaffen von Erdbewohnern etc und im Verfolg: So ift auch 4tens in etwas geforgt für die Gefundheit und Erhaltung der Kräften folcher beiderley Arten Hausväter, durch Angabe verfchiedener Vorfchrif ten- dienliche und kräftige gebrannte Waffer und Li queurs zu bereiten. Eben fo wie Stens vor das Vergnü gen und Auge folcher Stadt, und Landeinwohner geforgt ift, durch Angabe der einfachsten und doch dauerhaf, teften Firniffe und lieblichfte Farben. Mehreres aus den Abhandlungen felbft anzuführen würde, überflüssig feyn, da das beygebrachte hinlänglich ihre Dürkigkeit beweift, WEIMAR, in Comm. b. Hoffmanns Wittwe u. Erben; Thüringisches Kochbuch, befonders für Hausmütter A. L. 2. 1791. Erfter Band.

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PAVIA, b. Penada u. Söhnen: Vetuftiora Latinorum chronica, ad mff. codices emendata, et cum caftigatioribus editionibus collata, notisque illuftrata, in unum corpus collecta, praemiffo Eufebii chronico, a D. Hieronymo e Graeco verfo et multis aucto. Collegit D. Thomas Roncallius, M. Caf. (Monach. Cafin.) Pars I. 2 Alph. 13 B. Pars II. 1 Alph. 14 B. gr. 4. 1787.

Ein mühfames Unternehmen, welches, wie es fcheint, fich in guten Händen befindet. Der Herausg. lebt zu Ravenna, im Klofter St. Vitalis, deffen Bibliothekar er ift. Eine genaue kritische Revifion der bisherigen Ausgaben von lateinischen Chroniken älterer Zeiten, und eine Vergleichung derfelben mit Handfchriften, fo viet davon aufzutreiben waren, erfoderte einen Mann, der, aufser dem nöthigen Vorrath von Erkenntniffen und Hülfsmitteln, eben fo viel Geduld, als Mufse hatte; und" ein folcher ift Hr. Roncagli, der fich diefer Arbeit unterzogen hat. Allerdings aber erhält man, wie gewöhnlich in folchen Sammlungen mehrerer Schriftfteller, hier zugleich vieles, bey weitem das meifte, von dem, was be

M

reits

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reits in einzelnen Bänden oder in gemifchten Werken 355) nach Sirmonds Edition. VII) Deffelben Fafti, zerstreut, vorhanden war; die Bequemlichkeit. die gan- oder Defcriptio confulum (―S. 102) nach Ducanze Reihe von Gefchichtsbüchern diefer Art beyfammen, ge. VIII) Incerti chronicon, gewöhnlich Cufpiniaund auf eine gleichförmigeWeife bearbeitet und zierlich, ni genannt, (— S. 138) aus einer Wiener Handfchrift. (wiewohl nicht fehlerfrey), abgedruckt zu finden, muss IX) Ein anderes, nebft jenen schon von Eccard edirt, man alfo theuer bezahlen, indem die neuen Entdeckun-, hier aus derfelben Handschrift. (— S. 160.) X) Maggen, Zufätze und Verbefferungen, zu welchen die Revi- ni Aurel. Caffiodori chronicon (S. 240.) fion etwa Gelegenheit giebt, mit einem ungleich mässi- nach Onuphr. Pauvinius abgedruckt. XI) Catalogus gern Aufwande bekannt gemacht werden konnten. In Imperatorum, ex cod. Caefar. (―S. 248) und Cadiefem Betracht dürfte das Werk wohl nur bey Bücher- tal. Impp. ex cod: Vatic. (S. 256) der erfte nach Ecfammlern und genauern Geschichtsforfchern fein Glück card, der andre nach Schelftraten. XII) Incerti chromachen; denn vollendet ift es, feinem Plane nach, noch nicon, aus Reinarts Hift. perfeo. Vandal. (―S: 264.) nicht durch diefe beiden Bände, indem der Herausgeb., XIII) Marcellini Comitis chronicon (S.336) (wie Rec. von einem Freunde deffelben weifs,) jetzt fich aus Remond. XIV) Victoris Tunnunenfis et fomit den merkwürdigften Chronikographen des Mittelal- annis Abbatis Biclarienfis chron. aus Andr. ters befchäftiget, von welchen eine neue, in diefer Form Schotti Hifp. illuftr. verglichen mit Canif, oder Basnag. veranstaltete Edition zu einer langen Reihe von Ränden Edition (S. 390.) XV) Marii, Ep. Aventicenfis (d. anwachfen möchte. In einem eingefchränktern Verftan i. Laufann.) chron. (S. 418) aus Duchesne. XVI) 'de aber, nemlich, wenn man den Titel des Werks von Ifiodori Hifpal. chron. (S. 472) nach Garfias den älteften, bis zum Anfang des achten Jahrhunderts Ausg. und verglichen mit einem Mfpt der Malateftireichenden Büchern diefer Art, nimmt. hat man hier fchen Bibliothek. XVII) Ven. Beda de fexta aetate fchon ein Ganzes, und zwar ein überaus wohlgestaltetes mundi, ́aus einer Handschrift. Die besten Ausgaben fehlGanzes. ten dem Herausgeber. XVIII) Fafti confulares, (-Ende) nach der Ausg. von Stampa.

Im ersten Theile find enthalten: 1) Eufebiichronicon, cum append. S. Hieronymi (S. 1-519) aus der Vallarfifchen Ausgabe von Hieron. Werken abgedruckt, mit den Varianten aus zwey Handfchriften, und aus der älteften von Ehrhard Radtolt (Vened. 1483) beforgten Edition, wie auch der von Scaliger, welche beide Vallarli nicht gebraucht hatte. Die Anmerkungen von de Pontac., Seal. u. Vall, find weggelaffen. Blofs für die Kritik einzelner Stellen ift durch diefe neue Bearbeitung des Werks, und auch hier nur in Abficht der kleinern, aber wichtigern, Halfte von chriftlicher Zeitrechnung an, etwas bedeutendes, gewonnen. Ein Ravennischer Codex liefert die meisten Varianten; welches Geiftes aber der Schreiber gewefen fey, beweifet unter andern eine Randgloffe (S. 498) zu der Stelle vou Conftantins Tau fe: Sic tamen falva veritas hiftoriae, quae continetur in Legenda S.Silvestre. II) S. Profperi Aquitani chvonicon integrum (S. 676) wie es dem Eufeb. Chronikon beygefügt zu werden pflegt, nach Vallarfi ab gedruckt. III) Chronicon (Tironis) Profperi ex cod. Auguft. (S. 704) nach Canifii lect, antiqu, mit verfchiedenen Lefearten aus Mangeants Ausg. IV) Noch ein Chronicon Profperi, cum auctario (S. 736) welches Manfi zuerst im Apparatu annal. Baronii edirte, hier nach einer genauen Abfchrift eines Vatican. Codex. V) Das mit dem Namen deffelben Autors belegte, fonft auch von feinem ersten Herausgeber fogenannte Chronicon Pithoeanum. Diefe vier, vorgeblich von einem und demfelben Schriftsteller herftammenden Bücher erwarten erit noch den Fleifs und Scharffinn ei-, nes Gelehrten, der ihre Entitehungsart und Gefchichte aufkläre. Von einer bis jetzt, fo viel wir wiffen, noch nicht gedruckten Vorlefung Hn, Spittlers in der Göttings Societat darf man fich billig mehr Licht darüber ver fprechen, als Hr. Roncagli in den Literarnotizen, wel che die Vorrede enthält, gegeben hat.

In zweyten Theile: VI) Idatii chronicon. (S.

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HILDBURGHAUSEN, b. Hanifch: Nachtrag zum Archiv von und für Schwarzburg, vom Verf. des Archivs. 1789. 148 S. 8.

Nach des Vf. Verficherung in der Vorrede enthält diefer Nachtrag die theils von hoher Hand-herrührenden, theils fonft wichtigen und freundschaftlichen, theils auch feine eignen Berichtigungen für das von ihm herausgegebene Archiv von und für Schwarzburg. Sie breiten fich über alle Abschnitte und Kapitel des Archivs aus, find freylich nicht alle gleich wichtig, befonders die Berichtigungen zum literarifchen Theil, in welchem Hr. H. aus Beftreben nach Vollständigkeit bis zum unnöthigen Ueberflufs geht; bereichern u. verbeffern indeffen doch eini ge Theile feines Buchs, befonders die Kap. von der Unterthanengefchichte, von den Paffiv- und Aktivlehnen, und von dem Staatsrechte des Fürftl. Haufes Schwarzhurg merklich. Nach einem Verzeichniffe vom J. 1552 machte der ganze Länderbestand 13 Städte, 2 Marktflecken, 1 Aemter, 184 Dörfer, 2 Klöfter, 37 Vorwer ke und 31 Schäfereyen und die Volksmenge der Schwarzburg-Rudolftädtischen Lande nach der genaueften neueften Berechnung in 10971 Häufern 54557 Einwohner aus. Eine Abweichung von der gewöhnlichen Maxime vieler fürstlichen Häufer in demStaatsrechte des Schwarzburgifchen Haufes ift es, dafs die Apanage bey dem Tod eines jeden Prinzen auf das Haus felbft und nicht auf die übrigen apanagirten Prinzen zurückfällt. Auf die mit vieler Galle ausgefchütteten Befchwerden, über die Recenf. in der A. L. Z. können wir nicht eher antworten, bis fie hinlänglich befcheinigt find.

1

NÜRNBERG: Verzeichniss aller derjenigen Medaillen, welche fowohl allerlerley hiftorische Begebenheiten von 1679 bis hiehero als auch verfchiedene aulere geiftlich und moralische Schaumünzen, wie nicht weniger

die vollkommene Reihe der römischen Päbfte enthal
ten auch noch beständig zu finden find bey Georg
Nicolaus Riedner, Münzmeister zu Nürnberg. 1776.
142 S. ohne das Regifter in 4. (10 gr.)

Das alte längst bekannte Verzeichnifs vom J. 1776, nur hier mit einem neuen Zufatz aufs neue in Umlauf gebracht. Die Nummern gehn nur bis auf 530 und die auf die den 12 Nov. 1787 zu Nürnberg gefchehene Luftreife des Hn. Blanchards gefchlagene Medaille ift die letztere. Der Werth des Verzeichnifes ift jedem Münzliebhaber bekannt und fchränkt fich auf den einzigen Vortheil ein, dafs man allenfalls weifs, was man bey Hn. R. vorfinden kann. Die Medaillen find zwar nach den Jahren angezeigt, ftehen aber ohne alle beobachtete Ordnung untereinander und manche doppelt da.

Bey den Erzählungen vom Wunderblut zu Belitz etc. hâtte noch bemerkt werden können, dafs folche Mirakel erfonnen wurden, um den Glauben an die Transfubftantiation zu stärken, welches aber andre Vortheile nicht ausfchliefst. In den ältern Zeiten war das Schickfal allerJuden in Brandenburg, wie fast in allen Ländern. Sie mehrten fich der Zahl nach, und nahmen anRechten undReichthum zu, wurden gehafst, verfolgt und geplündert. In den neuen Zeiten wurde das Schickfal des bekanntenLippolds ihnen nachtheilig; fie wurden ganz vertrieben, welches vorher durch keine Gründe von Seiten der Geiftlichen, der Städte, der Landftände felbft hatte bewirkt werden können. Unter dem grofsen Kurfürften kamen fie allmählig wieder in die Mark (und in andre Brandenburgische Länder), vorzüglich, als fie aus Oeftreich vertrieben worden waren; und der Zuftand des Landes und. der Finanzen empfahl fie diefem grofsen Fürften. Sie vermehrten fich bald fehr, wie aus Zählungsliften hier Unter feinen Nachfolgern behaupnachgewiefen wird.

teten fie fich uud haben in mehr als einer Rückficht feitdem ihren Zustand verbeffert, am allermeiften in und feit dem fiebenjährigen Kriege, und dann wieder seit 1736. Hier ist der Vf. zu kurz; doch kann er manches für die folgenden Theile aufgehoben haben. Befonders hätten wir gewünscht, über den Einfluss der Berlinifchen Judenfchaft auf den Geldhandel und das Steigen und Fallen gcwiffer Münzforten einige Auskunft zu finden. Friedr. Wilhelm I. war der Judenfchaft im Grunde nicht gewogen, und bis zum fiebenjährigen Kriege Friedrich noch weniger. Der letzte fuchte fie allmählich zu vermindern und den Reft nur als Fabrikanten übrig zu laffen; allein fie waren ihm zu stark, fobald er nicht mit Gewalt durchgreifen wollte. - Von Eisenmengers entdecktem Juden thum, welches die Juden doch wirklich, als es fchon gedruckt war, durch den Kaifer unterdrückten, und das Buch gänzlich vernichtet haben würden, wenn Eifenmenger nicht mit zwey Exemplarien nach Berlin entflohen wäre, ftehen hier artige Nachrichten. Auch in Berlin wurde ihm noch ein Exemplar aus den Händen gespielt; und nur dadurch, dafs das letzte insge heim in der königlichen Hofbuchdruckerey und auf königliche Koften gedruckt wurde, kam es erit ins Publikum. Ueber das Gebet Alenu und ihre angeblichen Lafterungen der Chriften und ihres Religionsftifters machten ihnen befonders getaufte Juden viel böfeHändel, worüber hier die meisten Actenitücke mitgetheilt werden. Auch findet man hier einige Nachrichten über das Entfte hen des Callenbergifchen Inftituts. Der Vf. wird wohl thun, wenn er in der Folge biofs erzählt, und das Urtheil entweder dem Lefer überlafst, oder zu eignen Abhand lungen auffpart. In de Ludwig Reliqu. mftor. ftehen ein

BERLIN, b. Unger: Annalen der Juden in den Preufsi fchen Staaten, befonders in der Mark Brandenburg. 1790. 335 S. ohne Vorb. und Regifter. (1 Rthlr.) Diefes Buch ift der Anfang eines über die Judenfchaft in den fämmtl. Preufsifchen Staaten fich ausdehnenden Werkes, und zunächst in der Abficht geschrieben, um eine Grundlage von Erfahrungen und Thatfachen aus langen Zeiträumen aufzuftellen, wonach theils Vorfchlage zu ihrer politischen und moralifchen Verbefferung entworfen, theils aber die entworfnen geprüft werden können. Es ift aber, ungeachtet feiner Verficherungen, der Hr. Vf. nicht unparteyifch geblieben; und es erhellt nicht fowohl aus klaren Aeufserungen als aus dem Ganzen der Schrift, dafs er kein Freund der Nation fey. In der Vorrede fpricht er gar von glatten Worten, fürwelche belohnt zu werden, reizend fey, befonders wenn man davon Beyfpiele erlebt habe, und zielt damit wohl auf eine von der Schrift des Hn. v. Dohm verbreitete Nachricht. Warum giebt er fich das Anfehen eines Verläumnders, wenn er es gewifs weifs? und wozu ein hämischer Seitenblick, wenn er es nicht beweifen kann? Die Hauptquellen ihres Ungemachs zu allen Zeiten findet er theils darinn,dafs dieRegenten fie blos finanzmässig betrachteten, und glaubten vieleEinkünfte würden wegfallen müffen, wenn fie ihnen gleiche Rechte mit den übrigen Unterthanen einräumten, theils in dem hämifchen Neid und in dem bittern Hafs der Juden gegen einander, theils und vorzüglich darinn, dafs diefes Volk gewöhnlich nicht anhaltend arbeiten, fondern mit Ueberliften. im Handel u. d. gl. fich durchhelfen will. Nächft dem fcheint es entweder Abficht des Hn. Vf. bey der Stellung, oder vielmehr unvermeidlich fich aufdringendes Refultat feiner Gefchichte felbft gewefenzu feyn, dafs die Juden jederzeit fich auf vielerley Art zur Befchwerde der übrigen Staatsgenoffen, befonders der Städter, betragen, über die gegebene Erlaubnifs fich ge mehrt und im Durchschnitt von, ihrer alten Denk- und Handelsweife fich nicht entfernt haben. Uebrigens geht der Hr. Vf. nach der Zeitordnung, fängt, nach einigen kurzgefaften allgemeinen Angaben, mit dem XIII Jahrh. an und geht bis zu den neuesten Zeiten herab. Seine Quellen find die beften vorhandenen, etwa Fafsmanns Gefchreibfel ausgenommen. In den Zeiten von dem Kurf. Fr. Wilhelm d. Grofsen an ift er weitläuftiger, und liefert überhaupt manche fehr unterhaltende Nachrichten.

-

Paar von ihm überfehene, Notizen T. IX und XI.

Wir

wünfchten, dafs der Vf, auch auf die Lombarden einige Rücklicht nehmen möchte!

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