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fung und Regierung, von welcher die öffentliche Ruhe abhängt, welcher zu Liebe jene Männer die Freyheit des Urtheils einfchränken möchten, beruhet am Ende nicht auf diefer oder jener Meinung, fondern auf der Allgemeinheit und Gleichförmigkeit der Ueberzeugungen im Volke, welche nur durch freye Unterfuchung und of fentliche Mittheilung in ruhigen Zeiten, hervorgebracht werden kann. 2) Was ist von einem Staate zu erwarten? und was foll er leiften? Diefe Frage durch welche der Vf. auch in andern Schriften fich fchon einen eignen Weg der Unterfuchung angewiefen, führt hier auf eine genauere Beitin mung, in welchem Sinne Freyheit allgemeiner und höchfter Zweck aller Staaten heifsen könne? nehmlich in fo fern darunter allgemeine Ausbildung des Menfchen verftanden wird. Diefe Erörterung nebft der folgenden damit zufammenhängenden, ift vorzüglich nützlich denn der Ausdruck Freyheit, ift in politifcher Anwendung fo vieldeutig, und bey dem unbeftimmten Raifonnement über Freyheit, welches gewöhnlich da herrscht, wo wenig Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten möglich ist, entspringt bey dem lebhafteiten Enthufiasmus gemeiniglich nur eine ganz unglück liche und unwirkfame Denkungsart, aus jenen Vorftellungen. 3) Worauf kommt es bey Beurtheilung der Regierungsformen an? Hier zeigt der Vf. dafs das Problem guter Verfaffungen darinn befteht, den Staatsbürger gegen aile mögliche Eingriffe zu schützen. (Wie manche Regenten fchränken dagegen den ganzen Endzweck der Staatsorganisation auf Macht gegen äussern Feind ein!) Diefen Grundfatz wendet der Vf. auf manche Theile des Staats an.. Er zeigt, dafs diefer Endzweck felbft, auf der Einficht der Vernunft beruhe: dafs aber die Mittel, ihn

zu erreichen. Veranstaltungen menfchlicher Klugheit find, welche fich alfo auf Beobachtung und Erfahrung ftützen mufs: und vorzüglich infiitirt er darauf, dafs die Ausführung aller Anstalten, Menfchen aufgetragen werden inüffen, dafs man alfo nie die Grundfätze, auf denen eine todte Mafchine etwa beruhen möchte, für hinrei-. chend halten, fondern immer den lebendigen Gewalthaber, im Auge haben müffe. Eine Beobachtung, welche unter uns nicht zu viel eingefchärft werden kann, denn die Theoretiker denken im Syfteme gewöhnlich nur an Gefetz, und praktischere Politiker an Befehl, das Gesetz auszuführen,

In Anmerkungen unter dem Texte felbft, find theils eigne treffende Bemerkungen mitgetheilt, welche den franzöfifchen Schriftsteller erläutern, theils die beften Stellen aus den Auffätzen des Bergaffe, von denen zu feiner Zeit geredet worden, und welche mit den Grundzügen von Mouniers Syftem harmoniren, beygebracht.

Ein Abschnitt aus einem andern Werke von Mou

nier, (Expofe de la Conduite etc. S. Nr. 199 diefer Blatter vorigen Jahrs) worinn diefer feine Grundfätze weiter vertheidigt, ift hinzugefügt und zum Befchluffe eine kurze Ausführung des Ueberfetzers, über die Abanderung der Staatsverfaffung, worin er die Gefahren einer Staatsveränderung zeigt, die vom Volke ausgeht, und auf die Ausbreitung richtiger Begriffe in der höhern Volksclaffe als die einzige reine Quelle wahrer Verbefferungen zurückführt. So fchliefst fich diefes Refultat der ganzen Unterfuchung wieder an den Punct an, von dem Hr. Hufeland in der Einleitung ausgieng. (Der Befchlufs folgt.)

KLEINE SCHRIFTEN.

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VERMISCHTE SCHRIFTEN. Zürich, bey Gessner: Helvetifcher Calender für das Jahr 1789 5 Bogen. félbe für das Jahr 1790. 5 B. 12. (12 gr.) Mit Vergnügen fieht Rec. der jedesmaligen Erfcheinung, diefes durch Intereffe und Nutzen, fich, (mit nur feltnen Ausnahmen eines oder des andern weniger forgfältig gewählten Auffatzes,) in gleichem Werth erhaltenden Tafchenbuches, entgegen. Die beiden vor uns liegenden Kalender enthalten, wie ihre Vorgänger, gute Beyträge zur nähern Kenntnifs einzelner Theile der Schweiz, und zur Charakteristik ihrer Bewohner, und liefern aufser dem gewöhnlichen Inhalt des Kalenders, des Regierungs- Kirchen Kriegs- und Literatur-Etats, die Reiferouten durch die Schweiz u. dgl. folgende zum Theil aus fchon zerftreut gedruckten Nachrichten gezogene Auffätze 1. Etwas zur Charakteristik der Einwohner des Bernerfchen Oberlandes, und der Gegend von Une terfeen, und den Thälern von Lauterbrunn und Grindelwald. 2. Die Gefahren der Bergreifen. 3. Eine Dofis gefunden Menfchenverftandés aus den Bergen. Aus dem Tagebuche des armen Mannes im Tockenburg., Seine Empfindungen find wohl hie und da etwas fchwatzhaft, witzelnd, und alltäglich doch

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findet man auch manchen zur ächten Philofophie des Lebens hinleitenden Erfahrungsfatz, manchen aus einem biedern IIerzen hervorquellenden guten Gedanken.) 3. Der Wallenftädter See. Aus dem Mfcpt eines Reifenden. 4. Biographie des bekannten Mathematikers und Naturforfchers J. H. Lambert. Der Almanach von 1790 enthält aufser ein Paar Gedichten: I. das Maleriích - Schöne der Italienifchen Schweiz. Aus dem Mfcpt eines Reifenden. Treffliche Landfchaftsdarftellungen nach der erhaben schönen Natur diefer Gegenden gezeichnet. 2. Tho mas Platters Jugendgefchichte. Von ihm felbft gefchrieben. (Ein merkwürdiger Beytrag zur Erziehungs- und Lebensart, und zu den Sitten des 16ten Jahrhunderts.) pfer in diefen Almanachen, find von Hefs und Meyer, in der artigon Manier S. Gefsners radirt. Der Anblick der wohlgetroffenen Gegend des Sihlewaldes mit der Sommerwohnung des fel, Gefsuers war Rec. eine wehmüthig angenehme Rückerinnerung der, mit diefem Unvergesslichen hier verlebten, glücklichen Stunden. Die übrigen Kupfer find gröfstentheils Gegenden der innern Cantons.

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Dienflags, den 8. März 1791.

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Discuffions importantes debatues au Parlament d'Angleterre par les plus celebres Orateurs depuis trente ans: renfermant un choix de Discours, Motions, Adreffes, Repliques etc. accompagné de Reflexions politiques analogues à la Situation de la France depuis les Etats Généraux. Ouvrage traduit de l'Anglois, à Paris, chez Maradan et Perlet. IV Vol. 8. 399, 478. 505 und 418 S.

Rec. hat fich bereits bey mehreren Gelegenheiten über den aufserordentlichen Werth der englifchen Parlementsdebatten in Rückficht auf alle Theile der Politik erklärt.

Sie find eine äufserft reichhaltige Quelle von Kenntnifs der innern Verhältniffe eines grofsen und mächtigen Reichs, allgemeiner Grundfätze über die Staatsverfaffung, und der höchft merkwürdigen und zum Theil fehr feinen und verwickelten Schwierigkeiten, welche deren Anwendung und Ausführung begleiten, der Gefchichte und der wahren Urfachen ihrer grofsen Begebenheiten von Kenntnifs der Sachen und der Menfchen, durch welche jene entstehen. Ein Auszug der vorzüglichften Reden würde eines der nützlichften Werke für folche feyn, welche an den grofsen Begebegenheiten des menfchlichen Gefchlechts ein mehreres Intereffe nehmen, als das Gefchwätz über die Zeitungen des Tages erregt. Für Frankreich würde es durch die Vergleichung der Gefinnungen, welche im englischen Parlemente geäufsert worden, mit den Grundfätzen, welche nach der Revolution von der franzöfifchen Nat. Verf. befolgt wer den, noch ein neues ganz vorzügliches Intereffe erhalten. Um den vorgesetzten Endzweck ganz zu erreichen, müfsten aber nicht allein die Reden mit grofser Sorgfalt ausgewählt, und die meisten fehr verkürzt werden, indem natürlicher Weife aus dem Stegreife gehaltene Vorträge viel gedehntes, viel überflüffiges, und viele Widerfprüche enthalten, welches im Lefen Ueberdrufs erregt, fondern es müfste billig, wo nicht jeder, doch den mehreften eine Einleitung vorausgehen, worinn der Gegenftand, über welchen jetzt geredet wird, erklärt, und die A. L. Z., 1791. Erfter Band.

befondern Verhältniffe des Redners angezeigt würden; denn es ist ein grofser Unterschied unter der Art, Grundfätze zu äussern, und Ideen vorzutragen, wenn fie blofs, fo wie Schriftsteller thun, in ganz allgemeiner Abficht zu unterfuchen und zu belehren, ausgeführt werden, oder wenn fie in gewiffen befondern Umständen und zu eigner Abficht gebraucht werden. In manchen Reden, auch der vorzüglichften Staatsmanner, welche fie in dem Augenblicke hielten, da fie zu der Oppofitionspartey gehörten, und im Begriffe waren, die Ministerialpartey zu überwinden, ift natürlicher Weife vicles enthalten, was derfelbe, Mann in einer andern Lage, wenigstens nicht auf diefelbe Art und in demfelben Maafse, geäufsert haben würde. Perfönliche Urfachen, Parteygeift, Heftigkeit des Augenblicks, wirken in einem mehr als im andern, allein ganz frey von dem allen ift kein Mann in der Welt, der fein ganzes Leben und die besten Kräfte seines Geiftes der politifchen Laufbahn widmet. Der Kenner der englischen Geschichte denkt fich beym Lefen dies alles hinzu. Für den Lefer, der mit derfelben weniger bekannt ist, müfste es ausdrücklich bemerkt werden. Dies ift in der franzöfifchen Sammlung, welche hier angezeigt wird, nicht gefchehen: und überhaupt ift die ganze Ausführung höchft elend. Es find fogar die vorgefchlagnen Bills, über welche jedesmal geredet wird, nicht einmal genau angegeben, und manche Stellen find daher nicht einmal vollkommen verständlich. Nur felten find ganze Debatten über einen Gegenstand mitgetheilt. Oft nicht einmal die Reden, auf welche fich die Vorträge unmittelbar beziehen. DieAuswahl ist nicht mit gehöriger Sorgfalt angeftellt, und die Anordnung ift fehlerhaft. Die Reden mehrerer Perfonen von entgegengefetzten Parteyen find zwar ohne ausschliefsliche Vorliebe zu einer derfelben mitgetheilt: aber es laufen auch sehr viele unbedeutende mit durch. Unter der allgemeinen Ueberfchrift: Conftitution Britannique, kommen zuerst allerley Debatten über Gegenstände vor, die unter einzelne folgende Rubriken gehörten. Unter der folgenden Du Roi d'Angleterre erwartet man eine Sammlung von Reden, die die Prärogative des Königs, feinen Antheil an der Gefetzgebung, und fein Verhältnifs zu dem Parlemente und dem Volke angiengen: man findet aber manche ganz unintereffante Reden mit eingerückt, die blofs Begebenheiten betreffen, die fich in der königlichen Familie ereignet: Adreffen an den König, Proclamationen u. dgl. m. In dem dritten Abfchnitte du Parlement d'Angleterre find eine Menge Dinge, die die Verfaffung und Rechte des Parlements gar nichts angehen, mit enthalten. Vieles, das den Krieg mit Frankreich und Spanien vom Jahre 1780 betrifft. Eine kleine Notiz vom Kurfürftenthum Hannover, welche der Vf. zur Erläuterung ein

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fchaltet, macht feinen Kenntniffen wenig Ehre. Es find darinn Thatfachen aus einem Auffatze in Spittlers hiftor. Magazin, die das Kurfürstenthum Calenberg angehen, mit andern Notizen über die fämmtlichen deutschen Länder des Königs von England auf die ungereimtefte Weife vermifcht. In den Artikeln 5, 6 u. 7. du Ministère, du Militaire, de la marine, kommt vieles vor, welches nicht die Constitution und Verhältniffe derfelben zum Staate, fondern die Vorfalle der Gefchichte angeht. Der achte Abschnitt, du Commerce, nimmt nur 34 Seiten ein, und enthält nichts bedeutendes, aufser einigen aufser allem Zufammenhange unverständlichen und nicht lehrreichen Reden, die Qutindifche Compagnie betreffend. In diefem Abschnitte hatte doch aufserordentlich viel wichtiges mitgetheilt werden können. Der 9te Abfchnitt, Finance, enthält keine Discuffionen des eigenthümlichen der englischen Finanzen, über einzelne Auflagen u. f. w., fondern nur Debatten über die Bewilligung der Subfidien überhaupt,was in den roten (Amerikanischer Krieg) gehörte. Der 9te, Affaires de Religion, enthält einige merkwürdige Debatten, die Katholiken betreffend. Der 1ote und weitläuftigfte geht den Krieg mit Amerika an: enthält aufser Reden im Parlemente noch mancherley andre Actenftücke. Der 11te, Accufations intentées contre quelques particuliers, vorzüglich Sachen, den Procefs über die Admirale, Keppel und Pallifer betreffend. Der 12te.Affaires d'Irlande, den Anfang der Uncinigkeiten zwifchen Irland und England im Jahre 1779 und go; hier laufen wieder Dinge mit unter, welche die englifche Adminiitration und Begebenheiten des Kriegs angehen. Im 13ten, Emeutes, einige Reden über Aufläufe, befonders den bekannten Tumult, welchen Lord George Gordon 1780 zu London erregte. Der 14te enthält allerley Briefe verfchiedner Perfonen und andre Stücke, zum Theil blofse Ceremonialien. In der 15ten, fur divers Sujets, find allerley Reden zufammengeworfen, welche unter vorhergehende Artikel gehören. Der 16te endlich, Liberté de la Preffe, enthalt einige unzufammenhängende Reden und andre Publicationen theils im Allgemeinen über die Prefsfreyheit, theils über einige dahin gehörige Proceffe., Diefer Gegenstand, die Prefsfreyheit, welche von den Engländern felbft für eine der vornehmften Schutzwehren ihrer Freyheit und Conftitution erkannt wird, verdiente ganz vorzüglich ins Licht gefetzt zu werden. Der unermessliche Einflufs der Druckfchriften macht die Grundfätze, welche über diefen Gegenstand in England herrschen, und welche durch langjährige Erfahrung und mannichfaltige Anwendungen geprüft find, in Frankreich und auch in Deutschland, wo diefe Sache täglich wichtiger wird, höchft intereffant. Es wäre leicht gewefen, durch vollständige Auszüge aus einigen der berühmteften Proceffe diefer Art, Kenntnifs der englischen Gesetze, und der Art, wie fie angewendet werden, mitzutheilen, anstatt dafs diefe elende Compilation nur die Begierde nach Belehrung reizt.

gen Oppofition gegen Robert Walpole. Von den intereffanteften Gegenständen, welche feit 1780 im Parlemente verhandelt worden, und welche für unfre Zeiten die lehrreichften find, als von den Debatten über das englifche Gouvernement in Oftindien, über die Verhältniffe mit Irland, den Commerztractat mit Frankreich, die Regentfchaft während des Königs Krankheit, findet man hier nichts. Es wäre zu wünschen, dafs ein recht guter Auszug aus allen diefen neuern Verhandlungen die Bekanntschaft mit ihren wichtigen Gegenständen, allgemein machen möchte.

Der Einfluss, den die Bekanntschaft mit den vereinigten Staaten von Amerika auf die franzöfifche Revolution gehabt hat, und die unzeitige Nachahmung eines so ganz verfchiedenen Staates, ift mehreremale erwähnt worden. Die nähere Kenntnifs der neuen Verfaffung jener Republiken ift daher nicht nur in Frankreich, fondern auch für den dritten Beobachter, dem fie an fich felbft fchon fehr intereffant war, noch lehrreicher geworden. Der neue Congrefs hat die Acten feiner erften Seffion bekannt machen laffen, von wel cher Sammlung denn auch eine franzöfifche Ueberfetzung erfchienen ift, unter dem Titel:

Actes paffes à un Congrès des Etats-Unis de l'Amerique commencé et tenu dans la ville de New-York le mercredi quatre Mars de l'anneè 1789. et la treizieme de l'independance des Etats unis, traduits par M. Hubert, Avocat en Parlement. à Paris, Hotel de Thou 1790. 275 S. in g.

Da das Original in Europa wohl nicht leicht zu haben feyn mag, ift diefe Ueberfetzung wichtig. An der Spitze fteht die neue Conftitution, wodurch die verei nigten Staaten aus einer Föderation von fouverainen Staaten in eine einzige Republik confolidirt find. Unter den Acten der erften Sitzung find einige, wodurch die Einrichtung der Adminiftration und executiven Gewalt des neuen grofsen Staates regulirt wird, und einige andere, die das Verhältnifs der einzelnen Colonieen und ihr neues Finanzfyftem betreffen.

Die Einmüthigkeit und aufserordentliche Ruhe, womit die neue Verfaffung eingeführt worden, ift sehr auffallend; aber es fällt auch eben fo fehr in die Augen, dafs Frankreich nicht hoffen durfte, auf gleiche Weife ein neues Gouvernement zu errichten, weil von allen grofsen Hinderniffen in Amerika faft keines exiftirte. Ferner ift fehr merkwürdig, dafs die Franzofen auch von diesem Freystaate, der ihnen zuerst das non plus ultra einer freyen Verfaffung zu feyn fchien, wieder in sehr vielen Puncten kein Beyspiel nehmen wollen, und ungleich mehr für die Freyheit nöthig erachtet, wel ches die Amerikaner, eben um der Freyheit willen, nicht

wollten.

Die Schriften über den Parifer und Versailler Auflauf vom 25ften und 26ften October 1789, welche in No. 74. u. 75. diefer Blätter beurtheilt worden, und diefe groDie Artikel der ganzen Sammlung erftrecken fich fsen Begebenheiten felbft, find in den höchft lefenswer vom Jahre 1730 bis 1780. Die mehreften find aus den then Werken eines Mannes beleuchtet worden, der weZeiten des amerikanischen Krieges. Nur wenige aus gen der Lage, in welcher er fich damals befand, vordem ganzen vorhergehenden Zeitraume. Unter diefen züglich fähig ift, die bekannten Umstände zu würdifind die intereffanteften Stücke aus den Zeiten der heftigen, und die geheimen Quellen derfelben zu entdecken,

und

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gebieten, friedlich nach Haufe zu gehen, wodurch denn die heimlichen Feinde des Königs in die Verlegen

und der durch die ehrenvolle Verfolgung, die ihm von den Häuptern der Faction, welche die Unruhen erregt, wiederfahren ist, befonders aufgefodert wird, ihheit gerathen feyn würden, fich zu früh erklären oder re Verbrechen an den Tag zu bringen.

Appel au Tribunal de l'opinion publique du Rapport
de M. Chabroud et du Decret rendu par l'assemblée
nationale le 2 Octobre 1790. Examen du Memoire
du Duc d'Orleans et du Plaidoyer du Comte de Mi-
rabeau, et nouveaux Eclairciffemens fur les crimes du
5 et du 6 Octobre 1789. par M. Mounier. Londres,
1791. 351 S. in 8.

Der Vf. folgt dem Rapport Schritt vor Schritt, und heweiset gegen denfelben durch eine forgfältige und -fehr genaue Vergleichung der relevanten Zeugniffe, dafs der Auflauf zu Paris und Verfailles Folge eines lange und von weitem her angelegten Planes gewesen, dafs es die Abficht eines fehr thätigen Complotts gewesen, die Königin aus dem Wege zu räumen, den Herzog von Orleans zum Lieutenant general du Royaume zu machen, dafs die anscheinenden Widerfprüche in der Anlage diefer Plane fich daraus erklären, dafs die Häupter diefer Faction nothwendig Rückficht auf die verfchiednen möglichen Entfchlüffe nehmen müffen, zu denen der König etwa bewogen werden würde: dafs der Herzog von Orleans und der Graf von Mirabeau wenigftens höchft verdächtig find, und vollkommen hinreichender Grund da war, eine Unterfuchung gegen fie anzuftellen. Die Ausführung ist mit der Genauigkeit einer Criminalrelation abgefafst, und geht daher in das kleinfte Detail; aber das Intereffe der fchrecklichen Begebenheiten, die fie betrifft, ift fo grofs, dafs demohnerachtet der gröfste Theil des Buches wenigftens die Aufmerkfamkeit des Lefers unaufhaltfam feffelt. Aufserdem find einzelne Bemerkungen und die Erzählung einiger Umstände mit eingefchloffen, welche auf den ganzen Vorgang und feine Verbindung mit frühern Begebenheiten fehr vieles Licht werfen. Unter diefen verdient als ganz vorzüglich wichtig folgendes hier ausgezeichnet zu werden:

Gleich zu Anfange bestätigt der Vf. die Angabe des Bergaffe, nach der der Gr. von Mirabeau zu Mounier be reits im Julius 1789 gefagt hat: Qu'importe que nous ayons Louis XVII au lieu de Louis XVI, et qu'avons nous befoin d'un bambin pour nous gouverner? und

ähnliche Sachen.

Er fagt ausdrücklich, dafs er, da er als Präfident der Nationalverfammlung am 5ten October 1789 von 4 bis 9 Uhr beym Könige war, nicht blofs mit der Bewirkung der fo fehr gewünschten Sanction einiger Decrete befchäfftigt gewefen, und man fieht, worin die Rathfchläge beftanden, die er gegeben. Er fügt nämlich Er fügt nämlich hinzu, was der König und die Minifter feiner Meynung nach hätten thun follen. Es ift gewifs fehr merkwürdig, was ein folcher Mann, der aus unmittelbar anfchauender Kenntnifs die Stimmung des Volks und die Umstände zu beurtheilen wufste, damals für rathfam hielt. Er wünschte, der König möchte die National verfammlung auffordern, fich mit ihm zu vereinigen, um dem bewafneten Haufen, der von Paris ankam, zu

gegen ihre eigenen Plane handeln zu müffen. M. verfichert, damals fey die Corruption, die ftündlich zunahm, noch nicht fo grofs gewefen, dafs die Achtung der Franzofen gegen die königliche Würde und die Liebe zu der Perfon Ludwig des XVI. nicht noch wirkfam genug gewefen waren, einen blutigen Auftritt zu verhindern, den ohnehin der Charakter der Häupter der Faction nicht wahrscheinlich machten. Und wäre es dazu gekommen, fo wäre es höchft wahrscheinlich eine heilfame Crifis gewefen.

Mounier rechtfertigt feinen Entfchlufs, die Nationalverfammlung bald darauf zu verlaten, eine Eröff nung, die er bis dahin aus guten Gründen verschweigen müffen. Er hatte fich mit einer betrachtlichen Zahl von Deputirten, die mit ihm gleiche Gefinnungen hegten, verabredet, jeder in feine Provinz zu reifen, die Nation dafelbft über die wahre Lage der Sachen, über das Verhältnifs des Reichs zu der Stadt Paris, des Königs und der Nat. Verf. erzwungene Lage, zu belehren und zu bewirken, dafs der König veranlafst würde, eine neue Versammlung an einen andern freyen Ort zu berufen. Diefer Plan, der einzige damals mögliche, die wahre Sache der Freyheit wieder herzuftellen, ift durch die Nationalverfammlung vereitelt worden, welche anfieng, die Reifepäffe zu verfagen, da fie merkte, wie viele Deputirte fich entfernen wollten.

Die Prüfung des Betragens des Grafen von Mirabeau ift fehr intereffant, und bestätigt vollkommen das Urtheil, welches in diefen Blattern mehreremale über den Antheil gefällt worden, den diefer merkwürdige Mann an der Revolution gehabt hat. Die ausführliche Erzählung fo vieler kleinen Umstände in feinem Betragen und die Vergleichung derfelben von dem Vf. des angezeigten Werks, der die politische Wirkfamkeit des Mannes fo gut kennen mufs, beweifet in jeder Zeile, dafs Rec. mit gutem Grunde die Erklärung beliebter Schriftfteller und die vorgefafste Meynung eines grofsen Theils des Publikums, wodurch jener berühmte Demagoge zu einer Haupttriebfeder der Revolution gemacht wird, grundfalfch erklärt hat, dafs derfelbe vielmehr ein Spiel der Umstände und ein Diener der mächtigen Menge als ein Herr derfelben gewefen, dafs ein uneingeschränkter Ehrgeiz ihn bewogen, nach dem wandelbaren Intereffe des Augenblicks und mit jedem Anfcheine neuer Conjuncturen neue Maasregeln zu ergreifen, um feine eigene perfönliche Erhebung zu erhalten, die den einzigen Zweck aller feiner Bemühungen ausmacht. Noch von einer andern fehr merkwürdigen Seite fchildert ihn Monier. Er führt eine Menge intereffanter Proben feiner unbegreiflichen Indiscretion an, in Dingen, die es ihm felbft fehr wichtig hätte seyn müffen, recht verborgen zu halten.

Eine Stelle des Werks am Schluffe, wo der Vf. eine Menge rechtschaffener Patrioten nennt, mit denen er zu politischen Abfichten verbunden, und die mit ihm gleich gefinnt gewefen, erregt eine Betrachtung, die mitgetheilt zu werden verdient. Den einzigen Bifchof

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von Langres ausgenommen, ift unter allen diefen kein einziger Name einer grofsen Familie oder Würde, die einer politischen Parthey grofses Gewicht geben können. LEIPZIG, b. Crufius: Joh. Phil. Franks, b. R. D. u. Privatlehrers a. d. hohen Schule zu Erlangen, Syftem der landwirthschaftlichen Polizey, befonders in Hinficht auf Deutschland nach den beften Verordnungen, Vorschlägen und Anstalten. Erfter Theil. 1789. 514 S. gr. 8. (1 Rthlr. 8 gr.)

Bey dem langen Ausbleiben ähnlicher Werke, die von Hn. Hinze zu Helmftädt und Niemann zu Kiel verfprochen find, mufs Hn. Frank fein früheres Hervortreten in Abficht der guten Aufnahme fehr zu ftatten kommen. Er hat fein Lehrbuch zur Wiederholung des akademifch. Vortrags bestimmt, hoffet aber zugleich mit Recht, dafs auch künftige Regenten und Staatsmänner, ja vielleicht fchon jetzt manche Regierungen, Gedanken zu nützlichen Anstalten und Verbefferungen daraus schöpfen wer

den

melt, und in guter Ordnung vorgetragen; aber hin und wieder ist doch nicht genug Rücksicht auf das Verhaltnifs der Wichtigkeit genommen, z. B. unter den Feld - und Gartengewächfen wird umftändlich von Kartoffeln und Krapp gehandelt, hingegen der Rüben, des Hopfens, Rübfaamens und Kümmels wird kaum mit einigen Worten, der Seidenpflanze, Neffel- und Sonnenblume aber, und der Eifenfchen Kunft, die Küchengewächfe zu trocknen, gar nicht gedacht. Bisweilen gehet diefes bis zu einer ganz zwecklofen Weidäuftigkeit, z. B. von der Aerndteaffecuranz i faft auf einem ganzen Bogen gehan delt, und eben fo viel Rechnungsmufter aus Bergius eingerückt, aber doch die grofse Schwierigkeit eines billigen Beytrags hoch und niedrig liegender Güter bey Wafferfchäden nicht einmal berührt. Ueber Vertilgung der Sperlinge, Einfperrung der Tauben, Hütung der Ziegen, Ausrottung der Wucherblumen und Anpflanzung der Obftbäume, find Helifche, Badenfche, Braunfchweigifche und Preufsifche Verordnungen wörtlich abgedruckt, die ganze Seiten einnehmen.

Dieser erfte Theil betrifft vorzüglich den Landbau. Drey allgemeine Hauptstücke enthalten 1) die Grundbegriffe von der Polizey, und 2) ihrer Gefetzgebung, der Beamten, 3) ökonomischen Gesellschaften und Auffehern. Im ersten Buche handelt der erfte Abschnitt von Kenntnifs des Landes durch 1) Vermeffung, 2) Lagerbücher und 3) Befchreibungen; der zweyte aber von Vorbereitung des Bodens durch 1) zweckmässige Eintheilung, 2) Ableitung des fchädlichen Gewäffers, 3) vom Verhältnifs der Wälder, Urbarmachen der Heiden, und 4) dem Damm- und Teichwefen. Das zweyte Buch betrifft theils noch allgemeine Befchäftigungen, wie 1) die Befferung des Bodens, Düngung; 2) die Abtheilung der Beete, Ackervieh und Geräthe, Aerndte und Scheuern, Ackerumfchlag, 3) die Ausrottung des Unkrauts und fchädlicher Thiere, theils im zweyten Abschnitt 1) den Wiefen- und Futterbau, 2) Brache und Hütung, 3) Getreidebau, 4) Magazine und Handel, 5) Aerndteaffecuranz, 6) Feld- und Gartengewächfe, 7) Weinbau, g) Einführung fremder Gewächfe, 9) Fortsetzung vom Gartenbau, 10) Obstbäume, und 11) das Forftwefen. Darauf folgt im dritten Buch 1) die Jagd, und 2) Fifcherey, und im vierten 1) die Bienenzucht, und 2) der Seidenbau. Schon diefe Ueberficht des Inhalts aller Hauptftücke zeiget im Ganzen eine gute Anlage des Lehrgebäudes, zugleich aber doch auch, dafs im Einzelnen woll manches noch beffer zu ordnen gewefen wäre. Die beiden letzten Bücher find nach Verhältnifs gegen das zweyte zu kurz und einfach, daher fie vielmehr nur Abschnitte der vermuthlich im zweyten Bande folgenden Hauptabtheilung von der Thiernutzung hätten ausmachen follen. Auch ift die Trennung des Gartenbaus und der fremden Gewächfe von den einheimifchen unfchicklich. Die Verhütung des Brandes ift unter den allgemeinen Befchäftigungen aufgeführt, und gehört doch offenbar allein zum

Getreidebau.

In der befondern Ausführung ist zwar über die meiften Gegenstände eine Menge nützlicher Sachen gefam

In Abficht der Grundfätze und Maafsregeln zu Erreichung guter Abfichten neiget fich Hr. F. mehr zur Strenge durch Verordnungen und Strafbefehle als dem natürlichen Wege der guten Ordnung und Freyheit mit Aufklärung, Unterricht und Aufmunterung durch Beyfpiele und Hülfsanftalten. So will er z. B., die Regierung folle zwar nicht bey jeder Theurung, aber doch bey Mangel und befürchteter Hungersnoth, zum Verkauf des Getreides nach einer Taxe zwingen. Allein wie läfst fich da eine Grenzlinie finden? Die Kornhändler follen nicht auf dem Lande und auf den Märkten nicht vor to Uhr kaufen dürfen. Aber wer kann diefes verhüten, da fie oft zugleich Bäcker oder grofse Confumenten find? Und warum foll es verhütet werden, da fie zu Versorgung der übrigen kaufen, und bey ihrer Speculation fowohl einbüfsen, als gewinnen können? Beckern, Brauern und Brandtweinbrennern foll eine Taxe gesetzt werden, weil fich ihr Gewinn bey Heller und Pfennig berechnen laffe. Da wäre Hr. F. wirklich ein grofser ökonomifcher Apol lo, und könnte nicht mehr gewinnen, als wenn er diefe Gewerbe wenigftens für einige Reichskreife allein übernähme, und alle die Stümper verdrängte, welche fich oft um viele Thaler verrechnen. Ueber das fede Gefchlürf des Caffee, welches unerhörte Krankheiten hervorbringe, wird bey der Cichorie nicht nur ein vaterländifches Bardengefchrey erhoben, fondern fogar das Darmstädtifche und Hildesheimfche Verbot für Landleute, und dafs alle Schulden für Caffee unklagbar feyn follen, als Mufter aufgeftellet. Auch wird überhaupt zu Verminderung des Gebrauchs fremder Luxuswaaren als Mittel vorgefchlagen, die Gerechtigkeit, damit zu handeln, feltener zu ertheilen, ihre Güte zu unterfuchen, und den taugli chen nach den Zeitumständen eine Taxe vorzufchreiben. Aber wäre da nicht das Monopol ein neuer Druck fürs Publicum, die Unterfuchung Qualerey für die Kaufleute, und billige Taxe für fie fowohl als die PolizeyObrigkeiten eine Unmöglichkeit ?

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