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Menfchenglück, folche Betrachtungen, deren Freymű-
thigkeit in der That manchen Lefer überraschen kann.
So fagt er z. B. bey der Gefchichte des Feldzugs im J.
1694: (III., 335) ,,Der Kaifer bezeigte feine vollkom-
,,mene Zufriedenheit über alles, was er (Caprara) that.
,,Nach der damaligen Lage der Umstände hielt man zu
,,Wien einen Feldzug, in welchem man etwas erober-
,,te, ohne in Ungarn einen Fufs breit zu verlieren, schon
,,für vortheilhaft. Auf den Krieg mit Frankreich war
Leopolds ganze Aufmerkfamkeit gerichtet. Die chrift-
lichen Mächte fchienen immer mehr gegen einander
,,erbittert zu werden. (Unüberfetzbar ift hier das acca-
nite des Originals.),,An Menfchen und Geld erfchöpft
,,fchmachteten die Provinzen vor Hunger mitten unter
,,den Freudenfeyern und Te Deum's, die von beiden Sei-
,,ten abgefungen wurden, um fie zu täufchen. (im Ori-
ginal fteht gar ingannarle.) Schwer wurden die Wer-
,,bungen; drückend war die Erhebung der öffentlichen
,,Beyträge, und dennoch ungewifs; beynahe ganz la
gen die Manufacturen; das baare Geld hatte fich in
,,Papier verwandelt; überall herrfchte Theurung; dem
,,Lande fehlten fleifsige Hände zum Anbau; der Unter-
,than fluchte den fo hoch gepriefenen Siegen, die für
,,für ihn weiter nichts waren, als Ankündigungen neuer
,,Auflagen Noch jammervoller war die Lage der Din-
,,ge in Spanien, je gröfser dort die Erfchlaffung der Na-
tion und die Unwiffenheit, die Geiftlofigkeit (materia-
lità),,der Minifter war." etc. Betrachtungen diefer Art
fetzen doch wohl Grundfätze zum voraus, die ein auf-
merkfamer Lefer ohne Mühe wird zufammenftellen kön-
nen. Sollten ihm aber hier oder durt andere aufftofsen,
die er nicht vollkommen den übrigen anzupaffen wüfs-
te, (wie z. B. II, 260,) fo möchte vielleicht der Grund
die es Mangels an Uebereinstimmung mit fich felbft dar-
in zu fuchen feyn, dafs der Wohnort des Hn. Vf. kein
anderer ift, als das reizende Florenz,

"

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Der zweyte Band zerfällt ebenfalls in zwey Bücher, von welchen das dritte die Gefchichte bis zum Frieden mit Polen 1623 fortführt, das vierte aber mit der Befchreibung der Belagerung von Wien 1682 schliefst. Vorzüglich intereffant wird in diefem Zeitraum die Gefchichte von Ungarn, fo dafs man öfters die Türken darüber vergifst, und nur die Ungarn im Gefichte behält. Im dritten Bande enthält das fünfte Buch die Folgen des Entfatzes von Wien, bis zur Abfetzung Mohammeds IV, 1688; das fechfte aber bringt die Gefchichte bis zum Absterben Achmets II, 1695. Einleuchtend zeigt Hr. B. in beiden Büchern den nachtheiligen Einflufs, den Ludwig XIV. Entwürfe und deren Ausführung auf den Erfolg der Kriege mit den Türken hatten: Ludwig erfcheint ihm vollkommen fo, wie er war, und wie man ihn erft feit kurzem ins Geficht zu faffen gewohnt wird. Sehr richtig ift III, 96-88) die Schilderung des Zuftandes von Polen beym Schlufs des unglücklichen Feldzugs 1684, wo K. Johann Sobiesky an feine Freunde fchrieb, wie tief er das Sinken feines Ruhms fühle, wie fehr er wünschte, fein Leben beym Entfatz der Kaiserstadt gelaffen zu haben. Nur darinn möchte wohl mancher Lefer fchwerlich dem Hn. Vf. beyftimmen, wenn er hinzufetzt:,,tal era, tale farà, tale è fempre stata quella nazio.,ne"; zu einem folchen tale fara kann kein Volk auf diefem Erdenrunde bestimmt feyn. fem Erdenrunde beftimmt feyn. Kurz, aber treffend, zeigt Hr. B. die vornehmsten Urfachen der Schwäche des otmannifchen Reichs in den Jahren 1684 und 1685 (HI, 100,- 102.) Und doch war das bald nach dem Triumphe der Türken, bald nach der Belagerung vor Wien..

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Auch der vierte Band hat zwo Abhandlungen; die eine, oder das fiebente Buch von Muftapha's hoffnungsvoller Thronbefteigung 1695, bis zum Frieden zu Carlowitz 1699; die andere, oder das achte Buch, von da bis zum Definitiv - Friedenstractat zwifchen der Pforte und Rufsland 1725. Sehr ausführlich zergliedert Hr. B. Seine Methode ist ein Synchronismus, der die Ope- die Unterhandlungen vor dem Friedensfchlaffe zu Carlorationen der verbündeten Mächte in den verfchiedenen witz, aber mit Einficht, und aus guten Gründen, wegen Kriegen mit den Türken fo vortheilhaft an einanderreiht, feiner Wichtigkeit für die nachfolgenden Ereigniffe, und wieder trennt und von neuem zufammenftellt, dass man weil hier die Urfachen erörtert- werden mussten, aus vollkommen befriedigend überfieht, ob und wie jene welchen der Krieg entftand, indem man fchon hier die Operationen in einander eingreifen, ob und wie fie fich Spuren der gegenwärtigen Irrungen entdecken kann (IV, wechfelsweife unterstützen oder nicht. Durchaus er- 104); ein wichtiges Stück, dem vorzügliche Aufmerk zählt Hr. B. mit einer Deutlichkeit, mit einer Bestimmt famkeit gebührt. Mit einer guten Mifchung von Ernft heit, die wirklich für charakteriftifche Eigenfchaften und Laune erzählt er dabey die,,ridicole gare“ die „ine feines Werks gelten können. Leicht und kunftlos iftie e piccolezza“ der Rangfucht und Etikette zwischen feine Schreibart, von dem befchwerlichen Periodengewirre der meisten italienifchen Profaiften eben fo weit entfernt, als von dem fogenannten ftyle coupe vieler Franzofen und ihrer deutfchen Nachahmer, fo, dafs fein Werk mit Recht zur Uebung in der Sprache empfohlen

zu werden verdient.

den Gefandten der verbündeten Mächte; aber auch mit einem gewiffen Gefühl von Erhabenheit über Vorurtheil und Nationalftolz, die Maafsregeln der Gefandten untereinander.,,Sonderbar, fagt er, war es zu fehen, wie die chriftlichen Mächte, deren jeder nach Verfchieden,,heit ihres Intereffe, verfchiedene Gegenstände wichtig Nicht die Folge der Regenten beftimmt die Abthei-,,hingegen keine, weil fie auf ihrer Seite allein waren, ,,waren, fo mancherley Vorficht brauchten; die Türken Jung des Werks in Bücher und Kapitel, fondern Bege-,,folglich keine Veranlaffung zum Mifstrauen hatten." benheiten, deren Wirkungen fortdauernd und ausgebrei- (IV, III.) In der Gefchichte des für die Republik 111.) Venedig fo unglücklichen Feldzugs von 1715 überfehe der grofsmüthigen Dankbarkeit des edlen Pafcha's Cogia man ja nicht (IV, 203-206) die schöne Anekdote von gegen feinen vormaligen Herrn und Wohlthäter in der

et waren.

Der erste Band umfafst in zwey Büchern den Zeitraum von der Gründung des Reichs der Otmannen an, bis zum Tode Solymans II, 1570,

Gefan

Gefangenfchaft, den tapfern Vertheidiger von Modone, Vincenzo Pafta. Züge diefer Art müfsten forgfaltig auf bewahrt, und beym Fallen von Urtheilen über eine Nation nicht überfehen werden, Intereffant, vorzüglich jetzt, ift die Beschreibung der Belagerung von Belgrad 1717 (S. 257 ff.); anziehend die Schilderung des Helden Eugens, deffen Beyspiel feinen Truppen fo lehrreich, und dadurch auch für die Nation nicht ohne Nutzen war (S. 273); unterrichtend, in mehr als einer Rückficht, die Entwickelung, wie durch Alberoni's geheime Intriguen die volle Wirkung jener grofsen Eroberung, juft in einem Zeitpuncte des höchften Flors der öftreichischen, und des tiefften Verfalls der türkischen Macht, auf die Vortheile des Friedensfchluffes zu Paffarowitz eingefchränkt blieb. (S. 274. b. z. E.)

Hofr. B. in dem Vorberichte Erläuterung, Uebrigens hat er den Müllerifchen Anmerkungen auch eigene Zufatze beygefügt, die alle zweckmäfsig und erheblich find. Er gedenkt in einigen der Verwirrung des fchwedischen Kalenders zu Anfang diefes Jahrhunderts, die aus der Weglaffung des Schalttags im J. 1700 entstund, und erft 1712 durch Hinzufügung des 3often Februars wieder mit dem Juliauifchen Kalender in gleichen Gang kam. Weil diefe Sache, (von der auch in Schlözers fchwedischer Biogr. 2. T. S. 385. etwas vorkommt.) vielen unbekannt geworden ist, oder von jeher unbemerkt blieb, fo giebt er auch darüber in dem Vorberichte hinlängliche Auskunft, indem gerade bey diesem Theil der Geschichte in Abficht auf die Bestimmung der Monatstage viel darauf ankommt. Das ruffifche Original hat keine Abtheilung; der Ueberfetzer aber hat 3 Abschnitte gemacht, von den Vorfahren, von den Leben und von den Gemahlinnen, Nachkommen, Brüdern etc. des Grafen Scheremetew. Diefer war gebohren 1652, fing 1666 an, Kriegsdienfte zu thun, fchwung fich bis zur höchften militärischen Ehrenftelle, und starb 1719. Zur Gefchichte des nordifchen Kriegs im Anfang des 18ten Jahrh. kommt befonders viel Merkwürdiges in diefer Lebensbefchreibung vor, und bey übrigens bekannten Dingen wird sehr oft der Tag der Ereignifs genauer, als man ihn bisher wufste, bestimmt. Neu, wenigstens nicht gemein, find un

Den ganzen fünften Band hat Hr. B. dem Kriege von 1736 bis 1739 gewidmet. Er hielt diefe AusfülirEr hielt diese Ausfülirlichkeit für nöthig, weil jener Krieg faft eben die Urfachen wie der gegenwärtige gehabt hat, weil der Schauplatz von beiden ebenderfelbe ift, weil zwischen manchen Begebenheiten in beiden eine fo auffallende Aehnlichkeit herrscht. Eben wegen der wichtigen Folgen diefes Kriegs hat fich auch der Vf. vorzüglich angelegen feyn laffen, diefem Bande fo viel als möglich Urkunden zur Erläuterung der wechfelfeitigen Anfprüche der intereffirten Höfe beyzufügen. Unter diefen Urkunden erwähnt er (in einer kurzen Vorrede zu diefem B.) vorzugster andern die Nachricht von Mazeppa und feiner Verweile des K. K. Manifeftes nach dem Friedensfchluffe zu Belgrad,,,deffen tiefliegendes Geheimnifs (wie er ebendafelbst sagt) „noch immer nicht ganz enthüllt ift.“

Der fechfte Band endlich liefert die neueite Gefchichte, im eilften Buche bis zur Verbrennung der türkischen Flotte bey Tfchesme, 1770; im zwölften bis 1784, wo mit der Befitznehmung der Krimm eine neue Ordnung der Dinge anzuleben fcheint.

ST. PETERSBURG, RIGA U. LEIPZIG: Lebensbefchreibung des General Feldmarschalls Grafen Boris' Petrowitfchj Scheremetew, abgefafst von Gerh, Friedr. Müller. Aus dem Ruffifchen ins Deutsche überfetzt von F. L. C. Bacmeister, Ruffifch - kaiferl. Hofrath etc. XXXII u. 180 S. gr. 8.

Das ruffifche Original macht den gröfsten Theil der Vorrede aus zu der Sammlung der Briefe Peters des Grofsen an Scheremetew, die in J. 1774 erschien. Der Ueberfetzer entfchlofs fich zur Verdeutfchung, theils, weil der um die Gefchichte Rufslands fo verdiente ehemalige Staatsrath Müller folches wünschte, theils weil der Graf Sch. einer der vornehmsten Feldherren Peters I. war, und weil in diefer Lebensbeschreibung manche Nachrichten und Urtheile vorkommen, welche nicht nur diefen Monarchen felbft und feine Regierung, fondern auch andere merkwürdige Perfonen und Vorfalle betreffen. Von den ruffifchen Büchern, die in den Anmerkungen citirt, ingleichen von den Grundfätzen, die in der Schreibart ruffifcher Namen und Wörter befolgt worden, giebt Hr.

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bindung mit den polnifchen Jefuiten. S. 61. von der unrichtigen Angabe des Monatstags auf 5 Medaillen, die 1710 zum Andenken der Eroberung von Riga, Dunamünde, Pernau, Arensburg und Reval verfertigt wurden. Unter den von dem Ueberfetzer beygefügten Anmerkungen verdient S. 143 die aus dem Moskauifchen Archiv des Collegiums der auswärtigen Gefchäfte genommene Nachricht von dem polnifchen Reichstage 1717, und dem Verhalten gegen einige Magnaten, und befonders gegen die Diffidenten, angeführt zu werden. Gegen Gebhardi's dänifche Hiftorie wird S. 124. Peter I. und fein Verhalten in Koppenhagen ausführlich vertheidigt. Wenn es indeffen mit den vom dänischen Geschichtschreiber erzählten Thatfachen feine Richtigkeit hat, fo möchten Müllers Gründe wohl nicht allen Verdacht entfernen. Glücklicher ift Hr. B. in feiner Erläuterung S. 136. über die angeblichen ruffifchen Absichten auf Travemünde,Der deutsche Ausdruck der Ueberfetzung ift untadelhaft. Nur das einigemal vorkommende Grofsgefandte ift ungewöhnlich, wird aber gegen das Ende zu mit GrofsbothSchafter vertauscht. - Vor dem Titelblatt ift das fchön geftochene Porträt des Gr. von Scheremetew, und amËnde das Malteferkreuz nebft dem voranftehenden Patent über deffen Aufnahme in diefen Orden im J. 1698 nach dem Original, ferner die Abbildung des goldnen Schlüffels, welchen er 1710 von der Stadt Riga erhielt, und 4 Gefchlechtstafeln, die gräfl. Scheremetewische und einige mit diefer verwandte Familien betreffend.

KLEINE SCHRIFTEN.

GOTTESGELAHRTHEIT. Berlin, in der königl. Realschulbuchh.: Die erften Grunde der chriftlichen Lehre. Auf Befehl

und mit allergnädigstem königl. Preufsifchem Privilegio. 1790. 60 S. in 8. Diefs ilt der Katechismus, der bey feiner Erfchei Ttt 2 nung

chen Recenfion zu prüfen, wäre eine undankbare Arbeit, die viel Raum erfoderte, da fie fich nicht über die gemeinften Katechismen aus dem Anfange diefes Jahrhunderts erhebt. Wie verlautet, haben auch die gelehrten geiftlichen Räthe des kön. Preufs. Oberconfiftoriums die Unzweckmäfsigkeit diefes Büchleins fo deutlich und gründlich dargethan, dafs deffen befchloffengewefene Einführung in den preufsifchen Ländern unterblie ben ift. Man hort zwar, dafs an einem beffern und zweckmäfsigern Lehrbuch von ihnen gemeinfchaftlich gearbeitet werden folle; nach des Rec. praktischer vieljähriger Erfahrung fcheint es ihm aber überhaupt der Beförderung geiftlicher Erkenntnifs und Gefinnung unter den fo fehr verfchiedenen Gattungen und Ständen der Menfchen nicht zuträglich, einen und denfelben Entwurf zum Unterricht der Kinder, der Bauern und Tagelöhner, der aus gefittetern Ständen in Städten und des Adels, deren' Verstand in Schulen, in Penfionen oder durch Hofmeister schou gebildeter und aufgeklärter wird, und dann gar der Jünglinge, die eine noch höhere Ausbildung durch andere Wissenschaften in Gymnafien oder fonft fchon erhalten haben und eben fo für fchwache fowohl, als für helle Köpfe, gesetzlich vorzufchreiben. Das allgemeine Praktische mufs freylich bey allen gleich feyn; aber der Umfang von (peciellen Lehrwahrheiten fowohl, als Lebenspflichten, wie fehr mufs der nach der Verständesfahigkeit und Bedürfnifs diefer Klaffen verfchieden feyn? Auf den jedesmaligen Lehrer kommt hier alles an, ob er blofs Fragen und Antworten auswendig lernen laffen, überhören und blofse Gedächtnißschriften bilden will, die dann wohl im politi fchen Sinn Lutheraner heifsen, (zu welchem mechanifchen Gefchäfte man aber nicht Prediger, nicht einmal Schulmeister · öthig hätte,) oder ob er deutliche Erkenntnifs, Ueberzeugung, Gewiffensempfindung, Theilnehmung an der Religion Jef und thätige Gottfeligkeit erwecken und befördern, und alfo im eigendlichen Verftande evangeliche Christen zuziehen will und kann.

nung zum allgemeinen lutherischen Landeskatechismus in den kö-
nigl. Preufsifchen Staaten bestimmt war, Der Titel follte eigent-
lich heifsen: Inbegriff der Vorstellungsort des Verfassers von der
Lehre des Lutherthums. Es fcheint manchem fo leicht, ein Lehr-
buch der chriftlichen Religion für andere, für alle Lehrer und
Bekenner einer herrschenden Kirche in einem Lande aufzufetzen,
indem fie glauben, dazu gehöre weiter nichts, als ihre Privat
einficht, oder ihre auf das Wort oder Compendium eines ehe-
maligen Lehrers ein für allemal als unwiderfprechlich richtig an-
genommene Summe von Lehrfatzen in einem beliebigen Zufam
menhang zu ordnen, in Fragen und Antworten zu bringen, und
das nun für die reine Summe chriftlicher Lehre auszugeben.
Wenn man aber bedenkt, dass jeder Lehrer der römischkatho-
lifchen, der reformirten, der arminianifchen, der focinifchen,
der griechischen Kirche und jeder kleinern kirchlichen Parthey
fo gut, wie jeder lutherifche Lehrer, fein Syftem von Reli-
gionslehren oder theologifchen Sätzen für die wahre chriftliche
Lehre hält und ausgiebt, und dafs doch unter zwey, drey und
mehrern fich einander widerfprechenden Sätzen oder Vorftel-
lungsarten nur eine objectiv wahr feyn kann; wenn man be-
denkt, wie unter Lehrern jeder Kirche, fogar in der römifchen,
von einem mehr, von dem andern weniger Sätze und Beftim-
mungen zu der Summe chriftlicher Lehren als wefentlich, noth-
wendig und dem Sinne Jefu und der Apoftel gemäfs gerechnet
werden, fo kommt es bey einem Lehrbuch, das nun als das
befte, richtigste, vollständigste, reinfte von allen mit gutem Ge-
willen ohne pübftlichen Zwang angenommen und gelehrt werden
foll, unleugbar auf folgende Eigenfchaften an: 1) die Stellen
der h. Schrift, aus welchen die Lehren hergeleitet und erwie-
fen werden follen, müffen fprachrichtig aus dem Zufammenhan-
ge und der Abficht des Vf. erklärt, die verfchiedenen tropifchen
Ausdrücke und mancherley Befchreibungen müffen auf die ei-
gentlichen unbildlichen, auch im N. T. vorkommenden Ausdrü-
cke und Befchreibungen zurückgeführt, und durch Vergleichung
aller diefer Stellen mufs in dem Kopf des Vf. erft das Refultat
der Lehre entschieden feyn, welches Refultat dann im Lehrbuch
feinen Platz findet. 2) Alles, was in den mofaifchen Büchern
ficher nur hiftorifche Tradition aus der Vorwelt, oder nur ifrae-
litische Volksgefchichte ift, gehört durchaus in kein chriftliches
Lehrbuch; eben fo wenig das, was Jefus und die Apoftel nur
zur Gewinnung jener am äufsern Judenthum und an manchen
fonft ganz unbiblifchen Volksmeynungen hängenden Zeitgenof-
fen damals zu fagen fehr gut und nöthig fanden, alfo alle Ver-
gleichungen mit dem judifchen Tempeldienft, Opfern, Hohen-
priester u. f. w., welches alles durchaus nicht nach dem Sinne
Jefu zu der eigentlichen für alle Volker bestimmten chriftlichen
Religion zu allen Zeiten, alfo auch für uns nicht gehört, da
wir erst die Hiftorie des Judenthums lernen müffen, ehe wir
jene Vergleichungen nur verstehen können. 3) Alle dogmati-
fchen Beftimmungen und Kunftwörter, die ohne fichery bibli-
fchen Grund durch spätere neuplatonifche Kirchenväter, Conci-
Hen, fcholaftifche Lehrer, pabitliche Decrete und spätere dogma-
tifche, felbft proteftantifche Schriftfteller, zu der reinbiblischen
Lehre hinzugethan find, gehoren durchaus nicht in Volksun.
terr und in ein Lehrbuch des Chriftenthums. Dann müfs-
ten 4) die Lehren in der fafslichften Ordnung mit der fchicklich-
ften Methode für Verftand und Gedächtnifs vorgetragen, und
5) fo praktisch abgehandelt und ausgedrückt feyn, dafs die wirk-
-liche Theilnehmung und Anwendung auf Herz und Gewissen
erleichtert und befördert werde. Wäre nun ein folcher Kate-
chismus für den ersten Jugendunterricht beftimmt, fo gehörte
eine noch weifere Auswahl dazu, dafs er nach Ebr. 5, 6. nur
Milch und nicht ftarke Speife, nur die erften Buchstaben der
göttlichen Worte enthielte. Nur ein folches Compendium, nur
ein folcher Katechismus würde den Titel: die ersten Grunde der
chriftlichen Lehre, verdienen. Ob obenbenannte Schrift ihn ver-
diene, ob fie in der Wahl der Materien, in ihren Erklärun-
gen und Schriftbeweifen, in der logifchen Ordnung und im
Ausdruck das fey, was fie feyn follte, hier in einer ausführli

PHILOLOGIE. Breslau u. Hirschberg, b. Karn dem ält.: Virgils Eklogen. Metrifch ins Deutfche überfetzt, und mit Anmerkungen erläutert. von J. G. Gericke, 1790. 90 S. 8. Diefe Ueberfetzung, fagt der Vf. in der kurzen Vorrede, foll in die Stelle des fchlechten elenden Deutfches (fic), das fie in den fihlechten Ausgaben des Virgils mit deutfchen Noten vor fich haben, treten. Diefe Stelle kann fie in der That recht gut einnehmen; denn fie ift gerade in fo elendem Deutsch gefchrieben, als die elendesten Anmerkungen von Sincerus, Gottfchling u. a. m. Wir nehmen die erfte die befte Stelle zum Beweis:

Eben Alcimedon hat mir zwey Becher gefchnitzet
Und die Griffen mit weichen Bärenklauen (!!) umwunden,
Mitten den Orpheus gefetzt, und die ihm nachfolgenden
Wälder

Meine Lippen haben noch nie fie berührt. Sie verwahr ich.
Siehst du auf meine Ruh', fo darfft du die Becher nicht

loben.

Hiebey find denn nun auch Anmerkungen. Von diefen heifst es in der Vorrede: Der Lehrer, der den Jünglingen diefe Gedichte erklärt, wird ihnen äfthetifche und Sacherklärungen vortragen, welche leicht dem jugendlichen Gedächtnifs und der Einbildungskraft eingeprägt bleiben; aber nicht fo leicht Namen und Namenkenntuifs. In diefer Rucksicht nun habe ich blofs die Namen und zwar in möglichster Kurze, wer und was fie find (die Namen?) angeführt. Die Qualität diefer Anmerkun gen kann aus, einem Beyspiel erhellen: Amphion, ein wegen feiner Mufik berühmter König zy Theben, der jo reizend auf der Zither fpielen konnte, dafs sich die Steine von felbft zur Erbauang der Stadtmauer hinbewegten.

ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Montags, den 28. Februar 1791.

GESCHICHTE.

LEIPZIG, in der Weidmannfchen Handlung: Frag. mente über Friedrich den Großsen, zur Gefchichte feines Lebens, feiner Regierung und feines Characters, von dem Ritter v. Zimmermann. 1790. Drey Theile. 8. Zusammen 3 Alph.

V.

on diesem Buche des Hn. Ritters von Zimmermann ift fo viel gefprochen, es ift allenthalben fo schnell angezeigt und beurtheilt, und fo manches ift dagegen gefchrieben worden, dafs derjenige, dem feine Anzeige in der A. L. Z. aufgetragen wurde, fich fogleich vornahm, feine Meynung nicht eher zu fagen, bis der erfte Sturm der Bewegung vorüber gegangen wäre, da es fehr schwer hält, während deffelben nicht Parthey zu nehmen. Diefes ist nun zwar jetzt noch keinesweges der Fall; es ist aber unthunlich, die Anzeige länger aufzuhalten.

Des Hn. Ritters Buch hat dreyerley Inhalt: er erzählet viele Merkwürdigkeiten und Anekdoten aus des grofsen Königs Leben; er läfst die Gefchichte der Cur, die er mit diefem Prinzen vorgenommen hat, noch einmal abdrucken; und thut einen heftigen Angriff auf feine Gegner. Was das erfte anbetrifft, fo kann kein Unpartheyifcher läugnen, dafs unter Hn. v. Z. Erzählungen viel wichtige und intereffante, unter feinen Bemerkungen viele ungemein feine und tiefdringende, und unter feinen Muthmafsungen manche sehr wahr scheinliche und witzige find. Unterdeffen ift das Ganze keinesweges beffer, als dergleichen Sammlungen überhaupt zu feyn pflegen. Verschiedene Erzählungen des Hn. Ritters find ganz und gar falfch befunden; andre find von der Art, dafs ihr innerer Gehalt fie unwahrscheinlich, oder deutlich unwahrhaft macht. Hr. v. Z. führt für einige feiner Angaben grofse Autoritäten an, die er zum Theil nennt, zum Theil nicht nennen zu dürfen verfichert. Von einer derfelben mufs Rec. demjenigen aus perfönlicher Kenntnifs beypflichten, was Hr. O. C. R. Büfching in den zuverlässigen Beyträgen zu der Regierungsgefchichte Friedrichs II, davon fagt:,,nemlich dafs zwar Ausländer fich viel von diefer Quelle ver fprechen möchten, derjenige aber, der den wahren Werth derfelben recht und unpartheyifch zu beurtheilen im Stande fey, wiffe, dafs fie zwar nicht ganz unbrauchbar fey, aber mit fehr vieler Vorsichtigkeit und Klugheit gebraucht werden müffe." — Sich weiter hierüber zu erklären, verbietet Recenfenten eben fo die Befcheidenheit und Klugheit, als fie es Ha. Büsching verbot. Das eben jetzt genannte Buch diefes gelenr ten Greifes hat, in einem hiftorischen Anhange, viele A, L. Z. 1791. Erster Band,

von dem Hn. v. Z. erzählte Merkwürdigkeiten unterfucht, und gröfstentheils unwiderfprechlich die Falfchheit und das irrige derfelben dargethan. Dahin gehört vornehmlich die kühne und fo unwahrscheinliche BeHauptung des Hn. Ritters, Th. I. S. 23, dafs die Angabe in den hinterlaffenen Werken des Königs, von dem Schatze feines Vaters, der nur 8,700,000 Rthlr. betragen hätte, ein Schreib- oder Druckfehler fey, und dafs der Hr. Pr. Fischer mehr Recht hätte, wenn er diefen Schatz zu 72, ja zu 100 Millionen angäbe. Hr. B. hat durch eine genaue Berechnung des Generaletats der Einnahme unter Friedrich Wilhelm, es bis zur höchften Wahrscheinlichkeit erwiefen, dafs diefer König keine gröfsre Summe habe zurücklegen können. Ueberall muls man fich aber wundern, wie Hr. v. Z. dem ungenannten lächelnden Staatsmann, den er uns als Bürgen feiner Meynung anführt, hat glauben können, dass inan in einer folchen Sache einen Schreib- oder Druckfehler stehen laffen würde! Uebrigens ift die Büschingifche Bemerkung fehr gegründet, dafs gerade die grofse Menge der Silbergeräthe auf dem Schloffe dazu diene, die übertriebene Meynung von dem Schatze K. Friedrich Wilh. zu widerlegen. Einer andern Erzählung des Hn. v. Z., von gleicher Wichtigkeit, widerfpricht Hr. B. nur dadurch, dafs er fich auf das in der Befchreibung des Charakters des Königs Gefagte beruft. Hr. v. Z. fagt nemlich, der K. Friedrich habe feinem Vater entfliehen wollen, um nach Wien zu gehen, dafelbft katholisch zu werden, und Marien Therefen zu heyrathen. Er gründet diefe Erzählung theils auf die Gröfse der Idee und ihre ausgedehnten Folgen, theils darauf, dafs der Hr. Minifter von Horft ihm gefagt habe: er erinnere fich noch ganz deutlich, gehört

zu haben, dafs der Graf von Münchow und der General von Borck diefe Abficht dem grofsen Könige beygelegt hätten. Ohne zu unterfuchen, ob der Hr. von Horft damals, als diefe Männer (feinem Vater, wie es fcheint,) erzählten, fchon hinlängliche Aufmerksamkeit genug auf Sachen diefer Art gewandt habe, kann man blofs bey der innern Wahrscheinlichkeit der Erzählung stehen bleiben, und es wird in die Augen fallen, dafs nicht leicht ein Hof, der Ehrliebe und Gefühl feines Werths befitzet, am wenigften aber ein Hof, der fo viel Stolz hat, als der Wienerische zu Zeiten Carls VI, fich wider den Willen des Vaters, mit einem Kronprinzen heimlich einlaffen werde, um ihm die Erbin von mehreren Kronen unter der Hand zuzufreyen, und dafs man ihn fogar in der Abficht, ihn zum Gemahl derfelben zu machen, auf der Flucht von feinem Vater habe aufnehmen wollen. Das einzige, was man fich, wenn die Sache beffer bewiesen wäre, dabey den

Uuu

ken

ken könnte, würde feyn, dafs man mit dem preufsifchen Kronprinzen, und feinen Unterhändlern, hätte die nemliche Komödie fpielen wollen, welche mit Don-Car Jos und dem Herzog von Ripperda gefpielt wurde, wobey man aber annehmen mufs, dafs das Wienerifche Minifte rium niedrig genug gedacht hätte, einen zwiefachen fchändlichen Betrug an Vater und Sohn zu begehen. Das Vorgeben des Hn. Ritters, dafs Friedrich der Groise zum Beyfchlaf durch eine chirurgische Operation, keinesweges aber durch eine Entmannung, unfähig gemacht fey, und dafs er durch Vorspiegelung eines Gefchmacks an Knabenliebe, den er keinesweges wirklich gehabt habe, nur das fchimpfliche Gerücht einer Entmannung habe verhindern wollen, widerlegt Hr. B. durch einen in dem angeführten Buche abgedruckten Brief des Hn, Generalchirurgus Engel, der die Reinigung des Körpers des Königes, nach feinem Tode, mit einigen Compagnie. chirurgis beforgte., Diefer Mann bezeugt, dafs die fämmtlichen männlichen Theile des verftorbenen Kö nigs, alle vollkommen und unverletzt gewefen, und dais man diefes am Könige, nach feinem Tode, ohne Irrthum habe bemerken können. Er unterlässt nicht, einige sehr derbe Verweise an den Hn.v. Z. hinzuzufügen, der in der That, ohne irgend einen Gewährsmann anzuführen, diefe Erzählung mit einer Zuver fichtlichkeit vorträgt, die nun, da die Sache unge gründet ist, einen heftigen Argwohn gegen feine Glaubwürdigkeit erregen mufs. Es liefse lich noch vieles yon diefer Art anführen, wenn wir nicht noch einigen Raum für Betrachtungen einer andern Art aufbewah rên müssten. So wie z. B. Hr. v. Z., S. 139, einen Bifchof von Ermeland creirt, aus der Familie Grabowski, nicht Grabowsky, wie Hr. v. Z fchreibt,) da es doch der bekannte witzige und gutfchreibende Graf Kraficki ist, von dem er reden will, fo nennt er den Hn. von Boskamp, der den Hn. von Golz auf feiner Gefandtfchaft nach der Crimm begleitete, S. 261 and im Register, Biskamp. Hr. v. Z. wird vielleicht zugeben, dafs ein Gefandtschaftsdolmetscher, der die Sprache in feiner Gewalt hat, und ein gefchickter Mann ift, fich mehrern Antheil an den Verhandlungen mit einem tartarischen Prinzen erwerben kann, als der Gefandte felbft, wenn er vernimmt, dafs der Hr. v. Boskamp auch Ritter ift. Diefe und mehrere Fehler nehmen indeffen mancher andern Erzählung und Unterfuchung ihren Werth nicht, und man würde den Hn, v. Z. nicht fchärfer beurtheilen, als jeden Schriftsteller, der die Gefchichte eines lebenden merkwürdigen Mannes bearbeitet, wenn er felbft billiger zu Werke gienge. Doch, ehe wir davon reden, müffen wir noch erinnern, dafs wir die Urfache nicht einfehen, warum Hr. . Z. diejenigen, die die Gefchichte feines Befuches bey dem Könige fchon befafsen, genöthigt hat, fie hier in der Geftalt des dritten Theils der Fragmente, noch einmal zu kaufen. War das Buch vergriffen, fo konnte es ja für diejenigen, die es noch zu haben wünschten, neu aufgelegt werden. Aber auch diefe Anmerkung würden wir unterdrücken, wenn fie uns nicht der Con traft abuöthigte, worinn diefes Verfahren mit der hohen und verächtlichen Miene fcht, mit welcher der

Hr. Ritter auf jede Buchhändlerfpeculation herabfieht. Indeffen ist doch diefes wirklich nur noch ein kleiner Fehler, in Vergleichung der übrigen Verfahrungsart, die Hr. v. Z. in diefem Buche beobachtet. Von der 6ten Seite deffelben an, bis zu Ende, zwingt er feine Lefer, einem beständigen Gezänke zuzuhören, das er nicht nur mit jedem Gelehrten anfängt, der ihm jemals in den Weg getreten ift, fondern wozu er manche, z. B. die Hn. Büfching und Nicolai herbeyzieht, ohne dafs wenigftens die gelehrte Welt wird begreifen können, warum er diefe Männer, und felbft ihren Stand und ihre bürgerlichen Gefchäfte zum Gegenftande feines Hohns und feines bittern Spottes macht. Vermuthlich find es indeffen diefe Männer, die feinen Zorn noch nie gereizet haben, noch nie gereizet haben, welche er S. 7 im Sinne hat, und die er gutmüthig und gelinde zu behandeln verfpricht. Denn wo nicht Gutmüthigkeit, doch Gelin digkeit ift das Verfahren gegen fie, wenn wir es mit dem vergleichen, womit er feine wahren oder einge bildeten Gegner behandelt. Er redet in einer Sprache, und bedient fich folcher Scheltwörter, die nicht nur fehr tief unter der Würde eines Gelehrten find, fondern die es auch unmöglich machen, dafs Lefer aus der feinen Welt nicht darüber gegen ihn Verachtung fühlen follten, befonders wenn er fie gegen Männer ausftöfst, wie derjenige ift, der Th. 1. S. 171 gemeinet ift. Wir hätten zu Hn. v. Z. Ehre gewünscht, er hätte zu Friedrichs Lebzeiten gefchrieben. Er lagt an einem Orte, der Hr. von Lucchefini hätte dem Könige aus deutfchen Büchern vortragen müffen; hätte er damals gefchrieben, fo hätte gewifs die Ueberzeugung, die er von feinem eignen grofsen. Werth hat, in ihm bey jeder Periode den Gedanken rege erhalten, dass Lucchesini auch aus feinem Buche dem Könige vortra gen würde, und alsdann hätte er fich der niedrigen Scheltwörter, und des ganzen unanftändigen Betragens enthalten, aus Furcht, dafs der Hr. Ritter dem Könige eben fo bengelhaft erfcheinen möchte, als ihm, wie er S. 175 fagt, deutsche Gelehrte vorgekommen wä ren, aus deren Federn gleichwohl fchwerlich ein fo äufserft grobes Wort jemals gefloffen ift. Was für ein Publicum dachte fich Hr. v. Z., für das er fchreiben wollte, dafs er fein ganzes Buch mit Stellen diefer Art anfüllete, fo dafs man, wenn man glaubt, eine Zeitlang ruhig fortlefen zu können, ftets wieder auf eine neue Unart ftöfst, und mit Unwillen das Buch weglegt? Und dennoch ist dieses nicht das Schlimmste. Hr. Z. affectirt, ein ftrenger, rechtgläubiger und orthodoxer Chrift zu feyn. Fiel es ihm nicht ein, als er das 31fte Cap. fchrieb, wie fehr er gegen die erfte Vorschrift des Christenthums handelte, dafs er nicht Irrthümer oder Thorheiten von Gelehrten darinn unterfucht, fondern, dafs er gegen Männer, die nur eine literarische Fehde gegen ihn haben, fifcalifch auftritt, und fie vor den Augen ihres Regenten und ihrer Vorgefetzten, für Volksverführer, Prediger des Aufruhrs und Zerstörer der bürgerlichen Ruhe erklärt? Diefe Männer haben. mit einer weifen und gerechten Regierung zu thun; aber wie, wenn fie es nicht gehabt härten? Wenn der chriftliche und orthodoxe Hr. Ritter ihre bürgerl che

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