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fanden geifivolle Frauenzimmer, alfo Kennerinnen,
durchaus unwahrfcheinlich und unmöglich. Aber über
die Vortreflichkeit der Gefinnung, da Wilhelmine es
nicht machen will, wie fo viele alberne Närrinnen, die
eine Wolluft darinn finden, fich unglücklich zu trâu-
men, weil fie nicht Verftand genug haben, glücklich zu
feyn," waren allen Stimmen einig.

Einige ganz kleine, zum Theil etwas mutwillige
Erzählungen in Verfen fcheinen da zu feyn, um die
profaischen mehr herauszuheben.

STENDAL, b. Franz u. Groffe: Gedanken und Urtheile
über philof. Moral u. polit. Gegenstände aus guten
Schriften gezogen, alph. geordnet u. herausgege-
ben von C. L. F. Rabe, königl. Cammerprotona-
rius. I. II St. 1790. 8.

Der Nutzen diefer Sammlung fcheint uns nicht bedeu-
tend, da nach der ganzen Einrichtung derfelben von
keinem Gegenstand auch nur das wichtigste, auch nur

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das, was zur Einficht und zu gründlicher Eintheilung deffen erfodert wird, was der Vf. wirklich anführt, vorge tragen werden konnte. Wer kann z. B. einen deutlichen Begriff vom Verftand durch das erhalten, was S. 48. von demfelben gefagt wird. Befonders nachtheilig ist es, dafs, nach des Vf. Methode zu fammeln, die Gegenstände meiftens nur von Einer Seite betrachtet werden, und alfo der Lefer nur einfeitig über diefelbe urtheilen lernt. So find z. B. gleich im Anfang die Folgen, einer edlen Abkunft nur von Einer Seite gelchildert. Ohnchin bleibt manches aus Mangel hinlänglicher Kenntnifs desZufammenhangs, welchen eine Stelle in der ausgezogenen Schrift hat, un verständlich. Was bedeutet z. B. die Stelle) wo es vom Ge nie heifst: Es ist Etwas in dem wahren Genie, was wefentlich mit der Menschheit verknüpft zu feyn'fcheint, Bey allen diefen Mängeln des Buchs, wollen wir nicht leugnen, das manche aus demfelben einzelne gute Gedanken und Maximen lernen können.

SCHRIFTEN.

PHILOSOPHIE. Jena b. Mauke: Ueber die Untauglichkeit der
allgemeinen und eigenen Glückfeligkeit zum Grundgefetze der Sitt-
lichkeit, von M. Cottlob Chriftian Kapp. 1790. 8. 90 S. (6 gr.)
Wenn gleich die Materie von dem reinen Sittengesetze, von dem
Grundfatze der eigenen und der allgemeinen Glückfeligkeit, und
von ihrem Verhältniffe zu einander, der Hauptfache nach durch
dasjenige bereits ins Reine gebracht worden, was Kant in feinen
dahin einfchlagenden Schriften darüber beftimmt hat: fo kann
man es dennoch lange nicht für eine überflüssige Bemühung hal-
ten, wenn felbftdenkende Kenner diefer Philofophie mit befonde-
rer Hinficht auf vorhandene Mifsverfländniffe und auf fcharflin
nig erregte Zweifel fie von neuem bearbeiten, manches näher
zufammendrängen, manches andere weiter auseinanderfetzen,
ähnliche Vorftellungsarten genauer verglichen, abweichende schär-
fer gegenüber ftellen, Dunkelheiten aufklären, entdeckte Man-
gel verbeffern und ihr dadurch einen allgemeinern Eingang zu ver-
fchaffen fuchen. Von diefer Seite angefehen, verdient auch die
gegenwärtige Arbeit den Beyfall derer, die fich für eine folche
Unterfuchung interefliren. Sie ist zwar hauptfichlich gegen die
Auffatze eines Ungenannten in dem Braunschweigifchen Journale
(v. J. 1788. St. 12. u. a.) gerichtet, worinne das Princip der all-
gemeinen und eigenen Glückfeligkeit gegen Kant zu retten ge-
fucht wird; allein die Wahrheit zu fagen, hat der Eodumonis-
mus, (wie das vermeynte Moralfyftem der Selbstliebe Kürze hal-
ber genennt wird,) an unferm Vf. einen weit fcharflinnigern und
beredtern Apologeten gefunden, als jener Ungenannte felbft war,
und es ift diefem Syftem kaum von irgend einem feiner Verthei
diger fo viele Gerechtigkeit widerfahren und foviel Fleifs und
Subtilität gewidmet worden, als ihm diefer fein Beftreiter und
der Vertheidiger einer uneigennützigen Sittenlehre rühmlich er-
wiefen und gewidmet hat. Was auch nur der Schein von über-
triebener Befchuldigung, von unbefugter Anklage oder über-
fpannter Gegenbehauptung haben könnte, dies alles findet man
hier fo gänzlich vermieden; was jenes Syftem Wahres und Gu
tes in fich hält, fo willig und offen eingeräumt, und wo ihm
die Selbstständigkeit und bündiger Zufammenhang fehlt, da fin-
det man diefen Mangel fo bestimmt, fo fafslich, arglos und be
fcheiden angezeigt, dafs vielleicht mancher einfeitige und mehr
mit Eifer als Einheit kämpfender Vertheidiger der reines Sitten-
lehre unzufriedner mit dem Vf. feyn dürfte, als felbft fein Gegner.
Von dem Inhalte felbft, fo weit er im Wefentlichen nicht neu
ift, geben wir keine nähere Anzeige. Nur auf dasjenige wollen
wir befonders aufmerksam machen, was auch hierinn und nicht
blos in der Darstellung dem Vf. eigenthümlich zu feyn fcheint,
Er räumt ein, dafs das Princip der eigenen Glückseligkeit, ob es
gleich nicht Grandgesetz der Sittlichkeit seyn kann, dennoch das

höchste Gefetz für alle unfre freyen Handlungen fey, welches felbft das Gefetz der Sittlichkeit als feinen einen Beftandtheil in fich fatle. Wir vermiffen dabey eine deutliche Erkrung, ob darunter ein practifches oder ein Naturgefetz verstanden werde. Als Naturgetetz möchte es wohl darum nicht das erste feyn, weil felbft vor dem Beftreben, ja fogar vor dem Begriff und der Vorstellung von Glückfeligkeit und von Vergnügen, andere Thatigkeiten erft vorausgehen müffen, wodurch erft Vergnügen und Glückfeligkeit felbft und zugleich die Vorftellung von ihnen mög lich wird; vielleicht ift es gar nicht einmal als Gefetz des Begehrens überhaupt anzufchen, weil es fehr problematisch ist, ob wir die Handlungen um des Vergnügen willen vornehmen, oder ob das Vergnügen nicht blofs eine Folge von einer folchen Art zu handlen oder von einer gewiffen Würkfamkeit unfers Vorfel lungsvermögens ift, worauf an fich, auch ohne den bestimmter und harmonifchen Einflufs aufs Gefühl, unfer Bestreben natürlich gerichtet.wäre. Nimmt man aber den Grundfatz der Selbftliebe als erftes praktisches Gesetz an, wie es sunfer Vf. zu nehmen fcheint, fe zweifeln wir nicht nur, ob es fich als ein folches er weifen lafle, fondern auch ob nicht das reine Sittengesetz felbft dadurch verliere, und die Moral in Glückseligkeitslehre verwan delt werde, indem die moralifche Glückfeligkeit oder der Selbft genuss der Willensgute todann in der Reihe der Zwecke über die Willensgute felbft gefetzt und diefe ihr untergeordnet werden müfste. Eine Folge, die unfres Bedünkens eben fo unvermeidlich aus diefer Voraussetzung fliefst, als fie mit der übrigen Denkart und der ausdrücklichen Erklärung unfres Moraliften lich auf keine Weife vertragt. Wenn es endlich fo ausgemacht wa re, als hier angenommen wird (S. 84), dafs das Bewufs feyn feiner Güte fchlechterdings die höchfte Seligkeit und der Tugendhaftefte auch der Glücklichfte fey; wenn dies nicht nur unter gewiffen hypothetischen Voraussetzungen, fondern an und für fich und vermöge der erkennbaren Natur der Sache und des na türlichen Verhältniffes, worinne das höchfte Verftandgut unfrer Gefühle ftünde, wahr und gültig feyn foll: fo winfchten wir wohl zu erfahren, ob und in wiefern fich unter diefer Vorausfetzung ein Bedürfuifs des Glaubens an Gottheit und Unfterb lichkeit entdecken, und ob fich auch noch die Nothwendigkeit einer Moraltheologie erweifen laffe. Scheinbar nähert fich diese Vorstellungsart eben fo weit der Stoifchen, als fie fich von der Kantifchen entfernt, und es wäre allerdings der Mühe werth, dafs die Sache noch tiefer unterfucht und nach ihren nähern Be ftimmungen, Gründen und Folgen weiter aus einander gefetzt würde, wozu wir unfern Vf. um fo mehr ermuntern, je grösser die Erwartung ift, die er durch diefen erften im Ganzen fo wohl. gerathenen Verfuch erweckt hat.

ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Freytags, den 25. Februar 1791.

GOTTESGELAHRTHEIT.

AUGSBURG, b. Riegers Söhnen: P. Beda Mayrs. Benenedictiners zum heil. Kreutze in Donauwerd, Vertheidigung der natürlichen, chriftlichen und katholifchen Religion nach den Bedürfnissen unfrer Zeiten. Erfter Theil. Vertheidigung der natürlichen, und Einleitung in die geoffenbarte Religion. 1787. 531 S. Zweyter Theil. Erfte Abtheilung. Vertheidigung der chriftlichen Religion. 1789. 808 S. Zweyte Abtheilung. Vertheidigung der chriftlichen Religion. 828 S. Dritter und letzter Theil. Vertheidigung der katholischen Religion, fammt einem Anhange von der Möglichkeit einer Vereinigung zwifchen unferer und der evangelisch-lutherifchen Kirche. 559 S. 8.

Was den erflen und zweyten Theil betrifft, fo ge

as den erften und zweyten Theil betrifft, fo gefteht der Hr. Vf. es ganz aufrichtig, dafs er zum Behufe junger Leute und befonders jener Geiftlichen, dench es an Hülfsmitteln gebricht, die Beweise, die ihm zur Vertheidigung der Religion wider ältre und neuere Gegner derfelben die beften dünkten, gefammelt habe. Er nützte dabey vörzüglich die Schriften von Lefs, Döderlein und Bergier; es ist daher nicht nöthig, die ohnehin fchon bekannten Beweife hier noch einmal zu prüfen. Eine weitläuftigere Darstellung verdient der letzte Theil, in welchem Hr. M. die Nothwendigkeit, aber auch die Grenzen, der kirchlichen Unfehlbarkeit zu beftimmen fucht. Die Vorfchläge zur Beschränkung der Unfehlbarkeit find fehr freymüthig, und ihm ganz eigen, aber auch von der Art, dafs fie das katholische System im Grunde erfchüttern müffen. Hr. M. tritt da her auch sehr schüchtern, und mit wiederholter Protestation auf, dafs er als Friedensftifter zwischen zwey ftreitenden Parteyen erfcheine, der feine Privatmeynung bey Seite fetzen, und nur darauf fehen müffe, wie er, ohne die unläugbaren Rechte eines Theils zu verletzen, durch Vorfchläge beide Theile vereinigen könne. Wirklich greift Hr. M. die Sache an dem rechten Orte an. Wenn es demKatholiken je Ernst feyn foll,fich mit andern chriftlichen Parteyen zu vereinigen; fo mufs der Anfang mit Verbefferung des Begriffs von der Unfehlbarkeit gemacht werden. So lange diefer Zaun nicht durchbrochen, oder auf eine Art erweitert wird, die das freye Forfchen nach Wahrheit geftattet; fo lange diefe Stütze des Katholicis mus für unbeweglich gehalten wird; fo kann auch kein einziges katholifches Dogma aufgegeben, und alle Vorschläge zur Wiedervereinigung können für nichts anders gehalten werden, als für Foderungen, dafs die Proteftanten in den Schoofs der alten Kirche zurückkehA. L. Z. 1991. Erfter Band.

ren follen. Rec. glaubt zwar, dafs es Hr. M. mit dem Vorfchlage zur Wiedervereinigung ernftlich meyne; hält aber doch dafür, dafs das Verdienft um die Verbefferung des Katholicismus, welche unter dem Vehiculum der Vereinigungsvorschläge unmittelbar bewirkt werden kann, weit gröfser fey, als das, welches man fich durch die Erreichung diefes Zweckes felbft erwerben würde. Die chriftlichen Parteyen nähern fich dann von felbft, wenn fie fich in den Grundfatzen nähern. Eine äufsre, prunkvolle, mit pofitiven Statuten verbund ne, fymbolische Uebereinkunft, über die vielleicht die folgende Generation wieder mit Recht klagen würde, ilt nicht fo sehr zu wünschen, als es heilfam ift, dafs aufgeklärte Katholiken um der Schwachen willen die Maxime ergreifen, unter dem Vorwande der den Katholiken fø fchätzbaren Kirchenvereinigung eine freymüthigere Prüfung der katholifcheu Dogmen, und befonders des Fundamentalartikels der Unfehlbarkeit zu veranlaffen. Dadurch weichen fie der Gefahr aus, verketzert zu werden, und arbeiten auf die fruchtbarfte Art an der Verbefferung der katholifchen Dogmatik. Aus diefem Gefichtspuncte könnte man noch die Vorschläge des Hn. M. betrachten, und loben, wenn auch gezeigt werden kann, dafs fie zur Begründung der Wiedervereinigung undienlich seyn. Es ift eine fehr grofse, bisher von Katholiken noch nie gewagte Erfchütterung des Katholicismus, wenn Hr. M. zugiebt, dafs die Kirche nur in nothwendigen Glaubensftücken unfehlbar fey, und dafs fie manches als Dogma definirt habe, was fich auf eine unmittelbare Offenbarung nicht gründet. Dadurch wird dem katholischen Theologen ein weites Feld geöfnet, felbft zu unterfuchen, ob ein Dogma zur Heilsordnung, wie fich Hr. M. ausdrückt, gehöre; ob es auf unmittelbarer Offenbarung beruhe. Die kirchliche Autorität bindet ihn nicht mehr, fo bald er fich von einem oder dem andern nicht überzeugen kann. - Wir wollen nun näher unterfuchen, wie Hr. M. feine Vorfchläge ausgeführt habe. Diefer Theil hat fechs Abschnitte und einem Anhang. In den fünferften fucht er, ganz nach Bergier, auf die gewöhnliche Art der Polemiker zu zeigen die Nothwendigkeit eines lebendigen unfehlbaren Glaubensrichters, die Existenz deffelben, die Unfehlbarkeit diefes Glaubensrichters aus Vernunftgründen, und aus der Offenbarung, zuletzt, welche Kirche die unfehlbare fey; dann werden in dem fechften Abschn. die Grenzen der Unfehlbarkeit angegeben, und in dem Anhange die Unterfcheidungslehren der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche so erklärt, dass fie dem Proteftanten zwar annehmlich gemacht, aber doch nicht aufgedrungen werden. Man kann die erfte Hälfte diefes Theils als Polemik wider die Proteftanten, und die andre wider die Katholiken betrachten. In dem ersten At Rrr

Schnitte

fchnitte wird die Nothwendigkeit eines unfehlbaren Glau-
bensrichters auf die bekannte Art fo bewiefen: die Bibel
kann die alleinige Glaubensregel nicht feyn; denn man
kann auch nach einer gewiffenhaften Anwendung der
Auslegungsregeln den Sinn derfelben nicht mit Gewifs-
heit beftimmen; weil die verfchiednen Chriftenparteyen
in der Auslegung derfelben getheilt find; und weil es von
unfrer Vernunft nicht abhängen darf, zu beftimmen, was
Gott geoffenbart hat. Folglich ift zur Gewissheit der bi-
blifchen Auslegungen ein unfehlbarer Richter nothwen-
dig. Die mündliche Fortpflanzung des wahren Bibel-
finnes durch die Kirche ift auch der fchicklichfte, und den
Menfchen angemeffenfte Weg, die Religion rein zu er-
halten; denn mündlicher Unterricht und Leitung durch
Autorität ist immer nothwenig: man ift daher am besten
daran, wenn diefe Unterweifung unfehlbar ift. Zudem
werden wir durch die Kirche von der Existenz und Au-
thenticität der Bibel belehrt; es war daher ganz fchick
lich, dafs wir auf demfelbigen Wege auch die wahre Ein-
ficht in den Sinn der Bibel erhalten. Rec., der hier kei-
ne Luft hat, mit den Waffen eines Polemikers aufzutre-
ten, bemerkt nur, dafs Hr. M. hier merklich mehr zu
beweifen fuche, als er nöthig hat, und als er in der Folge
felbft annimmt, wo er gefteht, dafs die Proteftanten wirk-
lich alle nothwendigen Glaubensftücke, deren Annahme
zum Christenthum und zur Vereinigung hinreichend ist,
ganz rein aus der Bibel fchöpfen. Ein unfehlbarer Glau-
bensrichter mufs daher fo nothwendig nicht feyn. Wenn
die Bibel fo dunkel ift, oder wenn die Verschiedenheit der
Auslegungen ein Beweis der Dunkelheit ift; fo folgt,
dafs die Unfehlbarkeit der Kirche auch nur fehr dunkel
darinn enthalten feyn müffe, weil fich über diefen Punct
die Chriften am wenigften vereinigen können. Wenn
der ungelehrte Katholik vor dem ungelehrten Proteftan-
ten etwas zum voraus haben foll, fo ift es nicht genug,
dafs derfelbe fich fchlechterdings auf ein unfehlbares An-
fehen berufe, fondern er mufs auch davon überzeugt
feyn, und bey jedem Dogma gewifs wiffen, dafs es von
der allgemeinen Kirche entfchieden worden ist. Es
fpringt aber in die Augen, dafs diefe Unterfuchungen
feinen Kräften eben fo wenig, ja noch weniger angemef-
fen find, als das Aufinden der Dogmen in der Bibel. Man
ficht auch leicht ein, dafs die Existenz der Bibel weit
leichter durch Zeugniffe bewiefen werden könne, als
der Sinn derfelben, und dafs dort der Weg der Tradi-
tion weit nothwendiger fey, als hier, wo wir durch die
Vernunft uns helfen können. Aber, fagt Hr. M., die
Vernunft kann nicht beftimmen, was Gott geoffenbart
hat! Sie kann freylich die Exiftenz der geoffenbarten
Wahrheiten nicht a priori bestimmen; das foll fie auch
nicht; aber den Sinn der Bibel kann und mufs fie entde-
cken. Im zweyten Abschn. beweist er die Existenz eines
lebendigen Glaubensrichters daher: die von den Apofteln
aufgeftellten Lehrer, und die von denfelben unterrich-

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dition. Gesetzt auch, der Katholik hätte Recht zu fodern,
dafs die kirchlichen Dogmen in der allgemeinen und
übereinstimmenden Tradition gegründet feyn müffen;
fo folgt daraus nur, dafs die Tradition der Kirche die Ent-
fcheidungsgründe dargeben müffe, nicht aber, dafs die
Tradition felbft der lebendige Glaubensrichter fey. Die
Kirche urtheilt ja über die Existenz der Traditionen; fie
fondert die ächten von den unächten; oder es ist we-
nigftens die Frage, ob fich die Kirche allezeit an der
alten Tradition halte? Hr. M. gefteht es felbft, dafs die
Kirche manchmal blofse Folgerungen aus der Offenba-
rung, blofs nützliche Wahrheiten, die nicht auf der all-
gemeinen Tradition beruhen, als Dogmen vorgetragen
habe. Es mögen daher die Traditionen als Beding-
nifs der kirchlichen Entscheidungen betrachtet werden;
die Kirche felbft find fie nicht. Zudem nimmt der Katho-
lik darum einen lebendigen Glaubensrichter an, um fich
die Mühe zu erfparen, felbft den Sinn der dunkeln Bibel
zu erforschen; oder um fich wenigftens darüber durch
den Ausfpruch der Kirche zu beruhigen; wenn er nun
aber das, was die Kirche lehrt, in der allgemeinen Tra
dition, in den dunkeln Urkunden des Alterthums, in
den widerfprechenden Schriften der Väter auffuchen
müfste, wäre er nicht weit fchlimmer daran, als der
Proteftant? Es fcheint alfo dem Lefer blofs Sand, in die
Augen gefreut zu werden, wenn man das Ansehen der
Kirche dadurch zu empfehlen fucht, dafs man vorausfetzt,
es fey weiter nichts, als die allgemeine Tradition. Durch
diefe Bemerkung ist nun der ganze Vernunftbeweis für
die Unfehlbarkeit der Kirche, den Hr. M. im dritten Ab-
fchn. führt, entkraftet: Er fagt, es fey hiftorifch, und
im höchften Grade moralifch gewifs, dafs diefes Zeug-
nifs, oder diefe Tradition weder aus Unwiffenheit, noch
aus Bosheit, oder fonft aus einer zufälligen Urfache ver-
falfcht worden fey: und glaubt, durch diefen einzigen
Grund die Unfehlbarkeit der Kirche erwiefen zu haben;
weswegen er diefen Beweis die natürliche Unfehlbarkeit
nennt. Und doch fodert Hr. M. S. 171 eine befondre
Fürforge Jefu für feine Kirche. „Es war unmöglich,
fchreibt er, dafs die Lehre Jefu, welche dem Fürwitz
und der Wilsbegierde der Menfchen fo mifsfallige
Schranken fetzet, und den Neigungen des menfchlichen
Herzens fo fehr entgegen ift, nicht beftändigen Anfallen,
Beftreitungen follte ausgefetzt werden. Ohne eine be-
und theils heimlichen Verdrehungen, theils offenbaren
fondre Fürforge und Wachfamkeit ihres Stifters hätte fie
fich nicht in ihrer Reinigkeit erhalten können." Alle a
priori geführten Beweife vermögen nichts wider die be-
kanntesten Thatfachen. Nicht einmal die Sittenlehre, der
fafslichfte und wefentlichite Theil des Chriftenthums
konnte fich lange rein erhalten, wie die aufgeklärtern
Katholiken felbft eingeftehen. Giebt man auch den
Satz zu, dafs es wahr fey, was in der allgemeinen und
beftändigen Tradition gegründetift; fo wird der Katho-
lik nicht viel dabey gewinnen, dem es fchwer fallen foll-
te, auch nur ein einziges unbiblifches Dogma auf diefe
Art zu erweifen. Hr. M. fieht fich daher gezwungen,
S. 146. allerley Einfchränkungen hinzuzufügen.
Im vierten Abfchn. wird die Unfehlbarkeit des Glau
bensrichters aus der Offenbarung durch diefe Gründe er-

teten Gemeinen kannten den wahren Sinn der Bibel: durch das fortdaurende einftimmige Zeugnifs der Lehrer und Gemeinen konnte aber, und musste die wahre Auslegung bis auf uns fortgepflanzt werden. Diefe allgemeine Tradition nun ift der lebendige Glaubensrichter. Hr.M. 'vermischt immer die Begriffe von Kirche und Tra

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wiefen:

wiefen: a) die Lehrer der Kirche haben ihre Sendung von den Apofteln und ihren Nachfolgern; folglich ift fie göttlich in ihrem Urfprunge, und wird allezeit fortfahren, göttlich zu feyn, fo lange die Succeffion derfelben nicht unterbrochen wird. Die Lehrer der Kirche find von Gott felbft aufgeftellt als Zeugen der Offenbarung: ihr Zeugnifs ist aber darum unfehlbar! Die Lehrer haben den Auftrag von Jefus, Wahrheit zu lehren; können oder wollen fie darum ihre Pflicht erfüllen? Wenn der Lehrer wegen feiner göttlichen Sendung unfehlbar wird, fo müfsten es alle einzelne Lehrer fchon feyn. Dies giebt doch kein Katholik zu. Die folgenden Lehrer, die ihre Sendung nicht mehr durch Wunder beweifen können, müffen fich dadurch legitimiren, dafs fie zeigen, ihre Lehre ftimme mit der Lehre Jefu überein, fie mögen von andern Lehrern oder von der Gemeine angeftellt worden feyn. b) Die Lehre Jefu hätte. fich ohne eine befondre Fürforge nicht in ihrer Reinigkeit erhalten können. Hier beftreiter Hr. M. felbft den oben beygebrachten Vernunftbeweis für die Unfehlbar keit der Kirche, bey welchem ihm die Verfalfchung der Lehre eben fo unmöglich dünkte, als hier die Reinerhal tung derfelben ohne eine befondre Fürforge. Nimmt man aber auch diefe als nothwendig an; ist man darum im Stand, der göttlichen Providenz die einzig mögliche Art, die chrifliche Religion zu erhalten, fo genau vorzuzeichnen? Ift die Unfehlbarkeit der Lehren das einzige Mittel? Könnte diefer Endzweck nicht durch das fortwährende Bibelftudium erreicht werden? Wir wiffen gewifs, dafs die Bibel hiezu cin Mittel ift. Wenn es der Zweck Jefu war, manche vorzüglich intereffante und gemeinnützige Wahrheiten dadurch zu verbreiten; fo bedarf es keiner befondern Fürforge mehr. c) aus den bekannten Bibelftellen, die aber zu weitläuftig wäre, hier zu erörtern. Fünfter Abschn. Welche Kirche ist die unfehlbare? Diefe Frage wird fo beantwortet:,,Jene Kirche ift die wahre, von welcher fich entweder einzelne Menfchen oder Gesellschaften trennten, oder die diefe Menfchen und Gefellschaften felbft von ihrer Gemeinfchaft ausfchlofs, weil fie ihr Irrthümer Schuld gaben. Unter der Zahl jener Particularkirchen, von welcher fich andre getrennt, oder die andern neuern Secten ibre Gemeinfchaft untersagt haben, war auch allezeit die römische Particularkirche. Diejenige Kirche ift alfo die wahre Kirche Chrifti, welche mit der römifchen ParticuJarkirche allezeit vereinigt war." Wir wollen, ftatt uns hier aufzuhalten, vielmehr fehen, wie Hr. M. im fechten Abschn. die Grenzen der Unfehlbarkeit beftimmt. S.269. Die Unfehlbarkeit der Kirche erftreckt fich nur auf zwey Dinge; fie mufs 1) alles lehren, was zur Erlangung der Seligkeit der Gläubigen unentbehrlich nothwendig oder nützlich ift; fie darf 2) nichts lehren, was von der Heilsordnung abführt. Es fcha det alfo, S. 270., der Unfehlbarkeit der Kirche nichts, wenn fie neben der Heilsordnung noch Etwas lehret ; ja auch den Gläubigen als Mittel anbefiehlt, wenn diefes nur jener nicht entgegen, fondern auch zur Erreichung des Seelenheils ihnen nützlich ift. Es fchadet 2) nichts, wenn die Kirche diefe Mittel auch für folche ausgabe, die Chriftus felbft vorgefchrieben hat, ungeachtet fie eigent

lich nur von ihr herkämen. Die Kirche irrte, und verlei-
tete die Gläubigen in fo weit zum Irhum, dafs Etwas für
geoffenbart angefehen würde, was nicht geoffenbaret ist.
Aber diefer Irrthum änderte in der Heilsordnung nichts,
weil er ihr nicht entgegen, und das vorgefchriebene Mit-
tel noch zu leichterer Beförderung des Seelenheils nütz-
lich ist. S. 281. Mehrere blofs kirchliche Anstalten und
Verordnungen wurden oft von der Kirche einer göttli-
chen Einfetzung zugefehrieben, die doch gewifs nicht
unmittelbar von Gott geoffenbaret waren. Will man fie
als gewiffe Wahrheiten gelten laffen; fo mufs man fie
nur als mittelbar geoffenbarte Wahrheiten betrachten,
die zwar, an fich richtig find, aber nicht als nothwendige
Folgerungsfätze aus den unmittelbar geoffenbarten
Wahrheiten herfliefsen; als Wahrheiten, die ihren
Grund in der unmittelbaren Offenbarung zu haben schei-
nen, und in der Vernunft gewifs haben, und die man auf
das Anfehen der Kirche annimmt. Mit diefem Begriffe
von Unfehlbarkeit glaubt nun Hr. M. fowohl Katholiken
als Proteftanten genug zu thun. S. 286. Die Kirche lehrt
alle nothwendige Wahrheiten. Dies ift der einzige End-
zweck, warum eine Kirche da ift, und deffentwegen
fie die Gabe der Unfehlbarkeit hat. Wenn fie auch man-
che Lehren, die nicht geoffenbart find, vorträgt, so kann
man fich doch damit beruhigen, dafs fie nichts lehre, was
von der Seligkeit abführt. Dem Proteftanten könnte nun
die Kirche nicht allein in Disciplinarpuncten, fondern
auch in Glaubensfachen nachgeben. Der Unterschied
zwifchen ihnen und den Katholiken wird nicht mehr
Glaubens, fondern Kirchenlehren betreffen. Die Prote-
ftanten könnten über den Punct weggehen, ob die Unter-
fcheidungslehren alle unmittelbar geoffenbart feyen:
denn das ist eine Nebenfrage, die in die Heilsordnung,
welche beide Theile als von Chrifto vorgeschrieben an-
nehmen, keinen Einflufs hat. Nach diefen Bemerkun-
gen folgt nun S. 288 der Plan zur Vereinigung: I. Alle
Glaubens- und Sittenlehren, welche allezeit, überall,
und von allen als Lehren Chrifti und der Apostel ange-
nommen wurden, find Lehren, welche zur Heilsordnung
nothwendig gehören. Diefe nehmen die Proteftanten
ohnehin mit uns an. II. Alle Lehren, welche von den
Katholiken allein angenommen werden, find folche Leh
ren, die zur Heilsordnung nicht nothwendig gehören,
Es steht noch im Zweifel, ob fie allezeit, überall, und
von allen als von Gott unmittelbar geoffenbarte ange-
fehen worden. III. Die Kirche dringt diefe Lehren den
Proteftanten nicht als unmittelbar geoffenbarte auf. Und
diefe laffen es auch dahin geftellt feyn, ob fie unmittel-
bar geoffenbart feyn; weil es im Grunde nur darauf an-
kömmt, ob diefe Lehren der Offenbarung nicht wider-
fprechen, fondern fogar ihren Endzweck befördern, nicht
aber darauf, ob fie unmittelbar geoffenbart feyn. IV. Die
Katholiken zeigen, dafs alle ihre Unterfcheidungslehren
der Offenbarung nicht widerfprechen, fondern vielmehr
ihren Endzweck befördern, und die Proteftanten laffen
felbige als folche gelten. V. Sind die Lehren blos fpecu-
latiy; fo foll es den Proteftanten frey ftehen, fie auf ihre
Gefahr innerlich zu glauben, oder nicht; nur aufserlich
fullen fie davon fchweigen, und fie nicht beftreiten. Sind
fie aber zugleich praktisch, so kömmt es wieder daraufan,
Rrr 2

دام

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'ten überzeugt ist; warum foll er fie nicht beftreiten dür-
fen? Und warum foll die Kirche berechtigt feyn, ihn von
ihrer Gemeinfchaft auszufchliefsen, weil er gewiffe
Uebungen nicht mitmacht, von denen es noch zweifel-
haft ift, ob fie nützlich oder nothwendig find? Hr. M. ge-
fteht felbft S. 35g., es könnte manche Uebung, an der
fich die Protelianten ftofsen, jetzt gar unterbleiben.
Die Katholiken werden bey diefem Vorfchlage vielleicht
noch mehrere Bedenklichkeiten finden; weil ihre bis-
herige Polemik wider die Proteftanten eine wesentliche
Veränderung leiden mufs. Die Katholiken müssen nun
felbft bestimmen, welches die Grundartikel find: fte müf-
fen zugeben, dafs diefe die Bibel klar enthalte: die
Unfehlbarkeit der Kirche wäre nicht mehr unbedingt;
und eben darum dürfte jeder Chrift unterfuchen, ob die
kirchlichen Enticheidungen mit der Schrift und Tradition
übereinstimmen, ob etwas ein Glaubens- oder ein Kir-
chendogma fey, wie fich Hr. M. S. 294 ausdrückt. Diese
Freyheit dürfte fich der Katholik dann noch herausneh-
men, wenn schon die Kirche ausdrücklich fagte, dafs eine
gewiffe Anitalt, z. B. die Ohrenbeicht, von Chriftus felbft
eingefetzt fey. Auf diefe Art hatte nun der Katholik an
feiner Kirche das nicht mehr zum voraus, dafs er der
Mühe der Selbitprüfung überhoben wäre. Aber eben
deswegen kann auch kein unfehlbarer Glaubensrichter
mehr nothwendig feyn. In dem Anhang geht Hr. M.
alle Unterfcheidungslehren durch, zeigt, in welchem
Verhältniffe fie mit der Heilsordnung ftehen, und fucht
davon eine vortheilhafte Erklärung zu geben. Die hier
vorgetragnen ideen kann der Katholische Theolog, wenn
er auch in dem Begriffe der Unfehlbarkeit mit H. M. nicht
übereinstimmt, fehr gut nützen, weil H. M. feine Er-
klärungen immer mit der Kirchenautorität zu vereinba-
ren fucht. So bemerkt er von den Deuterokanonifchen
Büchern: man könne es dahin geftellt feyn laffen, ob fie
kanonifch find; von der Vulgata: fie fey nur durch
eine proviforische Verordnung, welche die damaligen
Umftande nothwendig machten, für eine ächte Ueber-
fetzung erklärt worden; von der Klarheit der h. Schrift:
an diefer Streitigkeit läge nicht viel. Und doch baute
Hr. M. den ganzen Beweis der Unfehlbarkeit auf diesel-
be! Von der Kirche: man folle nur jene Entscheidungen
annehmen, die fich auf eine allgemeine und beständige
Tradition gründen.

ob die auf die Lehre fich gründenden Ucbungen von der
Kirche blos als nützlich, oder als nothwendig vorge-
schrieben werden. Zu den erftern follen fie nicht, wohl
aber zu den zweyten, gehalten feyn. VI. Werden die
Proteftanten diefe Lehren nicht annehmen, und die dar
auf fich beziehenden Handlungen nicht ausüben; fo darf
man fie zwar nicht verketzern; aber doch ift die Kirche
befugt, fie von ihrer äufserlichen Gemeinfchaft auszu-
fchlieffen, weil fie ihrer Leitung nicht gehorchen. Rec.
fürchtet fehr, dafs diefer Vorschlag bey Katholiken fo
wenig als Proteftanten Eingang finden werde. Die Pro-
teftanten, die die kirchliche Unfehlbarkeit in den zur
Heilsordnung nothwendige Stücken annehmen follen,
werden mit Recht fragen: find diefe nothwendigen
Stücke schon, ehe fie die Kirche beitimmt, als Religions-
wahrheiten bekannt, oder nicht? Im ersten Falle ift kei-
ne weitere Kirchenautorität nothwendig; im andern
könnte fie nicht Statt haben, wenn nicht zum voraus be-
kannt wäre, welches die nothwendigen Stücke find;
oder auch die Einfchränkung der K. Unfehlbarkeit auf
blos nothwendigen Wahrheiten würde unzweckmafsig.
2) Hr. M. gefteht, dafs die Proteftanten diefe nothwen
gen Stücke mit dem Katholiken ohnehin annehmen: dies
beftärkt den Proteftanten in feiner Meynung, dafs die Bi-
bel die nothwendigen Wahrheiten klar enthalte, dafs es
weder nöthig, noch nützlich fey, mit grofsem Umfchwei-
fe noch das in der alten Tradition aufzufuchen, worüber
schon die Bibel deutliche Belehrung giebt. 3) Ift es mir
erlaubt, felbft zu unterfuchen, welche Lehren allezeit,
überall und von allen als Lehren Christi geglaubt wor-
den find, oder nicht? Im ersten Falle ift die K. Unfehlbar-
keit wieder nicht nothwendig, im Andern nicht annehm-
lich, weil ich immer befürchten müfste, die Kirche ent-
fcheide, wider ihr Befugnifs, folche Lehren, die nicht
in der alten Tradition gegri det find. 4) Die Proteftan-
4) Die Proteftan-
ten follen die blos kirchlichen Dogmen nicht bestreiten;
fie follen zur Ausübung der Vorfchriften, die die Kirche
für nothwendig hält, verbunden feyn. Aber warum foll
fich der Proteftant zur Annahme von Lehren und Vor-
fchriften binden laffen, in deren Vortrage Hr. M. felbft ge-
fteht, dafs die Kirche nicht unfehlbar fey, deren Grund
oder Ungrund jeder zu unterfuchen befugt ift? Es kömmt
nicht darauf an, ob die Kirche manche Uebungen für
nothwendig hält, fondern ob fie es find? Wenn der Pro-
teftant von der Schädlichkeit gewiffer kirchlichen Anftal-

(Der Befchlufs folgt.)

KLEINE SCHRIFTEN.

ERBAUUNGSSCHRIFTEN, Berlin, b. Pauli: Der Chrift am Oftermorgen: Zur Erbauung für denkende Chriften, von M. Johann Karl Gottlob Cuno. 1790. 48 S. 8. Nach einer harmonifchen Erzählung der Auferstehungsgefchichte folgen in poetifcher Profe in fünf Gefingen Empfindungen eines Chriften am Oftermorgen voll Andacht und Wärme. Manche übertriebene Ausdrücke müffen wohl dadurch entfchuldigt werden, dafs es poetische Profe feyn foll, z. E. nachdem der Vf. im 2ten Gefange Jefum den Auferftandenen als eine hellere Sonne mit der am Oftermorgen aufgehenden Naturfonne verglichen, fagt er: mein ,,blödfichtiges Maulwurfsauge konnte ihren (Chrifti) Flammen ,,ftrahl nicht vertragen, wärest du nicht ihr Ocean, darinn fie

,,ihn abkühlt." Was hat das für einen Sinn? Fernor,,Cheru,,bim haben ihn mit goldner Infchrift in des hohen Sternenthrons ,,Baldachin geätzt." S. 35 fagt er:,,as wird vergebens feyn ,, wenn Voltaire und Leffinge ihre Waffen wieder ihn aufheben." Das hat Lefling nicht gethan, er war nur Herausgeber der in der Wolfenbüttelfchen Bibliothek liegenden Manufcripte, deren Vf. man weifs. Hätte er länger gelebt, fo hätte er gewifs, (wie er wirklich verfprach,) die gründlichfte unter allen Widerlegun gen felbft gefchrieben. Der Vf. verbittet am Schlufs der Vor rede jeden unbefugten Tadel; Rec. hofft, er werde das Écigner, te nicht dafür aufnehmen.

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