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Diele neue Ausgabe der beyden gröften griechi fchen Redner ift unter den gegenwärtigen Umständen in Frankreich unftreitig eine merkwürdige Erfcheinung. Sie beweifet, wie mehrere andere ähnliche Werke, die wir zum Theil vor uns liegen haben, dafs die Nation auch bey der allgemeinsten Gährung doch noch Sinn und Gefühl für die Werke der Völker bey behalten habe, die fie fich zum Mufter genommen zu haben scheint. Hätte der Verleger darauf nicht rech nen dürfen, wie hätte, er ein Unternehmen von dem Umfange, wie das gegenwärtige, wagen können? Denn Prachtliebe und Geschmack haben fich noch bey kei ner Ausgabe eines griechifchen Schriftstellers fo mit einander vereinigt, und ein fchöneres Opfer hätte Frankreich nie dem Genius der griechischen Beredfamkeit bringen können. Wir müffen billig bey der Anzeige diefes Werks von der Auffenfeite anfangen, weil er es fich durch diefe bey weitem am mehrsten empfiehlt, und feiner Beftimmung nach auch wohl am mehresten empfehlen follte. Man ift es gewohnt, aus der Preffe eines Didot nichts mittelmälliges Kommen zu fehn, aber für die griechische Typographie fängt mit diefem Werke dennoch gewiffermafsen eine neue Epoche an. Als man zuerft anfieng, Griechisch zu drucken; copirte man die Buchstaben genau nach den Handfchriften. Am deutlichften fieht man diefes bey der Florentinischen Ausgabe des Homers. Nach und nach verliefs man diefe erfte Formen, die griechische Schrift ward mehr länglicht, und diefs ift nachher ihr herrschender Charakter geblieben, auch felbft bey folchen Ausgaben, wo man auf Schönheit des Drucks vorzüglich Rückficht nahm. Es kann feyn, dafs das Auge fich jetzt daran gewöhnt hat, und aus diefer Urfache die neuere griechische Schrift der ältern vorzieht; aber gegen ihre Natur ift diefe Form unleug bar. Das griechische Alphabet hat wenig gerade. Ziige; vielmehr fieht man ein fichtbares Streben, auch die geraden Züge zu verändern, zu biegen und immer mehr der Schlangenlinie zu nähern; wie z. B. XA etc. Es ift alfo feiner natürlichen Beschaffenheit nach weit mehr geründet als länglicht; und man erwies ihm einen fchlechten Dienst damit, wenn man diefe letzte Form zu der herfchenden machen wollte. Wir wiffen nicht, ob es Räfonnement, oder richtiges Gefühl, oder Bekanntschaft mit alten Drucken und Handfchriften war, die Hn. Didot veranlafste, die bisherige Form zu verlaffen, und feine neuen Lettern wieder der alten Form nahe zu bringen, oder vielmehr diefe zu vervollkommnen. Auffallend aber ift die Aehnlichkeit, wenn man diefen neuen Druck mit einer guten Handfchrift des XI oder XII. Jahr hunderts vergleicht. Der noch ungeübte Lefer wird auf den erften Blick glauben, ein ganz anders Alphabet vor fich zu haben; aber bald föhnt er fich damit aus, und empfindet die wohlthätige Wirkung, die er fürs Auge hat. Alle fpitzen Winkel and fcharfe Ecken find forgfältig vermieden, fo wie alle hervorragende lange und gerade Striche; dagegen find die Buchstaben breiter, mehr geründet, und die Zeilen fowohl nach oben als unten ebener. Einzelne Verber

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ferungen, z. B. bey dem langen und lieffen fich noch vielleicht anbringen; aber wenn man zu den bisherigen Vorzügen noch das richtige Verhältnifs und die Harmonie in allen Zwischenräumen, die schö ne Form der Accente (nicht dünne und lange, fondern kurze und starke, keilförmige Striche) die Pracht des lateinifchen Drucks in der Uebersetzung, der dem Bodonischen gewils gleich kommt, vielleicht ihn noch übertrift, die Schwärze der Farbe, und Glätte des Papiers, fo wie endlich das richtige Verhältnifs, in dem die Grösse der Schrift mit der Grösse des Papiers fteht, (worin Bodoni so oft fehlt,) wenn man alles diefes zufammennimmt; fo wird manjunfre vorige Behauptung nicht übertrieben finden: dafs feit der Erfindung der Buchdruckerey noch kein griechischer Schriftsteller zugleich mit fo viel Pracht und richtigem Gefchmack gedruckt die Preffe verlaffen habe.

Wir wünschten, dafs wir eben dies von dem innern Werthe der Arbeit fagen könnten. Der Herausgeber, Hr. Auger, ift fchon durch andere frühere Arbeiten, befonders durch feine Ausgabe des Ifokrates, bekannt, und man konnte darnach fchon abnehmen, was man zu erwarten hätte. Correctheit, Fleifs, tiefe Sprachkenntnifs find feine Sache nicht, und leider! finden fich davon in diefer Ausgabe noch mehrere Beweife als in feinen frühern Arbeiten. Freylich nach dem Apparat zu urtheilen, der Hn. A. zu Gebote ftand, hätte man Wunder erwarten follen, was ge. fchehen würde! Nicht weniger denn 39 Handschrif. ten aus der Königlichen und 4 aus der Sangermanen fifchen Bibliothek find zu Rathe gezogen, und unter diefen 5 vom 1oten bis 12ten Jahrhundert; aber diefes zu Rathe ziehn, fcheint nur in einer flüchtigen Einficht, nicht in einer genauen Vergleichung beftanden zu haben, wenn gleich der Titel dies letztere ausdrücklich fagt. Denn unbegreiflich wäre es fonft, wie Hr. A. nur eine fo geringe Ausbeute follte gewonnen haben. Nur ganz einzeln finden wir eine abweichende Lesart unter dem. Texte angeführt, und die aliquot lectiones infignes, die laut der Vorrede S. VII. noch am Ende aus den Handfchriften follen gegeben wer den, berechtigen uns auch wohl zu keinen grofsen Erwartungen. An genauere Würdigung der Handfchriften, an ihre Abftammung von einander, (worüber bey einer folchen Menge fich doch wohl etwas fagen liefse,) ift nicht gedacht. Und felbft bey den angeführten Lefarten ift Hr. A. fo unverzeihlich nachläffig, dafs er nur einzeln die Handfchrift nennt, die fie hat, eben fo oft aber den Kritiker blofs mit dein Beylatze multi Codices abfertigt. Von diefen neu aufgefundenen Lefarten hat Hr. A., je nachdem es fiel, eine und andere, in den Text aufgenommen; mehrentheils nach dunkelm Gefühl; befriedigende Gründe find felten angegeben. Den gröfsten Theil von diesen fin det man fchon ohnehin in der Reifkifchen Ausgabe, fo dafs das, was Hn. A. eigen bleibt, fehr zufam. menfchmilzt. Auch der billigste Beurtheiler mufs daher geftehen, dafs der Text in Rückficht auf Kritik, ungeachtet aller vorräthigen Hülfsmittel, wenig oder nichts gewonnen habe. - Die erklärenden Noten, PPP2

die

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ten.

So z. B.

die hin und wieder dem Text untergesetzt sind, wür
den in einer Handausgabe für Schüler kaum erträglich
feyn. Man findet fie da, wo man lie nicht fucht,
und vermifst fie, wo man fie erwartete.
gleich zu Anfange der erften olynthifchen Rede: egi
wv i. e. S TOUTO TSE v-bald nachher anάvrwy
fcilicer Twv exerrar, und fo durchgehends. Sol.
che winzige Anmerkungen machen mit dem pracht
vollen Aeufsern einen fchlechten Contraft. - Ueber
Mangel an Correctheit haben wir uns oben fchon be-
klagt. Wir finden ihn zwar nicht fo fehr in den Buch-
ftaben und Wörtern, aber desto mehr in den Accen-
Wir führen zum Beweils blofs die Fehler
an, die wir gleich auf den erften Seiten wahrneh-
Inen. So gleich S. 11. 1. 3. T für T. gleich darauf
wy für cv. S. 12. h. 1. Es zu Anfange für 5. S. 14.
1. 9. ELTER TOTE 1. 16. μexel für Méx. 1. 18. B.
Baidy für Beßžiav. S. 16, 1. 14. gov tur exov u. f.
w. Mangel an Correctheit if bey Ausgaben, die
durch ihr Aeufseres fich empfehlen follen, wohl am
wenigften zu verzeihen; und wenn Fehler der Art
auch den Sinn nicht ftören, fo unterbrechen fie doch
das Vergnügen des Lefers, und bringen einen Uebel
ftand hervor. Diefer erfte Band enthält blofs die
Olynthischen und Philippifchen Reden. Es wird alfo
noch eine gute Reihe von Bänden folgen, und das
Werk felbft mur in grofsen Bibliotheken zu fuchen
feyn. Dafs der Herausgeber die folgenden Bände bef-
fer ausftatten werde, erwarten wir nicht; aber für
eine fchärfere Correctur follte doch billig der Verleger
Vor diesem ersten Bande fteht noch eine
forgen.
Abhandlung des Hn. A. de fcriptis veterum ab editore
emendandis, obfervationes criticae, von der wir um
fo weniger etwas fagen, da fie fchon einmal franzö
fifch erfchienen ist, und nachher lateinisch vor der
Ausgabe des Lyfas unfers Vf, fich findet. Der deut-
fche Kritiker wird wohl keine Verfuchung finden,
bey Hn. A. in die Schule zu gehn, und es wäre eine
fehr undankbare Arbeit, eine Abhandlung der Art
widerlegen oder berichtigen zu wollen. Sie ist ein
Beweifs, dafs man, lateinifch über Kritik fchreiben
kann, ohne weder Latein noch Kritik zu verstehen.
EKLANGEN, b. Walther: Ebräifche Grammatik von
Auguft Friedrich Pfeiffer, hochfürftlichen bran-

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Vor zehn Jahren erfchien die erfte Ausgabe diefer Sprachlehre, und Rec. freuet fich aufrichtig, dafs der Beyfall, welchen fie erhielt, itzt die Zweite nothwen dig gemacht hat. Denn ungeachtet diefs Decennium mehrere neue Anweisungen zur Erlernung der hebräi fchen Sprache aufzuweifen hat; fo kann doch diefe den beften unter ihnen ficher an die Seite gestellt wer den und wird vor ihnen in mancher Rücklicht noch merkliche Vorzüge haben. Zur eignen weitern Be lehrung mögen vielleicht auch andre Sprachlehren An fangern eben fo vortheilhaft in die Hände gegeben werden; aber unter der Leitung eines Lehrers die Sprache zu lernen und zu Vorlefungen wüfste Rec. durchaus keine bequemere Grammatik, als diefes Denn aufser der Richtigkeit der Sätze, welche man mit Recht verlangen kann, findet man hier Kürze mit Deutlichkeit verbunden, ohne alle Affectation des Aus‣ drucks. Man wird nicht leicht eine Materie, welche in das Gebiet der hebräischen Sprachlehre gehört, finden, welche unberührt geblieben wäre; aber kei ne ift dabey fo erfchöpft, dafs fie dem Lehrer beym mündlichen Vortrage nicht noch reichlichen Stoff zu Erläuterungen übrig laffen follte. Dabey hat fie den Vorzug, dafs fie felbft beym Unterricht der erften Anfänger bequem gebraucht werden kann. Denn das Unentbehrliche ift von dem für die ersten Anfänger minder Nothwendigen durch den Druck hinlänglich unterschieden, und wegen der bequemen Abtheilungen wird der Lehrer, ohne Verwirrung be fürchten zu dürfen, leicht das ausheben können, was er den Fähigkeiten feiner Lehrlinge angemessen glaubt, Einige Vermehrungen hat diefe Ausgabe vor der vo rigen voraus, und was wichtiger als diefes ift, hin und wieder auch Verbefferungen. Doch ift manche Stelle, welche dem Rec. in der vorigen Ausgabe kei ne Gnüge leiftete, und wo er Verbefferungen erwar tete, unverändert geblieben, z. B. S. 13. vom Da gefch lene. Druck und Papier zeichnen fich auch vor dem fonft bey Compendien gewöhnlichen vorzüglich aus

KLEINE SCHRIFTEN.

SCHOENE KÜNSTE Ohne Druckort: Die Böotier, ein Gedicht in zwey Gefangen gefungen von Francifcus Jocofus. 1790. 30. S. 8. (2 gr.) Jocofus behauptet zwar:

Das klügite, fey, das Droll'ge kamisch zu finden, Seys übrigens fo widrig, als es wolle gleichwohl können wir fein Gedicht nicht komifch finden; denn es ist nur widrig, nicht drollig, In dem Vorbericht verwahrt er fich gegen den Verdacht der Anspielungen auf Halle,wo er, wie er felbft berichtet, unter,,der Fahne der Themis" allein, wenn feine wahrscheinlich noch als Rekrut fteht;

Gemälde nicht einmal das Verdienft von Portraits haben, fo haben fie gar keins; denn als Kunstwerke verdienen fie keinen Blick. Die Schilderung der griechischen Gröfse im 1 Gf. besteht aus einer Reihe unzufammenhängender Hyperbeln in holprichen Verfen. Die Vermifchung beider Reimgefchlechter mufs der Vf. nicht leiden können; männliche und weibliche Reine ftohen meikt abgesondert ́in langen Reihen hintereinan

der. Der zweyte Gf. enthält die Befchreibung eines Kränz chens von Bootiern in Verfen, durch die fich Jocofus felbft als ein arcadicus juvenis verräth, cui nil falit in laeva parte mamillae:

Dafs wir die Leutchers aber komifch finden,

Und ftets beym komifchen die Luft zum Scherz empfinden,
Das andere die Natur, die uns den Sinn
An den Bootiern das Droll'ge zu verstehen:
Sie gerade, wie fie find, zu sehen,
Vielleicht zu unserm Glücke gab. Was mich betrift, ich bin
(Welch ein Vers!)

Nicht Schuld daran, dass fie den Hafenfuss
Wie Barthel Schwalbe im Nacken führen,
Dafs alle, die fie fehr, die Luft zum Ernft verlieren,
Und felbft ein Mann, ders abgefchworen, mufs -
Vor Lachen fich zu platzen hüthen u, f, w.

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Donnerstags, den 24. Februar 1791.

STAATSWISSENSCHAFTEN.

GÖTTINGEN im Vandenhoek-Ruprechtfchen Verlage:
*Register zu Hrn. Hofr. Schlozers Staatsanzeigen. Heft
25-48. von Friedr. Ekkard, Dr. der Weltw.-1790.
183 S. 8.
Ebendafelbft: Staatsanzeigen von A. L. Schlözer D.
K. Kurf. Hofr. u. Prof. der Staatsgelehrfamkeit in
Göttingen XIV B. 53-56 Heft. 1790. 512 S.
XV B. 57II. 128 S. 8.

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ben die planvolle Ordnung und Vollständigkeit, wel che das Regifter zu den erften 24 Heften bekanntlich charakterifirt, ilt in diefem zweyten Register wieder fichtbar. Einige vorhin fchon regiftrirte Namen find dies mal noch genauer bestimmt. Auch ist hin und wieder, um den Zufammenhang mit verwandten Sachen und Perfonen zu knüpfen, auf einige frühere Hefte verwiefen. In dem dazwifchen erschienenen XIV B. der Staatsanzeigen ift mehr als die Hälfte deffelben mit den merk würdigten Beyträgen zur Gefchichte der Revolution und Infurrectionen in Frankreich, Brabant, Lüttich und Ungarangefüllt. In Anfehung der vielen Pamphlets aber, die bey Gelegenheit der Franzöfifchen und Brabantifchen Störungen zum Vorschein gekommen find, hat es Hr. S. fich zum Plan gemacht, nur folche herauszuheben und zu excerpiren, die einzelne wichtige Sätze des feit mehr als einem halben Jahrhundert aufserft vernachläfsigten Allgemeinen Staatsrechts (als Wiffenfchaft fyftematisch behandelt) betreffen, (S. 124). Aufserdem wird noch von verfchiedenen mündlichen Erzählungen refpectabler Reifenden, über den immer mehr zunehmenden ochlokrati fchen Defpotismus in Frankreich Gebrauch gemacht. Dafs die S. 76 ausgezogene Schrift von Ha. Bergaffe fey, wird bekanntlich bezweifelt. Mehrere Journale haben ebenfalls die von Monnier verfafste Erzahlung von den gräfslichen Vorfällen vom 5 u. 6 Oct. in Verfailles und Paris, bekannt gemacht; allein mit dem neuen Supplement dazu, den H. v. Orleans betreffend, und in dein Lichte, worin fie Hr. S. in feinen Noten betrachtet, (S. 184) gewinnt fie hier neues Interelle. Antiroyaliftifcher Seits folgen S. 230 einige Proben der berüchtigten unverfchamt übertriebenen Schrift: la France libre, zu der fich Des Moulins, ein befonderer Freund von Mirabeau, Berichtigungen und Rechtfertigungen: die Stürmung von Paris war nicht in dem Plane des menfehenfreundlichen Ludwig XVI (S. 117) die ganze epifche Gefchichte von der Eroberung der Baftille (auch heifst die in der Bastille devoilee blofs occupation) ift eine Fabel und die Treulofigkeit von Launay eine Erdichtung, Die Rechtfertigung des Prinzen v. Lambefc durch einen A. L. Z. 1791. Erster Band,

deutschen Officier des Reg. Royal Allemand macht ihrem Vf. wahrhafte Ehre, und es gehört gewifs deutscher Muth dazu, trotz Laternenpfählen und Pobeldespotismus ein folches freymüthiges Geftändnifs (S. 233) abzulegen. →→→→ Hiftorisch treu und bieder schreibt endlich Hr. S. felbft, fein Glaubensbekenntnifs über die französische Staatsrevolution in Antwort an einen feiner Correfpondenten S. 497 nieder. Unter andern heifst es hierinn: „Noch zur Zeit fteht kein Werk vor uafern Augen da, das von feinem Meister zeigte. Es find nichts als politische Experi mente; die verwegenften, die je ein cultivirtes Volk gewagt hat. Unter hundert Pamphlets, die in Frankreich über die Sache exiftiren, find kaum 50 einer Bekanntmachung in Deutschland würdig, und aus Pamphlets im eigentlichen Verftande läfst fich noch kein Urtheil finden. Hier ift blois von Nichtvertuschen, von redlichen Abhö-. ren beider Parteyen die Rede, z. B. dass, wem dem deutschen Publicum treulich alles referirt wird, was te comité des penfions von dem livre rouge fagt, demselben auch die Obfervations von Necker und Montmorin nicht vorenthalten werden u. f. w. Aufrichtig wünfchen wir fonft, dafs alles das Gute, was Ihre Partey hoffentlich erzielt, gelinge, und wenn auch noch zur Zeit gegen aller übrigen Welt Erwartung, dauernd feyn möge. Sicher hoffen wir, die Europäische Menfchheit überhaupt, und die Deutsche insbefondere, werde auf jeden Fall von die-fen Verfuchén die wefentlichften Vortheile ziehen, und unfer Dank dafür wird um fo pflichtmäfsiger und herzlicher feyn, weil Ihre Nation die fchweren Experimentirkoften dabey zu tragen, die Güte hat."

Ungern übergehen wir des Raumes wegen, die von neuen gefammelten Notizen und Actenftücke über die Unruhen in Brabant, Lüttich und Ungarn, die indeffen der Aufinerkfamkeit des pragmatischen Gefchichtschreibers und dem Kenner des Staatsrechts nicht entgehen werden. Aufser diefen merken wir an die Gefchichte der Schwe difchen Sicherheits-Acte nebft der ihrer wilden Ausdräeke wegen, feltfamen, zum Theil nie gedruckten Hofcor refpondenz zwischen Russland und Schweden im 16ten Jahrhundert (S. 266). Erörterungen der Landtagsftrei tigkeiten in Kurland und des violenten Einfluffes des ruffifchen Hofes in die Regierung diefes Landes (S. 471), In Betreff Deutfchlands wird die Difcaflion über die Natur der Klöfter im füdlichen Deutschland (S. 53) fortgesetzt. Schöne Erörterungen über deutfche Appanagen (S. 33). Sprechende Unfchicklichkeiten des deutschen Canzleyftyls aus den Sammlungen zur Gefchichte und Staatswif fenfchaft des Hn. Prof. Heinze. — Se. Durchl. der regierende Fürft v. A. Zerbft verbietet zufolge Anfchlags in den Fürftl. Landen (S. 120), dafs Jemand denenfelben nachlaufe, oder durch unmittelbaren Antritt hochdiefel

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ben

ben behellige, bey Vermeidung unausbleiblicher Ahndung, und befonders der Dienerfchaft bey Strafe der Caffation (1) Berichtigungen. (S. 117) Louvois Mordbrenner. nicht Louis XIV. Ehrenrettung des Card. Prinzen Louis v. Rohan, vom Grafen v. Schmettow, feinem genauen Bekannten und Gefellschafter auf vielen Reifen in den J. 1776-78, gegen die Pasquillantifchen Verläumdungen ungenannter Schriftiteller.

In 1 Heft des XV Bandes ift (S. 16) opinion et reclamation de Mr. l'Eveque de Nancy, depute de Lorraine, gegen die Einziehung ailer Franzöfifchen Kirchengüter, vielleicht das ftarkite, was über die angebliche Invasion der geiftlichen Grundftücke, der N. V. gefagt worden ift. Neue franzöfifche Kanzleyfprache in den Lettres patentes du Roi fur un decret de l'affemblée nat. qui abolit la nobleffe hereditaire (S. 109), worinn es jetzt heifst: Louis, par la grace de Dien, et par la Loi conftitutionelle de l'Etat, Roi des François Salut: l'Affemblee nat. a decrete et Nous voulons et ordonnons, ce qui fuit etc. Aufser andern merk vürdigen Notizen, erhält das Staatsrecht und die Statistik Deutfchlands neue Erörterungen und Beyträge. S. 36 über das Indigenatrecht in Mecklenburg, deffen fich der ältere Adel anmafset. Ueber die Frage: was das Pofitivrecht von den deutschen Kloftern lehre. Ueber die Bevölkerung des F. Bayreuth, die Kirchenliften und Zählungen zufolge, auf 180,000 Seelen angefchlagen werden mufs. Einer der erheblichften Staatsökonomifchen Auffätze in nächfter Beziehung auf die Heffen-Caffelchen Lande, it unftreitig die genaue Berechnung über den Schaden des Brandweins, vom Hn. Canzleyrath Hüpeden.

BRESLAU, b. Löwe: I. C. C. Löwe's, Herzogl. Sachfen Weimarfchen Landkammerraths etc. ökonomifch- kameraliftifche Schriften, 2ter Theil. 1789. 238 S. 8.

Man fieht es diefen Beyträgen an, dafs fie aus den Händen eines Mannes kommen, welchen eine vieljährige Verbindung hinlänglicher theoretischer Grundfatze mit ihrer wirklichen Ausübung und mit sorgfältiger Beobachtung ihres Erfolgs zur kameraliftifchen Autorfchaft berechtiget. Auch diesmal unterhalt der Hr. Vf. feine Lefer eben fo, wie im Iften Theile, mit Unterfuchungen, die zur Auflöfung einiger kameraliftifchen Probleme, und mit Beschreibungen, die theils als belehrende Beyfpiele des Verfahrens in einigen ökonomifchen und kameraliftifchen Angelegenheiten, theils als Beyträge zur Botanik, Mineralogie. Technologie und Polizey genutzt werden können. Zur erften Claffe gehören die Abhandlung über die Zertheilung der Vorwerker in Rufticalgüter (Bauergüter), der die Waldbienenzucht betreffende Vorfchlag, der Vorfchlag zur Verminderung des Kindermordes und die Erinnerungen gegen Hn. Jacobi Schrift über die Aufhebung der Frolinen (Herrendienste); zur Zweyten die Vergleichung des Verhaltniff s zwifchen dem Preife der landwirthschaftlichen Handarbeiten durch die Rohot- oder Hofegartner (dienftpflichtige Unterthanen) bey den Landgütern in Schlefien nach den bisher gewohnlichen Robodohne und nach fremden Lohne, die

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Fortsetzung und der Befchlufs der im 1ften Theile angefangenen Befchreibung eines gräflichen Gutes in Schlefien, die Berechnung des Vortheils und Nachtheils bey Unterhaltung einer Fohlenzucht, der Anfchlag eines Gutes im Frankenfteinifchen nach 12jähriger Nutzung und die Gedanken über die Bildung der Oekonomen; und zur letzten Claffe der Befchlufs der im 1ften Theile angefangenen phyfikalifch ökonomischen Bemerkungen einer Reife aufs Riefengebürge, und die Nachricht von den Getraidepreifen der Stadt Halle im Saalkreife von go Jahren. Aus diefen Auffätzen blickt faft überall eine musterhafte Bedachtfamkeit in richtiger Bestimmung, vollständiger Darstellung und genauer Prüfung der be handelten Gegenftände, und nur zuweilen nach des Rec. Urtheile- etwas zu viel Vorliebe für gewiffe Lieblingsideen und aus einem gewiffen Vorfchlage ein Mangel völliger Reife hervor. Einen Beweis der Erftern giebt befonders die zweyte Abhandlung über die von einigen Kameraliften eben fo sehr empfohlene, als von Andern widerrathene Vertheilung und Verwandlung der Domänengüter und herrschaftlichen Vorwerker in Rusti cal- oder Bauergüter. Nicht alle, aber doch die wichtigften, Gründe der Vertheidiger und der Gegner hat der Hr. Vf. in lichtvoller Kürze angeführet, diefelben gegen einander abgewogen und daraus gerade die richtigste Folgerung gezogen; dafs eine folche Veranderung nicht allgemein und überall, wohl aber, nach den Localumfänden, bey einigen Landgütern ausführbar und vortheilhaft fey, und das Letztere durch ein Beyspiel und eine zweckmäfsige Berechnung bestätiget. Von dem Eritern hätte gleichfalls ein fehr auffallendes beweifendes Beyfpiel angefüh ret werden können, nemlich die in den Königl. Preuffi fchen Staaten unter der Regierung des K. Friedrich I. gefchelene Verwandelung einer grofsen Menge Domänenhatte, dafs fein Nachfolger eine ungeheure Summe rückgüter in Bauergüter, welche den unglücklichen Erfolg ftändiger Pachtgelder einbüfsen, und mit einem noch gröfseren Koftenaufwande die zerftückelten Königl.Aemter wieder herftellen mufste. Auch Rec. lebt in einem Lande, wo man vor etwan 20 Jahren mit einigen wenigen gröfseren und kleinern herrschaftlichen Landgütern gleiche Verfuche gemacht, und nur bey den Letztern, aber nicht bey den Erftern, die Fortdauer der Vertheilung zuträglich gefunden hat. Zum Mufter der vollständig ften und zuverlaffigften Befchreibung eines grofsen Landgutes in allen feinen Theilen dienet diejenige, wel che der Hr. Vf. von dem gräflichen Gute Weigelsdorf mitgetheilet hat, worunter das vortrefliche Fortreglement eine vorzügliche Aufmerkfamkeit verdienet. Die in dem Vorfchlag zur Verminderung des Kindermordes angerathene Veranstaltung: dafs die Findelkinder in der Hauptstadt jeder Provinz, oder Kreifes aufgenommen; für diefelben befondere Zimmer gemiethet, ihre Verpfle gung und Erziehung gewiffen dazu beftellten Frauen anvertrauet und die deshalb erforderlichen Koften entweder von jeder Provinz, oder Kreife, oder von dem Gutsherrn, aus deffen Gerichtsbarkeit der Findling überliefert wurde, herbeygefchaffet werden, ift mit vielen Schwierigkeiten verwickelt, auch die davon gegebene Idee noch viel zu roh und unbearbeitet.

G

Die letzte Abhandlung von Aufhebung der Frohnen zeiget, wie leicht felbft der bedachtfamfte Schriftfteller durch allzugrosse Anhänglichkeit an gewiffe Meynungen irre geführet werden kann. Sie enthält Erinnerungen gegen des Hn. Landfydicus Jacobi Zweifel gegen die Möglichkeit einer allgemeinen Aufhebung der Frohnen etc. in der fichtbarften Sprache der Befcheidenheit und Wahrheitsliebe, aber auch mit dem von dem In. Vf. fchon im rften Theile geäufserten unwandelbaren Widerwillen gegen die Naturalableiftung der Herrendienfte. Auch Rec. war nie ein Freund diefes Ueberreftes deutfcher Knechtfchaft, kennt feine den Landmann drückenden Befchwerlichkeiten, und ift felbft von dem geringen Werthe der durch Spann- und Handdienfte beftrittenen Arbeiten, im Verhältniffe gegen deren Verrichtung durch eigene, oder für Lohn herbeygefchafte Spannwerke und Handarbeiter überzeugt; kann aber doch dem Hn. Vf. durchaus nicht darinn beypflichten, dafs der Naturalherrendienst nie zu etwas nütze, in allen Hinfichten schädlich, diese Schädlichkeit gar nicht zu vermindern und derfelbe defshalb gänzlich und auf immer abzufchaffen fey. Die Grenzen einer Recenfion geftatten keinen ausführlichen Beweis diefes Widerspruchs und nur die Bezeichnung eines Gefichtspuncts, welchen Hr. J. fowohl, als Hr. L. überfehen haben, und aus welchen doch der Naturalfrohndienst nothwendig mit betrachtet werden mufs. Es ist bekannt, dafs die wichtigsten Verbefferungen der Landwirthfchaft von den Befitzern grofser Landgüter angefangen und von diefen zu dem gemeinen Landmanne gekommen find, und dafs der letztere von dem Erstern die Mergelung, den Anban der Futterkräuter, die Stallfütterung, die beffere Benutzung der Brache, die vortheilhaftere Eintheilung der Felder etc. gelernet habe. Diefe glückliche Revolution, welcher wir einen fo merklich grofseren und befferen Ertrag unferer Aecker jetzt verdanken, würde gewifs nur einen fehr langfamen Fortgang gehabt haben, wenn diefer allein auf dem eigenen Triebe des Bauren zur Nachahmung neuer Verfuche beruhet hätte. Dazu ift derfelbe am allerwenigften, hingegen zur Beybehaltung alter hergebrachter Metho den am ftarkten geneigt. Aber zu feinen eigenen und des Staats Beften fetzte ihn die Ableitung des Herrendienftes in die Nothwendigkeit, fich von den Fehlern feines Haushalts zu überzeugen und nicht nur die wichtigen Vortheile jener neuen Veranitaltungen, fondern auch die Hülfsmittel dazu und deren Gebrauch kennen zu lernen. Jedem Kenner der Landwirthschaft werden eben fo, wie dem Rec. viele Dörfer bekannt seyn, welche blofs auf diefem Wege zu ihrem jetzigen, gegen ihre ehemalige Armfeligkeit fo fehr abftechenden Wohlftande gelanget find. Waren auch die Vortheile der Aufhebung des Naturaldienftes fo grofs und gewifs; fo müfste in den Dörfern, wo felbft einige Bauren vom Naturaldienfte feit einigen Jahren befrevet, und andere denfelben noch unterworfen find, der Unterfchied des Wohlftandes zwifchen beiden febr fichtbar feyn, welches aber durch die Erfahrung keinesweges beftätiget wird. Aus diefen Erfahrungsfaizen glaubt Rec. die fichere Folgerung ziehen zu können, dafs es weife und

billig fey, nur diejenigen Bauren, welehe Fleifs, Ordnung und Gefchicklichkeit in ihren Haushaltungen beweifen, von dem Naturalherrendienfte gegen Entrichtung eines Geldzinses, jedoch nicht auf immer und unwiderruflich, fondern fo lange zu entledigen, als fie fich nicht der entgegengefetzten Fehler fchuldig machen; hingegen den trägen, unordentlichen und unwiffenden Bauren bey einem benachbarten gefchickten Landwirthe fo lange in der Schule des Herrendienstes zu laffen, bis er jenen gleich geworden ist.

BERLIN, b. Unger: Recueil des Deductions, Manife fes, Déclarations, Traités et autres Actes et ecrits publics, qui ont été redigés et publiés pour la Cour de Pruffe, par le Miniftre d'etat, Comte de Hertzberg, depuis l'année 1756 jusqu'à l'année 1775Seconde edition augmentée. Vol. I. 493 S. 8.

1790

was

Diefe zweyte Ausgabe des erften Bandes einer für den Geschichtforfcher und Staatsmann itzt und künftig fo merkwürdigen Sammlung enthält aufser dem, die erfte fchon in fich fafste, zwey wichtige Zugaben, nemlich den Friedensfchlufs zwifchen Preussen und Rufs land vom 5. May 1762. und das Freundschafts- und Handlungs-Bündnifs zurifchen Preussen und der Osmannifchen Pforte v. J. 1761. Wer wünscht nicht, dass uns auch bald der dritte Band diefer für den Ruhm nicht blofs Preufsens, fondern des ganzen Zeitalters charakteriftifchen Sammlung, welcher durch den Tractat von Reichenbach, und das, was demfelben vor und nachgegangen. fo wichtig werden wird, gefchenkt werden möchte!

VERMISCHTE SCHRIFTEN.

LEIPZIG, b. Göfchen: Vetter Jakobs Launen, von J. F. Jünger. 4tes Bändchen. 8 Bog. 8. Hr. J. erklärt in der Vorrede, (welche,,ein Wort zu feiner Zeit" feyn foll, und worinn er auf die Recenfenten fchimpft, die er doch, wie er verfichert, feit Jahren nicht liefet,) dafs in diefem Bändchen, fo wie in allen folgenden bey weiten das meifte von ihm felbft feyn wird. Das wird den Lefern gar nicht unangenehm feyn, wenn fie immer fo unterhaltende Auffätze erhalten werden, als fie hier einige finden.

In der einen Erzählung wettet der Gott der Eitelkeit und der Gott des Frohfinns über die Frage, wel cher von ihnen den meiften Einfluss auf die Menfchen habe. habe. Sie wandern unter die Menfchen, und Eitling, fo nennt fich der erftere, gewinnt. Gut erzählt, und uatürlich erdacht.

Die letztere, Wilhelmine, ift keine Laune, aber eine vortrefliche Gefchichte, deren Eingang nur für fie zu komisch ist. Dafs auch das befte und gesetztefte Mädchen, mit Liebe, erst selbst gewahr gewordener Liebe im Herzen gegen einen vollkommenen Jüngling, wenig Stunden, nachdem ihr unverfehens ein ziemlich alter Mann, mit einer wächfernen Nafe als ihr Brautigam angekündigt wurde, ruhig schlafen könnte; das Q942

fan

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