nach dem franzöfifchen Original abgekürzt und Diefe Ueberfetzung ist ein weitläuftiger Auszug aus der Urichrift; die Sprache ist nicht ganz correct, und der Periodenbau nicht immer gut; die wenigen Anmerkungen find äufserft unbedeutend, und beziehen fich faft nur auf die beiden Schriften von Hrn. Anton (nach der ersten Ausg.) und Hrn. Nicolai; da der Ueberfetzer doch fehr oft Gelegenheit gehabt hätte, feinen Schriftsteller zu berichtigen. Auch hätte er Namen, welche deutsch beffer bekannt, oder deutfch gegeben werden konnten, nicht franzöfifch beybehalten follen, z, B. Jacques de Vitri, Matthieu Paris etc. Noch fehlerhafter aber ist es, wenn er deutsche Namen, wie fie im Franzöfifchen ftehen, eben fo fehlerhaft hinfchrieb, 2. B. 1. Th. S. 278.: „Die T H. legten den Grund zur Stadt Mongberg in der Mark Brandenburg (Münche⚫ berg)" welches alles eine fehr grofse Fluchtigkeit bey einem Werke, das Mufse und Nachdenken verdient hätte, anzeiget. Das Werk felbft ift in der That vortreflich gefchrie ben; wider die Gewohnheit feiner Landsleute giebt diefer ungenannte Prämonftratenfer genau feine Quellen an und felbft da, wo er irret, gehet er felten oh ne Grunde fehl. Dais er aber ein bisher unbenutztes Verzeichniss der Grofsmeiter des Ordens, aus dem 14ten Jahrhunderte, das er aus London erhielt, verftümmelt abdrucken liefs, ift, zumal bey einem fo wich tigen Documente, unverzeihlich. Da die Gefchichte die fes Ordens durch Hrn. D Anton, und feine Gebräuche, Verbrechen und vermeynte Geheimniffe, von eben demfelben und Hrn. Nicolai ausfuhrlich unterfucht worden; Schriften, die der Franzofe, der feine Gefchichte fchon vor ihnen entwarf, nicht benutzen konnte; fo dürfen wir hier nur anzeigen, was die Gefchichte des Crdens an neuen Aufklärungen und an félten Sätzen durch unfern Vf gewonnen habe. Darunter rechnen wir vor züglich die Berichtigung einzelner Namen und Gefchlechter, die genaue und weitläuftige Erzählung von den mancherley Befitzungen, welche der Orden in allen Theilen Europens erhielt, ferner die Thaten deffelben in Spanien und Portugall. Der Vf. bediente fich mehrerer in Deutschland wenig bekannter Schriften, und benutzte auch handfchriftliche Nachrichten. Er findet Gründe, die Regel, welche Miröus herausgab, nicht für des heil. Bernhards Arbeit, fondern für ein fpäteres Werk zu halten, f Origin. I. S. 11. Ueberf. 1. S. 50, verglichen mit Anton, S. 14. Unter dem zweiten Grofsmeifter Robert erzählet der Vf. aus dem Wilhelm Tyrius, dafs die Ritter von den Räubern eine grofse Niederlage erlitten hätten (Or. S. 32. Ueb. S. 72). Sie fiel unter dem Könige Fulko vor; da nun diefer von 1131-1141 regierte, fo kann man fie fetzen, in welches Jahr man will, und es kann fowohl Hr. Anton, der diefen Groismeifter erft 1140 kennt, als auch der Franzos, der ihn fchon 1136 auftreten läffet, recht haben; doch fcheint für den letztern mehr Wahrfcheinlichkeit zu sprechen, da zumal Matthäus Paris im Jahr 1133 (ficher ist im Jahr ein Fehler) von einer fehr Un Unrichtige feiner Behauptung einfah, da doch alle feine Gründe nichts weiter beweifen, als was Hr. A. annimmt, dafs Terricus Grofsprior (Summus Praeceptor) des Tempels zu Jerufalem, aber nie Grofsmeister war. Er täufcht fich felbft, fo, dafs er, da er doch bey mehreren Gelegenheiten die fälschlich angenommenen Grossmeister aus falích verstandenen Titeln erkläret, und Behutfamkeit anräth, felbft den Fehler begeht, und in der Vorrede (Or. I. S. XXI. Ueb. S. 27) annimmt, dafs einmal ein Grossmeister, Terricus, den Titel Magnus Praceptor geführet habe. Hiezu kommt noch, dafs das Cottonianische Verzeichnis von dem Terricus nichts weils, wovon der Vf., anftatt Gebrauch davon zu machen, Gelegenheit nimmt, es als unvollständig zu betrachten. Es mufs alfo diefer vermeyntliche Grossmeifter ganz ausgestrichen (f. befonders Hrn 4. S. 91) und alles dasjenige, was der Vf. in diefem Zeitraume von dem Orden erzählet, der Gefchichte feines Nachfolgers beygelegt werden. Nach Gerhards von Rides fort Tode begeht unfer Vf. einen Fehler, den wir uns nicht zu erklären wiffen. Er ftimmt mit Hrn. A. überein, dafs derfelbe 1189 vor Accon blieb, erzählt mit ihn, dals Walther hierauf folle erwählt worden feyn, wozu aber keine Beweife da wären, und läfst doch hernach den Gerhard bis 1191 regieren, in welchem Jahre derfelbe, hach einer Stelle bey Vertot (Edit. 1726) Vl. I. p. 246, die aber durch keinen Beleg bewiefen ift, in einem Scharmützel geblieben feyn foll. Da nun beide den Tod des Gerhards ins Jahr 1189 fetzen, und bis 1191 der Orden ohne Oberhaupt geblieben feyn miifste, fo könnte wohl Hr. 4. mit Andern recht haben, welche diefe Lücke durch Walthern ausfüllen, wenigftens hat der Vf. diefe Meynung nicht entkräftet. Das Cottonianische Verzeichnifs hat ihn zwar nicht; allein, da der Franzofe es verftümmelte und interpolirte, fo kann, da er nicht ausdrücklich diefer Mangel zeigt, daffelbe in der That nicht den Zweifel löfen. weitläuftige Erzählung vom deutschen Orden (Or. S. 173. Ueb. 213) hätte der Ueberfetzer fo gut weglaffen können, wie er es mit andern Sachen gethan hat. Nach dem Gilbert Horat. läfst unfer Vf. den Pontius Rigaldus aus, den Hr. A. im J. 1198 hat, bringet aber doch im Grunde keinen Beweis vor; allein, das Cottonianifche Verzeichnis hat diefen Rigaldus nicht, und fo find wir feht geneiget, ihn wegzulaffen. Nach diefem folgt Philipp von Pleffies, von dem Hr. 4. meynt, dafs er wahrscheinlich mit Theodor von Berfiaco eine Perfon fey, da ihn andre dem erftern nachfolgen laffen. Unfer Vf. läfst den letztern ganz weg, aber feine Gründe (Or. S. 232. Ub. S. 292) beweifen weiter nichts, als dafs man, im ganzen Zeitraume nicht weifs, wie der Grofsmeister hiefs, ob Du Pleffies oder Berfiaco; eben fo wenig hat er es bewiefen, dafs diefer Du Pleifies fchon 1201 die Würde befafs; denn wenn er fich auf einen in diefem Jahre gefchloffenen Vertrag beruft, der in den Archiven von Arles aufbewahrt werde (Or. S. 222, Ueb, 283); fo hätte er genauere Nachricht davon mittheilen, und nicht Glauben aufs Wort fodern fol len. - Die Der Grossmeister Wilhelm von Chartres foll nicht auch von Montedon geheifsen haben. So fehr un fer Vf. im Gange der Geschichte mit Hrn. 4. übereinftimmt, fo fehr weichen beide von einander in den J. 1226-1229 ab, da der erftere dem Pabfte Gregorius, der andere dem Kayfer Friedrich Recht giebt. Ums J. 1230 fchiebt unfer Vf. einen Grofsmeifter, Armand von Peiragros, ein, den Hr. A. nicht kennt, und von dem auch der Franzofe nur den Namen, den er in Acten, die er nicht producirt, gefunden haben will, anzuführen weiss. Durch diefen Umftand hat er, anftatt Irrthümer zu vermeiden, einen neuen in diefe Gefchichte getragen, denn er ift ficher mit dem nachfol genden Hermann von Perigord eine Perfon, und unfer Vf. ward, durch den Namen Armand, den er zweimal in Urkunden gefunden haben will, und der im Grunde aus Hermann verstümmelt worden, to getäuscht, dafs er feinen Einfall nicht fahren liefs, ungeachtet das Cottonianische Verzeichnifs nichts von diefer Perfon weifs, und er dabey felbft geftehen mufs, dafs ihn die Aehnlichkeit der Namen Armandus de Petragroffa und Hermannus Petrargorius oft zweifelhaft gemacht habe, ob es nicht eine und diefelbe Perfon fey, welches auch wohl unläugbar ist. Nach Reinalds von Vichier Tode weicht unfer Vf. von Hrn. A. fehr ab, letzterer hat 1256 einen Unbekannten, 1246 Peter von Belgiou, 1270 Thomas Berault, und 1274 Wilhelm von Beaujeu; der Franzole aber nur 1257 Thomas Berauld, und 1274 Wilhelm von Beaujen. Uns dünkt, dafs unfer Vf. mehr für sich habe, denn Peter von Belgiou und Wilh. von Beaujeu mögen wohl eine Perfon feyn. Ueberdies kommt der erftere nur beym Salvaing vor, und dafs Thom. Berauld auf Vichier gefolget fey, beftimmt eine Stelle eines Continuatoris Wilhelm Tyrii; ferner ftimmt auch das Cottonianifche Verzeichnifs mit unferm Vf. überein, wenn er anders hier den Text nicht auch mutilirte. Die Gefchichte der Aufhebung des Ordens ift gröfstentheils nach Du Pui erzählt; wir können alfo fie ganz übergehen, da die bekannten Unterfuchungen bey Nicolai und Anton mehr als unfer Vf. davon fagen. LONDON: Vie privée du Cardinal Dubois, PrémierMiniftre, Archevêque de Cambray etc. 1789. 389 S. 8. (1 Rthlr. 10 gr.) Der harte Ausfpruch:,, Man kann nicht Böfes genug von ihm fugen"— beftätigt fich auch durch den ganzen Inhalt des vorliegenden Buchs. Es foll, wie die ungenannten Herausgeber verfichern, aus dem Journal eines feiner vertrautellen Geheimfchreiber gezogen, und vollkommen zuverlässig feyn. Gegen diese letzdenklichkeiten einzutreten. Nach dem eigenen Geständniffe des ebenfalls ungenannten VE (in einem vorgedruckten Auszug aus feiner Vorrede) schrieb er, Empfindlichkeit gegen feinen ehemaligen Herrn, der voll ihm fo manche trübe Stunde gemacht hatte, und ihn doch ohne Versorgung liefs, erft in der Abficht, von feinen reichen Erben ein Stück Geld zu ziehen, dann aus Verdrufs und Rache, und endlich, auf Befehl des Cardinals Fleury aus Gehorfan. Wie unendlich weit entfernt von der Beobachtung des grofsen Gesetzes: 279 fine ira et ftudio! Allein, vielleicht spricht eben diefes Geftändaifs gewillermassen für ihn, indem es ihn wenigftens als einen geraden, offenen Mann zeigt. Es beweift, dafs er manches ohne Schonung gefagt haben kann, was er vielleicht in einer andern Stimmung gar nicht, oder gemässigter gefagt haben würde; aber, dafs er verfälscht, erdichtet habe, davon ist es kein Beweis. Man darf ihm alfo, da das Zweifelhafte in feinem Buche durch das Bekannte und Geprüfte nur zu viel Wahrscheinlichkeit erhält, Glaubwürdigkeit, im Ganzen genommen, keineswegs absprechen: nur scheint immer beym Gebrauche feiner Nachrichten eine forgfältige Behutsamkeit nöthig zu feyn. Wer Dubois war, und was er zum Verderben eines edlen Fürften und zum Unglück für Frankreich war, ist bekannt genug. Man kennt an ihm schon im Allgemeinen ein widriges Gemisch von Hang zur Wolluft, Irreligiofität, Ehrfucht, Jähzorn, niedrigen Geiz und Selbftfucht von der gröbften Art. Um ihn ganz, in jedem Verhältnißfe kennen zu lernen, lefe man das vorliegende Buch. Aber man verbinde auch damit, aufser den bekannten Quellen, die vor kurzem erfchlenenen Mémoiren des Marfchalls von Richelieu; vorzüglich zum Behuf einer Vergleichung mit feinem Gegner, dem Cardinal Alberoni, der in einer gewiffen Rücklicht neben ihm, in andern aber fo hoch über ihm steht. Bald mit Lächeln, bald mit Unwillen, bald mit Erftaunen, bald mit gepresstem Herzen, wird man fehen, wie die Gefchichte eines folchen Menfchen fich nach und nach in die Gefchichte feines Vaterlandes und der europäischen Mächte verflicht. Doch freylich muss das Ganze gefasst werden: einzelne Anekdoten würden nur ausgezogene Fäden aus einem grofsen Gewebe feyn. LEIPZIG, b. Kummer: Ueber 3. 3. Rouffeau's Charakter und deffen Schriften. Verschiedene Briefe, verfallet von der Frau von Stael (Tochter des Hrn. Necker). Nebft einem Schreiben der Frau Gräfin Alexandrine de Vaffy-Girardin über Rouffeau's Todesart und der Antwort der Frau von Stael. 102 S. 8. 1789. (6 gr.) Bey diefer Ueberfetzung, fchon bey dem Titel, hat ten wir uns mehr als eine Stelle angezeichnet, wo bey wir mit Recht etwas erinnern zu müffen glaub ten. Sehr oft fanden wir fie zu buchstäblich, biswei len undeutlich, hier und da vernachläffigt, im Ganzen genommen fehr ungleich. Auf der andern Seite fahen wir jedoch, dafs unfre Erinnerungen meiftens folche Stellen trafen, wo uns, wenigftens das Original felbft, in Orakeldunkelheit verhüllt war, und verhüllt blieb; auch mussten wir der Ueberfetzung die Gerechtigkeit wiederfahren laffen, dafs doch Vieles davon treu und fliessend zugleich fey, dafs fie fogar Manches deutlicher und bestimmter ausdrücke, als die Urschrift selbst. Daher wollen wir denn doch jene Erinnerungen, zu welchen die Belege in einer Schrift von wenigen Bogen ohne Mühe zu finden find, lieber zurückbehalten. GOTHA, b. Ettinger: Des Herrn Mariti Gefchichte Fakkardino, Grofs - Emirs der Drufen, wie auch der übrigen Grofs-Emire, bis auf das Jahr 1773; nebft einer Befchreibung des Landes, der Sitten, Gebräuche und Religion der Drufen; aus dem Italienischen, mit Anmerkungen und zwey Kupfern. X Seiten Vorrede, und 322 Seiten Text. 8. 1790. (1 Rthlr.) Nur wenige Ueberfetzer dürfen mit einer folchen Zufriedenheit auf ihre Arbeiten zurückfehen, als der Urheber der gegenwärtigen Verdeutschung eines fehr intereffanten und lehrreichen Buchs. Er hat mit Einficht gewählt, und mit Fleifs, mit Achtung für das Publicum gearbeitet. Dadurch, dafs er manche unwichtige Bemerkung des Vf. wegliefs, hat er um fo viel mehr Raum für unterrichtende Zufätze gewonnen, die zum Theil aus den Reifen eines Niebuhr und Volney, zum Theil aus dem Museo Cufico, aus Hrn. Hofr. Eichhorns fchätzbarer Abhandlung von der Religion der Drufen (im Repert. für bibl. und morgenl. Lit.), aus d'Arvieux u. f. w. entlehnt find. Als Ueberfetzer hat er fein Original fo behandelt, wie die meisten profaischen Schriften der Italiener behandelt werden müffen; was Mariti italienisch erzählt, das erzählt er ihm deutsch, meistens ungezwungen, nach. Zur Verfchönerung dient ein Bruftbild des Grofs-Emirs; zur Aufmunterung zum Nachforfchen eine Zeichnung von dem bekannten, noch anerklärten, Idol der Drufen. KLEINE SCHRIFTEN. VERMISCHTE SCHRIFTEN. Maynz, in der Universitätsbuchhandlung: Abhandlung von Verfteinungen, Beschreibungen, - Verzeichnungen und Beziehungen der Gränzen, zum Gebrauch eines Beamten und Geometers, nach angewandten rechtlichen und mathematischen Grundfätzen, von Joh. Jac. Hock, Acceffiften und Haingerichtsfifcal des Kurf, Maynz. Amts Eltvill im Rhein. gau. 1789. 91 S. 8. (5 gr.) Nächft einer vorläufigen Einleitung von der Wichtigkeit der Sache, den Urfachen der darüber entitehenden Streitigkeiten, und den natürlichen und künftlichen Gränzzeichen redet der Vf. zuerst vorzüglich von den Steinen. Er bestimmt ihre aufsere Befchaffenheit, Wappen u. d. gl., Un. terlagen von Kohlen, Eyerfchaalen u. d. g., und den Unterfchied der Hauptfteine an Winkeln und Laufer in weit gehenden geraden Linien. Die Grenzbefchreibungen lehrt er durch Beftimmung der Maafse nach der geraden Richtung, auch über Berge und der Winkel, vorzüglich nach dem Transporteur und mancherley Vorfichtigkeitsregeln gut verfertigen, auch wie ih ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG Freytags, den 4. Februar 1791. ERDBESCHREIBUNG. PARIS, gedr. v. Didot d. a. Geographie des Grecs um und wendete zur Ergänzung feines Werks die fehlerhaf ten Nachrichten an, welche ihm feine Zeitgenoffen darboten. Daher diefe Mifchung von Gutem und Schlech tem in feinem Syftem. Die Hypothefe felbft ift nun freylich fo befchaffen, dafs fie fchwerlich viele Anhänger finden dürfte; un defto weniger, weil fich Hr. G. gar kein Volk zu denken weifs, auf deffen Rechnung fo zuverläffige, fo ausgebreitete Erfahrungen und Kenntniffe gefetzt werden könnten, ob er gleich zu diefem Endzweck die berühmteften Nationen der Vorwelt durchgeht: aber die Gründe des Hn Vf. haben doch Schein genug, um manchen irre zu machen. Der Lefer urtheile." Die königl. Akademie zu Paris fetzte für das J. 1789 Die Länge der bewohnten Erde, vom wefilichen Hilpa inen. nien bis etwas über den Ganges hinaus, beträgt nach Eratofth. ungefähr 71,000 Stadien. Um eine Karte entwerfen zu können, verwandelte Hr. G. diefes Maafs in Grade der Länge, jeden zu 555 Stad. berechnet, wie es Eratofth. unter der Parallele von Rhodus (dem 36ften Grad der Breite) fodert. Beym Dagegenhalten neuer Karten fand dann Hr. G. dafs kein Längengrad mit unfern Beftimmungen übereintraf, oder ihnen fich nur naherte; dafs der Unterfchied an der Mündung des Ganges 27 Gr. betrug, die nach dem Maafs des Alten zu viel heraus kaEin fo grofser Abftand fiel ihm auf; er fuchte die Urfachen von den Fehlern des Griechen auszufpüren, und hielt fich bald überzeugt, fie gefunden zu haben, als ihn angestellte Rechnungen belehrten, dafs die Hauptentfernungen ziemlich genau mit den neueften Beobachtungen zuträfen, wenn man jedem Grad unter diefer Breite 700 Stad. giebt, wie es Eratofth. nur bey den Graden des gröfsten Zirkels annimmt. Wirklich beträgt der Unterfchied der Längengrade nach diefer Berechnung auf der Infel Rhodus nur 15 Minuten, und an den Mündungen des Ganges nur 36 Minuten. Dadurch glaubte fich Hr. G. berechtigt zu behaupten, dafs Eratofth. eine alte Karte mit den zuverläfligften Beftimmungen vor fich hatte; dafs aber diefe Karte mit platter Projection, oder mit lauter gleich grofsen Meridianen, gezeichnet war, welches der Grieche nicht verftand, und unter der Breite von Rhodus jedem Grade 700 Stadien zutheilte, wodurch eine zu grofse Menge von Stadien herauskam; und dafs man alfo, wenn man die wahren Grade der Länge nach den Alten finden wolle, jedem 700 Stad. zutheilen müffe. Da diefer Gedanke einmal bey dein Hn. Vf. Wurzel gefchla-, gen hat, fo verlässt er ihn nicht mehr bey allen Unterfuchungen über die nachfolgenden Schritteller; bey jedem weifs er etwas aufzufinden, das ihm die Spur der alten Quellen zu verrathen fcheint. Den Pytheas aus Maffilia trift die Reihe zuerft. Die ganze Reife deffelben wird als Fabel verworfen, weil er behauptete, Maffilia und Byzanz unter einerley Polhöhe gefunden zu haben, einen befondern Preis auf die befte Bearbeitung folgender Aufgabe: „den Strabo und Ptolemaeus mit einander zu vergleichen; den Gang diefer beiden Geographen kennbar zu machen; den Zustand zu beftimmen, in welchem fie die geographifchen Kenntniffe fanden, und den Punkt, auf welchen fie diefelben brachten." Hr. G. erhielt den Sieg, und das Publikum feine, in mancher Rückficht wichtige, Arbeit, von welcher wir uns beftreben wollen, in möglichster Kürze, einen richtigen Begriff zu geben. Der Hr. Vf. fah die Nothwendigkeit ein, feine Unterfuchungen von einer höhern Zeit anzufangen, als die Aufgabe verlangt, und geht alfo bis zu dem Eratofthenes zurück, deffen Syftem in dem Werk des Strabo gröfstentheils zum Grunde liegt. Nach einer mühfamen und fcharffinnigen Zufammenftellung der Hauptmaasse, welche dem Eratofth. zur Beftimmung der Länge und Breite auf der damals bekannten bewohnten Erde dienten, zieht er endlich folgendes Resultat aus dem Syftem des Griechen: Viele ganz falfche Bestimmungen zeigen, dafs Eratofthenes von den wahren Grundfaitzen der geographifchen Wiffenfchaft beynahe nichts ver ftand, dafs er blofs die Materialien fammelte, welche er theils zerftreut, theils in ältern Werken fand. Da nun aber doch mitten unter dem vielen Fehlerhaften, die Hauptangaben, auf die fich die ganze Meffung gründet, bey einer richtigen Auslegung, faft immer ganau zutref fen; fo mufs er fchlechterdings Belehrung bey einem alten Volk gefunden haben, das in Rücklicht auf geograph. und aftronom. Kenntniffe mit uns Neuern auf gleich hoher Stufe ftand. Aus diefen Quellen, oder den Ueberbleibfeln derfelben fchöpfte Eratofthenes das Gu te, welches fich bey ihm findet; und dies läfst fich um fo leichter denken, da er die Schätze der alexandrinifchen Bibliothek als Auffeher über diefelben beffer benutzen konnte als jeder andere. Weil aber vermuthlich nur blofse,wenig gekannte, Bruchftücke vorhanden waren,fo nahm er die Hauptbestimmungen jener Alten, verbarg die Quelle forgfältig, um durch fremde Federn zu glänzen, A. LZ. 1791. Erfter Band. Nn weil weil er der gröfsern britannifchen Infet 30,000 Stad. im ་ andern Seite gefehlt habe, dadurch, dafs er alle Meridia- Marta |