Die strafprozessuale Zufallsverwendung: Zufallsfunde und andere Zweckdivergenzen bei der Informationsverwendung im StrafverfahrenMohr Siebeck, 2008 - 415 Seiten English summary: To what extent may information which has been obtained for other purposes or outside the criminal proceedings be used in criminal prosecution? Stefan Grawe deals with this question and the previous answers to it, tracing these back to their origins. In doing so, he studies the various phenomena related to changes in purpose when using information in criminal proceedings, in particular the occurrence and the applicability of so-called accidental discoveries. He explores the different ways of looking at this in court rulings and legal dogmatics, some of which he expands upon, others of which he rejects as no longer in keeping with the times. At the conclusion of his work, the author provides a solution to these problems and reveals several unexpected results of his investigation. German description: Im Strafverfahren werden haufig Informationen verwendet, die ursprunglich zu ganz anderen Zwecken erhoben wurden, sei es zur Verfolgung einer anderen Straftat oder sei es zur Verfolgung sicherheitsrechtlicher oder allgemeiner verwaltungsrechtlicher Zwecke. Stefan Grawe untersucht im vorliegenden Buch die Anderung derartiger Zwecke und die daran anschliessende strafprozessuale Informationsverwendung. Er analysiert die Fallgestaltungen der sogenannten Zufallsfunde bzw. der sogenannten Zufallserkenntnisse sowie deren strafverfahrensrechtliche Verwertung, aber auch die Verwendung anderer Informationen, soweit sie der Verwertung von Zufallsfunden entspricht.Mit den faktischen Moglichkeiten zur Informationsverwendung ist die rechtliche Notwendigkeit formaler Sicherungen gewachsen. Hingegen gehen die Dogmen, die sich zum Umgang mit Informationen im Strafprozess herausgebildet haben, auf strafverfahrensrechtliche Entwicklungen des 18. und 19. Jahrhunderts zuruck. Der Autor stellt diese Leitlinien auf den Prufstand und zeigt, dass sie ebenso wie andere Grundsatze des Beweisverwertungsrechts der Wirklichkeit des heutigen, unverkorperten Informationstransfers nicht gerecht werden. Er pladiert fur die strikte Anwendung der allgemeinen Zweckbindungsdogmatik im Strafprozessrecht und entwickelt ein den modernen Grundrechts- und Rechtsstaatserfordernissen angepasstes Konzept, damit die Zulassigkeit von Akten strafprozessualer Informationsverwendung sachgerecht beurteilt werden kann. |
Inhalt
Vorwort | 1 |
Der germanische und fränkische Strafprozess | 7 |
Zufallsfunde nach der Constitutio Criminalis Carolina? | 18 |
Der gemeine deutsche Strafprozess nach der Rezeption | 33 |
Die Reform des Strafprozesses im 19 Jahrhundert | 44 |
Die Entwicklung bis zur Gegenwart | 54 |
Ausblick | 60 |
b Zufallserkenntnisse durch das Abhören des nichtöffentlich | 104 |
g Zusammenfassung | 116 |
Zufallsfunde bei außerstrafprozessualen Datenerhebungen | 124 |
d Zufallsfunde bei Kontrolle des Schriftverkehrs | 131 |
Neue Fallgestaltungen der Zufallsverwendung | 157 |
Zufallsfunde aus allgemeinem Ermittlungshandeln | 165 |
Kapitel | 181 |
Argumentationsfiguren zur Begründung der UnVerwertbarkeit | 210 |
e Zufallserkenntnisse durch den Einsatz verdeckter | 110 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
allerdings Anwendung aufgrund außerhalb Befugnis Befugnisnormen bereits Beschlagnahme Beschuldigten besondere besteht bestimmten Betroffenen Beweis Beweiserhebung Beweisgewinnung Beweismittel Beweisrechts Beweisverbote Beweisverwertung Beweisverwertungsverbote BGHSt bislang bspw BT-Drs BVerfGE daher Daten Delikts derart Durchsuchung entsprechende Erhebung Erkenntnisgewinnung Erkenntnisse Ermittlungen Ermittlungsbehörden Ermittlungsorgane Ermittlungsverfahren erst Fall Fallgestaltungen Fernwirkung folglich Folter Gegenstände Gesetzesvorbehalt Gesetzgeber gesetzlichen Geständnis gewonnen Grundlage grundrechtlicher Grundrechtseingriffe grundsätzlich hinsichtlich indes informationelle Informationen Informationserhebung Informationsverwendung Insofern jeweils Katalogtat konkreten konnte lässt letztlich lich ließ LR/Schäfer Maßnahmen materiell-rechtlichen Möglichkeit muss Nichtkatalogtat Notwendigkeit NStZ peinlichen peinlichen Befragung prozessualen Tat prozessualen Tatbegriffs Recht rechtliche rechtmäßig Rechtsprechung rechtswidrig Regelung Rogall Ronsdorf Sachbeweisen schließlich Sellert/Rüping soll staatlichen Staatsanwaltschaft stets StGB StPO idF Strafprozess Strafprozessrecht strafprozessualen Strafrecht Straftat Strafverfahren strafverfahrensrechtlichen Strafverfolgung Strafverfolgungsbehörden sualen tatsächlich Tatverdacht Tatvorwurf Teil Telefonüberwachung Telekommunikationsüberwachung Überwachung ursprünglich Verdacht Verfahren verfassungsrechtlichen Verfolgung Verwendung Verwer Verwertbarkeit Verwertung Verwertungsverbot Vorschrift zitiert Zufalls Zufallserkenntnisse Zufallsfunde Zufallsverwendung zulässig zumindest zwangsläufig Zwangsmaßnahmen Zweck Zweckbestimmung