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wissende mit guter Methode; aucli heute genug gewaltige Schriftsteller, die keine Zeit haben, die Pensa und Sitten zu corrigiren, und denen der mündliche Vortrag wie Pech vom Munde geht; auch heute wohl flunkernde Sophisten und Gecken oder hämische, lieblose, eitle, murrköpfische, rigoröse, lächerliche schleicherische Pedanten, welche die Jugend auch wohl nicht im mindesten verstehen; auch heute wohl lehren und erziehen träge, unordentliche, unwissenschaftliche, auch heute hie und da wirklich unsittliche Subjecte; auch heute hie und da rohe Tölpel, schwerhändige Orbile, schläfrig schwimmäugige Trinker, Kneipgenies, Raisonncurs an Wirthstafeln und kannegiessernde Philister. Der einzige gewisse Unterschied zwischen den Lehrern früherer Zeit und den jetzigen besteht darin, dass es heute nicht mehr so viel ganz versauerte Schächer, einfältige Pinsel, Ignoranten und comici senes unter ihnen giebt."

Mit

Daher mangelt es denn auch ganz besonders im Schreiben und Sprechen des Lateins. Und nun folgt von S. 106-124 eine längere, mit Anecdoten von schlechten Lehrern gewürzte und auf praktische Wahrnehmungen gegründete Abhandlung über den Unterricht im Lateinschreiben, über das Aufstutzen mit Phrasen, über den heillosen Aberwitz an Schülerarbeiten den Maassstab eines classischen Stils zu legen, über die Correcturen und über die prosaischen Paraphrasen, mit welchen ", steifleinene Musageten die Dichter zu ersäufen" pflegen. Nicht weniger Recht hat der Vf. in seiner Expectoration über den traurigen Zustand, in dem sich die lateinischen Versübungen befinden, wo man durch blosse Regeln das ersetzen will, was sich lediglich durch fleissiges Lesen und vieles Probiren erreichen lässt (S. 125-128), so wie mit seiner Klage über die Schulbücher - Fabrication, wo die Eltern durch allerhand,, sittliche und materielle Zwangsmittel" bewogen werden, ihren Kindern die elendesten Machwerke anzuschaffen, um die Stallknechte der Butterkuh des lieben Lehrers zu werden, welche ohne diese fromme Pflege zur dürrsten pharaonischen werden würde." (S. 129). dieser beschwerlichen Industrie, heisst es weiter, wird es wirklich etwas gar zu arg getrieben; einer adornirt nach neuen, wenn auch noch so dummen Principien eine Chrestomathie, wenn schon tausend bessere da sind, oder er lässt mit einigen Noten den Nepos oder Phrädrus wieder abdrucken; ein anderer macht ein langweiliges, durch seinen Inhalt die Jugend 'abstossendes Uebungsbuch zum Uebersetzen; cin dritter eine botanische Nomenclatur oder eine Monographie über. dic Blattläuse, ein anderer lässt das Verbum TúлTO mit methodischen Handgriffen zum Schnelllernen, noch ein anderer die ägyptischen Könige separatim abdrucken, oder ein ganz besonderer Japetischer Pädagog schreibt gar wieder eine alte Rhetorik abgestandenen Andenkens für lateinische Stylübungen zusammen, worin denn mit klebrigem Wortschwall und mächtigem Hiatus hohler abgeschmackter Redensarten erklärt wird, dass der einen lateinischen Aufsatz abzufassen sich Anschickende gemahnt werden, zu müssen scheine, dass vor der Ausarbeitung platterdings nöthig sey, dass derselbe das Thema erst lese und bedenke, ehe er sich zum Schreiben wende zu solchem Mahle nun werden die armen Schüler eingeladen." Hier und da wohl etwas übertrieben, aber doch nicht ohne alle Wahrheit. (Der Beschluss folgt.)

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Ref. gesteht, dass er diese Diatribe, die fast an die Invectiven Diesterweg's gegen die akademischen Lehrer erinnert, nur ungern abgeschrieben hat. Denn mit wie hoher Achtung er auch aus sicheren Nachrichten gegen Hn. Art's Lehrertalent erfüllt ist, so kann er doch nicht umhin zu erklären, dass derselbe die Farben zu stark aufgetragen hat. Wären im Lehrstande viele solcher Mitglieder, als Hr. Axt hier bezeichnen konnte, so stände es wahrlich schlimm um die zu erziehende Jugend und Lorinser's Klagen würden gerecht seyn. Aber es steht nicht so schlimm; und wenn wir auch einzelne Missgriffe, Verstösse und Unwissenheiten verschiedener Schulmänner ganz und gar nicht in Abrede stellen wollen, so sind wir doch weit entfernt, den einzelnen Mitgliedern des Lehrstandes solche Prädicate beizulegen, als Hr. Art gethan hat, wie wir nach unserer Erfahrung und genauen Kenntniss mehr als eines Gymnasiums auszusprechen uns gedrungen fühlen. Ueberdies haben wir mit Vergnügen bemerkt, dass Hr. Axt gegen das Ende seiner Schrift milder geurtheilt und dem Verdienstlichen sein Recht hat widerfahren lassen.

Dagegen geben wir dem Vf. ganz Recht, wenn er sagt, dass die Vorzüglichkeit der heutigen Lehrmittel oft mehr Schein als Wahrheit sey, und stimmen ihm ganz darin bei, dass die Eselsbrücken nur häufiger und vornehmer geworden sind, obgleich es auch an ganz gemeinen, wie von Döring, Oertel, Mitscherlich und andern, nicht fehlt. (S. 104-105).

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ERGÄNZUNGSBLÄTTER

ALLGEMEINEN

PÄDAGOGIK.

ZUR

LITERATUR ZEITUNG

März 1840.

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Die heutigen Lehrmittel haben also nach Hn. Axt

wenigstens eben so viel Nachtheiliges als Gutes. Die Schüler wissen jetzt in der That Mancherlei, aber weniger häufig als sonst etwas gründlich, jener alte, wetteifernde Ehrgeiz in den Wissenschaften fehlt, die fromme Anhänglichkeit an die zusagende Persönlichkeit eines Lehrers gilt den meisten für kindisch, Lob und Tadel von Seiten der Schule wäre vielen gleich gültig, wenn es kein Maturitätsattest gäbe; Arbeiten. abzuschreiben, sich helfen zu lassen, erscheint wenigen noch für schmachvoll, da von Lust zu den Schulwissenschaften bei wenigen nur die Rede seyn kann und sie den meisten nur als eine Art Fegefeuer gelten, aus dem man nicht geschwind genug herauskommen kann. Alle diese Nachtheile werden noch durch unverständige Lehrer gesteigert, die die Sachen durch Strafen und wissenschaftliche Zwangsarbeiten erzwingen wollen, die wahrer Entrüstung und heiligen Zornes nicht vermögend sind, die im unchristlichen Sinne ihr Werk treiben und aus schnödem Ehrgeiz in den Prüfungen mit ihren Schülern glänzen wollen, wo es denn gar nicht zu verwundern ist, wenn der Geist der Lüge in solchen Anstalten einheimisch wird. Für so vieles Unerfreuliches weiss der Vf. das einzige, wirksame Gegenmittel, dass jeder Missbrauch und jede Licenz an das Licht gezogen wird. Denn wer vor seinem innern Richter als schuldig befunden wird, der wird sich, wo möglich, entweder bessern oder doch auf seiner Hut seyn, damit ihm sein Spiegelbild in einem gefälligern Umrisse erscheinen möge den Behörden aber wird auf diese

Weise manche nutzbare Notiz zugehen, wie sie in Conferenz-Protocollen und amtlichen Gutachten nicht immer zu finden seyn sollen. (S. 132-157.) Hn Axt's gute Absicht ist auch hier wieder nicht zu verkennen, aber er hätte doch von einzelnen Fällen, die ihm von zwei oder drei Gymnasien her bekannt sind, nicht zu rasch auf das Allgemeine schliessen sollen. Sein Buch kann gerade aus diesem Grunde leicht seine Absicht verfehlen und von Wohlgesinnten als ein unzweckmässiges Raisonnement bezeichnet werden, wie wir denn solche Urtheile allerdings vernommen haben. Auf den letzten Seiten nimmt der Vf. für sich das in Anspruch, dass auch in Schulangelegenheiten, wie in Justiz, Kirche und Verwaltung, verändert und gebessert werden müsse, dass man dies nicht ein blosses Experimentiren nennen dürfe und dass man also auch nicht sagen dürfe, es sey der ein Feind der Gymnasien, der einzelne ihrer Fehler und Mängel aufdecke. Wer so viel hat wie wir, das sind die Schlussworte, der kann getrost sagen, was ihm menschlicherweise noch fehle. Bleibt die Sonne nicht Sonne, auch wenn der Astronom Flecken darin sicht? und diese kann niemand wegputzen."

HAMM, b. Schulz: Aristoteles' (des Aristoteles) Staatspädagogik, als Erziehungslehre für den Staat und die Einzelnen. Aus den Quellen dargestellt von Dr. Alexander Kapp, Prorector und erstem Oberlehrer des Gymnasiums zu Soest. 1837. LXVI u. 312 S. gr. 8. (1 Rthlr. 18 gGr.)

Der Vf. dieser Bearbeitung der Aristotelischen Lehre von der Erziehung im Staate und für den Staat ist bereits bekannt durch sein grösseres Werk: Platon's Erziehungslehre u. s. w. Minden, 1833, und durch die im J. 1834 bei Schulz in Hamm erschienene Commentatio de historia educationis etc. Das vorliegende Werk hat mit jenem über Platon's Lehre von der Erziehung den gleichen Zweck, nicht nur überhaupt die

Aufmerksamkeit der Pädagogen unsrer Zeit auf jene in der Geschichte des Erziehungswesens und seiner Theorien hervorragende Genien hinzulenken, sondern insbesondre auch anschaulich zu machen, wie nach dem Charakter jener Denker und der vorchristlichen Zeit überhaupt die Pädagogik keinesweges auf Jugenderziehung und Jugendunterricht zu beschränken ist, sondern eine Gewöhnung und Leitung des ganzen Volkes, (der Jugend also nur als eines Theiles vom Ganzen) zur Förderung des allen Einzelnen gemeinsamen oder des Staats - Zweckes, mithin eine Staatspädagogik, in sich befasst. In dieser Absicht hat der Vf. aus den Werken des Stagiriten, ohne ängstliche Unterscheidung ihrer theilweise bestrittenen Echtheit, die zur Sache gehörigen Lehren in eine ihm am passendsten erschienene Ordnung gebracht. Nach einer Einleitung über Entstehung, Wesen, Formen und Zweck des Staates, folgt im ersten Theile die Angabe der materiellen Mittel, welche der Staatserzieher zur Erreichung des Staatszweckes anzuwenden hat, im zweiten Theile die der formellen Mittel dazu; so dass also, was unter Pädagogik gewöhnlich verstanden wird, hier nur eine Unterabtheilung des zweiten Theiles ausmacht. Der Vf. rechtfertigt diese Anordnung in dem Vorberichte ausführlich. Es ist nicht zu verkennen, dass nach derselben Einzelnes nicht ohne gewaltsame Trennung des in der Sache Verwandten den Platz einnehmen konnte, der ihm angewiesen ist; allein es ist auch nicht zu leugnen, dass bei jeder andern Anordnung irgendwo ähnliche Schwierigkeiten sich würden gefunden haben. Den Rec. hat die vom Vf. gewählte Einrichtung nicht gestört, und jeder andere Leser wird das Einzelne, worüber er etwa die Ansicht des Aristoteles zu vernehmen wünscht, theils vermittelst des Inhaltsverzeichnisses, theils vermittelst des beigegebenen ausführlichen Namen und Sach- Registers, (S. 267 bis zu Ende) leicht auffinden. - Ueberall giebt der Vf. die Lehren uud Forderungen des Hellenischen Weltweisen mit dessen eignen Worten in treuer Uebersetzung, fügt überall die Angabe der Quellen, und bei den wichtigeren Stellen, sowie bei etwa zweifelhaften Verdeutschungen einzelner Wörter, den griechischen Text bei; welches letztere Rec. vorzüglich zweckdienlich gefunden hat. Das Ganze liest sich gut und leicht, auch für den, welcher in die Grundideen des alten Weisen, oder in die Ansichten des Vfs. über jene Grundideen, tiefer einzugehen nicht beabsichtigen sollte.

Allerdings aber wünscht der Vf., dass das Letztere geschehe, und der grösste Theil des Vorberichts, so wie mehrere längere Anmerkungen unter dem Texte, sind dazu bestimmt, den Leser in jene Ansichten weiter einzuführen. Diese nämlich beruhen auf der Grundidee, dass nach Aristoteles, anders und mehr als nach Platon, die Erziehungslehre für den Einzelnen aus der Idee und Bestimmung des Staates hervorging, und mithin sich so ganz auf dem Gebiete des öffentlichen Lebens hielt, dass weder die Leitung der Individuen noch die der Familien sich davon ausschliessen durfte. Der Einzelne sollte überall nur um des Staats willen da seyn, dessen ethische Entfaltung und Erstarkung zu befördern. Der Zweck des Einzelnen, (das Wohl-Leben, eu v,) war bedingt durch das Wohl - Leben des Staates, und durch den Beitrag dazu, welchen Jener pflichtmässig zu leisten hatte. Sonach wurde die Pädagogik nothwendig zu einer Staatspädagogik, oder zu einer Anweisung den Menschen im Staate für den Staat zu erziehen; (der Vf. drückt sich darüber S. XXI, weniger bestimmt, so aus: Staatspädagogik bedeute ,, eine den Staat sammt seinen Volksklassen und Einzelnen betreffende Erziehungslehre";) die ethische Vollendung des vernünftigen Individuums an und für sich, oder dass der Mensch Zweck an sich selbst sey, trat dabei in den Hintergrund. Dieses Verhältniss nun ist seit der Erscheinung des Christenthums und durch dieselbe umgekehrt worden; zwar nicht absolut, weil die Nothwendigkeit des Staates und des Staatslebens auch für den Christen ihre volle Gültigkeit hat; aber doch relativ und in sofern, als der Staat, und die ihm nach dem Geiste des Christenthums wesentlich inwohnende Kirche, es als seinen Zweck anerkennen muss, den Vernunftzweck des Einzelnen, die Humanität, durch alle seine Gesetze und Institutionen zu fördern. Indem er dies thut, die Staaten des Alterthums vermochten es noch nicht, erzieht der Staat, nach des Vfs. Ausdrucke, sich selbst. Für die Gesetzgebung und Politik aber ergiebt sich daraus die Aufgabe, den Begriff des bürgerlichen Rechtes nicht mehr in seiner bisherigen Einseitigkeit zu fassen, Legalität und Moralität forthin nicht so, wie bisher, praktisch zu trennen, von den Einzelnen alles zu fordern, was zur wahrhaft sittlichen Entwickelung seines Willens nöthig ist, dafür aber auch ihm alles das zu gewähren und zu sichern, was diese Entwickelung fördert. Geschähe dies bereits von unsern heutigen Staaten, so würde (was der Vf. beispielsweise

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anführt,) es an Erziehungs- und Fortbildungsmitteln ge die aufmerksame Prüfung der vorliegenden Arfür Geist und Körper unter allen Ständen nirgends beit des Hn. Kapp hierzu die erneuerte Veranlassung mehr fehlen, von Zweikampf aber, von privilegirten werden! Häusern der Unzucht, von Todesstrafen u. s. w. nicht mehr die Rede seyn. Aus diesem Gesichtspunkte nun wünscht der Vf., vermittelst verständiger Anwendung der Platonisch - Aristotelischen Lehren über Erziehung und Staat, auch die Pädagogik forthin behandelt, und als Staatspädagogik in verändertem Sinne von dem sich selbst erziehendem Staate" um

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fasst und gepflegt zu sehen.

Den mit der Philosophie und Staatslehre unsrer Zeit bekannten Lesern wird das Wahre in diesen, von dem Vf. zwar umständlich aber nicht ganz klar dargestellten, Ansichten nicht entgehen. Uns will es scheinen, erstlich, als habe die Pädagogik daraus, für sich selbst, nur wenig zu entnehmen. Denn dass ihr Gegenstand nicht blos die Jugenderziehung sey, ist neuerdings bereits von Mehrern erkannt und gefordert worden. Was aber, nach der Jugenderziehung, für die Fortbildung und Gewöhnung des folgenden Lebens entweder zu thun oder auch nur zu wünschen und zu rathen sey, wird immer dasselbe bleiben, der Staat komme ihm durch die von ihm ausgehenden Gesetze und Einrichtungen förderlich entgegen oder nicht.

Sodann aber, was die Staatslehre unsrer Zeit anlangt, scheinen dem Rec. mehr Vorschritte im Sinne des Vfs. bereits geschehen zu seyn, als der Vf. anerkennt, oder wenigstens erwähnt. Die einseitige, abstracte Rechtstheorie, welche aus Missverstand über die Kantischen Principien hervorging, ist verschwunden. Unter dem, allerdings noch sehr vagen, Begriffe der Polizei wird wo nicht alles gelehrt oder gethan, was geschehen sollte, zuweilen auch wol Manches was nicht so seyn sollte, aber doch wenigstens das Princip verborgen und gepflegt, wonach der Staat sich als die Anstalt für Humanität unter der Aegide des Rechts zu bewähren hat. Dieses Princip ist sogar schon vor länger als 30 Jahren in einem, bereits vergessenen, Lehrbuche der Philosophie des Rechts so ausgesprochen worden, dass es, als Princip der Weisheit, neben das Princip des (blossen) Rechtes gestellt, und die bürgerliche Gesetzgebung auf diese Duplicität hingewiesen wurde. Dessen ungeachtet indessen bleibt der Staatslehre, die wir aber dann nicht Staatspädagogik nennen möchten, noch Manches übrig, insbesondre um die wohlzuverstehende Einheit des Staats und der Kirche wissenschaftlich genügend durchzuführen. Mö

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LEIPZIG, b. Hinrichs: Ueber Jugendbildung, zumal häusliche Erziehung, Unterrichtsanstalten, Berufswahl, Nacherziehung und Nachschulen. Eltern, Lehrern, Lehr- und Dienstherren, sowie Ortsbehörden, Schulvorständen, Gewerb und Wohlthätigkeitsvereinen gewidmet von Karl Preusker, Kön. Sächs. Rentamtmann zu Grossenhayn, Ritter des Civil - Verdienstordens, Mitglied mehrer gel. Gesellsch. Erstes Heft. 1837. IV u. 101 S. Zweites Heft. 1837. 138 S. gr. 8. (Preis beider Hefte 15 gGr.)

دو

Dem zweiten Hefte dieser, nicht als Zeitschrift zu betrachtenden Schrift ist der besondere Titel beigegeben: Ueber Erziehung im Hause der Eltern, mit Rücksicht auf deren mustergebendes Leben und auf Bücherwahl für eine Haus- und Handbibliothek; von u.s.w. Dieser Titel soll für die ersten drei Hefte gelten. Die Absicht des Vfs. ist, alles zum richtigen Verständniss und zur richtigen Praxis der „, Jugendbildung" im weiteren Sinne Wissens- und Beherzigungswerthe in populärem und eindringlichem Vortrage für diejenigen Leser, welche auf dem Titel bezeichnet sind, zusammenzustellen; weniger für die Erzieher vom Fach als für die Uebrigen, welche mit erziehen; damit der Zweck, Bildung zur Humanität (in Herder's Sinne), und zu der Glückseligkeit, welche die Folge derselben ist, immer allgemeiner und ungehemmter erreicht werden möge. Der Plan für das Ganze, so wie er H. I, S. 14 fg. mitgetheilt wird, ist folgender. Das Werk soll behandeln, nach einer Einleitung über Jugendbildung im Allgemeinen, in der

Ersten Abtheilung, die Jugendbildung durch Andere; Erste Unterabth., Jugendbildung im engern Sinne, die allg. Menschenbildung bezweckend; Abschn. 1: Erziehung im engern Sinne,

A. Kindererziehung,

B. Nacherziehung der schon erwachsenen
Jugend;

Abschn. II: Schulunterricht im engern Sinne: A. Niederes Schulwesen; a) Volksschulwesen, b) andre Unterrichtsanstalten, mit Erziehung verbunden;

B. Mittelschulwesen: Real- und höhere
Bürgerschulen, Gymnasien.

Zweite Unterabth. wahl.)

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A. Fachschulen;

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Berufsbildung, (Berufs- worte und Seite 17 des 1sten Heftes näher bekannt;

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B. praktische Erlernung des Geschäftsberufs. Dritte Unterabth. Nachschulen. (Sonntagsschulen, Vorlesungen u. s. w.)

Zweite Abtheilung: Selbstbildung.

(wir nennen dessen,, Förderungsmittel der Volkswohlfahrt u. s. w. Leipzig 1836", und,, Bausteine, oder Andeutungen über Sonntags-, Real- und Gewerbschulen u. s. w. Leipzig 1835, 3 Theile";) auch nennt er zu Ende des 2ten Heftes die günstigen Urtheile über das erste, welche in verschiedenen litera

Dritte Abtheilung: Behörden, Vereine und Wir- rischen Blättern erschienen sind. ken Einzelner für Jugendbildung.

Nach diesem Plane ist in den vorliegenden zwei Heften blos von der häuslichen Erziehung der Kinder gehandelt, und zwar in physischer, intellectueller und ästhetischer Hinsicht. Das dritte Heft soll die sittlich religiöse Erziehung umfassen, dem gegebenen Nebentitel entsprechend. Sonach möchte das Ganze auf eine ziemlich lange Reihe von Heften berechnet gewesen seyn. Diesem widerspricht aber der Vf. zu Ende des II. Heftes, und versichert, dass die Behandlung des Schulwesens nur Ein Heft einnehmen, die Berufswahl und Nacherziehung aber im letzten (fünften?) Hefte behandelt werden solle. Wir müssen dies erwarten *); offenbar aber hat der Plan während der bisherigen Ausführung schon manche Veränderung erlitten. Die Hauptrücksicht ist dem Vf. die auf dem zweiten Titel für die drei ersten Hefte ausgesprochene gewesen. Seine Angabe von Büchertiteln ist sehr reichhaltig, und umfasst hauptsächlich die letzten Decennien; sie ist aber nicht kritisch gesichtet, und enthält für eine Haus- und Hand- Bibliothek bei weitem zu viel, so dass die Leser der Schrift, wenn sie sich eine solche anlegen wollen, immer erst Sachverständige zu befragen haben, welche von jenen Büchern zu kaufen für sie rathsam sey. Eben so überschreitet der Vf. das Maass in der Uebersicht aller Wissenschaften, welche Gegenstand des Jugendunterrichts sind, Heft II, Seite 11 bis zu Ende fast ununterbrochen; er greift damit weit in den Schulunterricht, selbst den höheren, hinein. Wir können sonach zwar dem Materiale, welches hier vorliegt, in Hinsicht auf dessen Wahrheit und Nutzbarkeit im Allgemeinen, unsern Beifall nicht versagen, finden aber die Auordnung nicht dem bestimmten Zwecke angemessen, und mögen noch nicht urtheilen, für welche unter den auf dem Haupttitel genannten Classen von Lesern die Schrift am meisten geeignet sey. Mit sich selbst und andern seiner Schriften macht der Vf. die Leser in dem Vor

PRAKTISCHE THEOLOGIE.

WEIMAR, b. Voigt: Der Untergang des jüdischen Volks als schlagendster Beweis der Göttlichkeit des Christenthums und als Triumph über alle Ungläubige und Zweifler. 1837. XIV u. 148 S. 8. (18 gGr.)

Ein Posaunenstoss, der aber, weil er zu ganz ungend eine Wirkung guter Art hervorbringen kann. rechter Zeit kommt, mehr ein Lächeln erregt, als ir

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Der Vf. giebt eine simple Geschichte der Zerstörung Jerusalems mit einigen Vor- und Nach-Bemerkungen. Unter diesen sind Einige, welche es bedauern lassen, dass dies Buch erschienen ist; z. B. das Evangelium allein führt die Gründe an, welche wichtig genug waren, wichtig genug waren, nicht nur den Zorn Gottes gegen Millionen Schuldiger zu reizen, sondern auch in fortwährender Thätigkeit (bis auf die neuesten Zeiten nämlich) zu erhalten;" dann S. XIII:,, Gott hat dies (das jüdische) Volk verworfen;" dann ebendaselbst: ein Stoff, für dessen Echtheit nicht nur die Blätter der Geschichte Bürgschaft leisten, sondern auch die Gegenwart in dem unverminderten Missgeschick des jüdischen Volks ein kräftiges Zeugniss ablegt, eignet sich am ehesten, die Zweifler von den übernatürlichen Gaben desjenigen zu überzeugen, welchen frivole Geister nur für einen simpeln Erdensohn gelten lassen wollen, welcher aber bis auf diesen Tag die Beweise seiner Göttlichkeit schon in dem einzigen Umstande fortwirken lässt, dass ein Volk, welches sich an ihm so schwer verschuldete, das Verbrechen als ein unsühnbares bis an das Ende der Tage büssen muss." Iam satis. Das also hat das Gebet des Herrn gewirkt: "Vater vergieb ihnen, sie wissen nicht, was sie thun!" Wahrlich, man hat Ursache, es täglich zu wiederholen, wenn man es mit Scribenten, wie der des angeführten Buches ist, zu thun hat!

* Bis jetzt sind 4 Hefte erschienen, von denen das 4te den Abschnitt II behandelt.

d. Red.

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