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duktion des presslichen Inhalts," handelt, in besondern Artikeln, vom Staate, als Ideenwelt, von der Schriftstellerei, und von der Buchdruckerei. Im zweiten Kapitel, vom Verlag und Buchhandel" überschrieben, erörtert der Vf. mit dem Verlage zugleich den Blattismus (?), dessen Begriff, da der

„Je mehr man bemüht seyn wird, so lautet der Klimax, Ausdruck neu, wir, nach ihm, definiren wollen. Es

auf wissenschaftlichen Begriff der Presse zu dringen und insbesondere für diejenigen, welche mit dem Studium der Politik, des Rechts und der Polizei sich beschäftigen, eine Pflicht daraus zu machen, dass sie den Unterricht über die Natur und Stellung der Presse wissenschaftlich und wissenschaftliches Urtheil mit dem Begriffe zugleich empfangen: desto mehr wird. jene kahle Kasuisterei der Publicisten, als Das, was sie und wie sie ist, hervortreten, vor dem Tribunale der anerkannten öffentlichen Presswissenschaft verurtheilt und vertrieben werden, . desto näher werden wir jenem Augenblicke kommen: wo aus der Wissenschaft das System der Pressgesetzgebung hervorgeht, von welchem ich mir neuen Ruhm unseres gründlichen und besonnenen Geistes, die Erweiterung der angewandten Rechtsgrundsätze, die Freude des Staats, die Zufriedenheit der Presse und des Buchhandels, die Enttäuschung des Irrthums, endlich die Versöhnung der öffentlichen Meinung verspreche."

...

So viel über die Motive, den Zweck und die individuellen Tendenzen der Arbeit des Hn. L. Gehen wir aber nun zur Ausführung des derselben zu Grunde liegenden Planes selber über, so wird, glauben wir, eine flüchtige Uebersicht des Inhalts vorliegenden Bandes, nebst einigen gelegentlichen Anführungen, hinreichen, um die vom Vf. eingeschlagene Methode und dessen Ideen - Verknüpfung, so weit der Raum dieser Blätter es gestattet, zur Anschauung des Lesers zu bringen. Abgesehen von Einleitung und Vorbereitung (?) ist der Inhalt dieses Bandes in fünf Kapitel und, nach fortlaufender Zahlenfolge, in dreizehn Artikel getheilt. Das erste Kapitel: Von der Pro

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ist der Blattismus die Lehre vom Blatt. Das Blatt (aber) ist nur ein Theil des Buchs. Der Verlag des Blatts ist daher nicht ein solcher (?) in seiner Bestimmtheit; sondern Verlegung in ihrer materiellen wie formellen Unbestimmtheit." Unter Blattismus versteht nun der Vf. Journalismus, wie aus dem Verfolg ersichtlich, so wie denn auch aus seinen weitern Entwickelungen hervorgeht, dass er für dessen Erzeugnisse, sie mögen nun täglich oder in längeren Zeitabschnitten erscheinen, vorläufige Censur in Anspruch nimmt. Für diese, wenigstens scheinbare Inkonsequenz, bleibt er uns jedoch nicht die Rechtfertigung schuldig. Das Blatt, sagt er, wiewohl es in jedem einzelnen Stücke und eben nur so an und für sich Vernünftigkeit, d. h. Tendenz hat, entbehrt dieser Tendenz dennoch in dem Begriffe eines vollständigen Inhalts der Presse. Die Unvollendetheit des blattlichen Inhalts schliesst in Sphären, wo die Censur entfernt worden, jede solide Bürgschaft aus. ,,Ja es giebt ohne Censur nicht leicht ein wirksames Mittel gegen blattliche Ausschweifungen und gegen die nur zu oft darin gelegenen übeln Folgen derselben." Ganz anders verhält es sich mit dem Buche. Ohnedies weniger zugänglich, als das Blatt, wird das Buch, als schlechthin vollendeter Inhalt, von irgend einer bestimmten Idee geleitet, die verständlich genug ausgeprägt ist, seine Tendenz nicht verhehlt, und am Schlusse ein Resumé seines Eindrucks bei dem Leser zurücklässt. Es weckt dasselbe sohin ,, zum Selbsturtheile, in diesem wiederum zum selbstthätigen Widerstande gegen sein eigenes Theorem, ein Widerstand, der in der Regel nothwendig, meist

heilsam (ist) und im Allgemeinen die Geister zur Reife bildet... Kurz, das Buch kann sich nicht verstekken, kann jene Schleichwege des Lasters nicht gehen, die das Blatt, wie ein beständiger Contrebandier, mit so vielem Glücke geht, indem aus seiner Tendenz klug zu werden auch der geschicktesten Prüfung nicht immer gelingt." Es folgt nun eine sehr ausführliche Entwickelung der Gründe, die für die Censur der Journalpresse sprechen, die aber Hn. L. nachzuschreiben uns um so überflüssiger erscheint, weil wir sie als bekannt voraussetzen dürfen, indem sie schon oftmals anderwärts mit mehr Klarheit angegeben wurden; nur so viel mag bemerkt werden, dass sich derselbe überhaupt als ein entschiedener Gegner des von ihm sogenannten Blattismus äussert, ja ihm sogar jedwede Befugniss abspricht, sich mit der ,,Berathung der gesellschaftlichen Angelegenheiten" zu befassen, ihm auch solche gar nicht gestattet werden darf, "wenn nicht die Historie der Zeit in seiner von der Regierung genehmigten Aufgabe liegt."

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Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der "Classifikation des presslichen Inhalts." Die Artikel - Ueberschriften sind: Bedeutung dieser Classifikation, Staatspresse, Volkspresse. Den Begriff der Staatspresse giebt, die Gesammtmasse alles und jedes von den Staatsgewalten, zum Zwecke seiner Universalirung im Staate, mittels Presse veröffentlichten Inhalts." Neben dieser Staatspresse, die Hr. L. die unbedingte nennt, giebt es aber auch noch eine bedingte; die betreffende Definition lautet wörtlich: ,, Auch öffentliche Institute, Corporationen, Gemeinheiten (wie in England und Preussen), Innungen, Gerichtshöfe, polizeiliche, kirchliche und militärische Autoritäten tragen, wenn sie damit berechtigt sind, einen Inhalt in die Staatswelt aus, der der Staatspresse koordinirt werden muss, so fern die Austragung bei der gegenwärtigen gesellschaftlichen Verfassung auf juridischer Nothwendigkeit beruht." Als Seitenstück mag auch noch die Begriffs - Erklärung der Volkspresse angeführt werden: ", Die Gesammtmasse alles und jedes von den Staatsangehörigen zum Zwecke seiner Universalirung im Staate, mittels Presse veröffentlichten Inhalts giebt den Begriff der Volkspresse." Wahrscheinlich um nicht missverstanden zu werden, fügt Hr. L. hinzu: ", Der Begriff des Volks ist hier lediglich der politisch-juridische und der Begriff der Volkspresse darf daher keinesweges so verstanden werden, als ob sie nur in der Sprache desjenigen Volkstheils sich vollzöge, der als der Grundbestand des gesellschaftlichen Staats

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vereins betrachtet werden kann. Auch der Talmud ist ein Glied der Volkspresse. Uebersetzungen und Originalausgaben des Koran, des Zend - Avesta, der Bhagwat - Gita, so wie der vorpresslichen oder ausländischen Literatur überhaupt, sobald sie von Staatsangehörigen gegeben werden, unterordnen sich gleichfalls dem Begriffe der Volkspresse."

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Das vierte und fünfte Kapitel des Bandes sind insbesondere der Staats- und der Volkspresse gewidmet; ersteres aber handelt in zwei Artikeln von der Bedeutung der Staatspresse und von der Veröffentlichung der Gesetze. "Zum Begriffe" von jener Bedeutung wird gesagt: "Das unterscheidende Moment der Staatspresse beruht darauf, dass der Staut selbst sich in ihr objectivirt... Indem er das austragende Subject ist, wird er auch das Object, in Bezug worauf er diese Austragung vollzieht... Die Staatspresse ist darum absolut vernünftig; ihr Inhalt ist ein schlechthin sittlicher, rechtlicher, wahrer Inhalt der Presse. Die Staatspresse ist daher auch völlig leidenschaftslos, unparteiisch." Unter der Rubrik cben dieses Artikels finden wir eine Abhandlung über die öffentliche Meinung," wobei wir einen Augenblick verweilen wollen, da es uns interessant bedünkt, einen Schriftsteller von so entschiedener Gesinnung, wie Hr. L., über diesen so viel besprochenen Gegenstand zu vernehmen. Nachdem der Vf. die Missbräuche erörtert, die mit dem Begriffe der öffentlichen Meinung, namentlich von der Presse, besonders in neuester Zeit, getrieben werden, definirt er diesen Begriff, weniger an sich als nach den dabei erkennbaren Attributionen, etwa wie folgt: "Es gab zu allen Zeiten in den durch freie Institutionen zur Geistesbewegung ausgebildeten Staaten eine öffentliche Meinung; es gab ein Gesammturtheil des Volks oder seines, an Geist und Masse überlegenen, Grosstheils, worin sich das Gericht der Geschichte im Voraus beschloss oder abzuschliessen wähnte. Diese öffentliche Meinung fanden Legislatur und Verwaltung bereits im vorpresslichen Griechenland, wie in Rom... Auch die Staatsmänner, Gesetzgeber und Feldherrn vorpresslicher Zeit begegneten ihr und mussten es zu dulden und zu verwinden wissen, wenn diese öffentliche Meinung unfreundlich wurde. Es war hier also das an sich einzelne und besondere Urtheil, das dies jedoch nicht hätte seyn können, wenn es nicht aus der Reflexion auf ein Allgemeines sich abgeleitet hätte: und dies Allgemeine war eben die Republik oder das Vaterland. So und in solcher Art wird die besondere Meinung noch jetzt öffentliche Meinung, wie sie an

dererseits schon in jenen frühern Zeiten so fremdartig vermischt erschien, als gegenwärtig: ihr reiner Inhalt, den nur ausserordentliche Ereignisse wie Paroxismus hervorriefen, blieb im Hintergrunde, stumm und verhüllt wie die Brust der Propheten . . . Die wahre Meinung kann nur in der wahren Gesinnung gedacht werden, weil sie nach ihrem Ursprunge mehr dem Gemüthe als dem Verstande angehört, welcher letzterer die Ansicht hat. Diese Meinung wohnt tief im Ich des Gemüths, dem Allerheiligsten, das ein Vorhang birgt, wohin kein Fremder dringt, wo nur dies Ich selbst als der alleinige Hoherpriester eingeht, zu opfern. So in der einzelnen Person, so im Volke, nur dass sie bei diesem noch seltener enthüllt wird. Die wahre Meinung des Volks ruhet daher, wie seine Gesinnung, zunächst auf Historie. Diese wahre Gesinnung des Volks ist unveränderlich, wie der Quell seines Bodens: es wird ein kolossaler Unfug von Staatsverbrechen nothwendig, diese Gesinnung aus ihrem geschichtlichen Bette zu reissen, ihr eine Richtung zu geben, die ihrer Natur und Geschichte widerstreitet... Diese Meinung treibt sich nicht um auf der Gasse, wie die Beäuglung des Verstandes: sie will durch Zwang herausgelockt seyn, den nur erst ausserordentliche Umstände üben. Alles dies gründet sich auf Geschichte, wo die öffentliche Meinung fast ganz erlischt, wie sie nur zu Zeiten in ihrer ganzen Gestalt und Wesenhaftigkeit sich erhebt, die grosse Bühne zu beleuchten, wo statt ihrer die politische Klatscherei tanzte: eine Erhebung und eine Beleuchtung, die dann freilich zum Erstaunen der armen Sterblichen, der Gesetzgeber, Regenten und Philosophen ausfällt..." Mit Bezugnahme auf Talleyrands bekanntes Witzwort: die öffentliche Meinung sey klüger als Bonaparte und alle Minister zusammengenommen, wird hierauf noch bemerkt, es enthalte dieser Sinnspruch in so fern Wahres, als unter der öffentlichen Meinung, die Kritik der gerade stehenden socialen Tendenz, persönliches Bewusstseyn des Volks von sich," verstanden werden müsse. Allein diese öffentliche Meinung ruhe eben nicht in der Presse, und Talleyrand, der gerade bei der Gelegenheit, wo er sich in der Art äusserte, die Presse mit der öffentlichen Meinung identificirte, habe vergessen, dass die französische Presse unter Bonaparte nur bonapartistisch, also mit ihm in seiner Misskenntniss der Zeit und darin der wahren öffentlichen Meinung und Gesinnung befangen gewesen war. Und freilich! fährt der Vf. fort, die Meinung der Presse ist die Meinung der Personen, in deren Hand sich die Presse befindet;

daher eine permanente Kritik alles Bestehenden oder, mit andern Worten, Bestreitung der gesunden Volksmeinung. Von Einzelnen vollzogen, wird sie gleichwohl für das Gesammturtheil Aller ausgegeben. Diese Kritik hasst das Bestehende, gesetzlich Gültige und Legitimirte nicht selten, wie den ersten und natürlichsten Feind des Volks, an das sie, statt von ihm auszugehen, appellirt, ein höchst bewegliches Princip der Entzweiung zwischen Gegenwart und Zukunft, zwischen Haupt und Glieder des Staats solcher Gestalt schiebend." Um nun endlich noch darzuthun, was es mit der öffentlichen Meinung, in so fern sie die pressliche wäre, für eine Bewandtniss hat, entwirft Hr. L. in flüchtigen, doch aber treffenden Zügen, das Charakterbild zweier der merkwürdigsten und höchstgestellten Personen unserer Epoche, das freilich die gleichzeitige Tagespresse uns ganz anders schildert. Es sind dies Ludwig Philipp, König der Franzosen, und Don Carlos, Kronprätendent von Spanien. Wir entlehnen seiner Skizze um so lieber einige jener Züge, weil darin nicht jene dunkle Sprache herrscht, die sonst wohl Hn. L. zum Vorwurfe gemacht werden dürfte. Louis Philipp, sagt er, ist mehr als Wohlthäter Frankreichs, er ist der Wohlthäter Europa's; er ist für beide mehr als ein Wiederhersteller, er ist der Begründer einer Staatspolitik, die von nun an in der gesammten Entwickelung des europäischen Staastensystems von Entscheidung seyn und bleiben wird. Er genügt allen gerechten Anforderungen der Franzosen, ohne ihren Verirrungen, durch die sie so lange unglücklich gewesen sind, Eingang zu gestatten; er unterdrückt die Anarchie, ohne die institutionellen Freiheiten des Volks zu verletzen; er giebt Frankreich innere Ruhe, ohne Europa zu beunruhigen. Dies sind die Grundzüge seiner Politik, einer Politik eines Philosophen, die man um so froher auf einem Throne begrüsst, wo so viel Kraft und Weisheit erfordert wird, sie zu handhaben, wo die Hindernisse, die ihr entgegenwirken, bisher unüberwindlich hiessen. Der Heroismus, womit Louis Philipp diese Politik verfolgt, ist gewiss nicht kleiner als die Aufopferung, womit er übernahm, der Beglücker Frankreichs zu werden. Wenn es gewiss ist, dass die französische Nation vor allen andern Pflichten gegenwärtig die Pflicht übernommen hat, auf die Erhaltung und Befestigung ihrer Freiheiten mehr als auf die Erschaffung neuer bedacht zu seyn: so ist eben so gewiss, dass jene Freiheiten nur unter einer Dynastie befestigt werden können, deren Begründer Louis Philipp I. ist und

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wäre das Subject, das in einem bestimmungsloseu Sinne das Volk zum Object wählt, ohne es gerade immer zu finden. Der Inhalt der Staatspresse soll vom Volke gekannt seyn, der der Volkspresse will von ihm gekannt werden." Die Volkspresse ist, wie der Vf. schliesslich in zwei besondern Kapiteln entwickelt, tendenziös oder nicht; in Betreff beider aber zeichnet der Vf. die Grundlinien der Gesetzgebung, die er für die zweckmässigste erachtet. Aus schon erwähnter Rücksicht auf den Raum, gehen wir nicht auf den nähern Inhalt dieser Kapitel ein; dagegen wollen wir den letzten Seiten des Buchs, wo von der Gesetzgebung für ", christliche Tractätchen und Conventikel" die Rede ist, noch einige Gedanken des Vfs. entlehnen, die uns besonders beherzigungswerth erscheinen. Dieselben zu äussern veranlasst ihn,,das bunte Gewirr römisch-katholischer Doctrinen in einer unstatthaften Entartung." Noch, nämlich zu der Epoche, wo Hr. L. sein Buch schrieb, wisse man eigentlich nicht, bemerkt er, welche unsichtbare Hand dies Unwesen leite; um so dringender aber sey die Pflicht der Regierungen, ihm mit geeigneten Mitteln entgegen zu wirken:,, sollten sie damit auch nur darthun, dass sie dasselbe nicht billigen, wie Böswillige sie längst so verdächtigt haben." Hiernächst wird des Unheils erwähnt, das der Aberglaube erzeuge, dem gegenüber der entartetste Liberalismus menschlicher sey, ja selbst einen unwiderstehlichen Anstrich von Grosssinnigkeit und Tiefe gewinne, weil er ein Ziel habe, das auf der Leiter des Geschlechts im

dass Frankreich mit dieser Dynastie das Unterpfand seiner Zukunft und seines Glücks aus der Hand giebt.' In Betreff von Don Carlos heisst es: Die Meinung der Presse hat den Charakter dieses Prinzen so dargestellt, dass schwache Seelen genug gefunden werden, die ihn fürchten wie das Emblem wiederkommender Inquisition." Fragt man: wie ein Prinz zu dieser Ungnade gekommen, der bisher keine genugende Veranlassung zu so feiger Missachtung seines Charakters gegeben, dessen Privatleben dem Volke, wie dem Throne, die sanftesten Tugenden verheisst, der es an Hochherzigkeit und in Entbehrungen einer ganzen rathlosen Nation gegenwärtig vorausthut, der König seines Reichs durch Gott und de iure: so ist die Antwort dafür längst fertig und die moderne Verfassung, das sybillinische Buch der Zeit, erklärt Alles... Man sollte glauben, dass auch der blödsinnigste Beobachter fragen müsse: wie es denn zugehe, dass dieser Prinz bei so vielen Niederlagen und Desertionen, bei so grosser Aufgelöstheit seines Heeres immer noch gleich furchtbar dastehe; aber den lieben Vertretern moderner Weisheit und Freiheit fällt dies nicht im Entferntesten ein... Was dieser Prinz für sein Recht unternimmt, heisst ein Versuch für die Despotie was seinerseits gegen das Unrecht geschicht, heisst Auflehnung wider den philosophischen Geist des Jahrhunderts: kurz, diese Meinung fragt selten, was ist Rechtens? sie fragt nur: was ist für mich zweckmässig? meinen Neigungen und Ansichten erspriesslich? und sie, der es seit ihrer Vermählung mit der Presse an jedem soliden Grundsatze mangelt,,,Vorwärts" liegt, und nur in so fern fehle, als er und welche so geflissentlich in ihren Untersuchungen auf Recht und Wahrhaftigkeit verzichtet, nennt sich die öffentliche Meinung, das Gericht der Geschichte!"

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Die Volkspresse endlich, mit welcher sich der Vf. im letzten Kapitel beschäftigt, wird, nach seiner Begriffs - Erklärung, so genannt, weil der von ihr ausgetragene Inhalt, ohne ausdrücklich an das Volk adressirt zu seyn, an sich als für das Volk bestimmt erscheint." War in der Staatspresse, nach Hn. L. vorerwähnter Definition, der Staat selbst Subject und Object zugleich, so fern die Regierten das nothwendige Object der Regierung sind," so könne, bemerkt er, dieser Fall als umgekehrt nicht gedacht werden, ohne dass eine Verkehrung auch des Staatsbegriffs voraufgegangen wäre." Die Schriftstellerei nun, als ein Besonderes in und aus dem Volke,"

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den Weg zum Ziele als gleichgültig darstellt, das Ziel selbst aber dem Gange der Natur und des Geistes vorausnimmt." Auch sey der Liberalismus erst in seiner Koalition mit dem Aberglauben gewaltthätig geworden. Daher, so lauten die Schlussworte, wird es für die Regierung,, eine unausdenklich wichtige Pflicht, ihm mit Energie zu begegnen und die heilige Miene, welche er anzunehmen weiss, ja nicht für wesenhaft zu nehmen. Bei ihm besteht Alles in dem Trug der Gebehrde. Wie der Liberalismus nichts denken kann, das er nicht spräche: so verräth der Aberglaube nichts von Dem, was er grübelt; und seine geschichtlich bestätigte Verschlossenheit ist das eigentlichste Attribut seiner geheimen Gründe, wie dagegen die Geschwätzigkeit jenes im Wesen seiner Thorheit liegt."

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ALLGEMEINEN LITERATUR LITERATUR - ZEITUNG

Februar 1840.

STAATSWIRTHSCHAFT. ZITTAU U. LEIPZIG, b. Nauwerk: Ueber die Zustände der Verarmung in Deutschland, ihre Ursache und die Mittel ihnen abzuhelfen. Von Dr. Friedrich Schmidt. 1837. 304 S. 8. (1 Rthlr. 12 Ggr.)

Hr. S. hat unsere volks- und staatswirthschaftliche

Demnach

Literatur mit einem recht guten Buche vermehrt, das seinem Herzen, seinen Ucberlegungen und Studien auf gleiche Weise zur Ehre gereicht. Wir haben dasselbe mit wahrer Befriedigung gelesen und darin, auf einer nicht sehr bedeutenden Seitenzahl, mehrere der wichtigsten Lehren der Volk- und Staatswirthschaft zusammengedrängt, gleichwohl aber mit erforderlicher Klarheit entwickelt gefunden. vermögen wir das Werk mit bester Ueberzeugung Staatsmännern, Beamten und allen denjenigen zu empfehlen, die in Folge ihrer gesellschaftlichen Stellung und in Betreff des darin behandelten Stoffes irgend einen Einfluss auf das Wohl und Weh ihrer Mitbürger auszuüben angewiesen sind. Wir empfehlen es ihnen sogar nicht blos zur unterhaltenden Lectüre, sondern auch zur Beherzigung der darin aufgestellten Maximen, die, unseres Bedünkens, insgesammt praktisch sind und wodurch sich dies Buch vortheilhaft vor so vielen andern ungleich umfangreichern Werken der Art auszeichnet, die blosse Theorien enthalten,

die etwa als Lukubrationen eines geistesthätigen Stubengelehrten einigen wissenschaftlichen Werth haben, für die Anwendung im Staatsleben aber, als gänzlich ihren Zweck verfehlend, betrachtet werden müssen. Sollen wir hinzufügen, dass wir dessen ungeachtet in dem Buche eben nicht viel Neues, fast nur Bekanntes gefunden haben? Wir gestehen chrlich, es war dies Meistens der Fall. Indess sind wir weit entfernt, mit diesem Eingeständniss irgend einen Tadel gegen den Vf. zu verknüpfen. Es soll damit vielmehr nur angedeutet werden, dass wir selber, in

Folge unserer Studien, unserer Erfahrungen und unseres Nachdenkens, in den wesentlichsten Punkten mit Hn. S. zu ganz gleichen oder doch sehr ähnlichen Resultaten gelangt sind. Durch eine solche Andeutung aber wird der Leser dieser Blätter schon im Voraus benachrichtigt, wessen er sich von unserer Berichterstattung über das Werk zu versehen habe, nämlich dass wir dasselbe, im Ganzen genommen wenigstens, nur aus günstigem Gesichtspunkte betrachten und hiernach beurtheilen werden.

Geben wir nun zuvörderst eine, wenn auch nur sehr flüchtige, Analyse von dem vorliegenden Buche, so wird uns zur Erledigung dieser Aufgabe schon durch das Titelblatt eine, die Arbeit ungemein erleichternde Anleitung ertheilt. Es zerfällt nämlich das Werk in drei Hauptabschnitte, von denen der Erste die Frage erörtert, ob die Klage über zunehmende Verarmung und Nahrungslosigkeit in Deutschland gegründet sey? Als Resultat der vom Vf. deshalb angestellten Untersuchung gelangt derselbe zwar zu einer affirmativen Beantwortung dieser Frage; jedoch bemerkt er dabei etwa Folgendes: Armuth, sagt derselbe, ist ein relativer Begriff, der in dem Entbehren gewisser zum Leben unbedingt nothwendiger, oder auch nur für nothwendig erachteter Güter besteht, und in den verschiedenen Ländern, nach der verschiedenen Lebensart, nach Sitte und Gewohnheit verschieden bemessen wird. Da nun mit der steigenden Civilisation und dem steigenden Reichthum die Völker mehre und grössere Bedürfnisse kennen lernen, so erweitert sich auch hiernach bei ihnen der Begriff der Armuth. In Deutschland hat sich in der neuesten Epoche unstreitig die Civilisation auch bei den untersten Klassen gar sehr verbreitet; somit ist zugleich das Niveau, mit welchem hier die Armuth bemessen wird, höher, als in der Vorzeit, angenommen worden, woraus sich von selbst ergiebt, dass, weil der Verdienst,

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im zweiten Abschnitte gezeigt wird, nicht gleichmässig gestiegen, sich nothwendig eine grössere Zahl

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