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mus. Der Vf. braucht dagegen nur verschiedene Namen für dieselbe Sache und prätendirt eine wesentliche Verschiedenheit in dieser von Hegel. Die Untersuchung, in welches Verhältniss die speculative Logik zur Metaphysik treten müsse, wenn das Wahre und Unsterbliche der Hegelschen Leistung anerkannt werden und seine volle Berechtigung erhalten soll, ist eine zeitgemässe und für jedes folgende System der Philosophie entscheidende. Hierin hat nun der Verf. der vorliegenden Schrift nicht nur nichts geleistet, sondern er hat auch Hegels grosse Fortschritte in diesem Theile der Philosophie keineswegs benutzt und ihre volle Berechtigung in jeder neuen Metaphysik in Wort und That anerkannt. Dieses ist Hn. v. Stechow, der unverkennbar in seiner ganzen philosophischen Bildung aus Hegel hervorgegangen ist, und sich fast nur zu viel von ihm abhängig zeigt, um so mehr zu verargen. Er zeigt sonst so viel speculativen Geist und Tiefsinn, dass diese Erscheinung, nach allen den Verhandlungen, welche über diese Sache von Weisse, dem jüngern Fichte, Fischer in Tübingen und Andern bisher statt gefunden haben, und noch gegenwärtig statt finden, unbegreiflich ist.

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Da nun Hr. v. Stechow nur ein Formalprincip an die Spitze zu stellen weiss, mithin nicht mit dem wahrhaft Absoluten beginnt, so treffen ihn alle Einwendungen, welche gegen Hegel in dieser Beziehung mit Recht gemacht worden. Wie gelangt er nun mit seiner abstracten Möglichkeit in die Wirklichkeit? ist nicht die erste, sondern erst die zweite Frage; die erste ist vielmehr, wie kommt er überhaupt zu einer Wirklichkeit, da ihm das Princip derselben fehlt? Die formelle Möglichkeit kann keine reale Wirklichkeit hervorbringen. Was der Verf. S. 207. 208. 213. 214. 241, 242 und an andern Orten von der Aufgabe und Bedeutung der Logik und Metaphysik sagt, ist von Weisse und dem jüngern Fichte schon längst geltend gemacht, und diese Wissenschaft ist auch von denselben ausgeführt worden, von jenem in seiner Metaphysik, von diesem in seiner Ontologie. Wie Hr. v. St. zur Erfüllung seiner logischen Formen die Erfahrung postulirt, so haben auch jene gedachten Philosophen zur Ergänzung ihrer Metaphysik und Ontologie eine Realphilosophie, in welcher die reine Form der Vernunft ihre Erfüllung durch die Erfahrung erhalten soll. Auch in dieser Realphilosophie findet sich vieles Gemeinsame zwischen dem Verf. und den genannten Männern. Fichte hat indessen seinen frühern Standpunkt, wie die neuesten Verhandlungen in seiner Zeitschrift zeigen, wesentlich verändert und ist zur Einsicht über Grund-Gebrechen der bisherigen

Philosophie gekommen. Der Verf. hat daher keinen Fortschritt über die bisherigen philosophischen Bestrebungen gemacht, sondern einen Rückschritt in vielen Punkten.

Was nun die Methode der Realphilosophie des Vfs. betrifft, so beginnt diese mit der Rechtsphilosophie, auf welche die Naturphilosophie als die reale Seite zu jener idealen folgt. Ref. kann hier auch keine Spur von einer Methode finden, wie sie durch. die bisherige Philosophie begründet ist. Es ist indess hiebei nicht zu verkennen, dass in diesem Abschnitt, so wie in den folgenden überall tiefe und geistvolle Gedanken enthalten sind, und sich der Vf. überall als ein tief speculativer Geist zeigt.

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In der dritten Entwicklungsstufe der Wissenschaft, welche die Moral als ideale und die Geschichte als reale Seite enthält, zeigt er seine von Hegel abweichende Ansicht über das Verhältniss des Staats zum sittlich geschichtlichen Leben. Der Staat, heisst es S. 353, ist der formelle Träger der sittlichgeschichtlichen Entwicklung. An die Staatseinheit sind alle die vielseitigen Berührungen und Wechselbeziehungen der Menschen gebunden, aus denen alle Cultur der Geisteskräfte hervorfliesst, so dass auch ein Feld der moralischen Entwicklung eben nur innerhalb dieses gemeinsamen Verbandes sich aufthut. Der Staat für sich aber ist doch nur das formelle Band der Gemeinsamkeit, die äussere Bedingung der sittlichgeschichtlichen Entwicklung." In der Sphäre des Rechts und der Natur sieht der Verf. die in strenger Aeusserlichkeit waltende Idee der Nothwendigkeit in einer, alle Glieder der Einheit zu einem fest in sich verbundenen Ganzen verkettenden, formalen Synthesis sich verwirklichen. In der sittlich geschichtlichen Sphäre sieht er die Idee der freien Persönlichkeit aus der Moral und Geschichte so hervorgehen, dass jene den ideellen Grund der Handlung, die in gewissen Pflichtformen sich bethätigende moralische Gesinnung zum Inhalt habe, diese sich durch den wirklichen Inbegriff der freien Handlungen der Menschen bilde. So sehr nun Hr. v. St. Recht hat, wenn er dem Staate seine begrenzte Sphäre gegen Hegel anweist; so sehr hat er aber Unrecht, wenn er annimmt, in der Rechtssphäre stehe die Einzelheit zunächst noch im Verhältniss des der Ordnung des Ganzen äusserlich dienenden Mittels. Dieses könnte doch wohl höchstens von der Rechtssphäre der alten Welt gelten. Von der Rechtssphäre der neuen Welt kann dieses aber nicht einmal in ihrer Erscheinung in der bürgerlichen Gesellschaft gesagt werden. Der Verf. hat in seiner Stellung der Rechtssphäre Schellings Ansicht

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in dem System des transcendentalen Idealismus zu Grunde gelegt. Hier heisst es S. 405 ff.: es muss eine zweite und höhere Natur gleichsam über der ersten errichtet werden, in welcher ein Naturgesetz zum Behuf der Freiheit herrscht. Dieses ist das Rechtsgesetz, und die zweite Natur ist die Rechtsverfassung. Damit diese nun ein Supplement der sichtbaren Natur seyn soll, deshalb ist die rechtliche Ordnung nicht eine moralische, sondern eine blosse Naturordnung, über welche die Freiheit so wenig vermögen darf, als über die sinnliche Natur. Sie ist ein Mechanismus der blind

lings wirkt. " Gegen diese Ansicht Schellings, und wie sie auch noch später bei ihm vorkommt, hatte Hegel allerdings ein vollkommenes Recht, eine höhere und tiefere geltend zu machen, aber nicht zum andern Extreme fortzugehen, wie er gethan hat. Der Verf. hat aber zwischen beiden Extremen keine wahre Vermittlung und Ausgleichung gefunden.

In der Entwicklung der Moralität sind nicht nur wieder tiefe, gehaltvolle Ideen ausgesprochen, sondern es spricht sich darin auch eine sittliche Begeisterung und erhabene Gesinnung aus, die nnr aus tiefer und reicher innerer und äusserer Erfahrung und einer intellectuell - sittlich geläuterten Ansicht hervorgehen kann. Mit Freuden begegnet man einer solchen sittlichen Erhebung und einem solchen sittlichen Schwung. Selbst die sonst über alle Maassen schwerfällige Darstellung des Vf. erhält hier einen erhabenen Fluss und mächtigen Schwung.

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Die reale Seite der Moralität ist dem Vf. die Geschichte. Wenn die Philosophie der Geschichte die Erkenntniss alles dessen ist, was in allen Sphären der Wirklichkeit, im Staate, sittlichen, künstlerischen Leben u. s. w. geschehen, d. h. vom menschlichen Geiste hervorgebracht ist, so steht sie gewiss nicht hier an der rechten Stelle im System der Philosophie. 'Denn alsdann könnte die Kunst und Religion unmöglich auf sie folgen, sondern müssten ihr vorausgehen. Hr. von Stechow fasst aber die Geschichte in dem gedachten Sinne. Wenn, sagt er, nun die systematische Einheit der Idee in allen Sphären der erscheinenden Wirklichkeit die objective Realisation. der einigen unendlichen Formbestimmung fordert, so bewährt die Geschichte diese grosse Anschauung wirklich in sich durch ihren innern Gestaltenverlauf. Und in dessen höchster Potenz ist es, dass sie sich übersetzt in einen Standpunkt der Bildung, auf welchen gestellt die Scheinmacht jener für sich selbst gewährenden subjectiven Geistigkeit gesetzt ist, als gebrochen durch die affirmativ- unendliche Concentration aller erscheinenden Realität in Gott, dem sich

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in sich vermittelnden, absolut - productiven Einen." Die Idee ist aber dem Vf. in dieser Sphäre, ferner in allem Vorhergehenden noch in der Endlichkeit befangen und tritt erst in der künstlerisch - religiösen Entfaltung in ihre Unendlichkeit, in welcher dem schauenden Geiste das Absolut - Reale objectiv offenbar ist. Hier sehen wir also die Ansicht Hegel's wieder hervortreten, welche die Rechtsidee, die Sittlichkeit und Geschichte in die Sphäre des endlichen d. h. menschlichen, die Kunst, Religion und Wissenschaft in die Sphäre des absoluten oder göttlichen Geistes setzt. Es ist hier nicht der Ort, diese Ansicht nach ihrem Grundprincip zu beurtheilen, das hier offenbar in einem auffallenden Widerspruch mit sich selbst steht; aber den Vf. der vorliegenden Schrift müssen wir fragen, wie er es versteht, wenn er sagt, dass die Kantische Philosophie in dem abstracten Geiste der logisch-metaphysischen Formen gehalten sey, während die Fichte Schelling'sche Lehre in der Wesenheit des Rechts- und Naturelements sich bewege, die Hegel'sche Philosophie dagegen das sittlich-geschichtliche Gebiet durch sich vergegenständliche. Und so werde denn zur letzten Vollendung der Standpunkt des künstlerisch –religiösen Geistes es seyn, welchen die Wissenschaft einzunehmen habe, und zwar, auf dass letzlich die Heiligung der Welt mit deren ästhetischen Verklärung sich verschmelze durch die Kraft der Idee. S. XXXII. Ist nicht gerade in dem Hauptpunkt, in welchem allerdings der bisherigen Philosophie auch in der Methode der sogenannten Realphilosophie eine Umwandlung bevorsteht, der Vf. seinem unmittelbaren Vorgänger ganz treu geblieben? Oder fasst er Kunst und Religion in einer Weise, dass er sich real hierin von Hegel unterscheidet? und gibt diese Unterscheidung und die Art und Weise, wie er die einzelnen Probleme der Kunst und Religion löst, dem ganzen System der Philosophie eine wesentliche Umgestaltung oder qualitative Stellung? Dieses muss jetzt noch entschieden werden, che ein abschliessendes Urtheil über das ganze System des Vfs. möglich wird.

Der subjective Geist geht, nach dem Vf. S. 4.6, durch den innern Verlauf seines sittlich-geschichtlichen Entwickelungsprocesses in die Sphäre der Kunst und Religion über, welche die Idee der absoluten Geistigkeit darstellt. Die sich hier darstellende objectiv - unendliche Realität ist der objectiv gewordene Gott, oder die objective Offenbarung des einigen Gottes. Die Idee der Religion ist nach S. 200 Gott in seiner erscheinenden Selbstverwirklichung im

universellen Weltleben zu erfassen, "Der Geist in der Entwickelungssphäre des sittlich-geschichtlichen Lebens ist der allgemeine oder Weltgeist, der bestimmt ist, sich zum absoluten Geist in der künstlerisch-religiösen Entwickelungssphäre zu erheben, alsdann müssen sich auch alle Glieder der Wissenschaft zur Absolutheit innerhalb ihrer selbst gestalten, da sie, als besondere nothwendige Aeusserungen des Geistes an die allgemeine wesentliche Bestimmtheit desselben gebunden sind, gleichwie umgekehrt selbst die höchsten Sphären der Wissenschaft zwar wohl bereits auf den niederen Stufen der Entwickelung des Weltgeistes hervorzutreten vermögen, aber immer, durch diese Bestimmtheit des allgemeinen Geistes auf niederen, dem gemeinsamen Verhältniss ihrer Wesenheit entsprechenden Stufen der Gestaltung gehalten bleiben müssen, bis der Weltgeist durch seine vollendete Entwickelung, sich selbst dem Process entnehmend, für die vollendete Ausgestaltung aller Glieder der Idee reif geworden ist." S. 260 ff.

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Hieraus ist nun klar, was der Vf. in der oben angeführten Stelle am Schlusse der Vorrede der Schrift meint, wenn er die Zukunft der Philosophie oder vielmehr den nächsten entscheidenden und abschliessenden Schritt derselben in jener über die sittlich geschichtliche Entwickelungsstufe hinausgehenden künstlerisch - religiösen findet. Hienach ist dem Vf. die Hegel'sche Philosophie, welche die sittlich - geschichtliche Entwickelungsstufe als ihren Höhepunkt begreift, nur bis zum Weltgeist gekommen und hat diesen für den absoluten Geist gehalten. Das Gebiet des Weltgeistes ist aber nach dem Vf. in seiner höchsten Entwickelung die sittlichgeschichtliche Weltanschauung. Mit der Erkenntniss dieses Grundgebrechens der Hegel'schen Philosophie, welches sogar ein geistreicher Anhänger derselben in dem bekannten Organ dieser Philosophie nicht umhin kann, einzugestehen (vergl. Binder's Recension der Philosophie der Geschichte Hegel's in den Berl. Jahrb. 1839. Nr. 101-103.), ist erst ein entscheidendes Urtheil über seine Grundprincipien und seine Methode im Ganzen und Einzelnen möglich. kommt nur darauf an, ob man zu der nothwendigen Consequenz, welche in dieser gewonnenen Einsicht liegt, wirklich fortgeht und sie entwickelt, oder in Halbheiten stecken bleibt. Wir werden schen, wie weit hierin der Vf. gekommen ist.

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Aus der gewonnenen Einsicht des Vfs. in den Charakter der Hegel'schen Philosophie lässt es sich

nun auch erklären, warum er überall in seiner Schrift die Würde und Wahrheit des religiösen Standpunkts hervorhebt, und so scharfe Urtheile über jene Philosophie in dieser Hinsicht fällt. So sagt er S. 176, dass sich kaum Eine biblische Stelle dürfte aufweisen lassen, als Beleg für die Aufstellung des Hegelschen Systems ohne Verlierung ihrer einfachen Bedeutung, und dass daher die Strenggläubigen mit vollem Rechte jene gerühmte Uebereinstimmung des Systems mit dem Christenthume und die vermeinte Versöhnung des absoluten Gedankens mit der christlichen Offenbarung verschmähten. Er seinerseits ist weit entfernt zu dem abstracten Theismus überzugehen, der eine abstracte Ausserweltlichkeit behauptet, sondern er hält vielmehr nach S. 177 dafür, dass die objective Weltanschauung, welche man mit dem Schlagworte des Pantheismus verdächtige, der christlichen Religion nicht gebreche, vielmehr die allgemeine Grundlage aller Religiösität sey. Der Inhalt der religiösen Idee ist ihm nach S. 480 jene absolut-reale Concentration der Totalität der erscheinenden Vielheit im selbstbewussten ewigen Ursubjecte, das absolute Leben aller Wirklichkeit im lebendigen Gotte, nicht als reiner Gedanke, sondern als Leben gesetzt. Wenn nun, heisst es, die allgemeine Bestimmung der religiösen Idee es ist, Gott in seiner erscheinenden Selbstverwirklichung im universellen Weltleben, und zwar nicht durch ein todtes Wissen, sondern auf selbst lebendige Weise zu erfassen, so wird die innere Entwickelung der religiösen Idee in nichts anderem bestehen können, als die nothwendigen Bildungskreise der Wirklichkeit als die substanziellen Bestimmungen des absoluten Wesens heraus zu stellen und geltend zu machen, also dass der Gottesbegriff und zwar in einem stetig fortlaufenden Entwickelungsprocess des religiösen Bewusstseyns, sich continuirlich in seiner Bestimmungsfülle zu bereichern haben wird, bis die Totalität der Momente der erscheinenden Weltgestalt in ihrem absolut productiven Urgrunde sich wird gesammelt haben."

Diese Stelle ist zur Charakterisirung der Ansicht des Vfs. entscheidend, steht aber nicht isolirt, sondern ihr Sinn findet sich vielfach ebenso bestimmt und noch bestimmter an andern Orten ausgesprochen, z. B. S. 653. 658. 668, wo als das Endziel der zeitlichen Entwickelung die vollständige Identificirung des creatürlichen Selbstbewusstseyns mit dem absoluten Gottesbewusstseyn angegeben wird.

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(Der Beschluss folgt.)

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

PHILOSOPHIE.

Junius 1840.

BRESLAU, b. Aderholz: Die objective Erkenntniss der Offenbarung Gottes im erscheinenden Weltsystem nach ihren Grundzügen und als Beitrag zur Vollendung des Werks der Idee dargeboten

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von L. G. Fr. von Stechow u. s. w.

(Beschluss von Nr. 109.)

o ist denn der Vf. zu keiner concreten Gottesidee gelangt, sondern, wie Hegel und die ganze wie Hegel und die ganze neuere Richtung der speculativen Philosophie, den abstracten Begriffen verfallen. Ein ganz abstracter Gottesbegriff ist es nämlich, der seine concrete Vermittelung und damit absolute Form in der Welt hat. Die Alles entscheidende Frage ist nämlich diese: wird die immanente Selbstverwirklichung Gottes von seiner Offenbarung in der Welt wahrhaft unterschieden, oder werden beide identificirt? Es ist das Wesen des Urgeistes, dass er sich ewig in sich selbst unterscheidet, den Unterschied aber als sich selbst oder als die Form seines eigenen Wesens erfasst, und so die absolute, seinem Wesen entsprechende Form setzt. Durch diesen Unterschied, den Gott als sein eignes Wesen setzt, ist er cine lebendige concrete Persönlichkeit ohne die Welt und wahrhaft überweltlich und gewinnt erst die Möglichkeit, etwas ausser sich zu setzen, d. h. die Möglichkeit der Welt. Wird aber dieser Unterschied in der ewigen Selbstunterscheidung Gottes als die Welt erfasst, so ist Gott nur die Einheit der Welt, nicht die durch die Selbstunterscheidung vermittelte Einheit seiner selbst, durch die erst die Welt möglich Durch diese concrete' absolute Einheit ist erst die Idee der Welt gesetzt und Gott erst absolut rein überweltliche Persönlichkeit, so dass er in der Welt über der Welt ist. Die Ueberweltlichkeit Gottes besteht nicht darin, wie die bisherige speculative Philosophie fälschlich annimmt, dass sich Gott aus. dem Unterschied in sich selbst reflectirt oder auf sich selbst bezieht, sondern darin, dass die sich auf sich selbst beziehende Gottheit eine concrete, durch ihren

ist.

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eignen Unterschied sich vermittelnde Persönlichkeit ist, die sich erst durch diesen Unterschied ihrer selbst auf etwas ausser ihr beziehen oder es vielmehr setzen kann. Der geistvolle Vf. hat S. 574 und a. O. recht gut die concrete Einheit Gottes bestimmt, aber nirgends hat er diese in einem wahren Verhältniss zur Welt begriffen; denn er fasst diese Einheit immer nur in Beziehung zur Welt, nicht an und für sich. Er spricht dort überall von der Trinität der christlichen Offenbarung, also von der Offenbarung der Persönlichkeit Gottes in der Welt,

nicht aber an und für sich selbst im Unterschiede von jener. Hätte er diesen Unterschied wirklich erkannt, so hätte er seine,, objective Erkenntniss der Offenbarung Gottes", wie er seine Schrift nennt mit jenem wahrhaft überweltlichen, absoluten Gott beginnen müssen. Denn nur so erhält man eine objective Erkenntniss der Offenbarung Gottes. Die objective Erkenntniss der Wirklichkeit ist nur möglich aus dem absoluten Princip der Wirklichkeit. Dieses ist das absolute Prius, mit dem erst ein wahrer Fortschritt, oder eine wahre Dialektik der Erkenntniss der Wirklichkeit möglich ist.

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Des Vfs. Schrift gehört daher in die Klasse derjenigen Bestrebungen, welche ihre Bildung der Hegel'schen Philosophie verdanken, aber durch dieses System keine Befriedigung gefunden und wesentliche Gebrechen desselben erkannt haben. Aber sic haben sich nicht zur vollkommenen Erkenntniss seines Grundprincips in allen seinen Consequenzen erhoben und sind daher noch selbst seinem falschen Princip verhaftet, oder haben sich nur in einzelnen Consequenzen davon losgesagt. Es war der erste Schritt, welchen die speculative Philosophie nach Hegel thun musste, nur eine Erweiterung des eignen Princips, dieser Philosophie, noch keine qualitative Umgestaltung derselben. Es lag der philosophischen Erkenntniss ganz nahe, dass das Hegel'sche System nur die Fortführung des subjectiven logischen Idealismus Fichte's zum objectiven logischen Idealismus durch Zurückgehen auf die Substanz Spinoza's ist.

Graben Lessing's zum Vorschein, über den man doch sollte, aber nicht konnte.

Der nächste Versuch über ihn zu kommen war nun der, dass man den logischen Begriff des Geistes. von diesem real unterschied und die Wirklichkeit zur Ergänzung jenes und Vermittelung diesses foderte, Es wurde also das System der Philosophie als Formal- und Realphilosophie unterschieden, um so den Geist als die Einheit der Vernunft und Freiheit durch reines Denken und Erfahrung zu erkennen. So kam man am Ende des Systems der Philosophie zur absoluten Persönlichkeit durch die Vermittelung der Welt, oder durch Natur- und Geistes philosophie. Zu diesen Versuchen, die Rec. an anderen Orten näher entwickelt und beurtheilt hat, gehört nun auch der des Vfs. vorliegender Schrift. Was ich über alle diese nachhegel'schen Versuche in meiner letzten Schrift gesagt habe, das gilt auch von dem vorliegenden: nämlich alle diese Bestrebungen überschreiten nicht den engen Kreis der ganzen neueren Philosophie, die wesentlich propädeutischer Natur ist, in so fern sie erst noch im Suchen des absoluten Princips der Wirklichkeit begriffen und daher regressiv oder analytisch ist. Es lässt sich nachweisen (und Rec. hat diese Nachweisung am angeführten Orte an allen Systemen der neuern Philosophie versucht), dass alle bisherigen Systeme der Philosophie ein absolutes Princip aufgestellt haben, welches relativ war und sich als Resultat eines einseitigen Erkenntnissstandpunktes ergeben hatte, so dass die Erklärung der Wirklichkeit immer an diesem Princip scheiterte. Durch das Hervortreten aller möglichen Erkenntnissstandpunkte: des Scepticismus, Realismus, Idealismus in allen möglichen Formen, des Dogmatismus, Empirismus im subjectiven und objectiven, sinnlichen und geistigen Sinne, und aller möglichen Formen des Pantheismus, Deismus und Theismus ist erst jene Selbst- und Welterkenntniss eingetreten, welche zu dem letzten Grunde der Wirklichkeit hinführte, und ihn in seiner wahren Vermittelung zum Bewusstseyn brachte. Damit ist erst eine wahrhaft objective Erkenntniss der Wirklichkeit in und aus ihrem Grunde möglich geworden.

Es lag vor Augen, dass hiemit der Geist nur als die reine logische Vernunft erkannt war. Das wahre Verdienst und der grosse Fortschritt, die hierin lagen, dürften nicht ungestraft verkannt werden. Sollte überhaupt der Anfang zum Fortschreiten über diesen Standpunkt gemacht werden, so musste die Erkennt niss des menschlichen Geistes in seinen logischen Grundformen als nicht blosse Formen des Denkens sondern auch Seyns als eine Errungenschaft der Philosophie festgehalten werden. Es war aber nur dieses System, welchem man diesen Fortschritt verdankte, beim Wort zu nehmen, um sein eignes Princip für ungenügend und im Widerspruch mit sich selbst zu finden. Der sich selbst denkende Begriff, die Seele der Welt und das absolute Princip alles Denkens und Seyns wird bestimmt als die logische Idee, welche die Einheit des Begriffs und der Wirklichkeit ist. Als solcher wäre er allerdings nicht blos das Princip des Denkens, sondern auch Seyns, d. h. nicht blos Formal-, sondern auch Real-Princip. Aber die logische Idee ist nicht die Einheit des Begriffs und der Realität, sondern nur die Einheit ihrer selbst, nur der sich selbst als alle Realität denkende Begriff. Von diesem Denken des Denkens oder blossen logischen oder formellen Gedanken war nicht zum Denken der Realität als wirklichen, sondern immer nur als formellen zu kommen. So war auf keine Weise zur Wirklichkeit zu kommen; mit dem Realprincip war die Möglichkeit der Wirklichkeit genommen und der breite Graben Lessing's stand vor uns als unübersteigliche Kluft zwischen dem Denken und realen Seyn. Es war nur durch einen, salto mortale hinüber zu kommen und Hegel nahm keinen Anstand ihn zu thun mit seiner merkwürdigen Definition: die Natur ist die Idee in ihrem Andersseyn. So war man also doch zur Wirklichkeit gekommen, aber nur zu einer formalen; ein Widerspruch, der freilich nur für den ist, welchem der reine Begriff und die Wirklichkeit nicht blos formal, sondern real verschieden ist. Bei Hegel war das Erste, daher war sein Uebergang aus der logischen Idee in die Wirklichkeit nicht mit der Schwierigkeit verbunden, die für den ist, welcher die Wirklichkeit reell nimmt. Aber die Erkenntniss, dass die logische Idee die Einheit des Begriffs und der Wirklichkeit seyn sollte, aber in Wahrheit nur die Einheit des Begriffs ist, welcher die Wirklichkeit ausser sich hat als unüberwindliche Schranke, zeigte auf einmal den Dualismus des Systems, zu dessen Auflösung es sich aller Mittel beraubt hatte. Es kam nun wieder der breite

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Aus diesem Standpunkte wird sich auch der dialektische Fortschritt des Systems der Philosophie ergeben. Es wird sich zeigen, dass der Uebergang aus dem menschlichen Geiste in die Gottheit ein ganz anderer ist, als in allen den vorliegenden Systemen, in welchen er seinen pantheistischen Charakter recht

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