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funden. Nur auf den Buchstaben des angeblichen Rechtsbesitzes trotzt er schimpfend und tobend, und möchte zur Aufrechthaltung desselben gar zu gerne die weltliche Macht aufrufen, wenn diese nicht zu weise wäre, solchen Fanatikern das Ohr zu leihen.

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Den Beschluss macht in Nr. 17 und 18. ein theologischer Professor, der die Rechtmässigkeit der Verpflichtung vertheidigt, und hier sollte man doch am ersten eine recht unbefangene und gediegene Erörterung der Sache erwarten. Aber wir sehen auch ihn in beschränkten Partei-Ansichten befangen, und der ruhige, leidenschaftslose Ton, in dem er schreibt, hat uns nur eine täuschende Hoffnung erweckt. Die erste dieser Schriften ist zur Verständigung für Ungelehrte bestimmt, und enthält theils allgemeine Betrachtungen über die Symbole, theils specielle Polemik gegen Henckel, den er mit Unrecht unglaublicher Leichtfertigkeit und sogar des Sakrilegii beschuldigt. Ueber Ursprung und Hauptinhalt sowohl der altkirchlichen, als der evangelischen Symbole giebt er zuerst eine kurze Nachweisung. Sobald er aber auf die letzteren kommt, zeigt sich das Richtige mit Schiefem und Halbwahrem gemischt. Schon die Erklärung von protestantisch, d. i.,, gegen ungehörige, der Gewissensfreiheit Eintrag thuende Anordnungen und Satzungen protestirend", ist viel zu ungenau, da die protestirenden Stände bekanntlich aufs bestimmteste protestirten gegen die Anwendung der kirchlichen Auktorität auf die Auslegung der Schrift. Eben so ungenügend ist die Angabe, es sey der vornehmste Zweck der A. K. gewesen, die Evangelischen als Anhänger der allgemeinen christlichen Kirche zu legitimiren, und zu dem Ende Zeugnisse der rechtgläubigen Väter für ihre Lehre anzuführen. Bekanntlich war dies nur ein sekundärer Zweck, während der Hauptzweck war, darzuthun, dass sie, auch trotz der Auktorität der Kirche, nur auf dem Grunde der heil. Schrift so und nicht anders lehrten; woher denn auch nicht blos bei den Artikeln von den Missbräuchen, wie K. meint, sondern eben sowohl auch bei den Haupt- Artikeln, vor allen Dingen immer der Beweis der Schriftmässigkeit geführt wird. Dass nun der Prediger auf den Lehrbegriff der A. K. verpflichtet werde, meint der Vf., würde nur dann ungehörig und unbillig seyn, wenn der Charakter der evangelischen Kirche, ohne ausschliessliche Bestimmtheit der Lehre, beliebige Auslegung der heil. Schrift wäre. Leider

Bis so

bei

aber ist er zu der Erkenntniss nicht gekommen, dass sie eben als evangelische Kirche freie Schriftauslegung, und als protestantische, die Abwehr aller von der Kirche und überhaupt von trüglichen Menschen gesetzter Lehrbestimmtheit zum Charakter hat, und dass dagegen die durch kirchliche Lehrbestimmungen gebundene Schriftauslegung gerade der Charakter des Papstthums ist. Hiernach sollte man nun glauben, dass dem Vf. die Dogmen der A. K. keiner weiteren Rechtfertigung zu bedürfen schienen, als nur der einen, dass sie eben der A. K. angehören. Gleichwohl unternimmt er eine Vertheidigung der von Henckel angegriffenen Sätze, bei denen er die auch von uns schon oben gerügte Ungenauigkeit der Anführungen mit Recht rügt. So z. B. giebt er von der Rechtfertigungslehre sogar eine rationale Begründung. Je tugendhafter Jemand sey, (nach der A. K. aber kann das Niemand mit eigner Kraft seyn, oder auch nur seyn wollen), desto zarter werde sein Gewissen, desto tiefer empfinde er seine Unwürdigkeit, desto mehr fühle er sich zu Christo hingezogen. weit ist Alles ganz vernünftig. Aber wie es nun, dieser Zartheit des Gewissens und diesem Schuldbewusstseyn, dahin kommen könne, das genugthuende Verdienst Christi sich zuzueignen, das ist und bleibt ein Räthsel, welches nur da gelöset werden kann, wo die Zartheit des Gewissens durch unwürdige Vorstellungen von Gott zurückgedrängt wird. Für die übrigen von H. angefochtenen Dogmen führt er einen biblischen Beweis, indem er einige Sprüche citirt, die ohne Weiteres beweisend seyn sollen, während die zahlreichen von H. angeführten Sprüche als Nichts beweisend beseitigt werden. beweisend beseitigt werden. Das ist kein Weg zur Ueberzeugung. Ueberhaupt hätte der Vf. besser gethan, in den Geist der A. K. tiefer einzudringen, als ihre Dogmen als vernunft- und schriftgemäss zu rechtfertigen. Letzteres kann bei manchen allerdings geschehen; aber dadurch ist das Princip der buchstäblichen Vorpflichtung nicht gerechtfertigt. Die Dogmen stehen und fallen mit dem Schriftbeweise; indem er nun auf diesen sich einlässt, giebt er dadurch das Princip zu, betrachtet die Dogmen als abhängig von der Schrift, und muss daher, wenn er nicht aller Konsequenz Hohn sprechen will, auch den Gegnern das gleiche Recht der Prüfung nach der Schrift einräumen.

(Der Beschluss folgt.)

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RELIGIONS- und KIRCHENGESCHICHTE.

ALTONA U. LEIPZIG, b. Hammerich: Die Jesuiten und der Jesuitismus von Dr. Sylv. Jordan, Professor der Rechte zu Marburg. (Ein besonderer, mit Zusätzen vermehrter Abdruck aus dem „Staatslexikon herausgegeben von C. von Rotteck und C. Welcker.") 1839. 179 S. 8. (22 gGr.)

In unseren Tagen, wo ungeachtet vielen erfreulichen

Fortschrittes in anderen Dingen Manches unerwartet eine rückgängige Bewegung nimmt, verdient der Jesuitenorden nach seinem Geiste und seinen Tendenzen viel genauer gekannt zu seyn, als es noch immer bei der grossen Menge der Fall ist, die sich nur an das Oberflächlichste hält. Der Vf. gicbt eine gedrängte, geistreiche, mit tüchtiger Gesinuung entworfene Darstellung dieses Rieseninstitutes, welche jedem Gebildeten willkommen seyn muss, da sie die höchsten Interessen der Menschheit berührt.

Die Schrift ist indessen mehr, was jedoch nur zu loben ist, Schilderung der Verfassung und des Geistes der Gesellschaft, als eine äussere vollständige Geschichte derselben, dergleichen wir bereits mehrere besitzen, wenn gleich noch keine im pragmatischen Siune auf eine befriedigende Weise geschriebene. Zu Grunde sind überall die Quellen gelegt, theils das Regelnbuch oder die Constitution der Gesellschaft, bekanntlich Institutum societatis Jesu genannt, theils die Privatschriften der einzelnen Ordensglieder. Der Styl ist prägnant, concis; überall wird bei grosser Fülle des Stoffes das Wesentliche und Anziehende herausgehoben. Die Einleitung giebt übersichtlich Literatur, Namenserklärung, Princip des Ordens an. Sehr richtig wird bemerkt, dass der Jesuitismus auch ohne Jesuiten bestehen könne, bestanden habe, und bestehe, in politischer wie in kirchlicher Hinsicht, Er zeigt sich in dem bekannten Grundsatze: der Zweck heiliget die Mittel, welcher streng gefasst alle übrigen Regeln und Cautelen überflüssig macht, indem jede Entfernung von der gesunden Moral darunter bequem subsumirt werden kann. Der jesuiti sche Wahlspruch: Alles zur grösseren Ehre Gottes,

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darf natürlich nur so ausgelegt werden: Alles zum
beständigen ausschliessenden Vortheile der Gesell-
Der erste Abschnitt handelt von der Ent-
schaft.
Hier das Bekannte in
stehung des Jesuitenordens.
geistreicher, wohlgelungener Erzählung. Man kann
nur erstaunen, wenn man liest, was der Orden nach
der ursprünglichen Willensmeinung seines schwärme-
rischen schwachsinnigen Stifters seyn sollte, was er
wurde. Charakteristisch bleibt, dass einem Jesuiten,
der mit Erlaubniss seiner Oberen die Gesellschaft ver-
lässt, nicht erlaubt ist, in einen anderen Regularor-
den zu treten, ausser in den der Carthäuser, in wel-
chem ausser dem memento mori bekanntlich nichts
gesprochen werden darf. Eine weise Maassregel!
Es könnten ja sonst unbequeme Dinge ausgeplaudert
werden. Den Päpsten geschah gewissermassen
Recht, dass der Orden ihnen später, als er gross und
mündig geworden war, so viel Noth, besonders bei
den weltlichen Regierungen machte; hatten sie doch
ihr Schoosskind durch die ausserordentlichsten Gna-
den- und Gunstbezeigungen, die sie an ihm ver-
schwendeten, selbst verzogen. Sahen sie denn gar
nicht ein, dass ihnen ein so wohl geordnetes und klu-
ges Freikorps bald über den Kopf wachsen würde?
Auch die Staatsregierungen erkannten den Schaden
spät genug! Der zweite Abschnitt spricht aus-
führlich von der Verfassung des Ordens. Dieses
kunstreiche Werk ist nicht im Auszuge mittheilbar,
da ein Glied streng an das andere sich schliesst; wir
fordern um so dringender zum Lesen auf.
Loyola hatte nur wenige Materialien geliefert, die
der erste General nach ihm Jacob Lainez, ein Spanier,
mit grossem Geiste, und ausserordentlichem Scharf-
sinne zu einem bewundernswürdigen Ganzen verar-
beitete, die späteren Generäle lieferten mancherlei
Nachträge. Das erste Capitel dieses Abschnittes han-
delt von den Classen der Jesuiten. Es sind Profes-
sen, wirkliche Coadjutoren, angenommene Schüler,
weltliche Coadjutoren (Laienbrüder), Novizen und
Affiliirte oder Adjuncten (Jésuites en robe courte).
Diese letztere Classe ist nicht selten die zahlreichste
und mächtigste gewesen, indem ihr erlaubt wird, in
jeder Form als wahrer Proteus für die Zwecke des

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Ignatius

men.

Loyolismus zu wirken. Uebrigens kann die Seligkeit keinem wahrhaft jesuitisch Gläubigen entgehen, indem nach einer Stelle der gefeierten imago primi saec. soc. Jesu der Herr selbst jedem sterbenden Loyolisten entgegen kommt, um seine Seele in Empfang zu nehEs folgen nun die vielfachen Prüfungen für die Eintretenden, welche sich natürlich steigern nach dem Grade, den jemand in der Gesellschaft einnimmt. Diese können nicht ausführlich mitgetheilt werden, einige derselben sind auch geheim; wie dieses Thei ner in seiner bekannten Schrift über die geistl. Bildungsanstalten andeutet. In der Kleidung ist man sehr nachsichtig; zwar giebt es ein Ordenskleid, aber es kann nach Belieben des Generales, je nachdem Zwecke und Umstände es fordern, erlassen werden. Das Noviziat und die gewöhnlichen Prüfungen werden Leuten von Distinktion und Einfluss, wie Cardinälen, Bischöfen, Ministern u. A. gern nachgesehen.

mit den Concilien der allgemeinen katholischen Kirche vergleichen. Hierüber giebt der Vf. das Detailirte, welches alle Beachtung verdient. Der dritte Abschnitt entwickelt die Regierungsmaximen, welche in innere und äussere zerfallen. Alle Neigung gegen Blutsverwandte muss abgelegt werden; man erkenne in dem Generale den personificirten Christus. Die Tugend des unbedingten Gehorsams haben sich eifrige Loyolisten so angewöhnt, dass der Jesuit Johann Wallis sich sogar von seinem Rector die Erlaubniss zu sterben erbat. Von höchster Wichtigkeit war es stets für das Gedeihen des jesuitischen Staatskörpers, das Naturell der einzelnen Ordensglieder genau zu erforschen und kennen zu lernen, um Jeden an seinen Platz zu stellen. Für diesen Zweck dient die Beichte, dienen die Jahresberichte. Zu wichtigen Missionen wurden natürlich nur völlig gereifte Indi viduen gewählt. Nach aussen richtet sich die jesuitische Thätigkeit, welche die grössere Ehre Gottes und das allgemeine Wohl und den Nutzen der Seelen im Schilde führt, auf Erweiterung der weltlichen Herrschaft des Papstes (doch dieses war nur Nebenzweck), auf Vertheidigung des kathol. Glaubens gegen Ketzer und Abtrünnige, auf Ausbreitung desselben unter den Heiden, wie unter den Ketzern, auf Pflege der treu gebliebenen Heerde. Der h. Xaver, der die wüsten Steppen Amerikas und Indiens lehrend und leidend durchzog, dient als erhabenes Vorbild. Die jesuitische Praxis wusste sich indess so zu stellen, dass die reichsten Einkünfte aus Almosen und Vermächtnissen nach und nach dem Orden zufielen, Handel einträglicher Art fehlte nicht, Geschenke der Monarchen von vielen Seiten kamen hinzu; selbst wucherischer Geldgeschäfte schämten sich die Jünger Loyola's, ursprünglich ein Bettelorden, nicht. Die apostolische Kammer, zur Zeit ihrer besten Zustände, reicht nicht an diese Hülfsquellen. Waren indess die Einnahmen der Gesellschaft gross, so waren es nicht minder deren Ausgaben. Könige durch Mininisterbestechung zu gewinnen, Auskundschafter reichlich zu besolden, einen Schlag ihrer Feinde abzuDer wenden, sich Eingang und Einfluss an einem mächtigen Hofe zu verschaffen, blühende Missionen zu unterhalten, eine dem Orden vortheilhafte Verschwörung anzuzetteln, ihre Vertreibung abzuwenden, Wiederaufnahme zu bewirken; dieses und manches Andere kostete grosse Geldopfer. Weiter erzählt uns der Verfasser, wie die Jesuiten in den Missionen, als Beichtiger der Fürsten, beim Predigen und Religionsunterrichte erscheinen; zu dessen

Die Professen von vier Gelübden sind natürlich die reifsten; das vierte Gelübde des unbedingten Gehorsames gegen den päpstl. Stuhl bezieht sich besonders auf die Angelegenheit der Missionen. Das zweite Cap. verbreitet sich über Regierungsform und Verfassung. Dem Generale als Stellvertreter Christi (?) und Gottes (??) ist der Jesuit unbedingten Gehorsam schuldig. In welche Conflikte gerieth nicht besonders bei den japanischen und chinesischen Botschaften dieser Gehorsam mit dem älteren und gewichtigeren Gehorsame gegen den Papst! Der Jesuitenorden ist Wahlmonarchie und Wahldespotie, und zwar ist diese Despotie dadurch um so furchtbarer, dass sie den Namen Gottes überall als Schild 'braucht. Die Berather des Generales (praepositus generalis) sind die Assistenten. Eine untere Stufe zeigt sich in dem Berufe der Provinzialen. Ihnen sind untergeordnet die Professhäuser, die Prüfungshäuser, die Collegien, Seminarien uud Convicte. Die Gymnasialstudien werden so betrieben, dass die Schüler, grösstentheils gute Köpfe, welche die Jesuiten immer wohl auszuwählen gewusst haben, mehr dressirt, als gediegen gebildet und mit des Menschen würdiger geistiger Freiheit erzogen werden. Umfang des Unterrichts befördert keinenfalls immer die Wissenschaften, wenn es nicht die Methode thut. Dennoch haben die Loyolisten bald alles höhere und niedere Wissen in ihre Gewalt bekommen, und nach einseitigen Zwecken geleitet. In den Missionen, besonders protestantischer Länder, leben die Priester nach Art der Weltgeistlichen zusammen. Die Generalversammlung lässt sich nach der Meinung des Rec.

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Frankreich, ungeachtet ihre Wiederaufnahme dort, wie in Sachsen, geradezu verfassungswidrig ist. Allein sie wussten sich in diesem ergiebigen Reiche unter dem Namen pères de la foi einzunisten. Die meisten dieser gediegenen Bemerkungen können aber in keinem Falle verkürzt werden, ohne das Ganze zu zerstören. Für Regierungen, wie für redliche Lehrer der Kirche, Universitäten und Schulen ist aus dieser Schrift Vieles zu lernen, ja für jeden Gebildeten muss es von dem die dunkelen Stimmen grössten Interesse seyn,

kennen zu lernen, die das Rückwärts! rufen und uns gern aus der lichtvollen freudigen Bahn besonnenen Fortschrittes in den Zwinger ihrer Geistesknechtschaft und Gewissenszerstörung mit selbstsüchtiger Herrschlust zurückreissen möchten!

F.

BIBLISCHE LITERATUR. STRALSUND, in d. Löffler'schen Buchhandlung; Wie ging Christus durch des Grabes Thür? Ein schrift- und zeitgemässes Zeugniss von dem Auferstandenen () mit Rücksicht auf die Strauss'sche Analyse () von Ferd. Kühn. 1838. X u. 101 S. 8. (14 Ggr.)

genauerer Kenntniss wir die Leser dringend einladen. Bei den Beichttöchtern werden gewisse Vorschriften gegeben, die auf häufige voraufgegangene Missbräuche deutlich genug hinweisen. geistlichen Exercizien, welche eine gewisse Berühmtheit erlangt haben, bestehen in anhaltenden Gebeten, Casteyungen, und Verdrehungen der Phantasie, sind indess, wie bemerkt, nur zum Theil bekannt. Die Bekenntnisse Augustins spielen darin eine ansehnliche Rolle; Engel und Teufel werden zur Hülfe herbeigezogen. Am wichtigsten ist wohl der vierte Titel über die Grundsätze der Sittenlehre, welche eine besondere eindringende Behandlung in unserer Zeit gewiss gar schr verdient. Hier wird vieles treffliche über den Probabilismus, die Leitung der Absicht (directio intentionis), den inneren Vorbehalt oder die Mentalreservation, und die Zweideutigkeit gesagt. Die jesuitische Moral, welche Pascal und Arnauld so siegreich mit der Geissel piquanter Satyre, wie mit dem Ernste sittlichen Willens bekämpften, ist zwar durch Privatschriften jesuitischer Casuisten vorzüglich ausgebildet, hat aber ihre ersten Keime unstreitig in dem Regelbuche selbst; ein so feines, süsses Gift für die Sinnlichkeit, Bequemlichkeit und Bosheit war besonders den höheren Ständen zu gewissen Zeiten willkommen; edle Regierungen, wie z. B. die spanische unter Carl III., enthüllten und verwarfen sie mit sittlichem Unwillen. Der vierte Abschnitt handelt von der Aufhebung des Ordens, von den Exjesuiten und ihrem Treiben. Clemeus XIII. betete und tobte fast in Einem Zuge für die Loyolisten, Clemens XIV. ein edler und weiser Mann, temporisirte, gab aber endlich den gerechten Forderungen der bourbonischen Kronen nach und hob im J. 1773 den Orden auf, musste aber dafür im folgenden Jahre exjesuitisches Gift trinken, Pius VI. Braschi begünstigte zwar an einzelnen Orten die Vertriebenen, wagte indess nicht, sie herzustellen. Dies blieb Pius VII. vorbehalten, den die Grossmuth der verbündeten grossentheils akatholischen Monarchen nach Rom zurückgeführt hatte. - Somit handelt der fünfte Abschnitt von Wiedereinführung des Jesuitenordens; der sechste von Ausbreitung der Jesuiten und des Jesuitismus seit der Wiedereinführung der Gesellschaft Jesu, von den Fortschritten derselben und des Jesuitismus im Staate, in der Kirche und Schule. Nicht gering sind die Ansicdelungen und Einflüsse der Jesuiten im Kirchenstaate, in Piemont, in einem Theile der Schweiz, in Baiern, hier und dort in England, und selbst in

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Um sich bei Anzeige dieser Schrift dem Leser gehörig verständlich zu machen, muss Rec. viererlei denkbare Ansichten von der sogenannten Auferstehung Jesu unterscheiden, nämlich folgende: 1) sie war eine wirkliche Auferstehung von den Todten, bei welcher Jesus wieder ganz den frühern Körper hatte; 2) sie war eine Auferstehung von den Todten, durch welche er einen wesentlich veränderten Körper erhielt; 3) sie war ein Wiedererwachen aus einem Scheintode; 4) sie ist ein reiner Mythus, dem etwas historisches gar nicht zu Grunde liegt (Strauss'sche Ansicht). Die zweite dieser Ansichten ist die des Vf's, und während er sie in dem grössten Theile seiner Schrift (S. 1-73) namentlich gegen die erstere geltend zu machen sucht, bekämpft er in dem zweiten (kleinern) Abschnitte (S. 73-101) nicht ohne einige Bitterkeit und Leidenschaftlichkeit den auf dem Titel genannten,, doctor illuminatus et acutus", dem er berechtigt zu sein glaubt alle Religion geradehin abzusprechen (S. 98), und den er für den „,scheinbar gefährlichsten Widersacher des Christenthums (denn zwischen Geschichte und Lehre des Christenthums unterscheidet der Vf. nicht) erklärt, welcher je aufgetreten sei" (S. 80).

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Dass die von ihm gefasste Ansicht, welche auch Strauss (als die der Berichterstatter) geltend zu machen bemüht ist, die einzig richtige sei, ja, dass man ohne ihr und dem Glauben zu huldigen, dass auch wir einst mit einem Körper dieser Art auferstehen werden, nicht einmal auf den Namen eines evangelischen Christen Anspruch habe (S. 19), sucht der in der Exegese (S. z. B. S. 15 18. 5154. 68-73) sehr schwach erscheinende Vf. nicht ohne eine gewisse (scholastische) Gelehrsamkeit, welche manche interessante dogmatische Reliquie (S. z. B. S. 27. 30-31. 59-61) wieder an das Licht zieht, unter mancher beinahe komischen Exposition zu beweisen (S. die in der That lächerlichen Beschreibungen, welche er S. 12. 19 u. 34 von dem ätherischen Leibe des Auferstandenen macht, nnd besonders S. 23-27 den Beweis, ein Bedürfniss des Herzens nöthige uns zu der Annahme, dass uns in einem andern Leben auch die Freuden des Geschmackssinnes nicht fehlen werden!); und der wirklich unbefangene Exeget, der die Bibel ganz nimmt, wie sie sich giebt, wird nicht umhin können, einzugestehn, dass in Rücksicht des Körpers des Auferstandenen die biblischen Schriftsteller überhaupt, und in Rücksicht des Körpers, welchen die Auferstehenden einst erhalten sollten, namentlich der Apostel Paulus nicht klar und bestimmt sich aussprechen. Vgl. z. B. 2 Cor. 5, 2-4, 1 Cor. 15, 51-53 u. 1 Thess. 4, 16-17. Auch lässt sich nicht läugnen, dass der Vf., dessen Argumentation wir, um nicht zu weitläuftig zu werden, leider nicht einmal andeuten können, der freilich nicht auf den festesten Füssen stehenden Strauss'schen Behandlung der Auferstehungsgeschichte manches ganz triftige Moment entgegenstellt: allein deshalb braucht man noch nicht im Allgemeinen beizustimmen: denn, dass die oben aufgestellte dritte Ansicht irrig sey, ist durchaus auf keine Weise dargethan. Im Gegentheile hat der Vf. diese von ihm kaum berührte Ansicht schnell bei Seite geschoben. Gerade gegen diese aber würde er, wie sich aus dem Gegebenen leicht ersehen lässt, mit sehr stumpfen Waffen kämpfen, da sic, so unnatürlich sie auf den ersten Blick zu seyn scheint, auf festerem Grunde ruht, als irgend eine andere.

Zum Schluss bemerken wir nur noch, dass sich der Vf. zuweilen auch auffallend freisinnig äussert (S. S. 6-7, S. 54 Anmerk. u. S. 70 vergl. mit 1819), und dass sein Periodenbau zuweilen bis zur Unverständlichkeit schwerfällig ist, z. B. S. z. B. S. 3-4: Eben so wenig" u. f. Auch ist:,, die Ansicht, wovon" (st. von welcher S. VII) dem Vf. eine geläufige

Redeweise, Redeweise, u. S. 6 u. 92 steht überschwänklich st. überschwenglich.

THEOLOGIE.

(Beschluss der Rec. über den Hessischen Symbolstreit.)

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Die theologische Betrachtung" in Nr. 18. laborirt an derselben Befangenheit. Von ihr ist die vorangeschickte historische Relation über das in Hessen Vorgegangene eingegeben; von ihr die Rede über freie Gebundenheit und gebundene Freiheit der evangelischen Kirche, welche den Mittelpunkt dieser Schrift ausmacht. Anstatt als echter Protestant sich loszusagen von aller Auktorität der Kirchendogmen, und als echter Evangelischer nur frei seyn und werden zu wollen durch das Evangelium, und zwar durch das ganze, unverminderte, unvermehrte und ungetrennte Evangelium, statuirt der Vf. nur eine Freiheit, die gebunden ist an die Rechtfertigungslehre, also an eine einzelne, willkürlich herausgehobene Lehre, und noch dazu in einer bestimmten, menschlichen Auffassung. In dieser siehet er den Geist und das Wesen der evangelischen Kirche. An diese soll zumal der Lehrer gebunden werden. Entsteht Konflikt mit seiner subjektiven Ansicht, so mag er sehen, wie er mit seinem Gewissen zurecht komme. Die Kirchenbehörde darf von der Verpflichtung Nichts ablassen. Der neue Revers aber hat von der früheren Strenge abgelassen, vi und darum ist er unzulässig. Dies ist in Kurzem das Raisonnement eines theologischen Professors, von dem man doch wohl tiefere Einsicht in das wahre Wesen der evangelischen Kirche hätte erwarten sollen.

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Ueberblickt man nun die ganze Reihe dieser' Schriften, so ist zwar auf der einen Seite die Wahrnehmung erfreulich, dass bei weitem die grössere Mehrzahl der Streitenden dem freien evangelischen Geiste huldigt; auf der anderen Scite aber zeigt sich auch, dass, wie wir schon Anfangs bemerkten, zur Entscheidung des Streites eigentlich kein wesentlich neues Moment hinzugekommen, dass alles hier Vorgebrachte schon ausführlich in Johannsen's bekanntem Werke behandelt ist, und dass die symbolischen Orthodoxen, welche das selbst bei Weitem nicht in dem Maasse sind, wie sie sich einbilden, wenn sie dem kirchlichen Lehrbegriff eine absolute Herrschaft vindiciren wollen, vor allen Dingen das in dem erwähnten Werke wissenschaftlich und historisch Deducirte gründlich zu widerlegen haben, wozu ihnen Meurer in Nr. 10. die Veranlassung und Aufforderung darbietet.

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