Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[ocr errors]

des Getrennten zur Einheit: die sogenannte Union erschiene als eine leere Täuschung." Zugleich weist Dr. S. S. 45 auf das bekannte theologische Votum eines Juristen in der Preussischen Agende hin, worin die Altlutheraner die Union auf das Bestimmteste von sich weisen, und bemerkt, dass diese Schrift mit der freudigsten Zustimmung von der Zeitung aufgenommen sey, dessen Herausgeber anderswo erklärt, dass er von Anfang an für die Union gewesen sey. Hr. H. hatte also eine doppelte Aufforderung diese Ausführungen von Dr. S. nicht zu übersehn, und doch geschieht das und diessmal fügen wir getrost hinzu, gewiss nicht ohne Absicht. Aber auch abgesehen von solchen Künsten, deren wir noch mehrere kennen lernen werden, ist die Art, wie Hr. H. den von Dr. S. gerügten Widerspruch zu lösen versucht, schon deshalb unglücklich zu nennen, weil er sich nur in neue Widersprüche verwickelt. Einmal heisst es: ,,Man glaubte es bedürfte zur Erhaltung der christlichen Lehre einer äussern Feststellung.." und nun sollen die evangelischen Bekenntnisse keine äussern Feststellungen der Lehre seyn." Sodann rühmt sich Hr. H., dass er sich bei jeder vorkommenden Gelegenheit für die Gewissensfreiheit erklärt habe, und doch hat er erst in einer späterhin noch anzuführen den Stelle den Altlutherischen gegenüber eingestanden, dass er in dieser Beziehung nicht so entschieden, wie es wohl seyn sollte, aufgetreten wäre. Dazu kommt, dass er den Streitpunkt ganz verrückt, indem er die Geltung der symbolischen Bücher in der unirten Kirche als faktisch voraussetzend behauptete, dass jeder Geistliche verpflichtet sey, ihren Lehrinhalt anzunehmen, während die Frage ist, ob sich seine früheren Acusserungen mit einer solchen Geltung überhaupt vertragen, ob also z. B. die Erklärung, dass,,wo der Geist vorhanden er in Verbindung mit der Schrift allein hinreichend sey die wahre Rechtgläubigkeit zu bewirken," ob sich diese Erklärung mit den vielfältig in der Ev. K. Z. vorkommenden Nachweisen von der Nothwendigkeit der Symbole in Einklang bringen lässt. Aber auf eine Beantwortung derselben geht Ir. H. gar nicht ein, wie er denn auch Alles, was Dr. S über die dritte Eigenthümlichkeit seiner Genossen sagt, ganz unberührt lässt. Dr. S. setzt diese Eigenthümlichkeit S.88 in die gemeinsamere sich immer gleichbleibende Feindseligkeit gegen die Freunde und Beförderer des Lichts und der Freiheit in Angelegenheiten der Religion und Kirche; .. in die blinde bisweilen wahrhaft lächerlich sich gebehrdende Wuth gegen Dasjenige, was sie ins Unbestimmte hin mit der breiten Bezeich

nung Rationalismus und Rationalisten zu stempeln für gut befinden, in der nichtswürdigen Absicht, schon durch diese täuscherische Namengebung bösen Verdacht bei Unkundigen zu erregen." Bei Erörterung dieses Punktes kommen die wichtigsten Angelegenheiten zur Sprache. S. 90 heisst es: Die Rationalisten werden in der Ev. K. Z.,, allesamt schandbarer Weise als geborne und geschworne Feinde Christi bezeichnet. Da liest man von dem Grausen und Entsetzen erregenden Nothstande der Kirche, von den Verwüstungen und Umwälzungen in der Kirche durch die Rationalisten, von dem Naturalismus, 'Atheismus und unglaublicher Ruchlosigkeit u. s. f." S. 91:,,Der Landesherr hat ihnen das akademische Lehrgeschäft anbefohlen: ihr untersteht euch, es für Sünde zu erklären, wenn ein christlicher Studirender Vertrauen zu ihnen und ihren Vorträgen fasst. Ja so weit geht eure unbesonnene Vermessenheit, dass ihr das Staatsoberhaupt öffentlich an seine Pflichten und Rechte zu erinnern, zur Erfüllung von jenen in Hinsicht auf die Erhaltung reiner evangelischer Lehre (ihr meint die eurige) und auf die Entfernung rationalistischer Theologen aus ihren Lehrämtern (ihr meint Alle, die nicht zu euch halten) aufzufordern euch nicht entblödet. Ja ihr erdreistet euch von einem schreienden Unrecht, welches durch die Anstellung rationalistischer Professoren in evangelisch-theologische Fakultäten gegen die evangelische Kirche begangen werde, öffentlich zu reden mit der Hinzufügung, dass ihr solches zum öffentlichen Bewusstseyn bringen gewollt." S. 93: ,, Eine der abscheulichsten und zugleich unwahrsten Anschuldigungen ist aber die, dass die Rationalisten mit den Demagogen der neueren Zeit, mit den auf Umsturz der Throne und Altäre ausgehenden Revolutionsmännern in eine Classe zn setzen seyen: eine Invective, welche sich die Ev. K. Z. bei mehrerer Gelegenheit hämischer Weise erlaubt hat." S. 97: Unsere Ev. K. Z. scheut es jedoch nicht, ihren Vernunfthass bis zu diesem Grade der Ungereimtheit zu treiben. Es ist unglaublich, aber wahr, dass sie dem unvernünftigen Glauben, welches gerade der christliche seyn soll, das Wort redet. Im Jahrg. 1836. S. 385 steht buchstäblich Folgendes: Das credo quia absurdum est hat zwar nur eine einseitige, aber tiefe Wahrheit. Nicht jede Unvernunft ist christlicher Glaubenssatz, aber jeder christlicher Glaubenssatz ist unvernünftig, zwar nicht an sich, aber unserer Vernunft, weil diese durch den Fall selbst unvernünftig geworden ist." (Hört!) Die Exposition von Dr. S, welche hierauf folgt ist sehr gelungen, aber eben deshalb bleibt sie wie alles Vorhergehende unerörtert.

[ocr errors]

وو

Da

Nur das Letzte, was Dr. S. in diesem dritten Abschnitt erwähnt, die mit der Zeit veränderte Stellung der Ev. K. Z. gegen die sogenannten Altlutheraner nimmt Hr. H. auf. ", Anfangs, so referirt er S. 84, sagt Hr. S. S. 101 ff. war die Ev. K. Z. mit den sogenannten Altlutheranern ein Herz und eine Seele. Sie stimmten zusammen in der Opposition gegen den Rationalismus, in Betreff etlicher Lehrpunkte altkirchlicher Orthodoxie und gewisser kirchenrechtlicher Grundsätze. Diese Eintracht verwandelte sich in Zwietracht, als die Staatsbehörde gegen die Altlutheraner einzuschreiten sich genöthigt sah. lenkte die Ev. K. Z. um, und stimmte dem veränderten Laufe der Dinge sich fügend, auf einmal einen veränderten ihre zeitherigen Bundesgenossen befeindenden Tou an. Jetzt wurde es ihrem Herausgeber plötzlich klar, dass der Ev. K. Z. auch politische Verhandlungen oblägen, ihrem anfangs bekannt gemachten Plane ganz entgegen. Mit unverkennbarer Hast brachte sie Artikel über Artikel, welche das göttliche Recht der Obrigkeit auch in der Kirche ins Licht setzten. Hatte sie früher Alles gethan dic separatistischen Zerwürfnisse zu steigern, so wollte sie nunmehr von Separatismus und Separatisten durchaus nichts mehr wissen, noch viel weniger mit den vormaligen Bundesbrüdern mit Scheibel und Consorten zusammengestellt werden. Zum Schlusse der ganzen Ausführung heisst es S. 106: So habt ihr euch abermals in eure eigenen für Andere bereiteten Netze verstrickt. Der Conflict mit den eignen Brüdern in Folge eures Horchens auf den Seiger der Zeit und cure innere Haltungslosigkeit im unwürdigen Dienst der wechselvollen Verhältnisse, ist euch früher als man hätte vermuthen sollen, zur unheilvollen Selbstentblössung und warum soll es nicht gesagt werden? zu moralischer Selbstvernichtung ausgeschlagen." Aber schon diese Relation hält sich nicht vollständig an die Wahrheit. Dr. S. legt nämlich im Lauf seiner Demonstration ein besonderes Gewicht darauf, dass die Ev. K. Z. früher in ausserordentlich volksthümlichen Redensarten von dem Vermögen, von den Rechten und Pflichten der Kirche, der Laien, der Gemeinden und Patrone die Lehre und Irrlehre der Theologen und Geistlichen zu beurtheilen, zu bewachen, bei anzustellenden und schon angestellten jene ihre Rechte geltend zu machen und in Anwendung zu bringen u. s. f. gesprochen, dass sie aber später einen ganz andern Ton angestimmt und gelehrt habe, dass der heilige Geist den Landesherrn eben so gut oder noch eher erleuchten könne, um der Kirche ihre Lehrer zu bestellen und darin zu regieren, als

[ocr errors]

die Gemeinde in der sich doch viele Fleischlichgesinnte vorfänden. Hr. H. dagegen lässt diesen Widerspruch in seiner Relation ganz zurücktreten und macht auch in seiner Entgegnung nicht einmal den Versuch ihn zu lösen, obgleich Dr. S. (freilich an einer andern Stelle seines Buchs S. 66) selbst das praktische Moment, was in ihm liegt, durch die Frage nachgewiesen hat:,,Was soll werden, wenn die Rechte und Pflichten der beiden Gewalten mit einander in Conflict gerathen? wenn der Landesherr gewisse Lehrer in ihren Aemtern zu lassen für gut findet, die Laien hingegen, Patrone und Gemeinden, unreine Lehre an ihnen wahrgenommen haben wollen und deswegen auf ihre Entfernung dringen?" Nur in der Freude, womit die Ev. K. Z. neuerdings die Revolution in Zürich begrüsst hat, liegt die Anwort auf diese Frage. Man vergleiche die Hallischen Jahrbücher. 1840. S. 39. 40. Doch selbst abgesehen von dieser praktischen Seite und von dem ganzen Widerspruch als solchem, selbst angenommen, dass IIn. H.'s Relation vollständig ist, — seine Entgegnung wird schwerlich irgend Einem genügend erschienen seyn. Denn obwohl er leugnet früher die den Lutheranern eigenthümlichen Grundsätze getheilt und diese bei der eintretenden Gefahr aufgegeben zu haben S. 85, obwohl er ferner behauptet von Anfang an von allem Separatismus frei gewesen und stets frei geblieben zu seyn S. 86; obschon er endlich ebendaselbst excipirt, dass er sich auf die Lehre vom Kirchenregiment schon vor seinem Conflicte mit den Lutheranern eingelassen, und dass er bei den Aufsätzen über das göttliche Recht der Obrigkeit, wie S. 88 gesagt wird, die Lutheraner gar nicht im Auge gehabt, sondern durch sie nur einen falschen Liberalismus bekämpft habe, so muss uns doch zunächst die fortgesetzte Polemik der Lutheraner gegen die Ev. K. Z. und die Behauptung derselben, dass diese Zeitung einen Verrath an ihnen geübt habe, trotz jener Versicherungen stutzig machen. Nehmen wir sodann das Geständniss Hn. H.'s S. 88 hinzu, dass nach ausgebrochenem Streite hie und da in seiner Zeitung ein härterer Ausdruck, auch wohl gar eine ganze Mittheilung vorgekommen seyn könne, in der das Bewusstseyn der Einheit mit den Lutheranern mehr zurückgetreten sey, und lesen wir endlich bald darauf die naiven Worte:,,Sind wir nicht so entschieden in dieser Beziehung (nämlich in Betreff der Gewissonsfreiheit) für sie aufgetreten, wie es wohl seyn sollte, so wird uns das Niemand verdenken," so können wir uns des Verdachtes, dass die Ev. K. Z. doch hauptsächlich aus weltlichen Rücksichten ihr Verhältniss zu den Lutheranern im Laufe der Zeit umge

staltet habe, nicht entschlagen. Ob sich aber der ihr von Dr. S. gemachte Vorwurf in allen seinen Theilen und in seiner ganzen Stärke rechtfertigen lässt, darüber wagen wir nicht bestimmt zu entscheiden, müssen es vielmehr, da uns die betreffenden Aufsätze und Schriften der Lutheraner und einzelne Jahrgänge der Ev. K. Z. nicht zur Hand sind, dem Dr. S. überlassen, diesen allerdings zur Kritik des Geistes, worin Hr. II. scine Zeitung redigirt, hochwichtigen Punkt noch einmal aufzunehmen und mit Rücksicht auf die oben erwähnten Behauptungen und Exceptionen wiederholt zu prüfen.

Im vierten Abschnitt handelt Dr. S. von der wcsentlichen Lehre und Tendenz der Ev. K. Z. Er setzt sie in die Augustinische Erbsündentheorie und die Anselmsche Erlösungstheorie, liefert eine sehr gesunde Kritik dieser Theorieen, zeigt das Unbiblische und Widersinnige in der Art, wie sie von der Ev. K. Z. vertreten werden, hebt einige besonders verkehrte Behauptungen dieser Zeitung heraus, z. B. die Behauptung, dass es gefährlich sey, die Kraft des natürlichen Menschen für seine Bekehrung mit in Anspruch zu nehmen, wird aber trotz dem von Hn. H. S. 109 mit der vornehmen Wendung abgespeist:,,Es kann uns nicht einfallen, diese Lehren, die schon in der Ev. K. Z. so oft gründliche Erörterung und Vertheidigung gefunden haben, gegen die dürftigen und abgedroschenen Einwürfe des Dr. S. in Schutz zu nehmen." Nur Eins glaubt Hr. H. berühren zu müssen,,, die unerhörte Rücksichtslosigkeit, mit welcher der Dr. S. auch hier gegen die Lehre der evangelischen Kirche auftritt." Und ám diese Rücksichtslosigkeit zu beweisen führt er gleich zuerst eine Stelle von Dr. S. mit absichtlicher Uebergehung ihrer gewichtigsten Worte also an: Die Ev. K. Z. verficht eine patristisch - scholastische Willkürlehre, die

von etlichen Reformatoren des sechszehnten Jahrhunderts im Widerstreit gegen Andersglaubende wie ein wesentlicher Lehrpunkt behandelt und zu höherer Bedeutung und Geltung in der evangelischen Kirche erhoben worden." Statt jener drei Striche steht bei Dr. S.: Die den Urkunden des Christenthums und der Kirche der ältesten Jahrhunderte, we nigstens in der strengen Fassung, welche sie derselben leihet, völlig fremd, erst in der abendländischen Kirche des Mittelalters zu einiger Ausbreitung gelangte, zuletzt aber von etlichen Reformatoren u. s. f.' Wer sieht nicht, dass die ganze Stelle durch diese

[ocr errors]
[merged small][ocr errors]

Doch der Mangel solcher Gesinnung wird erst recht fühlbar, wenn man den fünften Abschnitt in der Schulzeschen Schrift liest, der von dem Angriff handelt und einige Bemerkungen über kirchliche Lehrfestsetzungen in ältester Zeit enthält. Denn Dr. S. weist hier seinem verkappten Rec. eine Menge so böswilliger Textesverdrehungen auf so schlagende Weise nach, dass es die bestimmteste Pflicht des Redacteurs, in dessen Zeitung ein solcher Unfug vorgekommen, gewesen wäre, sich darüber zu erklären. Aber Hr. H. schweigt, ja er schweigt nicht bloss, sondern nimmt auch eine Erwiederung jenes Rec. und die Fortsetzung der Recension auf, obwohl in beiden nicht einmal ein Ansatz genommen ist den Vorwurf böswilliger Textesverdrehungen durch ein gewissenhaftes Eingehen auf das Einzelne zu widerlegen; und doch hatte Dr. S. dazu S. 139 mit den Worten aufgefordert:,,Beweise der falsche Ankläger, was er verleumderisch gegen mich die Welt überredet hat, oder widerrufe; sonst kann ich ihn für keinen ehrlichen Mann halten, sondern nur verachten."

[ocr errors]

Auf gleiche Weise verhält es sich mit dem sechsten Abschnitte, der jenen Vorwurf mit Beziehung auf die gelieferte Fortsetzung der Recension in noch geschärfter Weise enthält, aber gleichfalls von Seiten Hn. H.'s gar nicht berücksichtigt wird. Statt in sich zu gehen und seinen ehrlichen Namen zu retten, sey es durch Vertheidigung des ihm wohlbekannten Rec., oder durch eine offene Lossagung von dem Lug und Trug desselben, richtet er seine Blicke lieber nochmals auf den Gräuel der Verwüstung in der Kirche und seufzt: "Wahrlich, es steht schlimm um eine Kirche, die sich solches von ihren Dienern gefallen lassen muss, und es gehört die volle Kraft christlichen Glaubens und Hoffens dazu, dass man sich durch solche Zeichen innerer Auflösung nicht irre machen, nicht in dem Gebete für ihren Aufbau und in der treuen Arbeit an demselben stören, sich nicht verleiten lasse, an ihm verzweifelnd anderswo ein neues Obdach zu suchen." Jede Art von Politik hat ihre diplomatische Sprache, auch die päpstlichen Allocutionen und die Ev. K. Z. haben sie und das Publikum weiss sie zu würdigen. Sapienti sat!

[ocr errors]
[ocr errors][merged small][merged small]

THEOLOGI E.

LITERATUR-ZEITUNG

Hessischer Symbolstreit.

April 1840.

1) CASSEL, b. Krieger: Ueber die Verpflichtung der evangelischen Geistlichen auf die symb. Schriften, mit besonderer Beziehung auf das Kurhessische Kirchenrecht. Von Dr. J. W. Bickell, Kurf Hess. Oberappellationsrathe. 1839. 38 S. 8.

2) Ebendas.: Einige Worte wider die Feinde der Vernunft und der Glaubensfreiheit. Vom Obergerichtsanwalt Henkel zu Cassel. 1839. 16 S. 8. 3) Ebendas. b. Luckhardt: Die neue und die alte Kirche, oder der Phönix und die Asche. Obergerichtsanwalt enkelt zu Cassel. 20 S. 8.

Vom 1839.

[blocks in formation]

5) CASSEL: Worte zur Verständigung über die Behauptung, dass der evang. Geistliche auf die symb. Schriften verpflichtet werden müsse. Von C. F. W. Ludwig. 1839. 16 S. 8.

6) LEIPZIG, b. Wigand: Erste kritische Beleuchtung der Schrift des Dr. Bickell (Nr. 1). Gegen die unfreic Anschauung der evang. Kirche. Von Dr. K. T. Bayrhoffer, a. o. Prof. d. Phil. zu Marburg. 1839. 42 S. 8.

7) Ebendas.: Zweite, allgemeinere krit. Beleuchtung der Schrift des Dr. Bickell (Nr. 1): Gegen jede Hierarchie. Von Dr. K. T. Bayrhoffer u. s. w. 1839. 32 S. 8.

8) HANAU, b. König: Die Bekenntnissschriften, vertheidigt gegen ihre Widersacher im Hessenlunde. Von J. Carl, Hülfsprediger in Hanau. 48 S. S.

1839.

9) CASSEL, b. Luckhardt: Ein Brief an Christian Gottlieb, oder einige Worte wider die Feinde der Wahrheit. Von Hans Ehrlich zu Glaubensburg. 1839. 20 S. 8.

10) CASSEL, b. Horop: Ein Wort über Lehrfreiheit in der ev. prot. Kirche. Zugleich als Beitrag zu einer allseitigen unbefangenen Würdigung der Schrift des Dr. Bickell (Nr. 1). Von W. II. Meurer, a. o. Pfarrer u. Conrektor an d. Bürgerschule zu Ilofgeismar. 1839. 67 S. 8.

11) Ebendas. b. Luckhardt: Christus und die Kirche, die Evangelien u. die symb. Bücher. Ein Wort zur Verständigung von K. F. Meurer. 1839. 18 S. 8.

12) MARBURG, b. Elwert: Ueber den eigenthüml. Werth u. die Geltung symb. Bücher. Ein bescheidenes Wort u. s. w. von J. L. Exter, Pfarrer zu Fronhausen. 1839. 18 S. 8. 13) CASSEL, b. Krieger: Erwiederung auf die Schrift des etc. Henkel (Nr. 2). Von J. Martin, Seminarlehrer und a. o. Pfarrer. 1839, 36 S. 8. 14) Ebendas. b. Luckhardt: Ueber Verpflichtung der Prediger der prot., besonders der ref. Kirche auf symb. Bücher. Ein Seitenstück zu der Schrift von Henkel (Nr. 2). Von E. W. Amelung, Pfarrer zu Breitenbach. 1839. 14 S. S. 15) HANAU, b. König: Die neue Kirche und ihr Papst, Protest der alten gegen Päpste. Von J. Carl. 1839. 34 S. 8

16) MARBURG, b. Elwert: Das Verhältniss der ev. Kirche in Kurhessen zu ihren neuesten Gegnern. Von Dr. A. F. C. Vilmar, Dir. d. Kurf. Gymnasiums zu Marburg. 1839. 32 S. 8. 17) Ebendas.: Die gute Sache der Augsb. Confession. Ein Wort zur Belehrung u. Vertheidigung, von Dr. C. F. Kling, o. Prof. d. Theol. zu Marburg. 1839. 24 S. 8.

18) Ebendas.: Der Kurhessische Symbolstreit. Eine theologische Betrachtung von Dr. C. F. Kling. 1839. 36 S. S.

[blocks in formation]

وو

tungen, die man gewöhnlich als Supranaturalismus die meisten aus der Reformationszeit überlieferten und Rationalismus bezeichnen hört. Die Supranatu- Dogmen, - wiewohl in etwas vorsichtiger und ralisten halten sich selbst für die allein Orthodoxen, scheinbar laxerer Fassung, als,,Grund- und Kernund ihre Gegner für Heterodoxe. Da es nun mit der lehren" des Christenthums von Neuem den Predigern wissenschaftlichen Begründung und Rechtfertigung eingeschärft, indem man die Auswanderung einiger des herkömmlichen dogmatischen Systems nicht mehr, fanatisirter Pietistenfamilien dem Ueberhand nehmenwie in der guten alten Zeit, fortgehen und gelingen den Rationalismus Schuld gab; und fast einstimmig will, da die früher auf guten Glauben vorausgesetzte erhob sich Alles im Lande gegen den auf solche Weise Schriftmässigkeit der überlieferten Dogmen vielfachen angedrohten Rückschritt, so dass das Konsistorium Anfechtungen ausgesetzt ist, die sich nicht mehr sich veranlasst sah, Fakultäts- Gutachten über das durch Machtworte niederschlagen, und selbst durch Reskript einzuholen, von denen wir früher in diesen keinen „, Hutterus redivivus” zurücktreiben lassen, da Blättern Bericht abgestattet haben. - Von einem die durch Philologie, Historie und Philosophie geläu- ganz anderen Geiste ausgegangen ist der in Kurhessen terte Exegese endlich mündig geworden und dem verfügte neue Revers, der, an die Stelle früherer, dogmatischen Zuchtmeister entwachsen ist: so bleibt strengerer Verpflichtungsformeln gesetzt, die evander bedroheten Orthodoxie nichts Anderes übrig, als gelisch - protestantische Gewissens- und Lehrfreiheit sich durch einen vermeintlichen rechtlichen Besitz- auf das Wesentlichste fördert. Nach demselben verstand zu sichern, sich auf die gesetzliche Gültigkeit spricht der antretende Prediger in Betreff der Lehre der symbolischen Bücher zu berufen, und Jeden, der nur:,,die christliche Lehre nach Inhalt der heiligen dieselbe anzutasten wagt, oder von dem in diesen Bü- Schrift, und mit gewissenhafter Berücksichtigung der chern als rechtgläubig gestempelten Lehrbegriffe ab- Bekenntnissschriften der evangelischen Kirche, zu verzuweichen sich unterwindet, ohne Weiteres als einen kündigen." Es war zu erwarten, dass gegen diese Rechtlosen, einen Ketzer, einen Abtrünnigen und wahrhaft liberale Formel die sogenannten Orthodoxen ausser der Kirche Stehenden darzustellen, ihm als sich laut erheben würden, da dieselbe ihnen die einSolchem alles Mitreden über Angelegenheiten der zige Festung zu entreissen drohte, in welcher sie Kirche zu untersagen, und ihm höchstens mit äusserbisher noch gegen den wissenschaftlich fortschreitenster christmilder Liberalität zu gestatten, sich selbst den Zeitgeist Schutz und Sicherheit für ihre veralein Kirchlein zu erbauen, und den Staat demüthiglich tete, aber bequeme Stabilität fanden. Aber kaum um Anerkennung desselben anzugehen. Bei diesem hatte Einer dieser im Rechtsbesitze zu stehen WähStande der Dinge ist dann vielfacher Konflikt nicht zu nenden seine Stimme ertönen lassen, so erhoben sich vermeiden, und es kann nicht ausbleiben, dass die Freunde des Lichts in Masse gegen ihn; täglich traFrage nach der angeblichen Alleinberechtigung der ten mehrere Kämpfer wider und für die Auktosich so nennenden Orthodoxen, oder nach der aus- rität der Symbole auf; und diesem neu erweckten schliesslichen Geltung des symbolischen Lehrbegriffs, Streite verdanken wir die ganze Reihe der oben nameinmal über das andere von Neuem auf die Bahn ge- haft gemachten Schriften, von denen der Raum diebracht wird; wie dies namentlich dann am ersten der ser Blätter nur eine kurze Anzeige gestattet. UeberFall ist, wenn geistliche oder weltliche Behörden dies ist die grössere Mehrzahl derselben ohne allen wisdurch irgend einen öffentlich verfügten Vor- oder senschaftlichen Werth, und auch die wenigen, die Rückschritt in dieser Beziehung eine Anregung geben, sich wirklich auf wissenschaftlichem Gebiete bewegen, welche die Betheiligten entweder zu Klagen oder zu bringen nicht ein einziges Argument für oder wider Jubelruf herausfordert. Die neueste Zeit hat in dieser die Sache, das nicht schon früher geltend gemacht Hinsicht zwei einander ganz entgegengesetzte Er- wäre, ohne dass dabei von Schriften, wie die von scheinungen hervorgerufen, und es ist interessant, Märtens und Johannsen, die den Gegenstand allseitig dieselben, sowohl an sich, als in ihren Wirkungen, wissenschaftlich behandeln, einige Notiz genommen mit einander zu vergleichen. Wir meinen das bekannte wäre. Nur eine einzige dieser Schriften (Nr. 10) macht Altenburger Konsistorial - Rescript und den vom Kur- hiervon eine rühmliche Ausnahme, wie wir weiterhin hessischen Ministerium des Innern emanirten neuen anführen werden, indem wir uns jetzt zu einer gedräng– Revers der zu ordinirenden Prediger. ten Berichterstattung über die einzelnen anschicken. schienen fast gleichzeitig, aber in wie verschiedener Richtung gehen sie aus einander! In jenem werden

Beide er

Nr. 1. Den Kampf eröffnete ein Rechtsgelehrter, Hr. Bickell, und seine Schrift zeigt, dass er

[ocr errors][merged small][merged small][merged small]
« ZurückWeiter »