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matischen Denkschriften der Vergessenheit entrissen werden,,, erst dann", sagt Hr. B., wird recht erkannt werden, was N. war." Die beiden letzten Aufsätze:,,Zu N's Charakteristik, von einem Freunde", und,, Erinnerungen an N's Wesen und Wirken, von Savigny" vervollständigen das Bild von N's Charakter und Wirken. Willkommen werden auch dem Leser einige angehängte sich sehr vortheilhaft über die Römische Geschichte aussprechende Briefe von Goethe seyn. Die Briefe an den Grafen de Serre, welche den Schluss des Werkes bilden, aus den Jahren 1822 bis 1824, aus Rom, den Städten der Rückreise von dort, und aus Bonn geschrieben, sind theils freundschaftlichen, theils politischen Inhalts, über die Verhältnisse der Schweitz, Frankreichs und Spaniens.

Aus dieser Relation ergiebt sich, dass hier in den ,, Lebensnachrichten" wie,, den Briefen" der beste, reichhaltigste, treffend geordnete Stoff zu einer eigentlichen Biographie N's niedergelegt ist. Ist auch manches Detail zu weitläufig, manche Aufhellung seiner diplomatischen Wirksamkeit von einer späteren Zeit zu erwarten, so bleibt doch für alle Freunde N's und der Wissenschaft dieses Werk ein Geschenk von unschätzbarem Werthe.

HEIDELBERG, b. Winter: Erinnerungen aus meinem Zusammenleben mit Georg Berthold Niebuhr, von Franz Lieber, Prof. der Geschichte und politischen Ockonomie in Columbia. Aus dem Engl. von Dr. K. Thibaut. 1837. 251 S. (1 Rthlr. 4 gGr.)

Diese Schrift hat zuerst über Niebuhr umständlichere Mittheilung gegeben, die, weil grösstentheils aus unmittelbarem Umgange geschöpft wie durch eine zweckmässige Anordnung und lebendige Darstellung, einer echtenden Anerkennung werth und sogar durch die,, Lebensnachrichten über N.", für manches Einzelne noch nicht überflüssig gemacht ist.

Den Anfang bildet eine biographische Skizze über N., S. 3-16, die nur ganz im Allgemeinen gehalten, auch nicht frei von Unrichtigkeiten ist, z. B. die, dass N. seinen Vater nach dem Tode seiner Gattin verloren habe; seiner ersten Amtsthätigkeit in Kopenhagen ist gar nicht gedacht, sein literärisches Leben in Bonn sehr kurz beschrieben, Dann erzählt der Vf., (S. 1981), durch welche Fügungen er sein Verhältniss mit N. erlangt, und wie er in demselben gelebt habe, und giebt darauf eine Charakteristik desselben, die nichts weniger als erschöpfend, aber doch im Ganzen treffend ist. In das Unglück der demagogischen Umtriebe verwickelt ging Hr, L, beim Ausbruche des griechischen Freiheitskrieges nach Griechenland, kehrte aber, durch die dortigen traurigen Verhältnisse veranlasst, nach einiger Zeit im unglücklichsten Zustande wieder zurück. Zu Schiffe

kam er nach Italien. Hier trieb ihn eine grosse Sehnsucht, Rom zu sehen, was er, trotz mancher Hindernisse, auch bewerkstelligte. N., ¡damals in Rom, nahm ihn liebevoll auf, und machte ihn zum Erzieher seines Sohnes. Nachdem er in diesem eben so angenehmen als fruchtbringenden Verhältnisse bis zu N's Abberufung aus Rom im Frühjahr 1823 geblieben war, begleitete er ihn auf der Rückreise bis Inspruck; aber in Berlin auf's Neue festgesetzt erhielt er später in Köpenik einen Besuch von N., der, um den Verhandlungen des Staatsrathes beizuwohnen, nach Berlin gerufen war. Nach seiner Befreiung suchte er mit N's Empfehlung eine Professur bei der neu zu errichtenden Londoner Universität, ging aber bald darauf nach Amerika, wo sich ihm bessere Aussichten eröffneten. Viele interessante Einzelheiten, die Schilderung mancher Vorfälle, goben dieser Erzählung für die Charakterisirung N's eine Bedeutung und erhalten dem Buche einen bleibenden Werth, da sie mehr, als allgemeine Schilderungen, ein anschauliches Bild geben. Willkommen ist hier auch eine Nachricht über N's Antheil an der Verhinderung einer im J. 1825 projektirten für den Staat und das Publicum sehr nachtheiligen preussischen Nationalbank, so wie die Auszüge aus mehreren Briefen N's, deren einer, nach Boston im J. 1827 geschrieben, über die Art und Weise spricht, wie Zeitungskorrespondenzen überhaupt (Hr. L. wünschte nämlich mit der Augsb. Allg. Ztg. in Verbindung zu treten), und besonders die aus Amerika am zweckmässigsten abzufassen seyen. Auf diese Einleitung folgen (S. 82-243) eine beträchtliche Anzahl einzelner gelegentlicher Aeusserungen N's über die verschiedenartigsten Gegenstände des Wissens, über Politik, und über viele berühmte NaGesprächen aufgezeichnet hatte; der Vf. hat sie men, welche Aeusserungen L. sich gleich nach den nicht systematisch geordnet, sondern so aneinander gereihet, wie sie in seinen Papieren sich fanden, in

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dem er das Interesse des Lesers durch die Abwechselung zu erhöhen hoffte. Indem wir diess auf sich beruhen lassen, bedauern wir nur, aus Rücksicht auf den Raum hier keine dieser Aeusserungen hervorheben zu können: das beigefügte genaue Register gowährt darüber eiue bequeme Uebersicht. Die Schrift zeichnet sich durch grosse Discretion und Einfachheit der Mittheilung aus. Ein merkwürdiges Zusammentreffen ist es, dass der Vf. jetzt Professor zu Columbia der Schauplatz des Buches Rom, die Einleitung zu Philadelphia geschrieben, das Ganze in englischer Sprache zu London und die deutsche Uebersetzung zu Heidelberg gedruckt ist. Hr. L. hatte eine solche Uebersetzung versprochen; da sie aber nach zwei Jahren noch nicht erschienen war, so hat der Uebersetzer sich das deutsche Publicum verpflichtet, wenn wir auch den Werth der Uebersetzung, da das Original uns nicht zur Hand ist, nicht genau beurtheilen

können.

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SS

ALLGEMEINE LITERATUR - ZEITUNG

März 1840.

POLEMIK.

Ueber die Streitschriften von Dr. Schulz und
Dr. Hengstenberg.

(Fortsetzung von Nr. 54.)

unter Nr. 1, die unter Nr. 2 nur dann berücksichtigend, wenn darin Etwas zur Widerlegung der von Hn. Sch. gegebenen Darstellungen und Vorwürfe beigebracht ist.

Die Schrift Nr. 1 zerfällt in 6 Abschnitte: 1) Vorerinnerungen; 2) der Herausgeber der evangelischen

Kirchenzeitung; 3) die Bundesgenossen; 4) wesent

liche Lehre und Tendenz; 5) der Angriff auf mich. Auch Etwas über kirchliche Lehrfestsetzungen in ältester Zeit; 6) Nachtrag.

In den Vorerinnerungen erklärt Hr. Sch. S. 3. 4: dass er, wenn es sich bloss um seine Person handelte, gern wie früher geschwiegen haben würde, zumal die zweite Insinuation, welche sich auf den schlesischen Separatismus bezöge, ausreichend durch das Haupt der Separatisten selbst, durch den Dr. Scheibet in der Allgem. Kirchen-Zeitung Aug. 1838. S. 979 widerlegt wäre; dass es aber an der Zeit sey

Und S. 43 heisst es ebendaselbst: „Eine öffentliche Besprechung und Beurtheilung dessen, was er selbst dem Publiko zweimal gedruckt vorgelegt hat, ist ihm eine Denunciation," wie er sich denn schon in dem Vorworte S. 8 darüber beklagt, dass der Dr. Schulz seine Recension zu einer Denunciation stemple, und in Uebereinstimmung mit dieser Klage behauptet, dass, wenn der Begriff der Denunciation so gefasst werde, auch die Recensionen des Dr. Schulz gegen Dr. Tholuck, in denen demselben die gröbsten wissenschaftlichen Plagiate nachgewiesen werden, den Namen von Denunciationen verdienten. Indessen wird sich durch solches Gerede kein Kundiger täuschen,,den Unfug aufzudecken, den jene dem echten Evanlassen. Die bekannte Tendenz der ganzen Partei und ähnliche frühere Angriffe des Blattes von ganz unverholener Absicht lassen keinen Zweifel, dass es dem unbekannten Mitarbeiter auf mehr als eine wissenschaftliche Recension angekommen, und Niemand wird es deshalb dem so unwürdig Angegriffenen verargen, dass er in seiner ersten Erwiederung in der Allgem. Leipziger Zeitung vom 28. Juni 1838 von dieser angeblichen Recension als von einem Denunciationsversuche sprach, und dass er hier und in der vorliegenden Schrift Nr. 1 sich der stärksten Ausdrücke bediente. Sein Recensent hat sie alle in der Vorrede zu Nr. 2 zusammengestellt und einen Versuch gemacht, sie durch den Grundsatz: „Wer schimpft, hat Unrecht," in cin falsches Licht zu stellen. Sollte dieser Grundsatz allgemeine Gültigkeit haben, so müsste Dr. Luther gegen die römische Kirche eitel Unrecht und die leise schleichenden Jesuiten, die nicht leicht ein starkes Wort sprachen, desto mehr den Grossen der Erde in die Ohren flüsterten, stets Recht gehabt haben.

Indem wir uns jetzt zu dem Einzelnen wenden, halten wir uns zunächst an die Schrift des Dr. Schulz

gelium und der durch dasselbe gesicherten Geistesfreiheit ihrer ganzen Tendenz nach feindselige Zeitungsgenossenschaft bereits über ein Decennium getrieben, die heillose Taktik jener Schleicher im Dunkeln ans Licht zu stellen, welche im Herzen des protestantischen Deutschlands mit einer bei den Bildungsverhältnissen des Jahrhunderts fast unglaublichen Aufdringlichkeit dahin arbeiten, die religiöse Finsterniss, den abgemessenen Formelglauben vergangener Jahrhunderte zurückzuführen, und solchen an die Stelle lebendiger Wissenschaft und evangelischen Geistes zur Herrschaft zu bringen, somit, wenn's möglich wäre, unser mit geistigen Gütern reich gesegnetes Vaterland der ihm von Oben zugewiesenen hohen Bestimmung zu entfremden und den Lebensnerv seines Ruhms ihm zu durchschneiden. Es gilt den Zeitgenossen, die bei so viel Verkehrtheit im Gebiete der Wissenschaften, namentlich der Theologie und Philosophie, den Sinn für einfache Wahrheit und schlichtes Recht noch bewahrt haben, über das unwürdige nach den Zeitumständen chamaleontisch die Farbe wechselnde, der evangelischen Kirche für immer zur Unehre gereichende Verdunke

Inngs-Journal die Augen zu öffnen; und was mich selbst anlangt, ein für allemal vor Mit- und Nachwelt mit demselben mich auseinanderzusetzen."

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eignen Ueberzeugung seyn und bleiben muss und nicht durch methodischen Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerke herabgewürdigt werden darf, wenn sie Tugend und Rechtschaffenheit unter den Menschen befördern soll. Vernunft und Philosophie müssen ihre unzertrennlichen Gefährten seyn; dann wird sie durch sich selbst feststehen, ohne der Auctorität derer zu bedürfen, die es sich anmaassen wollen, ihre Lehrsätze künftigen Jahrhunderten aufzudringen und den Nachkommen vorzuschreiben, wie sie zu jeder Zeit und in jeden Verhältnissen über Gegenstände, die den wichtigsten Einfluss auf ihre Wohlfahrt haben, denken sollen. Wenn Ihr bei Leitung eures Departements nach echten Lutherischen Grundsätzen verfahrt, welche so ganz dem Geiste und der Lehre des Stifters unserer Religion angemessen sind, wenn Ihr dafür sorgt, dass Predigt- und Schulämter mit rechtschaffenen und geschickten Männern besetzt werden, die mit den Kenntnissen der Zeit und besonders in der Theologie fortgegangen sind, ohne sich an dogmatische Subtilitäten zu hängen; so werdet Ihr es bald selbst einsehen lernen, dass weder Zwangsgesetze, noch deren Erneuerung nöthig sind, um wahre Religion im Lande aufrecht zu erhalten." Die Gründe, weshalb die Ev. K. Z. diesen Erlass ganz ignor.rt, liegen am Tage. Eben so wenig sind die Motive zu verkennen, durch welche sie sich bei ihrem sonstigen Eifer, die Rechtgläubigkeit bedeutender Persönlichkeiten in Zweifel zu ziehen, bestimmen lässt mit dem Verdammungsurtheil über Dr. Tholuck zurückzuhalten. Dr. S. fragt S. 17: Wie kommt es doch, dass die Ev. K. Z. an dieses wenn auch (nicht ordinären, sondern) "extraordinären" Rationalisten überall gegen die Symbollehre verstossenden Ansichten in der Christologie, Inspirationslehre, Trinitätslehre, Wunderlehre u. s. w. so ganz und gar nichts zu erinnern findet? Dass sie ihn nicht mit so vielen Andern, die nur dasselbe, aber mit mehr Aufrichtigkeit und Offenheit lehren, in die Reihe der Ungläubigen verweist?" Aber die Antwort bleibt aus und somit muss die Versicherung (S. 108), dass Alles erledigt sey, was in den drei ersten Abschnitten der Schrift irgend der Berücksichtigung würdig erschienen, schon in Bezug auf die Vorerinnerungen für unbegründet erklärt werden.

Zur Erreichung dieses letzten Zweckes scheinen vornehmlich die Vorerinnerungen in ihrem weiteren Fortgange dienen zu sollen. Der Vf. erklärt zunächst im Gegensatz zur Ev. K. Z., dass seine religiöse Ueberzeugung nicht auf papistischen Fundamenten, auf Concilienschlüssen, Symbol- und Agendensatzung, sondern auf dem lautern Urquell der eignen Lehre Christi und der Apostel beruhe, und dass sie nicht am Absurden und Widervernünftigen Gefallen finde, sondern mit den Gesetzen des denkenden Geistes übereinzustimmen suche; feruer, dass er seine Ansichten auch auf diesem Gebiete seit dem Beginn seiner öffentlichen Wirksamkeit frei und ohne allen Rückhalt ausgesprochen und vertreten, und dass er dieselben auch ferner gegen seine verkappten Gegner in der Ev. K. Z. vertreten würde; endlich dass er dabei um so offener zu Werke gehen könne, je gewisser er selbst niemals auf Symbole verpflichtet sey, wie denn eine solche Verpflichtung nach seiner Meinung überhaupt nicht statt finden solle, theils weil sie weder im Sinne Christi und der Apostel, noch in dem Willen der Reformatoren gelegen, theils weil bei dem steten Fortschreiten des Geistes das Binden desselben an kirchliche Satzungen selbst die übelsten praktischen Folgen herbeiführen müsse. Er gehört also wie überhaupt, so in seinem Urtheil über die Geltung der symbolischen Bücher im Besondern unbedingt der Partei des Fortschreitens an. Die Ev. K. Z. dagegen ruht auf dem entgegengesetzten Princip und muss eben deshalb den grössten Anstoss sowohl an dem Rationalismus des Vfs. im Allgemeinen, als namentlich an den Aeusserungen desselben über die Symbole nehmen. Dieser Gegensatz wird bei dem dritten Abschnitte kürzlich zur Erörterung kommen. Hier ist vorläufig nur zu bemerken, dass die Ev. K. Z. auf zwei wichtige Punkte, die von dem Vf. in den Vorerinnerungen berührt sind, nirgends zurückkommt. Sie übergeht 1) die Erlasse Sr. Majestät des Königs, deren der Dr. Schulz S. 23 u. 24 gedenkt, ganz mit Stillschweigen und doch geht aus diesen auf das Bestimmteste hervor, dass das Fortschreiten auch in der Theologie den weisen Absichten unsers Königs voll kommen entspricht; namentlich ist in dieser Hinsicht eine Cabinetsordre aus dem Jahre 1798 an den Minister Wöllner von der grössten Bedeutung, in der es nach Schulz wörtlich also heisst: "Ich weiss, dass die Religion Sache des Herzens, des Gefühls und der

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Noch bestimmter darf dies Urtheil mit Bezug auf den zweiten Abschnitt, worin von dem Herausgeber der Ev. K. Z. gehandelt wird, ausgesprochen werden, erstens weil Manches, was hier von dem Dr. S. besprochen wird, wirklich ganz unberücksichtigt ge

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blieben ist, und zweitens weil Anderes, was zur Rede kommt, von Hn. H. zwar aufgenommen, aber keineswegs erledigt ist. Nach Dr. S. Mittheilungen soll Hr. H. niemals als Schüler auf einem Gymnasium gcwesen, niemals einer theologischen Facultät als Studirender angehört, sondern in Bonn nur orientalische Sprachen und Philosophie studirt und dabei eine sehr freie Richtung verfolgt, diese aber vor seiner Ankunft in Berlin plötzlich mit seiner jetzigen vertauscht haben. Ferner wird bemerkt, dass er in Bonn auch dem geheimen Verbindungswesen eifrig obgelegen und in die Untersuchungen über demagogische Umtriebe verwickelt gewesen sey. Endlich heisst es vou seiner Berliner Carrière, dass er sich während seines schnellen Avancements vom Privatdocenten zum Ordinarius eben nicht durch bedeutende wissenschaftliche Werke hervorgethan, dass er aber sehr bald in der Ev. K. Z. ein Glaubenstribunal errichtet und nebst vielen Andern um vaterländische Wissenschaft und Kunst, um Staat und Kirche wohlverdienten und zum Theil allgemein gefeierten Männern der Reihe nach Dinter, Schleiermacher, beide im Greisenalter ihres bedeutsamen und erfolgreichen Lebens stehend, De Wette, Engel, Wegscheider, Gesenius, Jacobi, Schiller, Göthe, Bretschneider, v. Ammon, Röhr" vor dasselbe gezogen habe.

Diese Persönlichkeiten erscheinen

beim ersten Blick gehässig; man ist von vorn herein geneigt, Hn. H.'s Forderung S. 108 Genüge zu leisten und ein näheres Eingehen auf dieselben nicht von ihm zu verlangen. Aber je weiter man liest, und je genauer man der Schulze'schen Darstellung folgt, desto bestimmter ergiebt sich's, dass alles Angeführte nur darauf berechnet ist, die persönliche Berechtigung Hn. H.'s zur Errichtung eines solchen Tribunals in Zweifel zu ziehen. Von diesem Standpunkt aus verschwindet nicht nur das Gehässige vollkommen, sondern wir müssen es so angesehen sogar bestimmt missbilligen, dass Hr. H. nicht durch einen Hinweis auf den Gang seiner Studien wenigstens die persönliche Berechtigung zu seinem Verfahren in der Ev. K. Z. nachgewiesen hat. Er bemerkt S. 108 bloss, dass er nie in die Untersuchungen über demagogische Umtriebe verwickelt gewesen sey, wodurch aber die wodurch aber die Theilnahme an solchen Umtrieben nicht einmal in Abrede gestellt wird. Dagegen sucht er sein Verfahren in der Hallischen Angelegenheit zu rechtfertigen. Hr. S. hatte in seinen Erklärungen über diese manches Widersprechende gefunden, namentlich in der wiederholten an den Landesherrn gerichteten Aufforderung gegen den Rationalismus einzuschreiten und in

der Billigung des von Huschke ausgesprochnen Grundsatzes:,,Nur Christo dem Haupte und seinem heiligen Geiste gebürt es, durch ihre Wirksamkeit in den zur Kirche Vereinten die Gewalt in der Kirche und dem Gottesdienste in allen Beziehungen auszuüben: Duldet die Kirche eine fremde, irdische Gewalt über sich, so sagt sie sich los von Christo u. s. f." Diesem Grundsatz soll Hr. H. nach Angabe des Dr. S. mit den Worten: So sagt Hr. Prof. Huschke und wir stimmen von Herzen ein und protestiren gegen den uns bei Gelegenheit unserer Erklärungen gegen den Hallischen Rationalismus so oft gemachten Vorwurf, als ob wir bei irgend einer von dieser höchsten Behörde unabhängigen Auctorität Hülfe gegen die Unterdrückung gesucht hätten," beigetreten und eben .dadurch zu einem grellen Widerspruch mit sich selbst hingetrieben seyn. Er erwiedert S. 98 ff., nachdem er beiläufig bemerkt, dass er nicht der Verf. des fraglichen Aufsatzes sey: Huschke protestire gegen jede fremde irdische Gewalt in der Kirche, der Vf. des Aufsatzes stimme bei, zeige aber, dass die evangelische Obrigkeit keine fremde, irdische, weltliche Gewalt sey; verweist sodann auf eine Anmerkung zu diesem Aufsatze, die also lautet:,,Unser Noth- und Klageruf in der Hallischen Angelegenheit war an die Gläubigen, an die Kirche Christi auf Erden, an alle Glieder dieses grossen Leibes gerichtet, die nicht ausgenommen, welche das Amt des Regierens in der Kirche jetzt inne haben," und behauptet schliesslich, dass er die Machthaber nicht in ihrer Qualität als weltliche Herrscher, sondern wegen ihrer Stellung in der Kirche aufgerufen habe. Eine feine Wendung, aber wenigstens für den vorliegenden Fall zu fein, so dass die Spitze bricht. Denn unsere Universitäten sind reine Staatsinstitute; die Lehrer, auch die theologischen werden von dem Landesherrn nicht kraft seiner Stellung in der Kirche, sondern von ihm, als dem Oberhaupt des Staats angestellt und können demzufolge auch nur in dieser Qualität von ihm entlassen werden.

Hierauf bringt Hr. S. eine Reihe anderer Widersprüche zur Sprache. Hr. H., sagt er, gehört ursprünglich der reformirten Kirche an, erklärt aber im Vorwort des Jahrgangs 1835 S. 9, dass er dieselbe verlassen und sich durchaus der lutherischen Kirche angeschlossen hätte eine Erklärung, die schon zu den Abweichungen, welche er sich von den lutherischen Satzungen in der Abendmahlslehre und sonst erlaubt, nicht recht stimmen will, die aber nach Dr. S. um so auffallender ist, je bestimmter Hr. H. anderwärts den Gedanken geltend macht, dass keine wc

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sentliche Differenz zwischen dem lutherischen und reformirten Bekenntniss statt finde, er also auch von Anfang an für die Union gewesen wäre, nach deren Vollziehung jedoch, wie bei andern Gelegenheiten versichert wird, immer noch auf die symbolischen Bücher und deren normative Kraft und Geltung provocirt werden dürfte. Hr. S. bezeichnet ihn also zunächst als Apostaten der reformirten, Renegaten der lutherischen Kirche. Dieser erklärt dagegen S. 109: „Die Wahrheit ist, der Herausgeber hat der reformirten Kirche nie als selbstständiges Glied angehört. Er ist in einer unirten Gemeinde von einem unirten Prediger confirmirt worden. Innerhalb der unirten Kirchengemeinschaft hat er sich nach der in ihr, falls nicht specielle Verhältnisse in Betracht kommen, bestehenden Freiheit, vorwiegend der Eigenthümlichkeit der lutherischen Confession angeschlossen, jedoch mit dankbarer Aneignung der Vortheile, welche die reformirte Confession darbietet, namentlich auf dem Gebiete der Theologie, auf dem er Niemanden mehr verdankt als Calvin.." und scheint dabei wieder an den feinen Unterschied zwischen Glauben und Theologie zu denken, den er auch mit Beziehung auf die Lehre vom Abendmahl Jahrg. 1835. S. 25 f. mit der Versicherung geltend gemacht, dass die Differenz in dieser Lehre unwichtig, ungewiss und blosse Theologie sey, die nicht zum Glauben gehöre. Was würden wohl Luther und Calvin gesagt haben, wenn zu ihren Zeiten Jemand erklärt hätte, dass er dem Wittenberger Reformator seinen Glauben, dem Schweizer seine Theologie verdanke! Die alten Lutheraner würden mit Distelmaier gesagt und gebetet haben: Calvinistae deducunt nos in loco de persona Christi, praedestinatione, coena domini, baptismo a cultu, consolatione, verbo, coelo ad contemtum Christi, desperationem, nuda elementa, infernum; ergo impleat nos deus odio Calvinianismi; und die Calvinisten hätten. gewiss darauf hingewiesen, dass die Theologie nur die gelehrte Begründung des Glaubens wäre und dass Alle, die sich rühmten, das Meiste auf dem Gebiet der Theologie ihrem Calvin zu verdanken, mit diesem auch in den meisten Dogmen übereinstimmen müssten und consequenter Weise nicht von ihrer Uebereinstimmung mit Luther sprechen dürften, Und in der That reicht dieser zwischen Glauben und Theologie gemachte Unterschied zur Lösung der zuerst von Hr. S. gerügten Widersprüche um so weniger aus, je bestimmter nun S. 91 erklärt wird, dass die Differenz zwischen der lutherischen und reformirten Confession

in der Abendmahlslehre keineswegs dem Gebiete des Glaubens ganz entnommen werden sollte, sondern dass sie nur vorwiegend auf dem Gebiete der Theologie liege. Man ist fortdauernd mit Hn. S. zu fragen versucht:,,Sind eure unbiblisch scholastischen Doctrinen von der absoluten Verderbtheit der Menschennatur, von der stellvertretenden, thuenden und leidenden Genugthuung, von der Communicatio idiomatum u. s. f., keine Theologie? Sind sie gewisser, wichtiger, fasslicher als das lutherische Abendmahlsdogma? Hier Meinungen und dort Meinungen: nichts als Vorstellungen auf beiden Seiten. Warum sollen denn allein diejenigen, welche euch gerade belieben, als wahrer und wesentlicher Christenglaube gelten, ohne deren Annahme Jeder der Seligkeit verlustig geht, die man also der gesammten Menschheit trotz alles Widerstrebens durch jedes ersinnliche Mittel aufdringen muss?" Aber auch diese Frage bleibt unerledigt, wie Alles was Dr. S. S. 55—59 über die sich widersprechende Ausweitung und Verengung des Begriffs der Kirche sagt. Bald soll die evangelische Kirche mit der katholischen auf gemeinsamen Gruude ruhen," so dass nur die Rationalisten daraus entfernt werden, bald erscheint,,das kleine Kirchlein unserer Zeitungsgläubigen, das allein des heiligen Geistes theilhaftig, allein die Heerde Christi seyn will," ausserordentlich verengt.

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Zum Schluss dieses Abschnitts wirft Hr. S. einen Rückblick auf dasjenige, was Hr. H. als Ziel- und Strebepunkte seiner Zeitung in den ersten Bekanntmachungen bezeichnet, und behauptet mit Rücksicht darauf, dass derselbe seine Zusage nicht erfüllt, vielmehr ganz abweichenden Tendenzen nachgetrachtet habe. Hr. H. erklärt nun S. 104, dass es bei diesem Vorwurfe natürlich auf die Beschaffenheit des Einzelnen ankomme, worin die Abweichung von dem ursprünglichen Plan bestehen soll. Denn im Allgemeinen, fährt er fort, kann man die vollkommue Realisirung des ersten Plans einer Zeitschrift weder hoffen, da in allen menschlichen Dingen die Ausführung hinter der Idee zurückbleibt, noch darf man sie unbedingt wünschen, da jeder erste Entwurf seine Unvollkommenheiten hat, die zum Theil erst aus der Erfahrung erkannt werden können, und da Umstände bekanntlich die Sache ändern, eine Zeitung mit der Zeit gleichen Schritt halten muss" und wer möchte ihm hierin nicht beitreten? Aber das Einzelne ist nicht so leicht abzuthun als Hr. H. wähnt. (Die Fortsetzung folgt.)

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