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ALLGEMEINE LITERATUR LITERATUR - ZEITUNG

März 1840.

RECHTSWISSENSCHAFT. ALTONA, b. Hammerich: Theorie des gemeinen Civilrechts. Von Dr. J. F. Kierulf u. s. w.

(Beschluss von Nr. 42.)

Um für den vierten Gegenstand dieses besprochenen S., die Concurrenz (aber nur die s. g. objective) der Klagrechte, das Feld zu ebnen und zugänglich zu machen, stellt der Vf., nachdem

er

es begrenzt hat, die Frage an die Spitze (S. 242), welche rechtlichen Veränderungen es seyen, deren Wirksamkeit sich über den Umfang der zunächst und speziell davon betroffenen Klage zu erstrecken vermöge? Diese Frage wird durch die Antwort deutlicher, welche die res iudicata und den Verzicht auf die Klage nenut. (Die Verjährung scheint ein ebenso grosses Recht zu haben, anderer Momente nicht zu gedenken.) Darauf folgt dann die zweite Frage, wie es möglich sey, dass eine dieser Veränderungen eines Klagerechts cine davon verschiedene Klage desselben Subjects afficiren könne? Um dies zu beantworten,,, unterscheidet der Vf. die Möglichkeit eines solchen rechtlichen Dogma's, wonach über einen Rechtsanspruch nur abstract im Urtheile gesprochen werden, und eines solchen, wonach dessen concrete Beschaffenheit den Inhalt des Urtheils ausmachen, und dies in den Entscheidungsgründen bestimmt ausgesprochen werden soll. Im letztern Fall sey die Frage zu bejahen." Die Unterscheidung dieser Möglichkeit ist darum unnütz, weil die erste ein Unding wäre, das auch wirklich nicht vorkommt. Was nämlich der Vf. hierauf Bezügliches aus dem ältern römischen Formularprocess (S. 251 a. E.) sehr künstlich zusammenstellt, wird ihm Niemand leicht ohne nähere Begründung zugeben, die er voraussetzt (S. 250*) und dann giebt er im spätern die Aenderung selbst zu. S. 252. 260. Und was die zweite Möglichkeit anlangt, die der Vf. für das heutige Recht ausschliesslich anerkennt, (S. 258. 260) so ist die Angabe von Entscheidungsgründen nicht nur nicht schlechthin gemeinrechtlich geboten, (von dc

nen es übrigens sonderbar herauskommt, wenn der Vf. sie fodert und gleichwohl (S. 261 *) nach dem Zustande unseres Rechts den Richter nicht für befähigt hält, sie zu geben,) womit also der prätendirte Unterschied zerfällt, sondern es kann dem Vf. überhaupt eine wesentliche Verschiedenheit des heutigen Urtheils vom römischen, im Verhältniss zum Inhalt der Verhandlungen nicht zugegeben werden. Die Verschicdenheit der Form des Klageanbringens ist darum ohne Einfluss auf das Urtheil, weil dessen concrete Begründung doch nirgends ausgeblieben seyn kann, und über diese immer und allein sich die Urtheile verbreitet haben. Es wird also mit dem ganzen Ansatz nichts erreicht. Der Zweck des Vfs. ist nämlich der: (S. 245.) die Möglichkeit einer Identität an sich wesentlich verschiedenen Klagrechte nachzuweisen. Dazu bedurfte es aber doch nicht dieses Ausholens, um auf die wahre Angel, die Wirkung der res iudicata zu gelangen, sondern der Vf. konnte gleich (S. 245) mit dem Gedanken beginnen: „jede actio wird durch ihren Grund, ihren Zweck und ihre Subjecte individualisirt." Die nun folgende Erörterung über die res iudicata und exceptio res iud. nach R. R. (welche auf Kosten der Uebersichtlichkeit des Ganzen hier hereingezogen wird,) lässt trotz aller Gründlichkeit dem Wunsche Raum, dass der Vf., da er nun einmal auf das Dogmatische, wie auf das Historische eingehen wollte, diese Materie mit gleicher Ausführlichkeit behandelt hätte, die er nur einzelnen Partieen widmet (z. B. der heutigen Abfassung der Klagen, S. 256-260, die eigentlich ganz in den Process gehört). Anderntheils reicht sie, da es auf eine principicnmässige Entwickelung der Begriffe abgeschen ist (hier Grund und Zweck), nicht aus, um die S. 26168 folgenden Hauptsätze uker Aufhebung der Rechte durch Klagenconcurrenz zu motiviren und zu erklären, wenn sie auch als richtig zugegeben werden; sondern diese fallen gewissermaassen aus der Luft, so dass nur eine Einleitung und ein Schluss yla ist, zwischen denen doch eine Lücke liegt. Der Vf. scheint dies durch Hinzufügung der 8 Seiten haltenden Note **) S. 261, die lauter

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ALLGEMEINE

MEDICIN.

LITERATUR ZEITUNG

März 1840.

FRANKFURT a. M., b. Varrentrapp: die Geburtslehre von Seiten der Wissenschaft und Kunst dargestellt. Von Dr. Hermann Fr. Kilian u. s. w. Erster Theil. Physiologie und Diätetik der Geburt. 1839. 392 S. gr. 8. (2 Rthlr. 8 gGr.)

Bei Beurtheilung eines Lehrbuches der Geburts

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hülfe hat man besonders den Standpunct zu berücksichtigen, von dem aus der Vf. sein Buch beurtheilt wünscht. Es kommt uämlich darauf an, ob er Studirende und junge Aerzte, oder ältere, schon erfahrene Geburtshelfer vorzugsweise berücksichtigt hat. Im ersten Fall werden die Ansprüche geringer seyn müssen als im zweiten. Der Vf. hat die Anforderungen, die man an sein Lehrbuch zu machen berechtigt seyn soll, in ciner Vorrede zwar nicht bezeichnet, allein Rec. glaubt nicht zu irren, wenn er meint, dass es für Beide, für jüngere und ältere Geburtshelfer bestimmt ist. In der That finden auch jene in ihm Belehrendes, so wie diese nicht ohne Ausbeute bleiben. Im Allgemeinen dürfte nach der Anlage, dem Inhalt und Vortrag der Ausspruch begründet seyn, dass der Vf. sich der Kürze und Deutlichkeit befleissigt, mit Liebe für sein Fach gearbeitet, die einzelnen Lehren gründlich und nicht ohne Kritik herausgestellt, einzelne noch in Zweifel stehende Puncte durch Sachkenntniss und Erfahrungen der Wahrheit näher geführt, und an mehreren Orten das Streben an den Tag gelegt hat, das Unkraut, dass noch hier und da in manchen, sonst selbst guten Lehrbüchern als erblicher Schlendrian wuchert, auszurotten. Steht der Vf. nicht immer auf festem Boden, so liegt dies bald in der Sache, bald aber auch in einem gewissen Eigensinne, mit dem er bei zu geringem Halt einzelne seiner Ansichten geltend zu machen sucht. Druck und Papier sind gut, doch könnte das Druckfehlerverzeichniss noch vermehrt werden.

Der erste Theil umfasst die Physiologie und Diätetik der Geburt, und zerfällt in den physiologi

und

schen und diätetischen Theil, von welchen jener in 2 Abtheilungen die organischen Gebilde, die bei der Geburt und deren Folgen vorzugsweise in Betracht kommen, abhandelt und die Schwangerschaft, Geburt und Wochenzeit beschreibt, dieser aber in 3 Abschnitten die diätetische Pflege schwangerer Frauen, gebärender Frauen, der Wöchnerin und ihres neugebornen Kindes lehrt. Eine Einleitung ist dem Ganzen an die Spitze gestellt. In ihr (S. 1-16) wird der Begriff,, Geburtslehre", welche die Geburtskunde und Geburtshülfe in sich fasst, festgestellt, der Gegenstand und Zweck angegeben, die Ausübung in der vollen Ausdehnung dem Manne, die Pflege gebärender Frauen den Hebammen zuerkannt. Auch bezeichnet der Vf. die körperlichen und geistigen Eigenschaften des Geburtshelfers, berührt die Art und Weise. eines gründlichen Studiums der Geburtslehre, giebt eine tabellarische Uebersicht der Geschichte der Geburtshülfe. Nicht einverstanden ist Rec. mit dem Vf., indem er behauptet, dass die Pathologie und Therapie der Schwangerschaft und des Wochenbettes nicht in die Geburtslehre gehöre. Der Vf. erkennt an mehreren Orten Schwangerschaft, Geburt und Wochenbette für ein innig verkettetes Ganze an. Ist dies nun in physiologischer Hinsicht der Fall, warum nicht auch in pathologischer? und greifen nicht oft genug sehr wichtige patholog. Zustände der Schwangerschaft in die Geburt ein, wie Störungen der Geburt auch in das Wochenbette häufig genug hinüberreichen. Da nun die Geburtslehre das Geburtsgeschäft nicht blos im gesunden, sondern auch im kranken Zustande berücksichtigt, so kann die Pathologic und Therapie der Schwangerschaft und des Wochenbettes in einem Lehrbuch der Geburtslehre unmöglich fehlen. Auch berührt der Vf. §. 156 und 157 die Schwangerschaft ausserhalb der Gebärmutter, die doch auch zur Pathologie der Schwangerschaft gehört. Auch widerspricht sich der Vf., wenn er §. 1. a. sagt, dass jeder Arzt im vollen Besitze der Gburtskunde seyn müsse, und S. 7, dass kein gebildeter Arzt das gründliche Studium der Geburtslehre (also der Geburtskunde und der Geburtshülfe. Rec.) entbehren dürfe.

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Erster oder physiologischer Theil. Erste Abtheilung. Von den organischen Gebilden, die bei der Geburt und deren Folgen in Betracht kommen. Erster Abschnitt. Die Lehre von den weiblichen Geburtswegen. Mit Recht wird die Eintheilung der weiblichen Geschlechtstheile in harte und weiche getadelt, und im kleinen Becken die Abtheilung in vier Räume, in den Eingang, die Beckenweite, die Beckenenge und den Beckenausgang angenommen. Die ganze Lehre vom weiblichen Becken ist kurz, deutlich und mit Umsicht bearbertet. Bei der Beschreibung der Geschlechtstheile wird das Mittelfleisch sehr richtig ausgeschlossen, indem die Theile, welche es bilden, schon früher (S. 71) angegeben sind. Die Verlängerung der sogenannten Hottentottenschürze durch Zerren und Ziehen (§. 80 b) ist nicht richtig, auch ist dem Rec. nicht bekannt, dass sie bei den Kamtschadalinnen vorkommt, sondern nur bei den Buschmänninnen und Hottentottinnen. Unter den Reisenden, die davon sprechen, hätte Lichtenstein wohl angeführt werden müssen. Auch hat Müller neuerlich den Gegenstand gründlich erörtert. - Die caruncul. myrtif. werden nicht für Rudimente des Hymen gehalten, und sollen schon vor dem Risse des Hymen zum Theil vorhanden seyn. Zahlreiche Beobachtungen von Orfila und Mende haben nicht zu diesem Resultat geführt. Die pathologischen Zustände, welche bei Beschreibungen der einzelnen Theile angeführt werden, gehören eigentlich nicht in den physiologischen Theil. Zweiter Abschnitt. Die Lehre vom menschlichen Ei. Der Vf. hat im Verfolg dieser Lehre die wichtigen ältern, so wie die besten Untersuchungen der neuern Zeit benutzt. Da aber die Lösung eines Eies vom mütterlichen Organismus die Folge der Conception ist, und das Ei nebst seinen allmähligen Veränderungen in der Schwangerschaft die Erscheinungen am mütterlichen Organismus überhaupt, im Genitalsystem besonders erweckt und erhält, so dürfte es doch zweckmässiger seyn, diese Lehre mit der der Schwangerschaft zusammenzustellen. Der Vf. bestimmt den Eintritt des Eies in den Uterus nach der dritten Woche (S. 104), führt aber §. 135 an, dass die frühesten menschlichen Embryonen, die man untersucht habe, aus der dritten Woche gewesen wären. Demnach muss der Eintritt in den Uterus doch früher fallen. Zweite Abheilung. Von der Schwangerschaft, Geburt und Wochenzeit. Erster Abschnitt. Die Beschreibung der Schwangerschaft. Nachdem die Definition gegeben ist, handelt der Vf. im ersten Capitel in 3 Titeln vom Allgemeinen, und zwar 1) von der Entstehung der

Schwangerschaft und ihren verschiedenen Arten (S. 152-162). Der Vf. theilt die Gebärmutter Schwangerschaft ein in die wahre, falsche, scheinbare und vermischte. Bei der falschen Schwangerschaft ist das Ei im höchsten Grade entartet (Molenschwangerschaft), bei der scheinbaren aber sind nur die Symptome der Schwangerschaft vorhanden. 2) Von den Veränderungen in den weiblichen Geschlechtstheilen. (S. 162-172). Umständlicher lässt sich der Vf. über die Formveränderungen der Vaginalportion aus, wobei die Verkürzung derselben durch eine beigelegte Figur versinnlicht wird. Rec. kann über die Ansicht des Vfs. noch nicht urtheilen, da es zur Bestätigung oder Widerlegung genauer Untersuchungen bedarf. Was aber das Rundwerden des Muttermundes betrifft, so kann er nicht zugeben, dass es eher eine Ausnahme von der Regel, als Regel selbst sey. Dies ist wenigstens bei Frauen die zum ersten Mal schwanger sind sicher nicht der Fall, und wenn hier der Muttermund nicht rund ist, so gehört es zu den Ausnahmen, es müssten denn die orif. uteri extern. in Halle und der Umgegend von eigenthümlicher Beschaffenheit seyn. Dass auch pathologische Zustände das orificium runden können, ist bekannt. 3) Von den Veränderungen im Allgemeinbefinden. Wenn auch in diesem Titel nichts übersehen ist, so hätten wir ihm doch eine etwas weitere Ausdehnung gewünscht. Das 2. Kapitel enthält in 4 Titeln das Specielle. Der 1. Titel führt die sichtbaren und fühlbaren Veränderungen in den einzelnen Schwangerschaftsmomenten auf. Im 2. und 3. Titel folgt eine Kritik der allgemeinen und besondern Schwangerschaftssymptome, und der 4. Titel giebt die Dauer und Zeitrechnung der Schwangerschaft an. Zweiter Abschnitt. Die Beschreibung der Geburt. Im ersten Kapitel finden wir allgemeine Bemerkungen über das Geburtsgeschäft. Das Wort,,Kreissende" wird von kreissen, d. h. kreischen, schreien abgeleitet, und soll daher nicht Kreisende geschrieben werden. Sollte man aber das Wort nicht eben so gut davon herleiten können, dass Gebärende namentlich in der 2. Geburtszeit im Zimmer herumgehn, aber dabei einen Kreis beschreiben, weil sie die Wand nicht verlassen, um beim Eintritt einer Wehe sich an den an der Wand stehenden Gegenständen z. B. Tische, Stühle u. s w. anhalten zu können? Sie kreisen also d. h. beschreiben einen Kreis. Wenn der Vf. im §. 207 sagt, dass der Expulsionsact sogleich seinen Anfang nehme, so wie der innere Muttermund entweder vollständig oder auch nur so weit eröffnet worden sey u. s. w., so können wir diesen

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Ausspruch nicht mit dem, was er §. 167 gesagt hat, in Zusammenhang bringen. Dort nämlich wird angegeben, dass der innere Muttermund in den letzten 4-5 Wochen sich zu erweitern anfange. Demnach müsste ja die Geburt auch nun beginnen? Das zweite mit besonderer Liebe gearbeitete Kapitel lehrt Der Vf. nimmt 3 die Dynamik des Geburtsaktes. Perioden an, und nennt die erste Vorbereitungsperiode, die oft 3, 4 Tage vor dem wahren Auftreten der Wehen beginnt und bis zum Eintritt der wahren Wehen dauert; die zweite ist die Eröffnungsperiode, die mit den wahren und zwar vorhersagenden Wehen ihren Anfang nimmt, und mit dem Blasensprunge endet. Die dritte oder die Austreibungsperiode, in welcher in zwei geschiedenen Zeiträumen a) der Kindeskörper, b) die Nachgeburt ausgestossen werden. Indem wir uns dieser Eintheilungswahl anschliessen, beginnen wir die Eröffnungsperiode mit der Eröffnung des Muttermundes, und nehmen somit die vorhersagenden Wehen noch in die Vorbereitungsperiode auf. -Im dritten Kapitel wird die Mechanik des Geburtsactes mit Sachkenntniss, Umsicht und Kritik der verschicdenen Lehren darüber in 6 Titeln vorgetragen. Der Vf. nimmt nur zwei Scheitellagen an, und zwar entweder das Hinterhaupt nach links, oder nach rechts gerichtet, und in der Mehrzahl der Fälle nach vorn, seltner nach hinten sich drehend oder in der Seite des Beckens bleibend. Hierbei nimmt der Vf. das Recht der Priorität, dass der jüngere Nägele seinem Vater zuerkannt hat, in Anspruch. Nun ist es richtig, dass der Vf. 1830 die eben benannten zwei Schädellagen bereits öffentlich angegeben hat. Zu derselben Zeit,

wie auch in diesem Lehrbuch nimmt aber der Vf. auch eine Drehung des Hinterhauptes nach hinten an, nur keine 3te oder 4te Schädellage. Bei der ersten Schädellage verläuft die Pfeilnaht in beinahe transversaler Richtung (S. 246) und bei der zweiten ist sie beinahe queer verlaufend. Urtheilen wir nun ganz unbefangen und unparteiisch, so glauben wir dass Naegele in dem bekannten vertrefflichen Aufsatz, den wir in Meckel's Archiv Bd. V finden, allerdings schon 1819 die Bestimmung von nur zwei Schädellagen ausgesprochen hat, so wie er in demselben Aufsatz (S. 515) nur zwei Gesichtslagen deren Mechanik Aehuliches mit der Geburt bei vorliegendem Scheitel hat", and zwei Steisslagen angiebt. Nacgele sagt dort und besonders §. 5 in den ersten Zeilen mit schlichten Worten, dass das Hinterhaupt in der 3ten oder 4ten Lage sich in der Regel nach vorn, uuter Ausnahmen

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nach hinten drehe. Gestattete es der Raum, so könnten wir in der That bei weiterm Verfolg des Aufsatzes unsere Angabe gründlich nachweisen. Aber selbst angenommen, dass dies nicht richtig sey, so erschien des Vfs. Buch die Geburt des Kindeskopfes" 1830, und ist bevorwortet im December 1829; Naegele's Lehrbuch 1830, die Vorrede datirt vom Mai 1830. Mit Recht werden auch nur zwei Gesichtslagen angenommen und zwar das Kinn in der rechten (erste) oder in der linken Beckenhälfte liegend. So auch führt der Vf. nach der Natur nur zwei Steisslagen an, wobei der Rücken des Kindes der Vorderwand der Gebärmutter oder der Hinterwand derselben zugewendet ist. Die Fuss- und Knielagen werden wie die Steisslagen bestimmt. Sehr richtig erklärt der Vf. das Entstehen einer Fusslage für etwas Zufälliges, und Rec. unterscheidet nur Fuss- und Steisslagen mit beiliegenden oder vorangehenden Füssen, da es eigentliche Fusslagen gar nicht geben kann.

Dritter Abschnitt. Die Beschreibung des Wochenbettes. Das erste Kapitel enthält die Veränderungen im Allgemeinbefinden, und das zweite lehrt die Puerperalveränderungen in den Geschlechtsorganen. Unter den Schriften über Untersuchungen der Frauenmilch vermissen wir die neuere von Simon.

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Zweiter oder diätetischer Theil. Erster Abschnitt. Die diätetische Pflege der schwangeren Frauen. In den 2 Kapiteln dieses Abschnittes werden die allgemeinen und speciellen Verhaltungsregeln der SchwanZweiter Abschnitt. Die diägeren vorgetragen. tetische Pflege gebürender Frauen. Das erste Kapitel handelt von den allgemeinen Verhaltungsregeln der Gebärenden, das zweite lehrt die Verhaltungsregeln in speciellen Fällen gesundheitgemässer Geburten, und zwar a) bei Gesichtslagen u. s. w. b) bei Steiss-, Knie- und Fusslagen, und c) bei Geburten von Zwillingen, Drillingen u. s. w. Das S. 318 angegebene Aufwärtsstreichen des Blutes in der Nabelschnur können wir nicht billigen. diätetische Pflege der Wöchnerin und ihres neugebornen Kindes. Im $.334 e) spricht sich der Vf. über wunde Brustwarzen und deren Behandlung aus. Wir würden diese Bemerkungen im pathologischen Theil suchen.

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Dritter Abschnitt. Die

Rec. glaubt durch diese Uebersicht den Ausspruch gerechtfertigt zu haben, den er dieser Anzeige vorangestellt hat, und wünscht, dass der verehrte Vf. den zweiten Theil bald möge folgen lassen.

Hohl.

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