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hundert vorkommt. So sehr nun diess der Vf. selbst bestätigt (S. 265-272), so wenig nimmt er auf die Folgen daraus Rücksicht, die freilich seine ganze Behandlungsweise der jüdischen Quellen turbiren müssen. Man kann vor allem andern daraus gegen seine Bestimmung des Alters der Targumin argumentiren. Oben (I, a) setzt er das Targum Jeruschalmi in die Zeit des Herodes; hier führt er Stellen vom Messias Ben Ephraim aus demselben an, die ganz gleich mit denen des Sohar und des späteren Talmud lauten. Indessen scheint er den Ursprung dieser Lehre dadurch weiter hinauf rücken zu wollen, dass er annimmt, wie das Reich Juda in Davids Sohn einen Messias besass, so sey auch dem Reiche Ephraim das gleiche Recht zugestanden worden. Wenn nun aber zugestandener Massen die älteren Quellen darüber nichts aussagen, im Gegentheil die Zurückführung der 10 Stämme ausdrücklich dem Davidischen Sprössling zugeschrieben wird, so ist jene Annahme ohne allen Grund. Entstand sie aber, wie wir demnach annehmen müssen, später erst, und zwar lange nach der Zerstreuung des Volks, so kann sie auch nicht mehr aus dem gleichen Anspruch des israelitischen Reiches abgeleitet werden, da die Unterscheidung der beiden Reiche und selbst der Stämme faktisch längst verschwunden war. Ihr Ursprung ist vielmehr entschieden angedeutet in Pesikta Sotarta S. 58. a,, die Israeliten werden sich in dem oberen Galiläa versammeln, wo der Messias, Joseph's Sohn, sie erwartet; von dannen wird derselbe mit dem ganzen Israel nach Jerusalem ziehen." Aus dem Sohne Josephs, des Zimmermanns, wurde ein S. Ephraim, und Joseph's des Erzvaters, und dieser von Späteren, mit offenbarer Hindeutung auf die Auferstehung, mit Junas identificirt. Oder will vielleicht Hr. Gf. jene Stelle zur Prophezeiung stempeln, und die Weissagung für Wahn erklären, während er die Erfüllung derselben als Wahrheit anerkennt?

Der Vf. behauptet nun, Jesus habe ausschliesslich im Sinne des mosaischen Vorbildes Messias seyn wollen, und stellt eine lange Reihe von mosaischen Typen zur Erklärung der evangelischen Geschichte auf, die ihm die Freunde der mythischen Ansicht danken dürften, wenn nicht das willkürliche Verfahren der Gfrörerschen Kritik eher misstrauisch gegen diese Erklärungsart machen könnte. Uebrigens haben die meisten dieser Typen schon bei Strauss ihre Anwendung gefunden, und wenn Hr. Gf. uns als etwas ,,durchaus Neues" seine Erklärung des Pfingstwun

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ders anpreist, so erlauben wir uns, auf Schneckenburger's Beiträge zu verweison, wo S. 80 die nämliche Erklärung kurz angegeben ist. Welchen Werth aber kann Hr. Gf. nach seinen Voraussetzungen dem Messianischen Bewusstseyn Jesu beilegen, wenn Dieser das prophetische Vorbild, mithin auch die Weissagung Jes. LIII von seiner Person ausschloss, wahrend sie doch ", auch der unparteiische Geschichtschreiber (S. 266) nicht anders als auf den Tod des Versöhners beziehen kann?" Auch hier wird uns nur die Inconsequenz zum Ziele führen. Doch brechen wir ab.

Wir hatten von Hn. Gfrörer eine jüdische Dogmatik erwartet; sie war ein Zeitbedürfniss, und ist es noch, wenn sie unbefangen und ohne vorgefasste Zwecke mit strenger Kritik der Quellen geschrieben würde. Das Vorliegende ist ein Aggregat von Excerpten, in welchem Willkür, Uebereilung und Anmassung jeden gesunden Gedanken verderben. Nicht leicht hat ein Schriftsteller sich selbst und seiner Sache mehr geschadet, als es hier geschieht. Der Grundfehler der Gfrörer'schen Ansicht besteht indess darin, dass er Jüdisches vor und nach der Tempelzerstörung nicht unterscheidet, und die Macht nicht erkennen will, die diese Katastrophe auf die religiösen Meinungen der Juden noch weit mehr ausüben musste, als sie dieselbe auf die der Christen wirklich ausgeübt hat. Dazu kommt der in sich selbst widersprechende Grundsatz, das Christenthum als Lehre in jüdische Spreu aufzulösen, während das Thatsächliche an demselben, als der Kern, erhalten werden soll. Gegen solche Unwissenschaftlichkeit muss sich die Kritik entschieden aussprechen. Wir haben dieses gethan, ohne verletzen zu wollen; aber es ist Pflicht, falsche und übereilte Behauptungen, die sich den Schein des Scharfsinnes geben, in das verdiente Licht zu stellen, und die Anmassung, die sich für Gründlichkeit ausgiebt, in ihre Schranken zurückzuweisen. Hr. Gf. wird sich freilich daran wenig kehren; es ist auch nicht unsere Absicht, Eindruck auf ihn zu machen. Hat er ja doch die Probe von der Richtigkeit seiner Resultate an sich selbst: Er ist ,,auf historischem Wege ein Christ geworden." Wir bestreiten dieses keineswegs; zweifeln aber, ob er auf dem nämlichen Wege, wenn er das Experiment nun auch an Andern machen will, auch nur Einen Juden bekehren wird. Schnitzer.

(Der zweite Artikel nächstens.)

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LEIPZIG, b. Schumann: Rabbinische Quellen und Parallelen zu neutestamentlichen Schriftstellen. Mit Benutzung der Schriften von Lightfoot, Wetstein, Meuschen, Schöttgen, Danz u. A. zusammengestellt von F. Nork. 1839. CCVI u. 419 S. 8. (2 Rthlr. 12 Ggr.)

Da die Vergleichung jüdischer Schriften, wenn die selben gleich (wie allerdings der Fall ist) grössten theils längere Zeit nach dem N. T. verfasst sind, jedenfalls für die Sprach- und Sacherklärung von entschiedener Wichtigkeit sind, und da manche der Werke, in denen mit schwerer ruhmvoller Arbeit die Parallelen aus denselben gesammelt wurden, wie namentlich des N. T. von Wetstein, schon seltner werden: so hat der Vf. Recht, eine Erneuerung davon Bedürfniss zu nennen. Während nun aber einige Männer von bewährter und gründlicher Gelehrsamkeit, die sich diesem Geschäfte zu widmen gedachten, mit der Ausführung ihres Planes gezögert haben, ist ihnen Hr. N., einer der vielen allzeit fertigen jüdischen *) Buchmacher unserer Zeit durch obiges Werk auf seine Weise zuvorgekommen, indem er das von den ursprünglichen Sammlern ohne alle Nebenabsicht lediglich zum exegetischen und dogmenhistorischen Gebrauch zusammengebrachte Material für seine bekannten Zwecke (A. L. Z. 1838. Nr. 7 ff.) zurechtgemacht hat. Es ist nach der Vorrede ", die eigentliche Tendenz dieses Buches, weit entfernt gegen die Autorität der neutestamentlichen Schriftsteller anzukämpfen (man weiss ja aus den übrigen Werken des Vfs., wie werth ihm dieselben sind!!), die Skeptik auf ein neues (?) Gebiet hinüberzuspielen, nämlich die Streitfrage aufzuwerfen, ob die Evangelisten, wie man bisher glaubte, ihre messianischen Beweisstellen unmittelbar im A. T. oder nur mittelbar durch die mystische Exegese der Rabbinen - herausgefunden hatten." Darauf wird aus der hierher gehörigen Literatur seit Schöttgen nur Bertholdts "Broschüre" de Christologia Jud. als eine,, dürftige Compilation aus Eisenmengers Werke" erwähnt, und von der eignen gesagt, dass ,, wenig Neues über dieses Thema zu dem bereits vorhandenen Materiale hinzugefügt werden kann." Das

Neue liegt wie gesagt in der der Sache gegebenen Wendung und darüber erfährt man S. VIII: es wird die Beweisführung beabsichtigt, „dass die christliche Dogmatik noch die jüdische ist, und beide Glaubensparteien nur über das Individuum, welches man mit jenen Attributen ausschmückte, im tausendjährigen Streite begriffen sind." Aehnliches ist unter andern in den Romanen (unserer ästhetischen Judenjünglinge in den letzten Jahren öfter zu lesen gewesen, das vorliegende Werk möchte sich das Ansehen eines wissenschaftlichen Beweises geben. Doch begnügt sich der Vf. in der Folge, zu zeigen, dass „die Urelemente der christlichen Dogmatik" ganz die jüdi—

schen waren.

Was den Umfang des Buches betrifft, so sind ausser Lightfoot's uud Schöttgen's Horis auch der Inhalt von des erstern Centuriae geographicae, und des letzteren Werk de Messia aufgenommen. Man findet nämlich ausser dem, was der Titel besagt, auf CC Seiten vorangestellt die rabbinischen Erklärungen über die messianischen Weissagungen des A. T., eine jüdische Theologie, soweit sie der christlichen parallel ist mit vornehmlicher Ausführung der Messiaslehre, einen Abschnitt über die Secten, und Topographisches. Hätte er statt dessen doch etwas über das Alter der wichtigsten Quellen gesagt. Hier aber ignorirt der Vf., wie es scheinen möchte, mit Fleiss die Resultate der neuern Kritik, sobald sie seiner Ansicht nachtheilig sind. Kein Wort z. B. von den Nachweisungen des gelehrten Glaubensgenossen unseres Vfs., Dr. Zunz, dass das so oft angezogene Buch Sohar erst aus dem 13ten Jahrhunderte sey. Bei dem Vf. liest man noch wie bei Schöttgen: "Im zweiten Jahrhundert n. Chr. trat der bekannte Rabbi Simon, Sohn des Jochai, mit dem mystischen Buche Sohar auf." S. IV. Aehnlich lernt man den Jonathan Ben Usiel S. LXVII kennen als den bekannten chaldäischen Paraphrast des Pentateuchs" (?). Freilich ist das noch nichts gegen andere Neuigkeiten, z. B. dass Plato alle seine Philosopheme den alexandrinischen Weisen abgeborgt habe." (Der Beschluss folgt.)

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*) So viel uns bekannt, ist Hr. Nork (eigentlich Korn, ursprünglich Cohen) jetzt zum Christenthum übergetreten.

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D. Red.

ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

THEOLOGIE.

Januar 1840.

LEIPZIG, b. Schumann: Rabbinische Quellen und Parallelen zu neustamentlichen Schriftstellen von F. Nork u. s. w.

(Beschluss von Nr. 3.)

Nach den Quellen kommt bei einer Parallele

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zwischen jüdischer und urchristlicher Dogmatik zunächst die Auswahl der als Hauptpunkte zu bezeichnenden Lehren und die Kraft der dafür angeführten Stellen in Betracht. Wenn man nun den Begriff der letztern auf die Lehre der Evangelisten und Apostel, von der auch im vorliegenden Buche hauptsächlich die Rede ist, zu bestimmen hat, so ist es grobe Unkritik, zu den mit den jüdischen gemeinschaftlichen Lehren zugleich apokalyptische S. CXI, und origenistische S. CXVII die Präexistenz der Seelen, S. LXXV die ewige Zeugung des Messias, zusammen zu thun, wozu S. CX der Satz kommt, nur die Gerechten werden auferstehen." Diesen zu den Urelementen der christlichen Lehre zu zählen, ist ein starkes Stück. Beweisstellen sind nur für die jüdische Dogmatik angeführt, sie wirken an entscheidenden Punkten so viel sie können. S. CI soll auch die Meinung des Judenthums seyn,, der Messias schafft das Gesetz und die Opfer ab" nach Stellen der Midraschim, Abarbanels u. A. Da aber das Gesetz ohne Widerrede ist, und nach dem Sinn des ganzen Talmud in Ewigkeit keinem Buchstaben nach abgeschafft werden soll (Wetstein I, 295), so spricht noch Abarbanel (bei Eisenm. II, 696) offenbar das Herrschende aus, wenn er die Meinung, dass einst ein anderes Gesetz eintreten werde mit den Stellen des A. T. wusste man sich ja zu helfen eine ketzerische nennt, und das Aufhören der Opfer und einiger Ritualgesetze in der messianischen Zeit bezogen die zusammenhängender Denkenden unter den Rabbinen auf die Zeit nach der Auferstehung, wo keine Vergehungen mehr seyn werden (Belege dafür auch S. CXX), also auch keine Opfer und Gebete als die des Dankes wieder zu seyn brau

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שורש הנשמות ישראל

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Was S. CIII für den

chen (Eisenm. II, 860). ,, stellvertretenden Opfertod des Messias" angeführt wird, ist gänzlich unpassend, die beigebrachten Citate enthalten offenbar nur den Satz, der Messias tilgt die Sünden Israels, keineswegs: er stirbt dafür. Selbst gegen die Stellen, welche S. C aus Sohar für einen erwarteten leidenden Messias angeführt werden, bleibt das Zeugniss der Zeitgenossen Luc. 24, 21. Joh. 12, 34 in Kraft, und da es die längst angeführten sind, gilt was schon de Wette z. B. Bibl. Dogm. S. 173 ihnen entgegensetzt hat. Wenn vollends die Hauptidee des Paulus von der Sixaron ex niotes von den Juden aus dem Hebraismus beibehalten seyn soll, als deren Lehre S. CXXII,,die Bedingungen der Wiedergeburt a) Busse, b) Glaube und die Wirkungen der Wiedergeburt, a) Gerechtigkeit, 6) Erleuchtung, c) mystische Vereinigung mit Gott" aufgeführt werden: so ist mit den Parallelen dafür zwar auch Schöttgen der Vorgänger: officia quae Messiae debentur a) poenitentia, b) fides; effectus fidei a) imputatio iustitiae, b) inhabitatio spiritus Sti, c) unio mystica cum Messia p. 683 sq. Aber er verhehlt nicht, dass Widersprüche dabei in der rabbinischen Lehre statt finden und die Aehnlichkeit näher besehen oft keine ist, vieles stellt er selbst unbesehen hin, was das Gegentheil beweist und Hr. N. schreibts getreulich ab. Was von den Rabbinen als Bedingniss eines Antheils am messianischen Reiche zusammengestellt wird, ist Busse und gute Werke, insonderheit Almosen (Sch. p. 680 u. oft), nicht Busse und Glaube, hundertmal aber heisst das Festhalten am Gesetz und das Studiren darin und zwar so sehr Bedingung des ewigen Lebens, dass man ohne weiteres lehrte, die gemeinen Leute, die des Gesetzes unkundigen, werden nicht wieder lebendig werden, was auch S. CX als jüdische Lehre bezeichnet ist. Wird auch einmal der Glaube dazu gerechnet, so ist dieser nur wieder als Gebot aufgefasst, wie auch anders einzelne Gute unmittelbar mit der Seligkeit in Verbindung gesetzt wird, z. B. wer vier Ellen im heiligen Land geht, wird selig (E. II. S. 290), wodurch kei

es,

neswegs als Princip des Judaismus aufgehoben wird, was der Midrasch Mischle 67, 1 ausspricht, das Gesetz versöhnt alle Sünden, noch der diametrale Gegensatz zu dem urchristlichen oux § yov vóuov. Und so beweist auch die für die Glaubensgerechtigkeit S. CXXII = Schöttgen S. 684 angeführte Stelle aus eben jenem Midrasch Mischle 56, 2 gerade das Gegentheil. Die Worte sind Magna est vis iustitiae, nam per eam glorificatur Deus co tempore, quo salutem Israelis allaturus est, quod dixit Ies. 63 „ego sum loquens iustitiam, magnus ad salvandum.” Magnum quid est iustitia, quippe per quam laudatus est now: Abrahamus q. d. Gen. XV, 6 et credidit Abraham Deo et hoc ipsi reputatum est ad iustitiam. Gesetzt also das Midrasch meinte hier nicht wie Jesaias die Verheissungsgerechtigkeit, die Güte Gottes, sondern wie N. will die Frömmigkeit: so würde immer nicht der Glaube, sondern die Gerechtigkeit in dieser Stelle gepriesen. Der Talmud statuirt ja an vielen Stellen und die Rabbinen wiederholen dass Abraham das ganze Gesetz das schriftliche und das mündliche gehalten habe nach Gen. 26,5, er habe es nämlich in seinen Nieren gehabt (Eisenm. S. 321-324). Ja dass der Judaismus Gerechtigkeit und ewiges Leben allein aufs Gesetz baute, zeigt deutlich die Zuversicht, es ganz zu erfüllen, die sich namentlich in den Verhandlungen des jüngsten Gerichts in Avoda sara ausspricht: wenn Gottes Zeugniss für seine Kinder, das Volk Israel, nichts gelten sollte, würden,,Himmel und Erde für sie zeugen, dass sie das ganze Gesetz [man zählte 613 Gebote] gehalten haben." Bei der Lehre von den Gnadenmitteln wird besonders ausführlich S. CXXVIII ff. die Behauptung des vorchristlichen Alters der Proselytentaufe mit den Gründen von Bengel und Danz erneuert. Es wird das Zeugniss der Gemara und Arrians angeführt und dann 3 Seiten lang gegen die in dieser Form freilich unsinnige Annahme gesprochen, dass die Juden eine so charakteristische Ceremonie den Christen zu Gefallen sollten angenommen haben," als müsste alles,, entlehnt" seyn. Das Schweigen der früheren Schriftsteller des ersten Jahrhunderts und das der Mischna wird S. CXXXVII mühsam erklärt als ein absichtliches, und da Arrians Zeugniss nach wie vor nicht in die vorchristliche Zeit hineinreicht, wenn man auch annimmt, dass er Juden und Christen zu unterscheiden weiss was noch jetzt in der Lehre bis auf einen Punkt unmöglich oder unrichtig seyn soll so wird es bei der bisherigen An

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nahme bleiben, dass die Proselytentaufe sich aus den nach der Beschneidung gewöhnlichen und sonstigen Lustrationen seit der Zerstörung des Tempels und dem Aufhören der Initiationsopfer möge entwickelt haben.

Was in dem Topographischen und über die Secten Richtiges beigebracht wird aus rabbin. Schriften, kann, da in dem Winerschen Reallexikon die Zeugnisse vollständig und mit Beurtheilung gegeben sind, als überflüssig bezeichnet werden. Das hier Dargebotene, ein unvollständiger Auszug aus den Centurien Lightfoots vor jedem Evangelium, wimmelt von den gröbsten Unrichtigkeiten. Bethlehem Ephrata, Lúz und Bethel sollen (S. CLXXX) alles gleiche Namen von einerlei Städtchen seyn; das an reichlichem Wasser gelegene Bηoaïda (NT) bedeutet ihm Olivenstadt ; Takılaía Alloqúlwv Joel 4, 4 soll verschieden seyn von T. ¿9væv S. CLXXXI; über Caesarea wird man S. CLXXXIV belehrt: es gab 2 Städte dieses Namens, die eine ist das biblische Ekron (Sach. 9, 7), was auch der Talmud Megilla u. s. w. bestätigt, die andere wird von den Rabbinen selbst genannt. Ihre Einwohner bestanden aus Juden, Samariter (sic) und Heiden." Denkt man sich nun unter dem letztern Caesarea am Meere, so bleibt für das erstere, welches auch Ekron heissen soll, Caesarea Philippi. Ob nun der Vf. dieses nördliche, oder dem Talmud folgend das römische Cäsarea mit Ekron confundirt, muss unentschieden bleiben, sicher ist nur aus der Erwähnung von Gaza und Askalon Sach. 9,7, dass dort nichts als die philistäische Stadt Ekron gemeint ist.

Achnliche Flüchtigkeit verräth die Benutzung der Schöttgenschen Parallelen, bald Auszug aus dessen Material, bald blosse Herübernahme und wörtliche Uebertragung oft auch seiner voraus- oder nachgeschickten Bemerkungen, wodurch Schöttgens Arbeit für gelehrten Gebrauch weder ersetzt, noch von ihrem vielen Unrathe gereinigt wird. Schon die Art wie der Vf. mit den rabbin. Texten umgegangen ist, macht Schöttgens zuverlässige und reiche Anführungen nicht überflüssig, oft muss man diesen dazunehmen um nur wieder klar über das hier Angeführte zu werden. Zu der Stelle Eph. 5, 32 lautet die erste Parallele S. 293 aus Jalkut Rubeni bloss dies ist ein grosses Geheimniss." Dices ist bei Schöttgen S. 784 die vierte Parallele, aber nachdem vorangegangen ist Mysterium magnum est in mysterio Summi Sacerdotis" und andere Stellen mit andern Subjecten, wodurch er be

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Illi sunt credentes et filii crea הן מאמינים ובני מאמינים

dentium, sed tu non crediturus es mihi. Quod Israelitae credentes sint, hoc probatur ex Ex. IV, 31 et credidit populus." Quod sunt filii credentium ex Gen. XV, 6 et credidit Abraham etc. Quod vero Aaron non crediturus sit, ex Num. XX, 12 etc. Bei Hr. N.:,,Die Kinder Israel sind Gläubige und Kinder eines Gläubigen N. Ersteres erweist Ex. 4, 31: Und das Volk glaubte" der andere Erweis findet sich Gen. 15, 6:,, Und Abraham glaubte." Und dies steht als Parallele bei dem Satze ὅτι οἱ ἐκ πίστεως οὗτοί εἰσιν υιοὶ ̓Αβραάμ! — Die Frage der Pharisäer Matth. 19, 3 ist es recht sich vom Weibe aus jedem Grund zu scheiden? wird in ihrer Verfänglichkeit erst klar, wenn man die herrschende Ansicht der Zeit beachtet. Die Parallele S. 82 verschweigt diese; man findet nur ,,Bam. R. 9. fol. 202, 4: Die Schule Schammai lehrte: Niemand scheide sich von seinem Weibe, es sey denn, er habe sie im Ehebruch gefunden. Wegen einer andern hässlichen Eigenschaft kann er sie [Schöttgen textgemäss non potest] verstossen." Weiter steht auch nichts bei Schöttgen p. 157, dieser führte aber die Stelle an, um durch 1995 die Conjectur άμαρτίαν für αἰτίαν zu empfehlen. Zu Eph. 3, 18 ti τò nhúτos xai unzos καὶ βάθος καὶ ὕψος ist von Schöttgens 5 Parallelen nur eine genommen, welche am unähnlichsten ist und zum Text Gehöriges abschneidet; der Schluss der Stelle heisst nämlich nach Sch.: nemo potestatem habet inquirendi, quid superius est, quid inferius, quid ante, quid retro. Sed tantum incipiendum est a die creationis et sic pergendum est. p. 771. Hier heisst es S. 289,,eben so komme es dem M. nicht zu, nachzugrübeln über das was oben, unten oder vorher, d. h. was im Himmel, in der Hölle u. s. w. vor der Weltschöpfung sich zutrage oder zugetragen habe." Von den vier Ausdrücken des Textes

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woraus die Unähnlichkeit der Phrase am meisten erhellt. Besser führte Schöttgen eine Stelle aus Sohar

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rallelen gehört ferner, dass auch solche immer wieder hingesetzt werden, welche auf unrichtiger Auffassung des griechischen Textes beruhen. Die Exegese nimmt es jetzt mit Wortbedeutung und Zusammenhang genauer als zu Schöttgens Zeit, z. B. v xvoiw Eph. 6, 1 ist nicht = wsx., was die Stelle bei Sch. und N. aussagt; und vno ist nicht avtí, was Sch. Röm. 8, 32 vorauszusetzen scheint, und N. ihm nachsagt S. 227 nur etwas verworren. Während Sch. zu den Worten θεὸς . . ὑπὲρ ἡμῶν πάντων παρέδωκεν autóv nach Anführung seiner Parallele von Anuahme des Bocks an Isaaks Statt, geradezu schliesst: Sic quoque Deus ea quae Christus nostro loco passus est, accipit, quasi nos ea passi essemus - heisst es bei Hn. N. unklar genug zum Schlusse: der Sinn dieser Parallelstelle (?) sollte demnach andeuten, Alles was Christus für uns litt ist gleichsam von uns selbst erduldet worden (S. 227). Bei Eph. 1, 21 xáðiσεν .. ἐν τοῖς ἐπουρανίοις, ὑπεράνω πάσης ἀρχῆς καὶ ovoías xai dvváμews . T. 2. wird wohl an die jüdischen Rabbinen und ihre Lehrgewalt jetzt eben so wenig jemand mehr denken, als bei der govoía Tov dépos, dennoch werden Schöttgens lächerliche Anführungen wieder beigebracht.

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Eben so verhält es

sich zu Eph. 5, 28. 2, 16 und oft. Zu Schöttgens Zeit verstanden einige 1 Cor. 15, 42 nur von der Auferstehung der Gerechten, Sch. folgt ihnen und sagt sermonem hic esse.. tantum de resurrectione piorum. Hr. N. adoptirt dies aber in folgender Form: ", Hier wie immer ist nicht die Rede von der Auferstehung aller Todten, sondern nur von der Auferstehung der Frommen." Daher denn in der Parallele zwischen der jüdischen Dogmatik, worin die Auferstehung fast durchgehends so beschränkt worden scheint, und der christlichen jener Satz, der bei der paulinischen Erklärung Act. 24, 15 ἀνάστασιν μέλλεσθαι ἔσεσθαι νε xov, dixaiwv te xai adixwv wenigstens nur aus der äussersten Faselei erklärlich ist: ", Nur die Gerechten werden auferstehn," S. CX. Sodann treibt sich hier eine überschwengliche Ladung von rabbinischen Stellen umher, die nur als Leuchten am

Tage erscheinen, oder nur dazu dienen, um den לאחור wird למטה מה לפנים מה לאחור

weggeworfen,

,עומקא רומא אורך chadasch an, welche die Ausdrücke

2 sämmtlich enthält, nur selbst freilich sehr dunkel ist, und auch am Ende nicht erst zu belehren braucht, dass drei Dimensionen alle sind. - Zur Unkritik des Verfahrens in der Herübernahme der Pa

Geschmacksabstand zwischen den dictis Jesu und der Apostel und denen der rabbin. Schriften oft auf widerliche Weise fühlbar zu machen. Nur von solcher Art ist schon manches weggelassen, aber wozu noch immer solchen Ballast wie Parallelen zu den einfachen Spruche χαίρειν μετὰ χαιρόντων S. 232, oder, wozu an allen Zäunen und Märkten Parallelen

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