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gen; Erfurdt ist nicht 1776, sondern am 11. Dec. 1780 gab; Fea heisst vollständig Carlo Domenico Francesco Ignazio, ist am 4. Jun. 1753 geb. und am 17. (nicht 18.) März 1836 verstorben; unter seinen Schriften mussten die über das Pantheon und den kostbaren Fund der Consularfasten erwähnt werden; ein Leben A. H. Francke's von Niemeyer giebt es nicht, wohl aber eine annalistische Uebersicht davon, die sich durch mehrere Hefte der Zeitschrift,,Franckische Stiftungen" hindurchzieht; Friedemann ist am 31. März 1793 geboren; Fr. Volkm. Fritzsche am 26. Jan. 1806 zu Steinbach; Juc. Geel nicht 1800, sondern 1789, auch hat derselbe nie Horaz bearbeitet, sondern über Theocrit, Polybius, Euripides, Xenophon und Stesichorus geschrieben und Einiges von Hemsterhuys und Ruhnken herausgegeben; Will. Gell starb nicht den 4. Febr., sondern 16 Jan. 1836; Ed. Gerhard ist nicht 1792, sondern am 29. Nov. 1795 in Posen geboren und hat nicht den Apollonius selbst, sondern nur lectiones Apollonianae (1816) erscheinen lassen; jetzt ist er nicht Aufseher der k. Museen, sondern Archäolog des k. Museums zu Berlin und Mitglied der Academie der Wissenschaften; K. W. Göttling ist 1793, nicht 1795; E. A. W. Gräfenhan den 13. März 1794, nicht 1801 geb.; der Art. über Aug. Grotefend enthält mehrere Irrthümer, er war nie Lehrer am Pädagogium zu Halle noch Subr. am Gymn. zu Eisleben (was wohl von Gräfenhan gesagt werden konnte), sondern wurde 1821 Collaborator am Pädag. zu Ilfeld, einige Jahre darauf Conrector und 1831 als Director nach Göttingen berufen; über Fr. Guyet ist Eichstädt's achtes Paradox. Horatianum (Jena 1837) zu vergleichen; K. Fr. Hermann ist nicht 1803, sondern am 4. Aug. 1804 geb.; der Art. über G. Hermann ist einer der dürftigsten im ganzen Buche und mit vier Zeilen abgethan; Philipp Wilh. van Heusde ist zu Rotterdam den 17. Juni 1778 (nicht 1799) geboren, vgl. das Magaz. für die Lit. des Ausl. 1839. Nr. 114; Holstenius (über ihn vgl. Leben des gelehrten L. H., protonotarii apostolici etc., Hamb. 1723 in 8.) hiess nicht Holste, sondern Holsten und starb nicht 1661, sondern am 2. Febr. 1665; Huet starb 26. Jan. 1721 zu Paris; Ilgen, der Sohn, wurde den 17. Jun. 1803, der Vater aber zu Sehna und nicht zu Burgholzhausen bei Eckartsberga geboren; Kampmann ist d. 9. Jun. (nicht Jan.) geboren; Kiessling, der Vater, am 16. März 1777 zu Reichenau in der Oberlausitz; Joh. Fr. Christoph Kortum nicht 1790, sondern 24. Febr. 1788; auf derselben Seite steht zweimal Klügel st. Krüger; über Pompon. Laetus giebt ausführliche Nachweisungen Eckstein Proleg. in Tacit. dialog. p. 64, nachlässig aber ist es, dass ders. Artik. S. 396 unter Pomponius noch einmal wiederkehrt; über Landvoigt, den sorgsamen Sprachforscher, s. Haun's oratio memoriae Landvoigtüi dicata (Merseb. 1838) und einen guten Aufsatz im 14. Jahrg. des neuen Necrologs der Deutschen; Fr. Lindenbrog geb. den 28. Dec. 1573, gest. 9. Septbr. 1647; Henricus Lindenbrogius geb. 10. Febr. 1570, gest., 15. Jul. 1642. Vgl. Leben der berühmten Lindenbrogiorum, Hamburg 1723 in 8. Ang. Mai heisst S. 376 ein Deutscher, da er doch zu Schilpario im

Bergamaskischen 1782 geboren ist; Menage ist den 20. Aug., Mentelle den 13. Octbr., Joh. Alb. Fr. Aug. Meinecke 1791 zu Osterode, Millin den 19. Jul. 1759 geboren. Der Artikel über Naeke ist dahin zu berichtigen, dass er am 15. Mai 1788 zu Frauenstein im Erzgebirge geboren wurde und am 12. Septbr. 1838 starb, vgl. Intell. Bl. zur A. L. Z. 1838. p. 667. S. 390 muss es bei J. Ph. Pareus heissen: Vater des vorigen; über Pasor liefert ein Aufsatz von Eckstein in der Allg. Encycl. Richtigeres; Patin st. 1693 (hier steht durch einen Druckfehler 1639); die Angaben über Pouqueville sind durch arge Druckfehler entstellt, er ist zu Merlerault (Orne), nicht Merleault (Ome) geb. und am 21. Dec. 1838 gest.; Rennell ist 1742 geboren; über Fr. Schmieder vgl. Intell. - Bl. zur A. L. Z. 1838 p. 632; bei G. Schwab musste seiner philologischen Schriften gedacht werden, es sind Progr. de Areopago (1818), de religione Sophoclis (1830) und einige Beiträge zur Erklärung des Horaz; über Seyfert, den Grammatiker, s. Intell. Bl. zur A. L. Z. 1832 p. 292; bei Stallbaum ist das Geburtsjahr 1793 in 6. Mai 1796 abzuändern. S. 424 ist der Art. Tafel dahin zu berichtigen, dass der Herausgeber des Livius Leonhard Tufel in Ulm ist, unter den Schriften des Tübinger Professor aber Eustathius und das gelehrte Werk über Thessalonich besonders hervorgehoben werden; Taylor starb 1761, nicht 1766; J. G. Trendelenburg starb 10. März 1825 zu Goysk in Polen; M. Gottl. Wernsdorf, der Bearbeiter des Himerius, ist den 8. August 1717 geboren und den 22. Jan. 1774 gest. ; Wissowa ist am 10. Mai 1797 geb., war Director in Leobschütz, nicht in Gleiwitz, und ist jetzt in Breslau.

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In dem letzten Theile ist der Abschnitt über die deutsche Sprache vorzüglich gelungen; die folgenden jedoch etwas mager ausgefallen; der Vf. konnte das Material derselben an passenderen Stellen unterbringen.

Fassen wir zuletzt unser Urtheil zusammen, so müssen wir das Verdienstliche der Arbeit anerkennen und die feste Ueberzeugung aussprechen, dass die fleissige Benutzung derselben grossen Nutzen stiften und ein gründliches Studium der Alterthumswissenschaft sicher befördern werde. Finden sich auch hier und da Mängel und Irrthümer, wie sie bei derartigen Werken schwer zu vermeiden sind, so können doch dieselben den Werth des Ganzen nicht beeinträchtigen und dürften kaum hart getadelt werden. Aber eine Rüge verdient die beispiellose Nachlässigkeit des Setzer oder vielmehr des Corrector, von der einige Beispiele genügen werden: S. 10 heisst es : Buttmann besass die weniger emsige Geduld st. weniger die emsige Geduld. S. 17 steht Hannov. f. Hanov.; S. 29 Lexikas, 46 Chorinthius, 52 Lationum f. Latinorum; S. 86 Schönmann und Bunzen st. Schömann und Bunsen; 90 Pausanius, 107 Methotik u. v. a., für deren Beseitigung d. V. bei einer zweiten Ausg., die wir dem Buche bald versprechen können, nicht minder Sorge tragen wird als für Vermeidung stilistischer Nachlässigkeiten, die sich S. 37. 99. 252 u. a. finden. Der Druck ist deutlich und scharf, das Papier dünn und etwas grau, der Preis aber auch gering.

F. A. E.

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ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

THEOLOGIE.

Februar 1840.

LEIPZIG, b. Köhler: Allgemeine christliche Symbolik. Eine vergleichende quellengemässe Darstellung der verschiedenen christlichen Confessionen vom lutherisch kirchlichen Standpuncte, von Heinrich Ernst Ferdinand Guerike, Theol. D. 1839. 597 u. XXVIII S. 8. (2 Rthlr. 12 gGr.)

Hastige Zeitungsberichte haben, wie in der Vor

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rede bemerkt wird, vor einiger Zeit gemeldet, Hr. D. Guerike sey von der lutherischen Kirche wieder ab- und der Union beigetreten. Dieser Nachricht liegt allerdings ,,ein Thatsächliches, freilich von sehr divergirender Deutung" zum Grunde. Während nämlich Hr. G. in der Sache geblieben ist, was er war, ,,nicht unirter Lutheraner" hat doch, etwa seit dem Mai 1838, seine practische Maxime sich dadurch bedeutend modificirt, dass er seine pastorale Wirksamkeit, die (S. VIII) gültig ja wohl nach göttlicher Ordnung, doch keinesweges in aller menschlichen Ordnung", aufgegeben hat. Eine Note belehrt uns, dass eine Synode ausländischer evangelisch lutherischer Pastoren,,notorischer Orthodoxie" die dem Hrn. D. Guerike ertheilte Ordination erst noch neuerlich selbst in aller urkundlichen Form anerkannt und bestätigt" habe. So notorisch orthodox diese Herren Synodalen auch seyn mögen: an das Schriftgebot: seyd unterthan aller menschlichen Ordnung um des Herrn willen", können sie nicht gedacht haben. Denn da der Beitritt zur Union keineswegs das Aufgeben des Glaubens nach Luthers Fassung verlangt, oder das offene Bekenntniss dieses Glaubens untersagt, so war hier nicht der Fall, wo das Schriftwort gegolten hätte: man muss Gott mehr gehorchen, als den Menschen. Hr. G. versichert, dass er diesem Priesterthume sich unter schweren äussern und innern Kämpfen" nur um vieler Seelen willen, die allein so,,von schwärmerischen Abwegen fern zu halten" gewesen, unterzogen, und demselben in den letzten Jahren nur

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,, auf Grund und in den Schranken obrigkeitlicher Connivenz" Raum gegeben habe;,,als aber diese Connivenz nach bittweise provocirter höherer Endentscheidung ein sprechendes" Ende genommen, habe diese pastorale Wirksamkeit unter freiester, wenn auch beiderseits schmerzlich empfundener, Zustimmung der Gemeinschaft" aufgehört. Rec. kann nicht wissen, von welchen,,schwärmerischen Abwegen" Hr. G. die Seelen, deren er sich durch ein, aller Ordnung widerstrebendes, pastorales Wirken annehmen zu müssen glaubte, abzuhalten bemüht gewesen ist. Augenscheinlich hat er durch Wort und That die Verirrten in einem grossen Irrthume bestärkt und ihrem Auflehnen gegen die menschliche Ordnung um des Herrn willen Vorschub. gethan. Die geistlichen Pfleglinge, die bei ihm Auskunft suchten, waren zu belehren, dass ja der Glaube nach Luthers Bekenntniss nicht im Geringsten gefährdet werde, dass das ,,in, mit und unter" im Sacramente ihnen Niemand streitig mache, und dass nur gefordert werde, ihre Mitchristen der reformirten Confession, wenn diese gleich die immer streitig gewesenen Worte der Darreichung (das ist mein Leib u. s. w.) anders verstehen, an dem gemeinschaftlichen Tische des Herrn zu dulden. Dies ist so einfach, dass es dem gemeinsten Verstande einleuchtet, und nimmermehr wäre es zu den Aufregungen gekommen, wenn nicht Geistliche hier und dort über das Gefährliche und Unchristliche (!!) der Union ein so lautes Geschrei erhoben hätten, wie dieses auch von Hrn. D. Guerike geschehen ist. Er klagt sich selbst (S. IX),,herber und unbilliger" Ausdrücke an, die er,,nie hätte gebrauchen sollen" (Ja wohl!), und will sich ihrer wohl!), und will sich ihrer nie mehr bedienen." Aber er spricht wohl nur von der Zukunft, denn in der uns jetzt vorliegenden Schrift kommen, wie wir sehen werden, noch sehr herbe und unbillige Aeusserungen vor. Dass er jedes vor der Schärfe des göttlichen Worts und dem Ernste lutherischer Unterthanenpietät nicht in voller Strenge bestehende Mittel, insbesondere auch das, welches die eilfertige Presse darbietet, zu activer Geltendmachung eines, wenn

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an sich auch noch so schuldigen Protests, entschie- ben. Eine liturgische Abendmahlsform, in welcher das den nunmehr rejiciren gelernt habe", ist eine erfreu-,,ist" nicht echtlutherisch ausgedrückt ist, will Hr. liche Versicherung.

Viel hat aber Hr. G. bei seinen geistlichen Pfleglingen wohl nicht ausgerichtet. Er klagt (a. a. 0.) über so manches niederschlagende Erlebniss an Confessionsverwandten, und das Herz blutet ihm bei dem Gedanken an die Lutheraner, die „unvertrieben und unverfolgt, mit Verkennung der Pflicht gegen vaterländische Kirche und vaterländische Seelen, ja mit Zerreissung und Verhöhnung der heiligsten Bande, in ein überseeisches Paradies (??) flüchten und solch Verfahren zum Schiboleth lutherischer Rechtgläubigkeit stempeln." Das sind die Auswanderer aus Sachsen, denen sich aber (S. XI) der grössere Theil der hiesigen (Hallischen) Lutheraner stürmisch angeschlossen hat. Freilich ist dies,, nach geschehener Begrenzung" der pastoralen Functionen des Hrn. D. G. geschehen; aber für „, Fanatismus und Rottengeisterei" erklärt er das doch mit Recht selbst, und so hat seine pfarramtliche Wirksamkeit die Seelen, deren er sich angenommen, doch nicht von „schwärmerischen Abwegen" abgehalten. Er hätte früher bedenken sollen, was er S. X sehr wahr bemerkt, dass nach dem Zeugnisse der Geschichte das Heil der Kirche durch möglichstes Festhalten am grössern kirchlichen Ganzen, so fern dasselbe nur nicht gewaltsam abstösst (was die Union gewiss nicht thut), ungleich gedeihlicher gefördert wird, als durch eine Auflösung in kleine abgesonderte,,,so leicht excentrisch hoffärtige” Haufen.

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Ueber lutherische Kirche und Union denkt und urtheilt Hr. G. wesentlich noch jetzt, wie früher. Dies findet in dieser Symbolik, wie wir bald sehen werden, die vollste Bestätigung; dabei glaubt der Vf. doch,, festhalten zu dürfen, dass innerhalb des äussern Verbandes einer Landeskirche, wie die Preussische ist und zu werden die Hoffnung giebt, ein lutherisches Gewissen Ruhe finden kaun. Dies soll von folgenden Zugeständnissen abhängen: 1) Union, oder Nichtunion soll wirklich confessionell frei gelassen werden. (Dies braucht nicht erst bestimmt zu werden, da ja Niemand zum Beitritt zur Union gezwungen wird.) 2) Rein lutherisches Wort und Sacrament muss wirklich objectiv geduldet werden. Eine Note sagt: „Hierin ist allerdings auch die Duldung einer von etwaigem widerlutherischen Inhalte objectiv gesäuberten officiellen liturgischen Form involvirt." Aber dadurch wird ja die Union aufgeho

G. hiernach durchaus nicht dulden. Allein die Union kann nur Bestand haben, wenn es bei der Formel: Christus spricht, das ist mein Leib u. s. w. sein Bewenden hat, wodurch aber ein verständig lutherisches Gewissen unmöglich beschwert werden kann, da es ja dem lutherisch Gläubigen unverwehrt ist, die Worte des Herrn lutherisch zu fassen. Endlutherischen, oder auf die reformirten Symbole, sey lich soll 3) die Verpflichtung schlechthin auf die es auch nur auf Ein concretes Grund- oder Hauptbekenntniss, wirklich ordnungsmässig gestattet werden. Deutlicher kann man es nicht sagen, dass die Union aufhören muss. Es muss die Verpflichtung auf die lutherischen, oder auf die reformirten Symbole ordnungsmässig wirklich gestattet werden. Da müssen aber doch ordnungsmässig lutherische und reformirte Gemeinden wirklich vorhanden seyn, bei denen die auf diese oder auf jene Symbole Verpflichteten angestellt werden. Hiermit wird aber doch gewiss die unirte Preussische Landeskirche aufgehoben. Etwas Anderes wäre es, wenn man, wie Hr. D. G. S. X in der Note noch

vorschlägt, die ungeänderte Augsb. Confession, oder was im irenischen Interesse noch besser wäre, die 1530 übergebene zum Symbolum machte, worauf die Evangelischen verpflichtet würden. Zu dieser Confession hat sich 1830 die Preussische Landeskirche am Jubelfeste wirklich bekannt, womit jedoch Hr. G. (S. 37.) desswegen nicht zufrieden ist, weil es,in relativer, dass wir nicht sagen illusorischer (??) Weise geschehen." Welche Illusion hätte denn dabei Statt gefunden? Uebrigens ist mit der Verpflichtung auf die Augustana für die Union nicht das Geringste gewonnen, wenn es bei den obigen, von Hrn. G. geforderten Zugeständnissen bewendet.

Bemerkenswerth ist hier noch, dass Hr. D. Guerike der Hegelnden Theologie keinesweges abgeneigt zu seyn scheint. Ihm ist nämlich offenbar (S. XI),,,ein Neues, und zwar nicht ein kleinliches, sondern ein grosses und grossartiges Neues will in der Kirche unserer Zeit geboren werden. Die geistlichen Geburtswehen zeugen. Vielleicht, dass dies Neue selbst förderlicher sich gestaltet in neuen Schläuchen, als in alten." Die Note dazu giebt weitere Auskunft. Zum modernen Glauben (das ist doch wohl der Hegelnde, unsers Wissens die neueste Mode), dem ersten Frühlingskeime nach einem har—

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ten Winter" bekennt sich auch Hr. G.; aber mit einem Korne Salz,,, so fern er sich bescheidet, dass er nicht mehr ist (als ein Frühlingskeim); gebehrdet er sich aber hier und da in knabenhaftem Dünkel als vermeintlich wohlbefähigten biblisch gläubigen Richter der symbolischen Säulen der Kirche, als Lobredner eines unbewährten Neuen auf Unkosten des lobesunbedürftigen Alten, so können wir nichts an ihm rühmen, als die kindliche ungeheure Naivetät." Das lässt sich hören, und Lutherthum, echtes Lutherthum bleibt, was es ist, wenn nur der Zusatz festgehalten wird, Hegel gilt, quatenus (nicht etwa quia) cum Luthero consentit.

Wir müssen nun sehen, wie Hr. D. Guerike sich über die lutherische und reformirte Confession äussert, imgleichen über die Union. Es wird sich ergeben, dass nach seiner, gewiss durch redliches Forschen gewonnenen, sehr festen Ueberzeugung die Union, wie sie in dem Preuss. Staate besteht, aufgehoben werden muss, ob er gleich S. 53 zugesteht, dass bei ihr,, neuerlichst heilsame Modificationen" eingetreten. Im Ganzen (äussert sich der Vf. hierüber völlig so, wie früher, namentlich in der Kirchengeschichte, mit welcher das in der Symbolik Gesagte hier und da wörtlich zusammen stimmt, vergl. Symbolik S. 32 §. 41 mit Kirchengesch. S. 1097. Anmerk. S. 368 Dritte Ausg. Reine kirchliche Wahrheit ist nach ihm nur in der lutherischen Kirche, vergl. S. 10. Er billigt den Namen „, lutherische" Kirche, als welcher dem der Israeliten, Juden, Waldenser u. s. w. analog sey. Bestehe doch die Kirche aus Personen; zur lebendigen und dauernden Characterisirung einer Kirche komme es daher nicht sowohl auf abstracte, dem Missbrauche unterworfene, Namen, als vielmehr darauf an, die Personen zu kennen, die nicht in ihrer menschlichen, nie ganz reinen Eigenthümlichkeit, sondern in ihrem Glauben ihr gewisser Massen als Normalpersonen gelten (S. 34). Hier wird nun freilich der Lutheraner ganz unlutherisch, denn bekanntlich wollte Luther durchaus nicht, dass man sich nach seinem,,heillosen Namen" nenne (heillos nannte Luther seinen Namen wohl mit Rücksicht auf Apostelgesch. 4, 12. „es ist in keinem andern Heil u. s. w.). Will man aber anstatt lutherische, evangelisch lutherische, lutherisch apostolische Kirche lieber sagen: „die rechtgläubige”, so hat Hr. D. G. auch nichts dagegen einzuwenden, denn eben diesen Namen verdient sie, und sie allein, unter allen

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seit der Reformation bestehenden. Ist sie doch schon in ihrem Ursprunge ganz rein, denn nur Luther suchte unter den Reformatoren,,durchaus ganz und gar nicht seine, sondern lediglich Gottes Ehre." — Rec. weiss dies nicht anders, als Lutherolatrie zu nennen. Zwar in der Verehrung des Gottesmannes, dem gewiss die Ehre Gottes und des Heilandes über alles galt, möchte er sich nicht gerne von Jemand übertreffen lassen. Aber wer darf sagen und kann beweisen, dass, was bei Luther galt, nicht auch bei den übrigen Reformatoren gegolten habe? wer ausser dem Herzenskündiger kann wissen, welchen der Reformatoren die Ehre Gottes am wichtigsten gewesen? Dass sich der in Wort und That gewaltige Luther hierüber am stärksten ausdrückt, macht die ganz in Gottes Gericht gehörende Sache gewiss nicht aus. Weiter hat die lutherische Kirche, wie wir belehrt werden, in so weit sie nicht blos nicht von sich abgefallen ist (eine Note sagt, der Abfall sey durch die Union geschehen), sondern auch die Kindheit überschritten, und ein christlich confessionelles Mannesalter erreicht hat,,,wie im Bekenntnisse ideale Reinheit der Lehre in einem Grade, der sonst nie und nirgends nach den Aposteln in der christlichen Kirche sichtbar geworden war, so im Cultus eine Herrlichkeit und Lauterkeit", über die Hr. G. in einem zum Abschreiben viel zu langen Satze (aber keinesweges dem längsten in dieser Schrift) sich weiter äussert. Sie hat das Sacrament des Leibes und Blutes Christi, ohne abergläubischen Beisatz und ungläubiges Abthun und Mitteln." In ihr ist wahrer, lebendiger Glaube in Busse und demüthiger Stille, die gerecht ist eben allein im Glauben und geschirmt allein durch's Wort. Sie fügt sich unter die mannigfachste äussere Ordnung: Hass und Züchtigung aller, auch der feinsten, ungöttlichen Lügen in der Kraft des göttlichen Geistes und aller Fülle menschlicher Gelehrsamkeit sind,,ihre ausgezeichnetesten zugiouara", und „die Menge der überaus trefflichen Liedersammlungen, Erbauungsbücher und Predigtsammlungen aus der Blüthenzeit dieser Kirche, dabei die seelsorgerliche Treue der Verwalter des göttlichen geistlichen Hirtenamtes, die innige nüchterne, einfältige, keusche Frömmigkeit lutherischen Volks, die geräuschlose Gerechtigkeit und herzliche Gottesfurcht lutherischer Fürsten (hat es in der reformirten Kirche an solchen gefehlt?), der starke, felsenfeste, unbedingte Glaube der Gottesgelehrten an die ganze Bibel und an den ganzen Christus, hat den Cha

racter der rechtgläubigen Kirche mit reinem Worte nicht, weil die reformirte Kirche Gott selbst und und reinem Sacrament bewährt." Gottes Ordnungen nicht gleicherweise ehrt, wie die lutherische" (S. 42). Auch erschwert es das Einswerden der Lutheraner mit den Reformirten, dass diese in der Gesammtheit nicht eine ein

änderte Augsb. Confession von allen Lutheranern anerkannt wird: weil sie (in Folge ihres leidigen Spiritualismus) nur im Geiste, nicht im Leibe Christi ihre Einheit haben wollen, so giebt es so viele besondere reformirte Confessionen, als es Länder giebt, in denen die reformirte Kirche sich festsetzte.' Nach Joh. 6, 63. kann Rec. den Reformirten es unmöglich zum Verbrechen machen, dass sie ihre Einheit nur im Geiste, nicht im Leibe Christi suchen, denn da sagt ja der Herr: der Geist ist es, der da lebendig macht, das Fleisch ist kein nütze. Aber mit einem Worte, die Union ist Antichristenthum, sie stammt von dem Feinde des göttlichen Reichs. Dies wird zwar nicht geradehin mit den oben angeführten Worten gesagt, aber so deutlich zu erkennen gegeben, dass es selbst dem sehr unaufmerksamen Leser nicht entgehen kann. ", Antichristenthum, lesen wir S. 52., ist nicht Heidenthum, sondern, wie der Name zeigt, auch ein Christenthum, aber in negativer Art, so dass die Kräfte desselben, statt mit Christo zu seyn, wider ihn sind; es ist folglich zwar der Form nach ebenfalls christlich, dem Inhalte nach aber mehr als heidnisch, es ist der Begriff des Christenthums, der sich selbst zum Inhalte setzt. Der persönliche Antichrist muss daher zu gleicher Zeit den grössten Schein und die grösste Entleerung von Christo darstellen, und alle ihn vorbereitenden Unternehmungen sind um so antichristischer, als sie den möglichst tiefen Unglauben mit möglichst grossem Scheine des Glaubens zu vereinigen wissen.

Ganz anders ist es, wie S. 11. uns belehrt, in der reformirten Kirche, die Hr. D. Guerike hier und in seiner Kirchengeschichte gerne mit „mancherlei Secten" in Verbindung betrachtet. Zuge-zige symbolische Schrift anerkennen, wie die unverstanden wird zwar, dass sie mit der lutherischen noch die meiste Verwandtschaft hat; „im Grunde aber ist sie (S. 40.) die gefährlichste (!) von allen, weil sie den Irrthum am kräftigsten mit Wahrheit versetzt enthält und weil alle übrigen (neuern dem Spiritualismus und Idealismus huldigenden Secten) eigentlich nur mittelbar oder unmittelbar aus ihr und ihrem Geiste hervorgegangen sind." Bei Zwingli's rein wissenschaftlichem Streben und seiner einseitigen Verständigkeit war es natürlich und nothwendig, dass in sein Lehrsystem gleich anfangs ein rationalisirender Keim drang, und wer kennt nicht das Verderbliche alles Rationalismus und rein wissenschaftlichen Strebens? Diese Kirche,, stellt in ihrem tiefsten Grunde die Wissenschaft über den Glauben" (wirklich?): "ein feiner zwar, aber entschiedener Unglaube" ist ihr namentlich in der Lehre vom Abendmahle eigen, denn da wird das Nachtmahl nur in eine Art von Todtenopfer verwandelt, und die Gemeinde der reellen communicativen Gemeinschaft mit dem lebendigen persönlichen Christus beraubt. Consequent durchgeführt muss dieser Unglaube zu wiedertäuferischen Grundsätzen führen. In der Lehre von der Person Christi hegen die Reformirten einen groben Nestorianischen Irrthum,,, der die wahre gottmenschliche Wirksamkeit und darum auch das wahre gottmensch liche Wesen Christi im Grunde aufhebt, und also mit dem Apostolisch - Johanneischen Schiboleth in der Glaubensprüfung in Widerspruch geräth." Mit andern Worten heisst dies: bei den Reformirten ist der Widerchrist, vergl. 2 Joh. 7. Das ganze Lehrsystem dieser Kirche durchdringt ein (ungläubiger) Spiritualismus, den ganzen Cultus eine sub-, jectivisch einseitige Verständigkeit, und wer entsetzt sich nicht vor der bis zur Gottlosigkeit und zum stoischen Fatalismus systematisch in hochmüthiger Vernunftconsequenz gesteigerten Prädestinationslehre"? Das musste zwischen ihr und der lutherischen Kirche eine feste Scheidewand" machen. Durfte die Union es unternehmen, diese Scheidewand niederzurcissen? Nein, nein. Schon darum

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Das gilt von der reformirten Kirche, wie wir schon gesehen haben; noch mehr gilt es von der Union, wo sie wirklich in ihrer ungeschwächt normalen Kraft besteht" (S. 53), denn sie,, neutralisirt" die lutherische (und, wie gezeigt worden, allein wahre) Kirche,,, wenn auch auf's feinste" (dies wird a. a. O. Note 48. mit drei Hauptargumenten belegt), ja sie droht, die lutherische Kirche in eine wesentlich reformirte, nur ungleich willkürlicher und laxer glaubende und bekennende und jeder Häresie geöffnete zu verwandeln.” (Der Beschluss folgt.)

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