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Höhere öffentliche

Troyes mit 400 u. s, w. Gymnasien (Collèges royaux) hat Frankreich 43. Von ihnen, wie von allen früher erwähnten Anstalten ist der gegenwärtige Personaletat vollständig angegeben; eben so von den Collèges communaux; auch von einigen Handels- und Industrieschulen, die neben Gymnasien bestehen, z. B. in Marseille.

S. 1-4 wird der Personalstand des Ministère d'instruction publique angegeben. S. 4-6, die unter diesem Ministerium stehenden besonderen Commissionen, nämlich: 1. Comité historique de la langue et de la littérature françaises, 2. Comité historique des chartes, chroniques et inscriptions, 3. Comité historique des Sciences, 4. Comité historique des arts et monumens, 5. Comité historique des sciences morales et politiques.

S. 7-9. die Behörden der Université de France. Grand

maitre de l'Université ist der Ministre de l'instruction publique, unter ihm steht das Conseil royal de l'instruction publique, welches aus folgenden Mitgliedern besteht: Villemain, pour les affaires d'intéret général, de l'administration des facultés et des colleges, et pour tout ce qui concerne l'enseignement des langues et des lettres; 2. Rendu chargé des fonctions de chancelier et de tout ce qui concerne les facultés de théologie et l'instruction primaire; 3. Poisson chargé des fonctions de trésorier et de ce qui concerne l'enseignement des Sciences mathématiques; 4. Cousin remplissant les fonctions de Sécrétaire, chargé de tout ce qui se rapporte aux études philosophiques et à l'enseignement de l'école normale: 5. Thénard chargé de tout ce qui se rapporte à l'enseignement des sciences physiques; 6. Orfila chargé de ce qui concerne l'enseignement dans les facultés et écoles secondaires de medicine, et l'établissement des institutions et des pensions; 7. Sainte Marc Girardin chargé des divers rapports relatif à la discipline et de tout ce qui se rapporte aux études historiques. Heusinger.

BIBLIOGRAPHIE.

LEIPZIG, b. Cnobloch: Handbuch zur Bücherkunde für Lehre und Studium der beiden alten klassischen und deutschen Sprachen. Nebst einem Verzeichnisse der Alterthumsforscher und Philologen. Von Dr. S. F. W. Hoffmann. 1838. X u. 467 S. gr. 8. (1 Rthlr. 21 gGr.)

Der Vf. dieses Buches, durch mehrere sorgfältige bibliographische Arbeiten über die Litteratur der Griechen schon lange rühmlichst bekannt, hat in den letz

ten Jahren nicht blos einzelne etwas vernachlässigte Parthien der Alterthumswissenschaft, insbesondere die Geschichte der alten Geographic, in den Kreis seiner Studien gezogen, sondern auch eine sehr zweckmässige Uebersicht des ganzen Gebietes jener Wissenschaft in einem grösseren für die Schüler der obersten Klassen und für angehende Studirende bestimmten Werke gegeben. An dieses mit nicht unverdientem Beifall aufgenommene Werk schliesst sich gewissermassen das hier zu besprechende Buch an, welches eine genaue Kenntniss der litterarischen Hülfsmittel für jede Disciplin zu befördern beabsichtigt; weicht aber darin wesentlich ab, dass es auch die deutsche Sprache nicht unberücksichtigt lässt und dadurch auf der Muttersprache mit dem der beiden klassischen den engen Zusammenhang, in welchem das Studium eine ErweiteSprachen stehen sollte, hindeutet — rung des Plans, die nur Billigung finden kann. Wir ein Verzeichniss der wichtigsten Schriften für jede erhalten also hiermit eine philologische Bücherkunde, einzelne Wissenschaft in systematischer Ordnung, mit Beurtheilung des Werthes oder Unwerthes der Bücher und kurzer Entwickelung des Ganges, welchen jede Disciplin bis auf unsere Zeit genommen hat. Darin liegt ein grosser Vorzug vor dem ähnlichen Buche von J. Ph.

Krebs, das, mit der allerdings bequemeren alphabetischen Anordnung sich begnügend, Gutes und Schlechtes, Altes und Neues untereinander wirft und den Suchenden rathlos lässt, überdies auch jetzt als veraltet zu betrachten ist. Durch eine Vergleichung mit

der für die gewöhnlichsten Schulzwecke unternommenen und wohl übereilten Arbeit Friedemann's wollen wir dem gründlichen Vf. dieses Buches nicht zu nahe treten. Er hat seinen Stoff in vier Theile zerlegt, von denen der erste S. 1101 sprachkundliche Werke, der zweite S. 102280 ein Verzeichniss der griechischen und römischen Schriftsteller mit Angabe der Ausgaben und Uebersetzungen ihrer Werke, der dritte S. 280-443 ein alphabetisches Verzeichniss der Philologen und Alterthumsforscher, der vierte endlich bis S. 465 die Schriften für den Unterricht in der deutschen Sprache, einige neulateinische Werke und pädagogisch- didactische Schriften in Bezug auf das Studium des klassischen Alterthums enthält, worauf noch einige Zusätze und Berichtigungen folgen. Schon diese allgemeine Inhaltsangabe wird eine Vorstellung von der Reichhaltigkeit des Buches geben und andeuten, welche Abschnitte mit besonderer Ausführlichkeit behandelt sind. In der Anordnung der einzelnen Theile kann Rec. nicht überall mit dem Vf.

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einverstanden seyn und es z. B. nur durch praktische Rücksichten entschuldigen, dass die lateinische Sprache überall der griechischen vorangeht und dass die sprachlichen Werke vertheilt sind nach Etymologik, Synonymik, Dialektologie, Aussprache, Accentuation, Orthographic, Prosodie, Syntax; bei welcher Ordnung man nicht nur kein entscheidendes Eintheilungsprincip zu erkennen vermag, sondern auch verschiedene Inconvenienzen in der Einreihung einzelner Schriften bedauern muss. Wenn der Vf. versichert, in dem ersten, die Wissenschaften begreifenden Theile auf die geschichtliche Entwickelung derselben Rücksicht genommen und alle bedeutenden Werke auch der früheren Zeiten verzeichnet zu haben, sobald sie auf die Gestaltung der Wissenschaft einen Einfluss geübt haben, so wird man dies allerdings in der Regel finden, an manchen Stellen aber doch theilweise vermissen. Denn, um gleich bei dem Anfange, der Aufzählung der lateinischen Grammatiken, stehen zu bleiben, S. 6 werden zwar die gr. Schriften von Sanctius, Scioppius, Vossius und Ruddimann mit vollem Rechte erwähnt und zum Theil auch richtig characterisirt, allein bei solchen historischen Andeutungen durften Manutius, Alvarus, Scaliger, Th. Bangius, Maria de Monte (Latium restitutum), die nouvelle méthode pour apprendre facilement la langue latine und die Märkische Grammatik nicht übergangen werden; ebenso bedarf S. 4 das Urtheil über Zumpt's Grammatik einer Modification, da grade das an ihr gelobt wird, was man allgemein vermisst hat, nämlich die philosophische Behandlung des Materials, und das getadelt, was in der Schulpraxis noch immer seinen Nutzen gewährt: die Aufnahme der versus memoriales. Von O. Schulz's ausführlicher Gr. ist bereits 1834 eine zweite sehr verbesserte Ausgabe erschienen und das Erscheinen einer dritten wird ernstlich vorbereitet; auch über K. L. Schneider's Gr., zu der sich noch immer kein Fortsetzer hat finden wollen, spricht der Vf. ungenau. Mehr befriedigt durch richtige Auffassung der historischen Momente und treffendes Urtheil über die einzelnen Leistungen der Abschnitt von der griechischen Grammatik, indessen ist die Zahl der Monographien viel grösser und das Urtheil über Kühner so wie über die Märkische Grammatik, die eine zwecklose Compilation heisst, ungerecht. Bei der Lexicographie S. 22 musste das Verdienstliche von Gesner's Thesaurus mehr hervorgehoben und S. 23 das Verhältniss von Dörner's Wörterbuch zu Freund's gründlicher Arbeit richtiger angegeben werden.

In die Angaben über Speciallexica

S. 24 haben sich einige Irrthümer eingeschlichen, z. B. wenn es heisst: Parei lex. Plautin. scheint vergessen zu seyn." Joh. Philipp, oder wie er sich auf späteren Schriften allein schreibt, Philipp Pareus verfasste

ein lexicon Plautinum, das 1614 zu Frankfurt und 1634 vermehrt zu Hanau (hier steht Hannov. gedruckt) erschien; verschieden davon ist das lexicon criticum s. thesaurus linguae latinae aerumnabili labore congestus (Nürnberg 1645), welches in Verbindung mit der ein Jahr später erschienenen mantissa noch jetzt cine reiche Fundgrube glücklicher Beobachtungen über lateinischen Sprachgebrauch und besonders für Plautinische Latinität ein höchst schätzbarcs Hülfsmittel darbietet. Einen index latinitatis Livianae von Drakenborch giebt es nicht; das in der Ausgabe befindliche Register bezieht sich blos auf die Anmerkungen. Hier mussten auch die Wortregister der Ausgaben in usum Delphini, bei dem Westerhov'schen Terenz, dem Bentley'schen Horaz und die in den grösseren Ausgaben der Holländer befindlichen als brauchbare Beiträge zu Speciallexicis erwähnt werden. S. 26 hat Rec. mit grosser Verwunderung gelesen, das von Jacobitz und Seiler herausgegebene Hand - Lexicon leiste mehr als Passow's Wörterbuch,,, weil darin auf alle vorzügliche Schriftsteller Rücksicht genommen werde u. s. w.", ein Lob, welches der Vf., wenn er von Rost's sorgfältiger Beurtheilung Kenntniss genommen haben wird, wohl bedeutend wird ermässigen müssen; eben so wenig kann. Rec. die Empfehlung von Crusius Wörterbuche zu Homer billigen, welches die Oberflächlichkeit der griechischen Sprachstudien auf unsern Schulen und die Trägheit der Schüler ebenso befördert, als die von demselben Gelehrten in buchhändlerischem Interesse unternommene Bearbeitung der Odyssee, der jetzt sogar die Ilias folgen soll. Das Urtheil über Ramshorn's Synonymik S. 33 scheint sich nicht auf eigenes Studium des Buches zu gründen; auch wird der Schmalfeld'schen Compilation zu grosses Lob gespendet. Ganz unbefriedigend ist S. 34 der Abschnitt über Dialektologie der lateinischen Sprache, weil sich der Vf. damit begnügt, einige Nachweisungen über die lingua rustica zu geben und grade die wichtigen Forschungen von Diez ganz vernachlässigt. Hier war übrigens der Ort der Untersuchungen über die altitalischen Sprachen zu gedenken und die Arbeiten von Lanzi, von Grotefend über Umbrische und Oskische, von Henop über Sabinische Sprache, so wie die Forschungen von Lepsius und Lassen über die Eugubinischen Tafeln zu erwähnen. Bei den grie→ chischen Dialecten S. 35 werden in einer neuen Ausgabe die Untersuchungen von Bergk, Ahrens u. a. nachzutragen seyn. Was nach S. 43 in Vossii Aristarchus l. VI. über Aussprache des Lateinischen stehen soll, weiss Rec. nicht; davon handelt Vossius bereits im ersten Buche. S. 46 durften bei den Untersuchungen der neuesten Zeit über die Orthographie Wunder in der Planciana und Freund in der Miloniana nicht unerwähnt bleiben.

(Der Beschluss folgt.)

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(Beschluss von Nr. 18.)

schreiten; aus demselben Grunde hält er auch Ergänzungen zu dem Abschnitt über Geographie S. 75, der ziemlich unvollständig ausgefallen ist, zurück.

Dem Verzeichnisse der alten Autoren gehen einige Winke über die für Schulen zu veranstaltende Auswahl derselben voraus, bei denen sich der bescheidene Vf., der nicht selbst Schulmann ist, auf

Zu den Monographieen über lateinische Syntax die in den Schulreglements der verschiedenen Staaten

gehören vornemlich noch Wagner's Quaestiones Virgilianae, die grammatischen Commentationen von Stürenburg hinter den Officien und in der Rede pro Archia und Gernhard's Opuscula, ausserdem sind übergangen in Bezug auf die Tempora: C. F. Ch. Wagneri comm. de temporibus verbi imprimis latini (Marburg 1816); G. P. Kieffer, Gebrauch der Tempora und des Reflexivs in der lateinischen Sprache (Zweibr. 1832); Fabian, de temporibus in sermone latino collocandis (Königsberg 1834), J. A. Goerenz, de vi futuri exacti optativa; F. A. Heinichen, de futuri exacti et formularum videro, tu videris ratione et usu (Chemnitz 1835); H. L. 0. Müller, de usu atque natura infinitivi historici (Celle 1833), in Bezug auf einzelne Partikeln Homberg, de vi et usu vocis quum (Dortmund 1837), Lindemann, de adverbio latino (Zittau 182427), J. S. Rosenheyn, de particula non modo pro non modo non posita (Lyck 1825), J. G. Doelling, de enclitica ne (Plauen 1834), J.W.E. Wagner, de part. ut ne (Nordhausen 1827), Ed. Haenisch, de quamquam particula (Ratibor 1832); über Condicionalsätze 0. Dressel, de enunciatis condicionalibus apud Latinos (Göttingen 1832), und Hüppe, de Latinorum imperfecto et plusquamperf. in sententis conditionalibus (Coesfeld 1834); Kühn, de enunciationibus relativis linguae latinae (Brandenb. 1836); endlich Madvig, de locis quibusdam grammaticae latinae admonitiones et observationes (Hauniae 1837), die für Syntax ebenso wichtig sind als desselben Gelehrten ausgezeichnete Abhandlungen de formarum quarundam verbi Latini natura et usu (1835 u. 36) für den etymologischen Theil der lateinischen Grammatik. In gleicher Weise würde Rec. auch zur griechischen Syntax Nachträge liefern können, wenn er nicht befürchten müsste den zugestandenen Raum zu über

enthaltenen Anweisungen beschränkt und dadurch zu einer Vergleichung der bei den Oberbehörden vorwaltenden Ansichten auffordert, von der sich jeder, der dieselbe sorgfältig anstellt, reichen Gewinn versprechen kann. Schade, dass es dem Vf. nicht möglich gewesen ist noch aus mehreren Ländern die gesetzlichen Bestimmungen mitzutheilen, da die Mehrzahl derselben in den nicht überall leicht zugänglichen Gesetzsammlungen verborgen liegt. Die Verzeichnisse selbst gehen natürlich über die beschränkten Bedürfnisse der Schule hinaus; auch bei den Ausgaben ist nicht blos auf diejenigen Rücksicht genommen, welche sich durch Brauchbarkeit für den praktischen Unterricht auszeichnen, sondern hauptsächlich diejenigen hervorgehoben, welche in kritischer oder exegetischer Beziehung wissenschaftlichen Werth haben. Bei der grossen Sorgfalt, welche dieser Theil des Buches bewährt, hat Rec. nur wenig Gelegenheit zu Bemerkun→ gen gefunden. S. 107 fehlt Burmann's Ausgabe der Anthologie; S. 108 ist Ruhnken's Antheil an Oudendorp's Appulejus vergessen und aus dem Arzte Aurelianus ein Aurelius geworden. S. 111 fehlt die spätere Ausg. von Arntzen's Cato, S. 135 die Schrift von Lieberkühn Pohlmann über die vitae des Nepos; S. 139 heisst der Vf. der Abhandlung über Fabius. Pictor nicht M. R. Whiste, sondern H. K. Whitte: S. 141 ist über die Ausgaben des Fronto unrichtig referirt; S. 143 steht folgender Artikel über Horaz: ,,war ein Dichter, der sich ganz seiner Zeit zu bemächtigen verstand. Der Zeitfolge nach dichtete er sermones, epodi, odae, curmen seculare, epistolae (sic!) ad Pisones auch Ars poetica genannt; zuletzt epistolae", wo sich zu dem in jener Verstümmelung nichtssagenden Urtheil arge chronologische Fehler gesellen. S. 147 steht durch einen Druckfehler Trojus Pompeius; S. 148

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befremdet das Urtheil über Juvenal, dessen Satiren der Vf. denen des Horaz mit Recht vorziehen zu können meint; S. 149 fehlt Düntzer's Sammlung der Fragmente des Livius Andronicus, S. 150 die Abhandlungen von Varges über die Satiren des Lucilius, S. 153 Wiese's Dissertation über Messalla, S. 156 steht zweimal ein Stück des Pacuvius Duloreste (!). So viel über Einzelues; im Ganzen aber haben wir noch manche Namen vermisst, die der Vf. nach den in der Einleitung aufgestellten Grundsätzen nicht übergehen durfte. So fehlen die Grammatiker Appulejus, Arusianus Messus, Atilius Fortunatianus, Asper, Caper, Cledonius, Eutyches, Pompejus, Probus, Sergius, Verrius Flaccus, Victorinus; von den ältern Historikern Cato, Caelius Antipater, Quadrigarius, Sisenna, über welche besondere Schriften handeln, von den spätern mehrere der scriptores historiae Augustae, Jornandes oder, wie man jetzt will, Jordanes und Iscanus, so wie die Geographen Aethicus und Vibius Sequester; von Dichtern fast alle diejenigen, über welche Weichert besonders gehandelt hat, ausserdem Afranius, Avienus, Salejus Bassus, Caecilius, Naevius, die Priapeia; von Rednern Hortensius; von Rhetoren Latro und Aquila; ausserdem fast alle Scholiasten, endlich Apicius; und so gut als Arnobius erwähnt ist, mussten auch Lactantius und viele andere einen Platz finden. Ein ziemlich gleiches Verhältniss zeigen die Griechen, obschon frühere Arbeiten hier dem Vf. eine grössere Sicherheit und Vertrautheit gegeben haben; und doch fehlen allein in dem ersten Buchstaben Achäus, Acusilaus, Agathemerus, Agathias, Agathon, Alexander Aetolus, Ananius, Anaximenes, Apostolios, Aristobulos und Arscuios, die sich ohne ängstliches Suchen darbieten und noch mehr würde sich über fehlende Monographieen sagen lassen, wenn es nicht unbillig wäre deshalb den Vf. zu tadeln, da die Einsicht derselben meist sehr schwer, ja bisweilen vōllig unmöglich ist. Tadeln aber muss Rec. die grosse Vernachlässigung der griechischen Accente, von der wir nur einige Proben mittheilen wollen: S. 184 σroατηγίκα, 195. μαθηματικης, 201. Ασκληπιάδων, 205. κυκλίκη, 207. ύλη ἀνδρωπίνη, 210. ῥητορίκη, 213. είσω αγώγη ἁρμονίκη, κατατομή κανονος, 214. Ιωνία (bei Eudocia), 219. aldıonixη, 225. Eduτwv, 229. Tóvixa, 233. περὶ ὑψούς, 239. Moschopulus περὶ τῶν πάθων λέξεων, 244. ἱστορίων, 248. Μυριοβιβλον u. a., von denen allerdings manche der Nachlässigkeit des Sctzers und Correctors zur Last fallen mögen. So wie wir hierin für eine neue Ausgabe grössere Genauigkeit wünschen müssen, so in Bezug auf die biographischen Angaben grössere Uebereinstimmung, da sich der Vf. bald zu ausführlichen Erörterungen hin

reissen lässt, wie bei Cicero, bald ganz kurze Angaben giebt, öfter aber auch gar nichts zu den Namen hinzusetzt. Bündige Notizen über Lebenszeit, Vaterland und schriftstellerische Thätigkeit sollten bei keinem Autor fehlen.

Dem äussereu Umfange so wie dem inneren Werthe nach ist der dritte Abschnitt, das Verzeichniss der Philologen und Alterthumsforscher, der wichtigste des ganzen Buches und der glänzendste Beweis von dem rastlosen Fleisse und dem unermüdlichen Eifer des Vfs., von dem wir ein ausführlicheres Werk über denselben Gegenstand schon seit einiger Zeit erwarten. Wer die grosse Mühe, mit welcher solche Notizen aus den verschiedensten Schriften zusammengetragen und verarbeitet werden müssen, aus eigener Erfahrung kennt, wird sich dem Vf. zu dem lebhaftesten Danke verpflichtet fühlen, dass er nicht blos die reichen Bücherschätze Leipzigs zur Vervollständigung dieser Arbeit sorgfältig benutzt, sonderu auch die noch umfassenderen Sammlungen in Göttingen zu Rathe gezogen hat. Aber grade bei so schwierigem Werke: allen Ansprüchen zu genügen dürfte kaum möglich seyn und Rec. glaubt dem Vf. einen grösseren Dienst zu erweisen, wenn er sein Scherflein zur Vervollständigung und Berichtigung beiträgt als wenn er den Lobredner macht. Vermisst hat Rec., um die alphabetische Ordnung beizubehalten, Leo Allatius († 19. Jan. 1669); Rom. Amasaeus (1489 bis 1552), den Uebersetzer des Pausanias und der Anabasis; Joh. Georg. Baiter, den um die griechischen Redner und Plato verdienten Züricher Professor, der an der Bearbeitung der Scholiasten des Cicero und des Onomast. Tull. Antheil hat; Chr. Wilh. Heinr. Bardili, Diaconus zu Urach, als Bearbeiter des Nepos und noch mehr als Litterarhistoriker rühmlichst bekannt; Gottfr. Bernhardy, geb. am 20. März 1800 zu Landsberg in der Neumark, seit Ostern 1829 in Halle; Joh. Gust. Fr. Billroth (geb. zu Lübeck am 11. Febr. 1808.

zu Halle am 28. März 1836), wegen der lateinischen Syntax (1832) und der lateinischen Schulgrammatik (1834) zu erwähnen; Giov. Boccaccio, wegen der genealog. deorum; Graf Bartol: Borghesi, durch epigraphische und numismatische Studien und besonders durch die Beschäftigung mit den Consularfasten auch ausser Italien bekannt, geb. 1781; B.Jos. Dacier, geb. 1742, mit Aelian und Xenophon beschäftigt; Joh. Fr. Ferd. Delbrück, geb. 12. April 1772 zu Magdeburg, seit 1818 Professor in Bonn, wegen der Schriften über Platon und Xenophon; Steph. Ladislaus Endlicher geb. 24. Jun. 1804 zu Presburg, wegen der Analecta grammatica (1836) und des Catalogs der lateinischen Codices zu Wien (1836); G. Franz, der

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Herausg. des Lysias und eines Wörterbuches und jetzt mit epigraphischen Studien beschäftigt; Giuseppe Furlanetto, zu Padua 1775 geboren, durch die neue Ausgabe von Forcellini's Thesaurus und epigraphische Arbeiten bekannt; Chr. E. A. Groebel, Rector der Kreuzschule zu Dresden, geb. 22. Dec. 1783 zu Flemmingen bei Naumburg, als Verf. einer weit verbreiteten praktischen Anleitung zum Uebersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische und als fleissiger Programmatarius bekannt; der Leipziger Superintendent Chr. Gottlob Leber. Grossmann geb. 1783 wegen kleiner Schriften über Plato und Horaz so wie wegen der Quaestiones Philoneae; Halbkart, der viele Schulausgaben besorgt hat, am 21. März 1830 als Rector in Schweidnitz verstorben; Dr. Friedr. Hase aus Magdeburg, Herausgeber von Xenophon de rep. Lacedaem., von Reisig's Vorlesungen über lat. Sprachwissenschaft und Vf. zahlreicher Beiträge zu kritischen Journalen und zu der grossen Encyclopädie, jetzt mit einer umfassenden Ausgabe der Kriegsschriftsteller beschäftigt; M. Haupt, Professor in Leipzig; L. F. Heindorf, 1816 zu Halle gestorben, um Plato, Horaz und Cicero wohl verdient; Heinr. Joach. Jäck in Bamberg (geb. 30. Oct. 1777) als Herausgeber des Virgil und Horaz; Dr. Jos. Kabath, Dir. des Gymnasium zu Gleiwitz, am 24. März 1788 in Oppeln geb. durch einige Schulbücher und Progr. bekannt; der Geh. Hofrath Emil Kärcher in Karlsruhe (geb. 1789) wegen der lexicographischen Arbeiten; 0. Kellermann, ein vor kurzem in Rom verstorbener Däne, mit grossen epigraphischen Arbeiten beschäftigt; Joh. Heinr. Krause in Halle, Vf. des Theagenes und der Olympia und rustiger Mitarbeiter an Pauly's Realencyclopädie und der grossen Encyclopädie; Joachim Lelewel, der berühmte Pole, wegen der Untersuchungen über alte Geographie, geb. 20. März 1786; Dav. Jac. van Lennep, am Athenäum zu Amsterdam (geb. 15. Jul. 1774), wegen Ovid's Heroiden und der Beendigung von Santen's Terentianus und Bosch's Anthologia graeca; der Graf Giacomo Leopardi (geb. 29. Jun. 1798, † 27. Jun. 1837), über welchen die Lebensnachrichten von Niebuhr interessante Nachrichten enthalten; James Millingen, zu London 1775 geboren, als Numismatiker und Archäolog durch classische Schriften berühmt; Theodor Edmé Mionnet, durch die description des médailles antiques und andere numismatische Werke bekannt, zu Paris am 2. Septbr. 1770 geboren; Ant. Nibby, der bekannte Römische Archäolog; Theodor Punofka, durch res Sumiorum (1822) und zahlreiche archäologische Schriften bekannt; Carolus Puschalius, der Vf. des reichhaltigen, aber confusen Werkes über die coronae

der Alten, geb. den 19. April 1547 zu Coni und den 25. Decbr. 1625 gest.; A. G. Raabe, ordentlicher Professor der alten Litteratur in Halle, früher in Wittenberg und 1764 geboren, Verf. kleiner Abhandlungen über Sappho und Plato; L. Ross, ein geborner Holsteiner jetzt Prof. in Athen, durch archäologische und epigraphische Untersuchungen bekannt; K. Joh. Friedr. Roth, Präsident des protestantischen Oberconsistoriums in München, geb. am 23. Jan. 1780 zu Vaihingen, wegen seiner academischen Vorlesungen über Thucydides und Tacitus (1812), Hermann und Marbod (1817); Siebelis, der Bearbeiter des Pausanias; 0. Magnus Freih. von Stackelberg, zu Reval am 25. Jul. 1787 geboren, durch archäologische Arbeiten berühmt; Heinr. Stieglitz, durch dichterische Arbeiten bekannter als durch die 1827 in Leipzig erschienene Abh. de Pacuvii Duloreste, 1803 zu Arolsen geboren; Elias Vinetus; Christ. Walz in Tübingen, der gelehrte Herausgeber der Rhett. graeci und des Pausanias. Rec. beschränkt sich auf diese Namen und vermeidet absichtlich eine grosse Anzahl von Schulmännern, deren schriftstellerische Thätigkeit nicht über die Abfassung eines oder zweier Programme hinausgegangen ist, weil über sie das Handbuch von Brauns und Theobald genügenden Aufschluss ertheilen kann. Wenden wir uns zu einer Prüfung der vorhandenen Artikel, so ist natürlich, dass auch hier Mancherlei zu verbessern und nachzutragen ist, jedoch, um den Raum zu sparen, wollen wir uns auch hier nur an bekanntere Männer halten. Almeloveen heisst Theod. Jansson (nicht Janssen) und starb in Amsterdam (nicht in Harderwyk); Ast ist nicht 1778, sondern 1776 geboren und das Lexic. Platonicum ganz vergessen; Bähr ist nicht 1790, sondern am 13. Jun. 1798 zu Darmstadt geboren; der erst in den Nachträgen erwähnte Löwener Professor G. Jos. Bekker ist zu Wallthürn im Badenschen am 22. Dec. 1792 geboren, studirte in Heidelberg und starb in Lüttich in der Nacht vom 26. zum 27. April 1837; K. A. Böttiger st. 1836; Fr. H. Bothe ist 1771 (nicht 1779) zu Berlin geboren; bei Chr. A. Brandis ist der Bemühungen um die Scholien des Aristoteles nicht gedacht; Bröndsted ist am 17. Nov. 1781 zu Horsens geboren und 1814 als Professor der griechischen Philologie zu Kopenhagen angestellt; Bunsen's. Geburtstag ist der 25. August und seine erste Schrift die Beantwortung der Göttinger Preisaufgabe de iure Atheniensium hereditario (1813); Ch. Burney st. 1818; Clinton's Fasti sind keineswegs ein blos litterarhistorisches Werk; Clossius ist am 10. Febr. 1838 verstorben; die Angaben über Dissen lassen sich jetzt aus den trefflichen biographischen Erinnerungen vor der Sammlung seiner kleinen Schriften berichti

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