Das ungarische Civil- und Strafrecht nach den Beschlüssen der Judex-Curial-Conferenz

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F. Manz, 1862 - 372 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 148 - Wer öffentlich, oder vor mehreren Leuten, oder in Druckwerken, verbreiteten bildlichen Darstellungen oder Schriften durch Schmähungen, Verspottungen, unwahre Angaben oder Entstellungen von Tatsachen die Anordnungen oder Entscheidungen der Behörden herabzuwürdigen, oder auf solche Weise andere zum Hasse, zur Verachtung oder zu grundlosen Beschwerdeführungen gegen Staats- oder Gemeindebehörden oder gegen einzelne Organe der Regierung in Beziehung auf ihre Amtsführung...
Seite 140 - Rat oder eigene Tat, mit oder ohne Ergreifung der Waffen, durch mitgeteilte zu solchen Zwecken leitende Geheimnisse oder Anschläge, durch Aufwiegelung, Anwerbung, Ausspähung, Unterstützung, oder durch was sonst immer für eine dahin abzielende Handlung, wenn dieselbe auch ohne Erfolg geblieben wäre.
Seite 141 - ... [Wer eine der in dem § 58 bezeichneten Handlungen gegen einen deutschen Bundesstaat oder gegen ein Oberhaupt eines dieser Staaten begeht, macht sich, insoferne sich darin nicht ein schwerer verpöntes Verbrechen darstellt, ebenfalls des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe schuldig und ist mit Kerker von einem bis zu fünf Jahren, bei erschwerenden Umständen aber mit schwerem Kerker von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.] Desselben Verbrechens macht sich schuldig und ist auf...
Seite 141 - Die Zusammenrottung mehrerer Personen, um der Obrigkeit mit Gewalt Widerstand zu leisten, ist das Verbrechen des Aufstandes; die .Absicht eines solchen Widerstandes mag sein, um etwas zu erzwingen, sich einer aufliegenden Pflicht zu entschlagen, eine Anstalt oder die Vollziehung eines öffentlichen Befehles zu vereiteln, oder auf was immer für eine Art die öffentliche Ruhe zu stören.
Seite 148 - Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, oder in Druckwerken, verbreiteten bildlichen Darstellungen oder Schriften die Lehren, Gebräuche oder Einrichtungen einer im Staate gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft...
Seite 145 - Folge leisten; § 283. Wer bei einem auch aus jeder anderen Ursache, als wodurch eine Zusammenrottung zum Verbrechen wird...
Seite 140 - Hochverrath abzielende Verbindung eingelassen, in der Folge aber, durch Reue bewogen, die Mitglieder derselben ihre Satzungen, Absichten und Unternehmungen der Obrigkeit zu einer Zeit, da sie noch geheim waren, und der Schade verhindert werden konnte, entdeckt, dem wird die gänzliche Straflosigkeit und die Geheimhaltung der gemachten Anzeige zugesichert.
Seite 143 - Ein solcher Verbrecher ist mit schwerem Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahre; wäre aber der Widerstand mit Waffen geschehen oder mit einer Beschädigung oder Verwundung begleitet, oder um eine Amtshandlung oder Dienstverrichtung zu erzwingen, begangen worden, von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen. d) durch gewaltsamen Einfall in fremdes unbewegliches Gut.
Seite 141 - Republik, wider die Regierungsform oder Staatsverwaltung aufzureizen sucht, oder b) zum Ungehorsam, zur Auflehnung oder zum Widerstande gegen Gesetze, Verordnungen, Erkenntnisse oder Verfügungen der Gerichte oder anderer öffentlicher Behörden, oder zur Verweigerung von Steuern oder für öffentliche Zwecke angeordneten Abgaben auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht.
Seite 149 - Maß ihrer Gefährlichkeit und beabsichtigten größeren Verbreitung, die Strafe auf strengen Arrest bis zu einem Jahre ausgedehnt werden, und es können in diesem Falle die Schuldigen auch aus dem Orte oder dem Kronlande, und wenn sie Ausländer sind, aus sämtlichen Kronländern des Kaisertums abgeschafft werden.

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